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Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

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Academic year: 2022

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Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Anspruchsberechtigte

o Anspruch nach § 28 SGB II und § 34 SGB XII:

o Kinder und Jugendlich aus Familien mit

 Leistungen nach dem SGBII („Hartz IV“)

 Wohngeld

 Kinderzuschlag zum Kindergeld

 Sozialhilfe nach dem SGB XII

 Leistungen nach §§ 2 und 3 AsylblG

Allgemeine Voraussetzungen

o Schüler einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule

Das Bildungs-

und Teilhabe

paket

(2)

Was bedeutet Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben?

Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Dafür steht monatlich ein Betrag von insgesamt bis zu 15 Euro zur Verfügung, zum Beispiel für den Mitgliedsbeitrag im Verein, die

Gebühren der Musikschule oder die Teilnahme an Freizeiten.

Antragsverfahren

o Leistungen

o Mitgliedsbeiträge Vereine (Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit) o Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musik)

o angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuch)

o Teilnahme an Freizeiten

o max. 15 Euro monatlich pro Kind (der monatliche Betrag kann bis zu einem Betrag von max. 180 Euro angespart werden).

o Verfahren

o Antragstellung für jedes Kind mit BuT-Hauptantrag bzw. formlos o Vorlage der Rechnung / Mitgliedsbeiträge / Anmeldebescheinigung o bei Freizeiten: ca. 4-6 Wochen vor Beginn

o direkte Abrechnung zwischen Anbieter und LRA / Jobcenter

Stand 10/2020

(3)

Schülerbeförderungskosten

Anspruchsberechtigte

 Anspruch nach § 28 SGB II und § 34 SGB XII:

o Kinder und Jugendlich aus Familien mit

 Leistungen nach dem SGBII („Hartz IV“)

 Wohngeld

 Kinderzuschlag zum Kindergeld

 Sozialhilfe nach dem SGB XII

 Leistungen nach §§ 2 und 3 AsylblG

Allgemeine Voraussetzungen

 Schüler einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule

 Schüler ohne Ausbildungsvergütung

 Kinder einer Kindertageseinrichtung

 vor Vollendung des 25. Lebensjahres

(4)

Was sind Schülerbeförderungskosten?

Schülerinnen und Schüler werden unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Fahrkarte erstattet, wenn dies zum Schulbesuch erforderlich ist.

Dies geschieht durch das Sachgebiet „ÖPNV, Schülerbeförderung“ im Landratsamt Heilbronn.

Für sie verbleibt lediglich ein Eigenanteil, den sie zahlen müssen.

Dieser Eigenanteil kann im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes auf Antrag komplett übernommen werden.

Antragsverfahren

 Grundsatz

o Grundschüler und Schüler mit Ausbildungsvergütung wird in der Regel kein Zuschuss gewährt.

o für Schulwege unter 3 Kilometern gibt es keine Leistungen o nur für den Besuch der nächstgelegenen Schule

o vorrangige Leistungen sind in Anspruch zu nehmen

 Verfahren

o Antragstellung mit BuT-Hauptantrag bzw. formlos

o Nachweis über die Zahlung des Eigenanteiles vorlegen (z.B.

Kontoauszug)

o Übernahme der tatsächlichen monatlichen Kosten

o Abrechnung erfolgt zwischen Jobcenter und dem Kunden

Stand 10/2020

(5)

Lernförderung (Nachhilfe)

Anspruchsberechtigte

 Anspruch nach § 28 SGB II und § 34 SGB XII:

o Kinder und Jugendlich aus Familien mit

 Leistungen nach dem SGBII („Hartz IV“)

 Wohngeld

 Kinderzuschlag zum Kindergeld

 Sozialhilfe nach dem SGB XII

 Leistungen nach §§ 2 und 3 AsylblG

Allgemeine Voraussetzungen

 Schüler einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule

 Schüler ohne Ausbildungsvergütung

 Kinder einer Kindertageseinrichtung

 vor Vollendung des 25. Lebensjahres

(6)

Was bedeutet Lernförderung?

Kinder brauchen manchmal Hilfe, um das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse oder den Schulabschluss - zu erreichen.

Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

Antragsverfahren

 Grundsatz

o kurzfristige Hilfe, d.h. die Kostenübernahme erfolgt in der Regel 3 Monate

 Leistungen

o Übernahme der angemessenen Kosten

 Verfahren

o Antragstellung vor Beginn der Nachhilfe mit dem BuT-Hauptantrag bzw. formlos

o Verwendung des Vordruckes „Lernförderbedarfsfeststellung“

(ist beigefügt!)

 keine Bearbeitung ohne dieses Formular

 Bestätigung der Schule zwingend erforderlich o Kostenvoranschläge von Nachhilfeanbietern beilegen

 erforderlich zur Klärung der angemessenen Kosten o Abrechnung erfolgt zwischen Jobcenter und Anbieter

Stand 10/2020

(7)

Gemeinschaftliches Mittagessen

Anspruchsberechtigte

o Anspruch nach § 28 SGB II und § 34 SGB XII:

o Kinder und Jugendlich aus Familien mit

 Leistungen nach dem SGBII („Hartz IV“)

 Wohngeld

 Kinderzuschlag zum Kindergeld

 Sozialhilfe nach dem SGB XII

 Leistungen nach §§ 2 und 3 AsylblG

Allgemeine Voraussetzungen

o Schüler einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule

o Schüler ohne Ausbildungsvergütung

(8)

Wer bekommt den Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen?

Wenn Schulen, Kindertageseinrichtungen bzw. Tagespflegestellen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtungen (z.B. Krippe, Kindergarten, Hort) besuchen, einen

Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen. Die Eltern müssen keinen Eigenanteil übernehmen.

Antragsverfahren

o Leistungen

o Zuschuss zu jedem eingenommenen Mittagessen, das in schulischer Verantwortung, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege angeboten wurde

o Eigenanteil von 1,00 Euro je Mittagessen

o Verfahren

o Antragstellung durch Eltern mit BuT-Hauptantrag bzw. formlos o Nachweis über die Höhe der Kosten / Mittagessen (z.B. über

Gebührenbescheid)

o Kostenübernahmezusage durch Jobcenter o monatlicher Nachweis durch Anbieter:

Anzahl der eingenommenen Mittagessen o direkte Abrechnung zwischen Anbieter und

Jobcenter

Stand 10/2020

(9)

Ein- / mehrtägige Ausflüge der Schule / Kindertageseinrichtung

Anspruchsberechtigte

 Anspruch nach § 28 SGB II und § 34 SGB XII:

o Kinder und Jugendlich aus Familien mit

 Leistungen nach dem SGBII („Hartz IV“)

 Wohngeld

 Kinderzuschlag zum Kindergeld

 Sozialhilfe nach dem SGB XII

 Leistungen nach §§ 2 und 3 AsylblG

Allgemeine Voraussetzungen

 Schüler einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule

 Schüler ohne Ausbildungsvergütung

(10)

Welche Kosten werden bei

Schulausflügen und Klassenfahrten übernommen?

Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige

Klassenfahrten übernommen werden. Kindertageseinrichtungen sind z. B. Krippe, Kindergarten oder Hort.

Antragsverfahren

 Grundsatz

o Ausflug im Rahmen des Klassenverbandes

o entsprechend den schulrechtlichen Bestimmungen

 Leistungen

o Übernahme der tatsächlichen Kosten des Ausfluges / der Klassenfahrt

o keine Übernahme von Taschengeld und Ausgaben für private Ausrüstungsgegenstände (z.B. Rucksack, Wanderschuhe, Skier)

 Verfahren

o Antragstellung vor Beginn / Teilnahme des Schulausflugs (Idealfall 4-6 Wochen vorher)

o Verwendung des Formulars „Antrag auf Erstattung der Kosten für Schulausflüge / mehrtägige Klassenfahrten (ist beigefügt!)

 keine Bearbeitung ohne dieses Formular

 Klassenkonto ist stets anzugeben

 Bestätigung der Schule zwingend erforderlich o Abrechnung erfolgt zwischen Jobcenter und der Schule

Stand 10/2020

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