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GUT BERATEN!

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Academic year: 2022

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Beratungsgutscheine zur Förderung der Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in

Baden-Württemberg

GUT BERATEN!

Gefördert von:

Wie kann man sich beWerben?

Die Bewerbung um eine Förderung durch

»Gut Beraten!« erfolgt auf schriftlichen Antrag über ein Bewerbungsformular. Alle Termine zur Programm- ausschreibung, Informatonen zur Bewerbung sowie die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter

www.allianz-fuer-beteiligung.de

Bitte nehmen Sie gerne unsere Antragsberatung in Anspruch, wenn Sie Fragen haben.

KONTAKT:

Iryna Bril

Projektleiterin

Initatve Allianz für Beteiligung e.V.

Königstraße 10 A 70173 Stuttgart

Telefon: 0711-335 000-83 E-Mail: Iryna.Bril@afb.bwl.de

Wer kann sich beWerben?

Zivilgesellschaftliche Initatven mit und ohne eingetragene Rechtsform in Baden-Württemberg (z.B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Bürgerinitatven, Vereine, Migrantenselbstorganisatonen).

Welche Förderung gibt es?

Das Förderprogramm bietet diesen Initatven die Möglichkeit, sich zu Fragen der Projektentwicklung, -organisaton und -durchführung beraten zu lassen.

Pro Projekt können bis zu 4.000 € für Beratungsleis- tungen durch fachlich qualifizierte und erfahrene Personen abgerechnet werden. Die Beraterinnen und Berater werden von der antragstellenden Initatve bei der Bewerbung vorgeschlagen.

Der Tagessatz für die Beratungen liegt bei max. 800 € pro Tag (600 € Beratungsleistung, zzgl. Mehrwertsteuer und Reisekosten).

das Förderprogramm

»gut beraten!«

In Baden-Württemberg bringen sich viele Menschen ein, um ihr Umfeld vor Ort zu gestalten. Hierbei spielen aktuelle gesellschaftspolitsche Themen immer häufiger eine große Rolle. Wie können Menschen mit und ohne Migratonsgeschichte vor Ort gut gemeinsam leben? Wie kann in unserem Dorf, Stadtteil oder Quarter ein soziales, generatonenübergreifendes Miteinander entstehen? Wie können wir ländliche Gebiete als lebenswerte Orte erhalten? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigen sich Menschen vor Ort in Initatven, Arbeitskreisen oder Vereinen und entwickeln gemeinsam Ideen und Ansätze.

Das Land Baden-Württemberg sieht in diesen Ideen und dem Engagement der Menschen vor Ort einen wichtgen Beitrag zur Gestaltung unseres Bundeslandes.

Deshalb fördert das Land mit dem Förderprogramm

»Gut Beraten!« zivilgesellschaftliche Initatven und ihre Ansätze, gesellschaftliche Themen vor Ort mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung zu bearbeiten.

Themenschwerpunkte der Förderung sind »Ländlicher Raum«, »Integraton« und »Quartersentwicklung«.

Ein Programm von:

Allianz für Beteiligung

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ländlicher raum

Jeder von uns möchte gerne in einer lebenswerten Stadt oder Gemeinde wohnen. Zu den grundlegenden Anforderungen eines lebenswerten Umfelds gehören zum Beispiel Faktoren wie Arbeitsmarkt, Infrastruktur, Nahversorgung, soziale Fürsorge, bürgerschaftliche Beteiligung, nachhaltge Nutzung natürlicher Ressour- cen.

Bereits seit einigen Jahren sehen sich kleine Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg bei diesen Themen großen Herausforderungen gegenüber. Es braucht Ideen, um sie als lebenswerte Orte zu erhalten.

Die Aktonsfelder dieser Ideen können vielfältg sein und reichen vom Dorfladen über Bürgerbusse bis zur Energieversorgung, von der neuen Gestaltung des Dorfplatzes bis zu Hilfsangeboten für alle Mitbürger- innen und Mitbürger.

Im Themenschwerpunkt »Ländlicher Raum« fördert das Land Baden-Württemberg zivilgesellschaftliche Initatven, die mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung zur Zukunfts sicherung des Ländlichen Raums vor Ort beitragen möchten. Es werden ausschließlich Bewerbungen von Initatven aus kleinen Kommunen zugelassen (bis zu 40.000 Einwohner).

integration

Baden-Württemberg ist ein Einwanderungsland und Menschen mit Migratonshintergrund haben es seit seiner Gründung geprägt. Deshalb zählt die Frage, wie Menschen mit und ohne Migratonsgeschichte vor Ort gut zusammen leben und einander bereichern

können, zu einem wichtgen Thema unseres Bundes- landes.

Nicht zuletzt die Fluchtereignisse seit dem Jahr 2015 haben eindrucksvoll gezeigt, wie bürgerschaftliches Engagement kommunale Strukturen beim Thema Integraton unterstützen und bereichern kann. Die Aktonsfelder dieser Ideen können vielfältg sein und reichen von Begegnungscafés über Kulturveranstal- tungen, von der Gründung eines Integratonsrats bis hin zur Entwicklung eines Integratonskonzepts.

Im Themenschwerpunkt »Integraton« fördert das Land Baden-Württemberg zivilgesellschaftliche Initatven, die mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung zur Gestaltung des kulturellen/sozialen Miteinanders von Menschen mit und ohne Migratonsgeschichte vor Ort beitragen möchten.

QuartiersentWicklung

Viele Menschen in Baden-Württemberg fühlen sich eng mit ihrem Stadtteil/Quarter verbunden, in dem sie leben. Gleichzeitg prägen Quartere mit ihren Möglichkeiten des Austauschs ihre Bewohnerinnen und Bewohner und legen den Grundstein für gesell- schaftliches Miteinander.

Aktuelle gesellschaftliche Themen wie Pflege und Unterstützung im Alter, Generatonenbeziehungen oder die Teilhabe von Menschen mit Handicaps sind in Quarteren häufig besonders präsent. Ebenso groß ist die Bereitschaft der Bewohnerinnen und Bewohner, ihr Quarter zu gestalten. Die Aktonsfelder dieser Ideen können vielfältg sein und reichen von einem sozialen Treffpunkt über den Aufbau von neuen Wohnformen, von einem barrierefreien Quarter, neuer Mobilität bis zu gemeinsamen Aktonen für Jung und Alt.

Im Themenschwerpunkt »Quartersentwicklung«

fördert das Land Baden-Württemberg zivilgesellschaft- liche Initatven, die mit Maßnahmen der Bürgerbetei- ligung zu einem sozialen, generatonenübergreifenden und inklusiven Miteinander in ihrem Quarter beitragen möchten. Die Förderung ist eine Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie »Quarter2020 – Gemeinsam.

Gestalten.«.

Was sind die bedingungen?

Das Projekt und seine Ziele müssen bei Antragstellung beschrieben werden. Es muss im Themenbereich

»Ländlicher Raum«, »Integraton« oder

»Quartersentwicklung« durchgeführt werden.

Im Rahmen des Projekts müssen Maßnahmen der Bürgerbeteiligung eine hervorgehobene Rolle spielen.

So sollen möglichst viele andere Menschen vor Ort in die Projektentwicklung mit einbezogen werden.

Die Gemeinde/Stadt, in der das Projekt durchgeführt werden soll, muss eine Stellungnahme ausfüllen.

Damit bestätgt die Kommune die Gemeinwohlorien- terung des Projekts und zeigt auf, wie sie es in der Umsetzung unterstützen wird.

Die Beratungsleistungen müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Förderzusage durchgeführt werden.

Referenzen

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