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Anzeige von Tätigkeiten mit Krankheitserregern1 nach § 49 oder § 50 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen1 nach § 16 Biostoffverordnung (BioStoffV)

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Aktie "Anzeige von Tätigkeiten mit Krankheitserregern1 nach § 49 oder § 50 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen1 nach § 16 Biostoffverordnung (BioStoffV)"

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Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

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Anzeige von

Tätigkeiten mit Krankheitserregern

1

nach § 49 oder § 50 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

1

nach § 16 Biostoffverordnung (BioStoffV)

1. Grund der Anzeige

erstmalige Aufnahme von Tätigkeiten mit Krankheitserregern (§ 49 IfSG)

wesentliche Veränderung der Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen, der Entsorgungsmaßnahmen sowie von Art und Umfang der Tätigkeit (§ 50 IfSG)

(nur die Angaben zur Veränderung auszufüllen)

Beendigung und Wiederaufnahme von Tätigkeiten mit Krankheitserregern (§ 50 IfSG) und/oder in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung, in der Biotechnologie

erstmalige Aufnahme gezielter Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 a BioStoffV) erstmalige Aufnahme von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 3 (**) in der Schutzstufe 2 oder 3, nicht gezielte Tätigkeiten Risikogruppe 3 in der Schutzstufe 2 (§ 16 Abs. 1 Nr. 1b BioStoffV)

bedeutsame Änderung der erlaubten oder angezeigtenTätigkeiten, von Räumen, von Einrichtungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 BioStoffV) Aufnahme von Tätigkeiten mit einem weiteren biologischen Arbeitsstoff der Risikogruppe 3 (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 BioStoffV)

Aufnahme von Tätigkeiten mit einem weiteren Biostoff der Risikogruppe 4 (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 BioStoffV)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Freiimfelder Str. 68, 06112 Halle (Saale)

Anzeige Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 49 oder § 50 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und/oder Tätigkeiten mit biologischen

Arbeitsstoffen nach § 16 Biostoffverordnung (BioStoffV) Seite 1 von 4

Einstellen einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit (§ 16 Abs. 1 Nr. 4 BioStoffV)

Aufnahme eines infizierten Patienten in eine Sonderisolation der Schutzstufe 4 (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 BioStoffV) und/oder in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

2. Name und Anschrift des Arbeitgebers - Aufnahme der Tätigkeit

Firma, Institut

Straße und Hausnummer

Postleitzahl und Ort

1Krankheitserreger im Sinne des IfSG sind nach BioStoffV biologische Arbeitsstoffe (Biostoffe) die beim Menschen Infektionen, übertragbare Krankheiten, sensibilisierende, toxische oder sonstige Gesundheit schädigende Wirkungen verursachen können.

Dezernat 55 - Gewerbeaufsicht Mitte Dezernat 56 - Gewerbeaufsicht Nord Dezernat 57 - Gewerbeaufsicht Süd Dezernat 54 - Gewerbeaufsicht Ost Dezernat 53 - Gewerbeaufsicht West

Formular drucken

Dezernat 21 - Gesundheits- u. Hygienemanagement

(2)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Freiimfelder Str. 68, 06112 Halle (Saale)

Anzeige Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 49 oder § 50 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und/oder Tätigkeiten mit biologischen

Arbeitsstoffen nach § 16 Biostoffverordnung (BioStoffV) Seite 2 von 4

6. Vorliegen einer Erlaubnis

2

von der Erlaubnispflicht gemäß § 45 IfSG ausgenommene Person oderTätigkeit von der Erlaubnispflicht gemäß § 3 TierSEV ausgenommene Person oder Tätigkeit Erlaubnisinhaber nach § 44 IfSG

(wenn nicht vom LAV LSA ausgestellt, bitte als Anlage beifügen)

Erlaubnisinhaber nach § 2 Tierseuchenerreger-Verordnung (TierSEV)

Erlaubnis nach IfSG bzw. TierSEV nicht erforderlich

Name, Vorname, Titel

Straße, Hausnummer

Postleitzahl und Ort

Erlaubnisinhaber bzw. von der Erlaubnispflicht ausgenommene Person nach IfSG oder TierSEV 3. Verantwortliche Person nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 - 3 Arbeitsschutzgesetz

(gesetzlicher Vertreter des Arbeitgebers, vertretungsberechtiges Organ einer juristischen Person, vertretungsberechtigter Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft) Name, Vorname

Funktion

4. Verantwortliche Person für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

(Labor-, Projektleiter bzw. Person mit vergleichbaren Aufgaben) Name, Vorname

Funktion

5. Anzahl der von der Anzeige betroffenen Beschäftigten

Gesamtzahl davon männlich weiblich

Erlaubnis nach § 15 BioStoffV

(erstmalige Tätigkeit in der Schutzstufe 3 und 4 in Laboratorien, Versuchstierhaltungen und Biotechnologie, Schutzstufe 4 Sonderisolierstation) Aktenzeichen und Datum der Erlaubnis nach § 15 BioStoffV

( i.V.m. § 50 IfSG bzw. § 16 Abs. 1 Nr. 3 BioSfoffV)

Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail

2Hinweis: Bei fehlender Erlaubnis bzw. Fehlen der Voraussetzungen für eine Erlaubnisfreiheit sind Tätigkeiten mit Krankheitserregern/Tierseuchenerregern bzw. Biostoffen in der Schutzstufe 3 und 4 untersagt.

Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail

Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail

Die Tätigkeit soll aufgenommen werden am

(i.V.m. § 49 IfSG bzw. § 16 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 BioStoffV mind. 30 Tage vor Aufnahme)

Die Tätigkeit wurde aufgenommen am

(3)

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Freiimfelder Str. 68, 06112 Halle (Saale) Anzeige Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 49 oder § 50 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und/oder Tätigkeiten mit biologischen

Arbeitsstoffen nach § 16 Biostoffverordnung (BioStoffV) Seite 3 von 4

8. Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeiten bzw. ihre Änderungen

3

Maßgeblicher, das Infektionsrisiko bestimmender Krankheitserreger oder biologischer Arbeitsstoff (Biostoffverzeichnis nach § 7 Abs. 2 BioStoffV als Anlage beifügen) Arbeitsbereich (Bitte zu Räumlichkeiten entsprechend Punkt 7 zuordnen)

Risikogruppe

Kurzbeschreibung der Tätigkeit oder Änderung (ausführliche Beschreibung als Anlage beifügen)

Sensibilisierende, toxische und/oder sonstige schädigende Wirkungen vorkommender biologischer Arbeitsstoffe

ja nein nicht bekannt

wenn ja, biologischen Arbeitsstoff benennen Wirkungen

7. Angaben zur Arbeitsstätte - Bezeichnung, Lage und räumlicher Umfang bzw. ihre Änderung

(Bitte Lageskizze der Räume als Anlage beifügen)

Gebäude Raumnr., Etage Raumfunktion (z. B. Labor, Biotechnikum)

3Hinweis: Werden die Angaben aus Nr. 8 und 9 des Formulars mehrfach benötigt, muss das Formular erneut aufgerufen, die Nr. 8 und 9 ausgefüllt und ausgedruckt werden.

4 nur bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2 mit Biostoffen der Risikogruppe 3 und 3 (**) in Laboratorien, Versuchstierhaltung und Biotechnologie

9. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 und § 5 BioStoffV

3

gezielte Tätigkeit Schutzstufe 2 Schutzstufe 3 Schutzstufe 4 nicht gezielte Tätigkeit Schutzstufe 2

4

Schutzstufe 3 Schutzstufe 4

Betriebsstätte (falls abweichend von der Anschrift des Arbeitgebers)

Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt

entsprechend Biostoffverordnung i.V.m.

Nennen der berücksichtigten TRBA, ABAS-Beschlüsse oder berufsgenossenschaftlicher Regeln oder Informationen, Handlungsanleitungen

Abweichungen von den Schutzmaßnahmen der oben genannten Technischen Regeln (TRBA) bzw. Anhänge der BioStoffV

Technischer Regeln und Erkenntnissen

(4)

Anlagen:

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Freiimfelder Str. 68, 06112 Halle (Saale) Anzeige Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 49 oder § 50 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und/oder Tätigkeiten mit biologischen

Arbeitsstoffen nach § 16 Biostoffverordnung (BioStoffV) Seite 4 von 4

wenn ja, nennen der zusätzlichen technischen, organisatorischen oder persönlichen Schutzmaßnahmen oder sofern keine Technischen Regeln, Beschlüsse oder Stellungnahmen bekannt gemacht worden sind

Nennen und ggf. Anlagen beifügen

Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei sensibilisierenden, toxischen und/oder sonstigen schädigenden Wirkungen der biologischen Arbeitsstoffe

Maßnahmen der Dekontamination (Inaktivierung, Sterilisation) sowie Entsorgung der kontamierten Proben, Materialien und Abfälle (Verfahren, Firma)

Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Pflicht-, Angebotsvorsorge gemäß ArbMedVV)

Ort, Datum

Name und Unterschrift des Arbeitgebers

(bei Anzeige nach § 16 BioStoffV) Name und Unterschrift der verantwortlichen Person gemäß Nr. 3

(bei Anzeige nach § 16 BioStoffV)

Name und Unterschrift des Erlaubnisinhabers bzw. der von der Erlaubnispflicht ausgenommenen Person (bei Anzeige nach §§ 49, 50 IfSG)

ja nein

Erlaubnis nach § 44 IfSG

(wenn nicht vom LAV LSA ausgestellt)

Nachweis zur Ausnahme von der Erlaubnispflicht gemäß § 45 IfSG Erlaubnis nach § 2 TierSEV

Nachweis zur Ausnahme von der Erlaubnispflicht gemäß § 3 TierSEV Verzeichnis biologischer Arbeitsstoffe nach § 7 Abs. 2 BioStoffV Weitere:

ermittelte und festgelegte baulich oder technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahme

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