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Ethnische Diskriminierung bei der Wohnungssuche : Feldexperimente in sechs deutschen Großstädten

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Academic year: 2022

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Ethnische Diskriminierung bei der Wohnungssuche.

Feldexperimente in sechs deutschen Großstädten.

Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Sozialwissenschaften (Dr. rer. soc.)

vorgelegt von Schmid, Laura Elisabeth

an der

Geisteswissenschaftliche Sektion Fachbereich Geschichte und Soziologie

Tag der mündlichen Prüfung 27. März 2015 1. Referent: Prof. Dr. Thomas Hinz

2. Referent: Prof. Dr. Ben Jann

Konstanzer Online-Publikations-System (KOPS) URL: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:352-0-295831

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Vorwort

Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um eine überarbeitete Version meiner Dissertation, welche in den Jahren 2011 bis 2014 innerhalb eines von der Deutschen Forschungsgemein- schaft (DFG) geförderten Forschungsprojekts an der Universität Konstanz am Arbeitsbereich

„Empirische Sozialforschung“ (Prof. Thomas Hinz) entstanden ist.

Titel des Forschungsprojekts:

„Ethnische Diskriminierung auf dem deutschen Wohnungsmarkt: Ausmaß, Faktoren und Bei- trag zur räumlichen Segregation.“

Die Projektleitung hatten Professor Dr. Thomas und Professorin Dr. Katrin Auspurg. Die ge- samte Projektlaufzeit erstreckte sich vom 01. Januar 2010 bis zum 21. September 2014. Neben meiner eigenen Projektmitarbeit wurde das Forschungsprojekt von zahlreichen studentischen Hilfskräften unterstützt. Die Dissertation wurde nah am thematischen Rahmen des Forschungs- projekts verfasst, so wurden auch alle in der vorliegenden Arbeit verwendeten Daten im Rah- men des Projekts erhoben.

Danksagung

Die Entstehung dieser Arbeit wurde von vielen Menschen begleitet und von manchen direkt und von anderen indirekt vorangebracht – deshalb geht mein herzlicher Dank an

 meinen Doktorvater Prof. Thomas Hinz für die Möglichkeit der Arbeit und der Promotion in dem spannenden Forschungsprojekt. Darüber hinaus für unsere fruchtbare Zusammen- arbeit, seine hervorragende Betreuung und für die Ermöglichung der Teilnahme an sämtli- chen Weiterbildungsangeboten und Fachtagungen im In- und Ausland.

 Prof. Ben Jann für sein Interesse an dem Thema, seine kritischen Hinweise und das Ver- fassen des Zweitgutachtens.

 Prof. Katrin Auspurg für die gute Zusammenarbeit innerhalb des Forschungsprojekts sowie für zahlreiche hilfreiche Ratschläge.

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 den gesamten Arbeitsbereich für die tolle und produktive Arbeitsatmosphäre. Dabei im Besonderen Thomas Wöhler, für seine Unterstützung in jeglicher Phase des Schreibens, sowie für das Erzählen immer wieder neuer „FunFacts“. Außerdem Patrick Fick, Sebastian Schnettler und Konstantin Mozer für ihr offenes Ohr und dafür, dass sie mir mit Rat und Tat zur Seite standen.

 Corinna Frodermann in ganz besonderem Maß, da sie Konstanz zu einem besseren Ort machte und von einer Kollegin zu einer wahren Freundin wurde.

 alle Hilfskräften, die eine Menge Arbeit in Datenerhebung und Dateneingabe steckten und so die Durchführung des Forschungsprojekts ermöglichten.

 meine Familie und meine Freunde, die mir in allen Höhen und Tiefen seelischen Beistand leisteten.

Augsburg im Mai 2015 Laura Schmid

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Zusammenfassung

Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Untersuchung der Gründe für diskriminierendes Verhalten auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Insbesondere werden mit dieser Arbeit zwei Forschungs- lücken in Deutschland adressiert. Zum einen fanden Studien zu Diskriminierung auf dem Woh- nungsmarkt in Deutschland bisher nur auf unzureichender Datengrundlage statt und zum ande- ren wurde keine Ursachensachenforschung betrieben. Um der ersten Forschungslücke zu be- gegnen wurde in der experimentellen Datenerhebung im Rahmen des von der Deutschen For- schungsgemeinschaft (DFG) geförderten Forschungsprojekts „Ethnische Diskriminierung auf dem deutschen Wohnungsmarkt: Ausmaß, Faktoren und Beitrag zur räumlichen Segregation“

eine hohe Anzahl an Wohnungsangeboten untersucht. Die daraus entstandenen umfangreichen Datensätze bilden die Grundlage der in dieser Arbeit durchgeführten Analysen. Die zweite For- schungslücke wird durch das Einbeziehen theoretischer Ansätze für die Gründe diskriminieren- den Verhaltens, die aus den Wirtschaftswissenschaften sowie aus der Sozialpsychologie stam- men, geschlossen. Mittels der experimentell erhobenen Daten wird überprüft, ob diskriminie- rendes Handeln aufgrund individueller ökonomischer Überlegungen oder aufgrund von subjek- tiven Präferenzen beziehungsweise Vorurteilen und Stereotypen erfolgt. Ein weiterer Fokus liegt auf der Untersuchung der Einflüsse von strukturellen Umgebungsmerkmalen verschiede- ner räumlicher Ebenen.

Die verwendeten Daten wurden in Feldexperimenten erhoben (E-Mail-Korrespondenztests). In sechs deutschen Großstädten (München, Berlin, Hamburg, Hannover, Leipzig, Duisburg) wur- den insgesamt 2.294 Wohnungen getestet. Es wurden pro Wohnung mindestens zwei E-Mail- Anfragen von je einem türkischen und einem deutschen Wohnungsbewerber, signalisiert über den Namen, verschickt. Zum Teil wurden in den Anfragen noch weitere Merkmale (Beruf/Sta- tus, Ehestand, Beschäftigungsverhältnis) variiert. Die aus den Experimenten entstanden Daten wurden mit verschiedenen Kontextmerkmalen auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen, wie etwa dem Ausländeranteil eines Stadtviertels, verknüpft.

Aus der Theorie der präferenzbasierten Diskriminierung, der Theorie der statistischen Diskri- minierung und aus der Kontakt- und Konflikthypothese wurden insgesamt 13 Hypothesen ab- geleitet, deren Testung durch Analysen des reichhaltigen Datenmaterials die folgenden Fragen beantwortet:

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 Gibt es Unterschiede im Ausmaß an Diskriminierung nach den verschiedenen Eigen- schaften des Wohnungsanbieters / der Wohnungsanbieterin? (Agent-Prejudice-Hypo- these)

 Gibt es Unterschiede im Ausmaß an Diskriminierung auf kleinräumiger Ebene inner- halb einer Stadt (Stadtviertel), die mit dem Ausländeranteil, dem Ausmaß an Segrega- tion oder verschiedenen Wähleranteilen variieren? (Customer-Prejudice-Hypothese, Kontakt- & Konflikthypothese, Tipping Point)

 Gibt es Unterschiede im Ausmaß an Diskriminierung, die mit den verschiedenen Merk- malen der Wohnungsbewerber (ethnische Herkunft, Beruf/Status, Ehestand) variieren?

(Perceived-Preferences-Hypothese, Statistische Diskriminierung)

 Gibt es Unterschiede im Ausmaß an Diskriminierung, die mit den verschiedenen Merk- malen der Wohnungen (Preis, Größe, Lage, Ausstattung) variieren? (Preisdiskriminie- rung)

 Gibt es Unterschiede im Ausmaß an Diskriminierung in den verschiedenen Städten, die mit dem Ausländeranteil oder dem Mietpreisniveau (der Angespanntheit des Woh- nungsmarkts) variieren? (Kontakt- & Konflikthypothese)

Auf Basis multivariater Modelle konnten Einflüsse der Merkmale (Geschlecht und Herkunft) gewerblicher Wohnungsanbieter/innen auf das Ausmaß der Ungleichbehandlung festgestellt werden. Wohnungsanbieter/innen nicht-deutscher Herkunft und weibliche Wohnungsanbiete- rinnen neigten eher zur Gleichbehandlung der beiden Bewerber. Die verschiedenen Anteile ausländischer beziehungsweise türkischer Bewohner/innen in den einzelnen Stadtvierteln wirk- ten sich vor allem dahingehend aus, dass dem türkischen Bewerber der Zugang zu Vierteln mit einem hohen Anteil von Bewohnern/innen der Minderheit verwehrt wurde. Die Minderheit stellten hier Bewohner/innen mit türkischer Staatsbürgerschaft und türkischem Migrationshin- tergrund oder ausländische Bewohner/innen dar. Die Einflüsse des Ausmaßes der Segregation und der Wähleranteile zeigten keine einheitlichen Muster. Von den verschiedenen Merkmalen der Wohnungsbewerber hatten vor allem die ethnische Herkunft (der Name) und der Status (Beruf) einen Effekt auf die Behandlung der beiden Bewerber. Der deutsche Bewerber wurde zwar in allen Fällen bevorzugt, jedoch verringerte die Angabe eines hohen Status diesen Un- terschied deutlich. Zudem verringerte sich mit zunehmender Menge an Informationen über den Bewerber die Ungleichbehandlung. Für die verschiedenen Preissegmente der Wohnungen ließ sich ein schwacher Effekt der Benachteiligung des türkischen Bewerbers bei günstigeren Woh- nungen nachweisen. Da die Qualität der Wohnung miteinbezogen wurde, handelt es sich bei

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diesen Wohnungen um besonders attraktive Angebote. Dagegen gab es auf Stadtebene keinen Einfluss des Ausländeranteils oder des Mietpreises auf das Ausmaß an Diskriminierung. Zu- sammenfassend zeigen die Ergebnisse, dass verschiedene Gründe hinter diskriminierendem Verhalten stehen, die sich einander aber nicht ausschließen. Insgesamt bestätigte die Testung der Hypothesen vor allem die Annahmen der ökonomischen Diskriminierungstheorien.

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Inhalt

Tabellenverzeichnis……… …III Abbildungsverzeichnis………... VI

1 Ziele und Aufbau der Arbeit ... 1

2 Diskriminierung – Theoretische Ansätze ... 6

2.1 Ökonomische Diskriminierungstheorien ... 6

2.1.1 Präferenzbasierte Diskriminierung ... 7

2.1.2 Statistische Diskriminierung ... 10

2.2 Sozialpsychologische Diskriminierungstheorien ... 12

2.2.1 Die Kontakthypothese ... 12

2.2.2 Die Konflikthypothese ... 15

2.3 Segregation und Tipping Point ... 18

2.4 Anwendungen der Theorien auf die verschiedenen Arten von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ... 23

3 Methode und Forschungsstand ... 28

3.1 Die Erhebungsmethode: E-Mail-Korrespondenztests ... 31

3.2 Forschungsstand: Anwendungen verschiedener Methoden zur Untersuchung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ... 36

3.2.1 Befragungen und Auswertungen von Wohnungsmarktdaten ... 36

3.2.2 Audit-Studien: in-person-Audits ... 38

3.2.3 Audit-Studien: Audits per Telefon ... 46

3.2.4 Schriftliche Korrespondenztests ... 49

4 Datenerhebung und Daten ... 58

4.1 Erhebungsphase I: E-Mail-Korrespondenztests in München ... 60

4.1.1 München: E-Mail-Inhalte ... 61

4.1.2 München: Stichprobe und zusätzliche Daten ... 66

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4.2 Erhebungsphase II: E-Mail-Korrespondenztests in fünf deutschen Großstädten ... 71

4.2.1 Deutschland: Auswahl der Städte ... 71

4.2.2 Deutschland: E-Mail-Inhalte ... 73

4.2.3 Deutschland: Stichproben... 75

4.3 Datensätze ... 86

4.4 Hypothesen ... 88

5 Ergebnisse: Deskriptive Auswertungen ... 95

5.1 Nettodiskriminierungsraten ... 96

5.2 Antwortraten ... 98

5.3 Analyse des Inhalts der einzelnen E-Mail-Antworten ... 102

6 Ergebnisse: Präferenzbasierte Diskriminierung ... 108

6.1 Vermieterbasierte Diskriminierung (Agent-Prejudice-Hypothese) ... 108

6.2 Kundendiskriminierung (Customer-Prejudice-Hypothese und Perceived-Preferences- Hypothese) ... 113

7 Ergebnisse: Statistische Diskriminierung ... 124

7.1 Statistische Diskriminierung – Einfluss der Informationen ... 124

7.2 Statistische Diskriminierung – Preisdiskriminierung ... 132

8 Ergebnisse: Die Kontakt- und die Konflikthypothese ... 135

8.1 Gegenhypothesen der Kontakt- und Konflikthypothese ... 135

8.2 Hypothesen der Konflikthypothese ... 145

9 Ergebnisse: Tipping Point ... 154

10 Zusammenfassung und Schlussbemerkung ... 158

Literatur…... ... 169

Weitere Datenquellen ... 181

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: München: Variierte Dimensionen in den E-Mail-Anfragen ... 62

Tabelle 2: In den Experimenten verwendete Namen und E-Mail-Adressen ... 64

Tabelle 3: München: Ausgewählte Berufe und dazugehörige MPS-Werte ... 66

Tabelle 4: München: Ausschöpfungsquote... 68

Tabelle 5: München: Im Datensatz enthaltene Kontextmerkmale ... 69

Tabelle 6: Städteauswahl der Erhebungsphase II ... 73

Tabelle 7: Deutschland: Ausgewählte Berufe und dazugehörige MPS-Werte ... 74

Tabelle 8: Deutschland: Variierte Dimensionen in den E-Mail-Anfragen ... 75

Tabelle 9: Deutschland: Ausschöpfungsquoten der Städte ... 77

Tabelle 10: Übersicht über die Städte und die verfügbaren Kontextmerkmale ... 85

Tabelle 11: Variablen der Datensätze ... 87

Tabelle 12: Übersicht über die theoretischen Rahmen und Erwartungen (Hypothesen) ... 92

Tabelle 13: Fallzahlen der deskriptiven Auswertungen ... 96

Tabelle 14: Berlin-West: Unterschiede nach Antwortinhalt ... 104

Tabelle 15: Berlin-Ost: Unterschiede nach Antwortinhalt ... 104

Tabelle 16: Hamburg: Unterschiede nach Antwortinhalt ... 104

Tabelle 17: Hannover: Unterschiede nach Antwortinhalt ... 105

Tabelle 18: Leipzig: Unterschiede nach Antwortinhalt ... 105

Tabelle 19: Duisburg: Unterschiede nach Antwortinhalt ... 105

Tabelle 20: München (niedriger Status): Unterschiede nach Antwortinhalt ... 105

Tabelle 21: München (hoher Status): Unterschiede nach Antwortinhalt ... 106

Tabelle 22: Ethnische Herkunft a und Art der Wohnungsanbieter ... 110

Tabelle 23: Geschlecht a und Art der Wohnungsanbieter ... 111

Tabelle 24: Effekte der Merkmale der Wohnungsanbieter auf die Antwortwahrscheinlichkeit .. 112

Tabelle 25: Effekte der Terzile türkischer Bewohner auf die Antwortwahrscheinlichkeit ... 115

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Tabelle 26: Effekte der Bewerbermerkmale auf die Antwortwahrscheinlichkeit ... 118 Tabelle 27: Terzile türkischer Bewohner im Stadtviertel nach Städten ... 119 Tabelle 28: Effektstärken der ethnischen Herkunft auf die Antwortwahrscheinlichkeit nach

Terzilen türkischer Bewohner getrennt nach Städten ... 120 Tabelle 29: München: Effekte der Bewerbermerkmale auf die Antwortwahrscheinlichkeit nach

Lage der Wohnung ... 122 Tabelle 30: Effekte der Menge an Informationen über den Bewerber auf die

Antwortwahrscheinlichkeit ... 126 Tabelle 31: Effekte der Informationen über den Bewerber auf die Antwortwahrscheinlichkeit

getrennt nach Bewerbern ... 127 Tabelle 32: Effekte der Signalstärke der Information auf die Antwortwahrscheinlichkeit

getrennt nach Merkmalskombinationen ... 130 Tabelle 33: Effekte der Signalstärke der Information auf die Antwortwahrscheinlichkeit

getrennt nach Bewerbern ... 131 Tabelle 34: Effekte der Terzile der Preisdifferenz auf die Antwortwahrscheinlichkeit ... 133 Tabelle 35: Effekte des Anteils ausländischer Bewohner im Stadtviertel auf die

Antwortwahrscheinlichkeit getrennt nach Städten ... 137 Tabelle 36: Duncan-Segregationsindizes der Städte München, Leipzig, Berlin-West und

Berlin-Ost ... 139 Tabelle 37: Terzile des Duncan-Segregationsindex der Städte München, Leipzig, Berlin-West

und Berlin-Ost ... 140 Tabelle 38: Anteil ausländischer Bewohner getrennt nach Städten ... 144 Tabelle 39: Effekte des Anteils ausländischer Bewohner der Städte auf die

Antwortwahrscheinlichkeit ... 144 Tabelle 40: Terzile der Wähleranteile CDU/CSU und der Grünen der Städte Leipzig und

München ... 146 Tabelle 41: Effekte des Wähleranteils der CDU/CSU auf Antwortwahrscheinlichkeit in

Leipzig und München ... 147 Tabelle 42: Effekte des Wähleranteils der Grünen auf Antwortwahrscheinlichkeit in Leipzig

und München ... 149 Tabelle 43: Durchschnittlicher Mietpreis und Nettodiskriminierungsrate getrennt nach

Städten ... 151 Tabelle 44: Effekte des durchschnittlichen Mietpreises der Städte auf die

Antwortwahrscheinlichkeit ... 152 Tabelle 45: Terzile ausländischer Bewohner im Stadtviertel getrennt nach Städten ... 155

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Tabelle 46: Ergebnisse der Hypothesen der präferenzbasierten Diskriminierung ... 159

Tabelle 47: Ergebnisse der Hypothesen der statistischen Diskriminierung ... 160

Tabelle 48: Ergebnisse der Hypothesen der Kontakt- und Konflikthypothese ... 162

Tabelle 49: Ergebnis der Hypothese zum Tipping Point ... 165

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: München: Räumliche Verteilung der Wohnungen ... 70

Abbildung 2: Berlin: Räumliche Verteilung der Wohnungen ... 79

Abbildung 3: Hamburg: Räumliche Verteilung der Wohnungen ... 80

Abbildung 4: Hannover: Räumliche Verteilung der Wohnungen ... 82

Abbildung 5: Leipzig: Räumliche Verteilung der Wohnungen ... 83

Abbildung 6: Duisburg: Räumliche Verteilung der Wohnungen ... 84

Abbildung 7: Nettodiskriminierungsraten (NDRA / NDRB) getrennt nach Städten ... 98

Abbildung 8: Relative Antwortraten der Bewerberpaare gemeinsam nach Städten ... 99

Abbildung 9: Relative Antwortraten getrennt nach Bewerbern und Städten ... 100

Abbildung 10: Relative Raten des Angebots eines Besichtigungstermins getrennt nach Bewerbern und Städten ... 101

Abbildung 11: Effekte der ethnischen Herkunft auf die Antwortwahrscheinlichkeit nach Terzilen türkischer Bewohner ... 116

Abbildung 12: Effekte der ethnischen Herkunft auf die Antwortwahrscheinlichkeit nach Terzilen türkischer Bewohner getrennt nach Städten ... 120

Abbildung 13: Effekte der ethnischen Herkunft auf die Antwortwahrscheinlichkeit nach Terzilen des Segregationsindex getrennt nach Städten ………...……..…………141

Abbildung 14: Effekte der ethnischen Herkunft auf die Antwortwahrscheinlichkeit nach Terzilen türkischer/ausländischer Bewohner getrennt nach Städten……….155

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1 Ziele und Aufbau der Arbeit

1

Die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft ist mit dem In- krafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 2006 verstärkt im Fokus der öffentlichen und politischen Aufmerksamkeit.

„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ (§ 1 AGG).

Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft sind in verschiedenen Bereichen, wie dem Arbeitsmarkt, dem Zugang zu Bildung oder dem Zugang und der Versorgung mit Dienstleistungen und Gütern, einschließlich des Zugangs zu Wohnraum, gesetzlich verboten.

Von Diskriminierung ist zu sprechen, wenn aufgrund von Merkmalen (wie Religion, ethnische Herkunft oder Geschlecht) von Individuen, welche im gegebenen Handlungskontext irrelevant sein sollten, ungleiche Behandlung stattfindet (Council of Europe 1991; Harrison 1995). Viele Umfragen2 belegen ein hohes Vorkommen von Diskriminierungserfahrungen in verschiedenen Bereichen. Vor allem der Arbeits- und der Wohnungsmarkt sind von besonders hoher Relevanz.

Diese Bereiche werden in den Berichten über Diskriminierungserfahrungen am häufigsten ge- nannt. Zahlreiche Debatten über Wohnungsknappheit und damit verbundene

1 In der kompletten Arbeit wird aus Gründen der Lesbarkeit auf eine geschlechtergerechte Sprache verzichtet. Im Folgenden wird grundsätzlich die männliche Form der vorkommenden Akteure (Makler, Vermieter, Wohnungs- anbieter, Wohnungsinteressent, Bewerber, Befragter etc.) verwendet.

2 Umfragen mit dem Thema Diskriminierungserfahrungen: Sauer (2010), Rottleuthner und Mahlmann (2011), Beauftragte für Migration (2012).

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Mietpreissteigerungen, vor allem in deutschen Großstädten, rückten die Problematik der Dis- kriminierung bei der Wohnungssuche vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit. Vor allem in den Medien gewann das Thema der Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Wohnungsmarkt an Bedeutung.3 Aus soziologischer Sicht hat der Ort, an dem ein In- dividuum lebt, weitreichende Folgen für dessen Opportunitätsstrukturen. Lebensumstände, wie die Lebensumwelt, soziale Chancen und Möglichkeiten sowie die Verfügbarkeit öffentlicher und privater Einrichtungen variieren mit dem Wohnort. Da eingeschränkter Zugang zu Wohn- raum andere soziale Ungleichheiten verstärken kann, sollte die Frage nach Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt in der Ungleichheitsforschung nicht unbeachtet bleiben. Demzufolge ist auch in der Politik das Verhindern und Vermindern von Diskriminierungen (auf dem Woh- nungsmarkt) ein besonders relevantes Thema. So rief die Antidiskriminierungsstelle des Bun- des im April 2014 das Jahr gegen Rassismus unter dem Titel „Gleiche Chancen. Immer.“ aus (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2014).

Trotz dieser offensichtlich hohen Relevanz des Themas besteht in Deutschland noch erheblicher Bedarf an dessen Erforschung. Forschungslücken existieren zum einen in methodi- scher und zum anderen auch in inhaltlicher Hinsicht.

Aus methodischer Sicht ist die wissenschaftliche Auseinandersetzung unzureichend, da Daten bislang nur in Form von Umfragen oder auf Grundlage prozessproduzierter Daten (Be- schwerden, Anzeigen etc.) erhoben wurden. Diese belegen zwar immer wieder das Vorkommen von Diskriminierungserfahrungen in verschiedenen Bereichen, jedoch basieren sie auf den Be- richten subjektiver Einschätzungen.4 Die Daten liefern somit wenig Aufschluss über die Gründe, die hinter dem diskriminierenden Verhalten stehen. Die Qualität von Umfragedaten ist zudem in vielerlei Hinsicht nicht mit der von experimentell erhobenen Daten zu vergleichen.

Umfragedaten können unter anderem unter dem Problem der sozialen Erwünschtheit und nicht wahrheitsgemäßen Aussagen leiden (ausführlicher zu Erhebungsmethoden in Kapitel 3). Expe- rimentelle Erhebungen mit einer ausreichend hohen Fallzahl und belastbarem Datenmaterial

3 Erschienen sind zahlreiche Zeitungsartikel und Beiträge in Fernsehsendungen, eine Auswahl: Zeitungsartikel:

Schönball (2008), Puschner (2008), Haack et al. (2012), Gamp (2013), Heinrich (2013), Deutsch Türkische Nachrichten (2013), Nikolow (2013), Wiberny (2013). Beiträge in Fernsehsendungen: Das Erste (2013), ZDF (2013).

4 Siehe Fußnote 2.

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stehen in Deutschland noch aus. Dagegen bekamen experimentelle Untersuchungen von Dis- kriminierungen in Nordamerika und in mehreren europäischen Ländern in den letzten Jahren einen zunehmend hohen Stellenwert.5 In Deutschland existieren bislang lediglich zwei wissen- schaftliche Studien zum Thema Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Wohnungsmarkt. Bei der einen handelt es sich um eine Erhebung einer Nichtregierungs- organisation (Planerladen Dortmund e.V.), die leider nur eine geringe Fallzahl (N=151 Woh- nungen) und darüber hinaus noch weitere methodische Schwachstellen6 aufweist. Bei der zwei- ten Studie handelt es sich um eine Erhebung mit ebenfalls geringer Fallzahl (N=100 Wohnun- gen) im Rahmen einer Diplomarbeit. Die dort durchgeführten Experimente beschränkten sich zudem auf nur zwei Berliner Stadtbezirke (Wilmersdorf und Neukölln). Beide Erhebungen sind in Kapitel 3.2.4 nochmals detaillierter dargestellt.

Aus inhaltlicher Sicht bleibt zudem zu kritisieren, dass keine Ursachenforschung betrie- ben wurde. Sämtliche Studien und Analysen, den deutschen Wohnungsmarkt betreffend, be- schränkten sich auf das bloße Vorkommen von Diskriminierungen. Das Testen der Gründe, die dem diskriminierenden Verhalten zugrunde liegen, blieb dabei bislang aus. Dennoch, trotz aller Kritik liefern alle bisher erhobenen Daten wichtige Beweise für das Vorkommen von Diskri- minierung auf dem deutschen Wohnungsmarkt.

Die vorliegende Arbeit hat das Ziel, diese beiden in Deutschland noch herrschenden Forschungslücken, die unzureichende Datenerhebung und die Erforschung der Gründe für dis- kriminierendes Verhalten, zu schließen und widmet sich speziell dem Thema der ethnischen Diskriminierung auf dem deutschen Mietwohnungsmarkt. Um den methodischen Kritikpunk- ten zu begegnen, wurden die in dieser Arbeit verwendeten Daten in Feldexperimenten erhoben (E-Mail-Korrespondenztests). Mittels der Experimente wurde eine hinreichend hohe Fallzahl erreicht. In sechs deutschen Großstädten (München, Berlin, Hamburg, Hannover, Leipzig, Du- isburg) konnten insgesamt 2.294 Wohnungen getestet werden. Aufgrund des umfangreichen experimentellen Designs ist es außerdem möglich, verschiedene Theorien (statistische und prä-

5 Aktuelle Studien in Nordamerika (eine Auswahl): Friedman et al. (2010), Hanson und Hawley (2011), Ewens et al. (2014); Kanada: Hogan und Berry (2011); in Europa (eine Auswahl): Schweden: Ahmed und Hammarstedt (2008), Ahmed et al. (2010), Bengtsson et al. (2012); Norwegen: Andersson et al. (2012); Spanien: Bosch et al.

(2010); Italien: Baldini und Federici (2011).

6 Zwischen den versendeten E-Mails lag eine sehr lange Zeitspanne (1 bis 3 Tage) (Staubach et al. 2007). Dieser Umstand kann zu, in den vorliegenden Analysen nicht kontrollierten, Einflüssen führen.

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ferenzbasierte Diskriminierung) zu testen. Die Daten erlauben somit Analysen der Gründe, wel- che erklären, warum es zu Diskriminierungen kommt. Die vorliegende Arbeit leistet damit ei- nen wichtigen Beitrag zur Ursachenforschung von Diskriminierungen auf dem deutschen Woh- nungsmarkt. Außerdem wurde das Potenzial georeferenzierter Daten genutzt. Die Daten der Experimente konnten infolgedessen mit umfangreichen Kontextmerkmalen der jeweiligen Um- gebung verknüpft werden. Die detaillierten Analysen dieses reichhaltigen Datenmaterials er- bringen einen bedeutenden Beitrag zur Ungleichheitsforschung in Deutschland.

In ihrem Aufbau folgt die Arbeit den Grundzügen eines deduktiv empirischen For- schungsschemas: Vorstellung der Theorien, Beschreibung der verwendeten Daten, Ableitung der Hypothesen und abschließend die Datenauswertungen. Die folgenden Kapitel werden an dieser Stelle kurz vorgestellt.

Das nachfolgende Kapitel 2 „Diskriminierung – Theoretische Ansätze“ stellt die theo- retischen ökonomischen Ansätze der präferenzbasierten Diskriminierung und der statistischen Diskriminierung sowie die sozialpsychologischen Konzepte der Kontakt- und Konflikthypo- these vor.

Kapitel 3 „Methode und Forschungsstand“ setzt sich zunächst mit den gängigen Metho- den, die in der Diskriminierungsforschung angewandt werden auseinander. Dabei wird insbe- sondere auf die in dieser Arbeit angewandte Methode der E-Mail-Korrespondenztests mit ihren Vor- und Nachteilen eingegangen. Die Aufarbeitung des Forschungsstandes erfolgt über eine Auswahl bisher durchgeführter Studien und ist entsprechend der jeweiligen verwendeten Me- thoden gegliedert.

Kapitel 4 „Daten und Datenerhebung“ beschreibt die in dieser Arbeit verwendeten Da- ten sowie die Datenerhebung, die Durchführung der Experimente, im Detail. Neben der ge- nauen Beschreibung der einzelnen umfangreichen Erhebungsphasen beinhaltet das Kapitel eine Auseinandersetzung mit den Schwierigkeiten die währenddessen auftraten. Auf die Beschrei- bung der Datensätze inklusive der einzelnen Variablen folgt die Vorstellung der in dieser Arbeit überprüften Hypothesen. Das Kapitel schließt nach einer kurzen theoretischen Herleitung der einzelnen Hypothesen mit einer Übersicht aller behandelten Hypothesen.

Erste deskriptive Ergebnisse wie Nettodiskriminierungsraten, einfache Antwortraten und eine Analyse der einzelnen E-Mail-Inhalte werden im fünften Kapitel „Ergebnisse: De- skriptive Auswertungen“ dargestellt. In den anschließenden Kapiteln 6 „Ergebnisse: Präferenz- basierte Diskriminierung“, 7 „Ergebnisse: Statistische Diskriminierung“, 8 „Ergebnisse: Die

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Kontakt- und die Konflikthypothese“ und 9 „Ergebnisse: Tipping Point“ erfolgt die Untersu- chung der 13, zuvor aus den Theorien abgeleiteten Hypothesen. Dabei beinhaltet das sechste Kapitel die Überprüfung der Hypothesen zu den verschiedenen Formen der präferenzbasierten Diskriminierung. Im Einzelnen werden Diskriminierungen aufgrund von Präferenzen der Woh- nungsanbieter, Diskriminierungen aufgrund von zugeschriebenen Präferenzen bestehender Mieter und Diskriminierungen aufgrund von zugeschriebenen Präferenzen der Wohnungsinte- ressenten getestet. Die Hypothesen, die aus der Theorie der statistischen Diskriminierung ab- geleitet wurden, werden in Kapitel 7. überprüft. Es handelt sich um Zusammenhänge zwischen Diskriminierungen und der verfügbaren Menge an Informationen über den Mietinteressenten oder zwischen der Stärke der Signale, die der Mietinteressent angab. Außerdem wird das Aus- maß an Diskriminierung in verschiedenen Preissegmenten des Wohnungsmarktes untersucht.

Die Implikationen der Kontakt- und Konflikthypothese, die im Zusammenhang mit den unter- schiedlichen Annahmen der präferenzbasierten und der statistischen Diskriminierung stehen, werden im achten Kapitel getestet und diskutiert. Schließlich behandelt das letzte Ergebniska- pitel (Kapitel 9.) die Annahme zur Existenz eines kritischen Werts des Anteils von Bewohnern der Minderheit in einem Stadtviertel (dem so genannten Tipping Point). Das abschließende zehnte Kapitel fasst nochmals alle Ergebnisse zusammen und bewertet diese hinsichtlich der formulierten Ziele.

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2 Diskriminierung – Theoretische Ansätze

Theoretische Ansätze zu Diskriminierung beschäftigen sich damit, aufgrund welcher Mechanismen oder Einstellungen diskriminierendes Verhalten auftritt. Im Folgenden werden die Theorien vorgestellt, deren Annahmen mittels der erhobenen Daten überprüft werden. Da- bei handelt es sich um zwei bedeutende ökonomische Theorien, die Theorie der präferenzba- sierten Diskriminierung (Becker 1957) und die Theorie der statistischen Diskriminierung (Arrow 1973) sowie zwei sozialpsychologische Ansätze, die Kontakthypothese (Allport 1979) und die Konflikthypothese (Blumer 1958). Darüber hinaus werden Konzepte zu Segregation und dem Tipping Point (Schelling 1971) behandelt. Zunächst werden die Theorie der präfe- renzbasierten Diskriminierung, die der statistischen Diskriminierung, die Kontakthypothese, die Konflikthypothese und die Konzepte der Segregation und des Tipping Point jeweils in ein- zelnen Unterkapiteln vorgestellt. Darauf folgt ein Unterkapitel mit der Anwendung der Theo- rien auf die verschiedenen Formen der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Das gesamte Kapitel schließt mit einer Übersicht der aus diesen Theorien abgeleiteten Hypothesen.

2.1 Ökonomische Diskriminierungstheorien

Frühe theoretische Ansätze, die sich mit dem Phänomen der Diskriminierung beschäf- tigen, stammen aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften und sind somit hauptsächlich auf den Arbeitsmarkt ausgelegt. In der Forschung wurden überwiegend Diskriminierungen auf- grund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder auch des Alters behandelt. Im Folgenden werden die Theorien der präferenzbasierten Diskriminierung und der statistischen

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Diskriminierung beschrieben. Da diese Ansätze ihren Ursprung insbesondere in den USA haben, lag das zentrale Augenmerk bei Diskriminierung infolge der ethnischen Herkunft auf der Ungleichbehandlung zwischen Afroamerikanern und weißen Amerikanern (Palmer 1947; Becker 1957; Phelps 1972; Arrow 1973, 1998).

2.1.1 Präferenzbasierte Diskriminierung

Gary S. Beckers Werk The Economics of Discrimination (1957) beinhaltet sicherlich eine der wichtigsten Theorien, wenn man sich mit dem Thema Diskriminierung befasst. Grund- gedanke der von Becker entwickelten Theorie der Tastes for Discrimination sind Präferenzen von Personen, mit wem sie interagieren wollen. Aufgrund dieser Vorlieben wollen Menschen nicht in Verbindung mit Mitgliedern bestimmter Gruppen gebracht werden. Das Vermeiden des Kontakts äußert sich häufig in diskriminierendem Verhalten, denn einzig aufgrund ihrer Grup- penzugehörigkeit (beispielsweise Geschlecht, Religion, ethnische Herkunft) werden Personen anders behandelt (gemieden) und dadurch gegebenenfalls benachteiligt. Diese Art der Diskri- minierung wird üblicherweise als präferenzbasierte Diskriminierung bezeichnet. Dabei spielt es keine Rolle, woher diese Präferenzen oder Vorurteile stammen. Ein wesentlicher Aspekt der Theorie ist, dass diskriminierende Personen bereit sind für dieses Verhalten Kosten zu tragen.

Diese können monetärer wie auch nicht-monetärer Art sein (Becker 1957; Guryan & Charles 2013).

„If an individual has a “taste for discrimination,” he must act as if he were willing to pay some- thing, either directly or in the form of a reduced income, to be associated with some persons instead of others. When actual discrimination occurs he must, in fact, either pay or forfeit in- come for this privilege” (Becker 1957: 14, Hervorhebungen im Original).

Vermieterbasierte Diskriminierung (Agent-Prejudice)

Auf den Mietwohnungsmarkt bezogen wird eine Wohnung nicht an bestimmte Personen vergeben, da der Wohnungsanbieter den Kontakt mit ihnen aufgrund seiner eigenen Präferen- zen vermeiden will (Yinger 1986; Galster 1987, 1990a; Roychoudhury & Goodman 1996;

Ahmed et al. 2010). Dadurch entstandene Kosten äußern sich in entgangenem Einkommen für den Wohnungsanbieter, wenn dieser es vorzieht eine Wohnung eher leer stehen zu lassen, als sie an eine Person zu vermieten, mit der er die Interaktion vermeiden will. Neben dem entgan-

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genen Gewinn durch das Ausbleiben der Mietzahlung sind ebenso nicht-monetäre Kosten mög- lich, wie der höhere Zeitaufwand bei der Suche nach Mietern, die den eigenen Präferenzen entsprechen. Becker lässt den Ursprung der Präferenzen relativ unklar und formuliert lediglich, dass sie sowohl Vorurteilen als auch bloßer Ignoranz entstammen können. Während Ignoranz durch erweitertes Wissen über die betroffene Gruppe schnell beseitigt werden kann, sitzen Vor- urteile tiefer. So kann Diskriminierung von Land zu Land, von Region zu Region und über Zeit hinweg variieren (Becker 1957; Stolz 2000; Geißler et al. 2010). Präferenzen können sich auch nach Persönlichkeiten unterscheiden und damit mit den verschiedenen Merkmalen von Perso- nen variieren (Becker 1957; Yinger 1986). Persönliche Eigenschaften, die eine Rolle spielen, sind zum Beispiel das Alter, das Geschlecht und die Bildung von Personen (Yinger 1986;

Semyonov et al. 2006; Geißler et al. 2010).

Kundendiskriminierung (Customer-Prejudice und Perceived-Preferences)

Beckers Modell beinhaltet noch eine weitere Form der Diskriminierung, welche sich auf die Präferenzen und Vorurteile der Kunden bezieht (Yinger 1986; Galster 1987, 1990a;

Roychoudhury & Goodman 1996; Ahmed et al. 2010; Combes et al. 2012). In diesem Fall unterstellen Wohnungsanbieter einerseits ihren vorhandenen Mietern (Kunden) Präferenzen o- der Vorurteile und diskriminieren aufgrund dieser Auffassung. Mit anderen Worten, der Woh- nungsanbieter erwartet, dass zum Beispiel mit der Vermietung an eine Person mit Migrations- hintergrund Probleme mit seinem bestehenden Mieterstab auftreten können und befürchtet de- ren Kündigung beziehungsweise deren Auszug (Customer-Prejudice) (Yinger 1986; Combes et al. 2012). Andererseits ist neben der Diskriminierung aufgrund der Präferenzen und Vorur- teile, die den gegenwärtigen Kunden (Mietern) unterstellt werden, auch eine Diskriminierung aufgrund von Vorlieben, die den Wohnungsinteressenten unterstellt werden, möglich (Percei- ved-Preferences) (Yinger 1986; Roychoudhury & Goodman 1996). Im Besonderen werden weißen und afroamerikanischen Wohnungssuchenden unterschiedliche Vorlieben bei der Be- wohnerstruktur in Nachbarschaften unterstellt (ausführlicher zu Nachbarschaftspräferenzen siehe Kapitel 2.3 Segregation und Tipping Point). Aufgrund ihrer ethnischen Herkunft (bzw.

Hautfarbe) behandelt der Wohnungsanbieter die Bewerber unterschiedlich und diskriminiert sie dabei gegebenenfalls durch das Vorenthalten von oder dem versagten Zugang zu bestimm- ten Objekten (Yinger 1986).

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Präferenzbasierte Diskriminierung auf dem (Wohnungs-)Markt

Beckers Absicht war es nicht, den Ursprung und die Hintergründe von Diskriminierung zu verstehen, sondern zu zeigen, dass die wirtschaftliche Basis diskriminierenden Verhaltens auf vollkommenen Märkten mit freiem Zugang langfristig zerstört wird. Laut Becker produzie- ren nicht-diskriminierende Unternehmen, die nicht-diskriminierende Arbeitnehmer beschäfti- gen, effizienter und drängen somit auf Dauer diskriminierende Unternehmen vom Markt (Dymski 2002; Kalter 2008). Damit ein Markt in neoklassischer Sichtweise als vollkommen oder perfekt gilt, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Erstens handeln auf einem perfekten Markt nur rationale, vollständig informierte Akteure, die eindeutige Präferenzen ha- ben. Unternehmen handeln unter der Prämisse der Gewinnmaximierung. Zweitens gibt es auf einem perfekten Markt genügend Anbieter und Nachfrager, so dass alle Akteure unter völliger Konkurrenz handeln. Drittens sind alle gehandelten Güter auf dem Markt homogen und substi- tuierbar. Viertens sind alle Preise völlig flexibel. Fünftens haben die einzelnen Akteure keine Präferenzen für bestimmte Handelspartner. Und schließlich sechstens, gibt es keine Beschrän- kungen institutioneller oder kultureller Natur (Hinz & Abraham 2008). Becker passt zunächst diese Bedingungen dahingehend an, dass Unternehmen nicht wie erwähnt gewinn-, sondern nutzenmaximierend handeln und lässt somit auch nicht-monetäre Faktoren als Entscheidungs- parameter zu (Brunner 1994). Diskriminieren nun alle Unternehmen in gleichem Ausmaß kommt es zu einem Gleichgewicht auf dem Markt. Diskriminiert ein Unternehmen jedoch we- niger als die anderen, verschafft es sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil und verdrängt auf lange Sicht die diskriminierenden Unternehmen aus dem Markt (Walch 1980; Kleber 1988;

Brunner 1994; Kalter 2008).

Beim Wohnungsmarkt handelt es sich bei Weitem nicht um einen vollkommenen Markt, der all diesen Kriterien entspricht. Der Wohnungsmarkt kann als sehr spezieller Markt bezeich- net werden (Quigley 1979; Farwick 2001), der gegen mehrere der Annahmen des neoklassi- schen Modells verstößt. Zunächst herrscht auf dem Wohnungsmarkt keine vollkommene Kon- kurrenz, denn das Angebot ist zum einen räumlich beschränkt und untergliedert ihn in regionale und lokale Teilmärkte (Quigley 1979; Grosskopf & König 2001; Kofner 2004). Zum anderen ist das Wohnungsangebot in seiner Menge beschränkt, beziehungsweise können Anbieter nicht schnell und flexibel auf eine sich verändernde Nachfrage reagieren. Eine Erweiterung des Woh- nungsangebots ist neben der Bereitschaft der Anbieter von mehreren anderen Märkten, wie dem Kapital-, Bau- und dem Bodenmarkt abhängig (Grosskopf & König 2001; Kofner 2004). Dar-

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über hinaus untergliedert sich der Wohnungsmarkt innerhalb der regionalen und lokalen Teil- märkte nochmals in weitere Segmente. Diese Marktsegmente unterscheiden sich beispielsweise nach Größe, Ausstattung oder Preisniveau der angebotenen Wohnungen (Grosskopf & König 2001; Kofner 2004). Bei den unterschiedlichen Marktsegmenten spielen Zugangsbarrieren eine besondere Rolle, denn nicht jeder hat ungehinderten Zutritt zu den einzelnen Marktsegmenten.7 Für den Zugang ausschlaggebend sind unter anderem Merkmale, wie Zahlungssicherheit, sozi- aler Status, Nationalität oder Familiengröße (Osenberg 1991; Farwick 2001; Häußermann 2008). Die Marktsegmentierung führt zur nächsten Annahme des vollkommenen Marktes, die verletzt wird, die Homogenität der gehandelten Güter. Wohnungen sind heterogene Güter sie unterscheiden sich neben ihrer räumlichen Lage, inklusive deren Merkmale (soziales Umfeld), noch in vielen weiteren Qualitätsaspekten (Ausstattung, Größe etc.) und sind folglich nicht ein- fach substituierbar (Grosskopf & König 2001; Kofner 2004). Die Heterogenität der Güter be- grenzt die Transparenz auf dem Markt. Der Überblick und die Einschätzung des Marktes sowie Preisvergleiche fallen schwer (Kofner 2004). Schließlich ist der Wohnungsmarkt nicht voll- kommenen, da er einer Reihe staatlicher Rahmenbedingungen und Einschränkungen unterliegt.

Unter diese Restriktionen fallen Vorschriften wie sämtliche Bau- und Bebauungsordnungen, Richtlinien für den Wohnungsbau sowie staatlich geförderte Wohnungen (Häußermann &

Siebel 2000; Grosskopf & König 2001; Kofner 2004). Aufgrund all dieser verletzten Annahmen eines vollkommenen Marktes, scheint es aus ökonomischer Sicht unwahrscheinlich, dass dis- kriminierende Wohnungsanbieter auf lange Sicht aus dem Markt verdrängt werden.

2.1.2 Statistische Diskriminierung

Die zweite in dieser Arbeit behandelte ökonomische Diskriminierungstheorie ist die Theorie der statistischen Diskriminierung. Auch sie hat ihren Ursprung auf dem Arbeitsmarkt.

Die Theorie geht auf Kenneth J. Arrow (1973) und Edmund S. Phelps (1972) zurück. Grund- gedanke dieser Theorie sind unvollständige Informationen auf der Nachfrageseite. Auf den Wohnungsmarkt bezogen sind es die Wohnungsanbieter, die nur über unvollständige Informa- tionen über die Wohnungsbewerber verfügen (Ahmed et al. 2010; Ewens et al. 2014). Aufgrund der vorhandenen Informationen werden den Bewerbern die fehlenden Attribute, die für den

7 Ausführlich zur Segmentierung auf dem Arbeitsmarkt siehe Bonacich (1972).

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Wohnungsanbieter von Interesse sind, zugeschrieben. Dabei beruft sich der Wohnungsanbieter auf ihm bekannte Mittelwerte der Gruppen, denen der jeweilige Bewerber zugehörig ist. Das Einholen von detaillierten Informationen über die Bewerber ist für den Wohnungsanbieter häu- fig kostspielig oder gar unmöglich. Auf dem Wohnungsmarkt spielen Eigenschaften, wie die Verlässlichkeit der Mietzahlungen oder die Pflege und Abnutzung der Wohnung eine wichtige Rolle. So wird häufig das durchschnittliche Einkommen verschiedener ethnischer Gruppen als Parameter für die Verlässlichkeit der Mietzahlungen herangezogen. Da das durchschnittliche Einkommen von Menschen mit Migrationshintergrund niedriger ist als das deutscher Staats- bürger, wird ihnen eine geringere Zahlungssicherheit zugeschrieben (Diekmann et al. 1993;

Friedrichs & Triemer 2009; Ahmed et al. 2010; De Groot & Sager 2010; Beauftragte für Migration 2012). Um das Risiko von Zahlungsausfällen zu verringern, kann es dazu kommen, dass Wohnungsanbieter von Menschen mit Migrationshintergrund eine höhere Monatsmiete verlangen (ausführlicher zu Preisdiskriminierungen siehe Kapitel 2.4), um Verluste möglichst gering zu halten. Darüber hinaus könnten Menschen mit Migrationshintergrund mit einem nied- rigen Einkommen ein erhöhtes Risiko aufweisen, in ihr Heimatland zurückzukehren und das Mietverhältnis mit Mietschulden zu beenden. Zugleich wird insbesondere türkischen Familien häufig eine hohe Kinderzahl unterstellt. In Zusammenhang mit der Anzahl der Kinder wird häufig von einer verstärkten Abnutzung der Wohnung und einem erhöhten Lärmniveau ausge- gangen. Die höhere Lärmbelastung kann zu Ärger bei den Nachbarn und somit für Unannehm- lichkeiten für den Wohnungsbesitzer oder Vermieter führen (Gude 1990; Häußermann & Siebel 2000). So werden die Wohnungsbewerber, je nach ihrer ethnischen Herkunft, in Risikogruppen (hoch / niedrig) eingestuft. Vorausgesetzt die Wohnungsanbieter wollen ihren Gewinn maxi- mieren, hängt die Wahrscheinlichkeit als Mieter in Erwägung gezogen zu werden, stark mit der den Interessenten zugeschriebenen Zahlungssicherheit zusammen. Darüber hinaus sollte laut der Theorie der statistischen Diskriminierung jede zusätzliche Information zur ethnischen Her- kunft, die ein niedriges Risiko signalisiert, die Wahrscheinlichkeit von Diskriminierungen ver- ringern. Geht man davon aus, dass es aufgrund von einem Informationsdefizit zu einer falschen Risikoeinstufung und so zu Diskriminierung kommt, sollte sich diese verringern, wenn poten- tielle Mieter ein höheres Einkommen oder einen hohen sozialen Status (zusätzliche Informa- tion) signalisieren (Becker 1957).

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2.2 Sozialpsychologische Diskriminierungstheorien

Während die ökonomischen Theorien die Randbedingungen unter denen Diskriminie- rung erwartet werden kann, beziehungsweise die Auswirkungen von Diskriminierungen auf dem Markt behandeln, liefern Ansätze der Sozialpsychologie Gründe, warum mit Diskriminie- rungen zu rechnen ist. Im Fokus steht hier vor allem, aufgrund welcher Mechanismen Vorur- teile verringert oder verstärkt werden können. Das Vorhandensein und das Ausmaß von Vor- urteilen ist, wie bereits erwähnt, ein zentraler Aspekt der präferenzbasierten Diskriminierung.

Im Gegensatz zu Becker, der die Hintergründe der Präferenzen verursachenden Vorurteile im Unklaren lässt (Becker 1957), befassen sich die sozialpsychologischen Theorien mit ihrem Ent- stehen und ihrer Entwicklung. Ebenfalls thematisiert wird der Erwerb von Informationen über bestimmte Gruppen, welche in direktem Zusammenhang mit dem Auftreten von statistischer Diskriminierung stehen.

Die im Folgenden erläuterten Konzepte zu Einstellungen gegenüber Gruppen basieren auf einem zentralen sozialpsychologischen Ansatz. Dieser beruht auf der Gruppenzugehörigkeit von Individuen beziehungsweise auf ihrem Zugehörigkeitsgefühl. Die Grundkonzeption der In- und der Outgroup unterscheidet zwischen den Gruppen, zu denen sich ein Akteur zugehörig fühlt (Ingroup), und denen von denen er sich abgrenzt (Outgroup). Dieses Gefühl kann erwor- ben sein, wie zum Beispiel in Vereinen oder es kann zugeschrieben sein, wie beispielsweise bei der Familie (Allport 1979; Baur et al. 2010). Gruppeneigene Normen und Werte grenzen die unterschiedlichen Gruppen untereinander ab. Für den Gruppenerhalt ist es notwendig, dass sich die Gruppenmitglieder an diese halten, andernfalls drohen Sanktionen. Die Normen- und Wer- tesysteme der Outgroup sind fremd oder befremdlich. Die Abgrenzung der In- von der Out- group wird häufig durch Antipathie gegen die Outgroup verstärkt. Solche Einstellungen können sich zwar positiv auf den Gruppenzusammenhalt auswirken, sind aber nach Gordon W. Allport nicht zwingend notwendig (Allport 1979; Baur et al. 2010). Die im Folgenden erläuterte Kon- takt- und Konflikthypothese basieren auf diesem Konzept der In- und der Outgroup.

2.2.1 Die Kontakthypothese

In The Nature of Prejudice beschreibt Allport (1979) wie unter geeigneten Bedingungen der Kontakt zwischen verschiedenen Gruppen zu einer Reduktion von Vorurteilen führen kann.

Laut seiner Kontakthypothese sind Fremdenfeindlichkeit und Vorurteile deutlich schwächer

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ausgeprägt, beziehungsweise treten deutlich seltener auf, wenn die Mitglieder verschiedener Gruppen untereinander in Kontakt treten (Allport 1979; Wagner et al. 2000; McLaren 2003;

Wagner et al. 2003; Binder et al. 2009; Schlüter & Scheepers 2010). Allerdings ist nach Allport die Art des Kontakts von großer Bedeutung. Nicht jeder bloße Kontakt führt zu einer Reduktion von Vorurteilen. Allport nennt vier Bedingungen, die für positive Effekte des Intergruppenkon- takts gegeben sein müssen (Allport 1979; Pettigrew 1998; Farwick 2008, 2009):

Erstens: Beide Gruppenmitglieder sollten im Rahmen der Begegnung den gleichen sozia- len Status aufweisen. Findet die Begegnung zwischen Gruppenmitgliedern statt, die einen unterschiedlichen sozialen Status innehaben, werden der statusniedrigen Person schnell ne- gative Vorurteile und Stereotype zugeschrieben. Das hat zur Folge, dass diese eher noch verstärkt werden. Die Wahrscheinlichkeit von Begegnungen statusgleicher Personen ist besonders in der Nachbarschaft groß (Brewer & Gaertner 2001; Farwick 2009).

Zweitens: Das Verfolgen gemeinsamer Ziele trägt in großem Ausmaß zum Aufbau grup- penübergreifender Beziehungen bei. Gemeinsame Ziele fördern „das Gefühl der Solidarität zwischen den beteiligten Gruppen und“ tragen „zu einer Zunahme von gruppenübergrei- fenden freundschaftlichen Beziehungen bei“ (Farwick 2009: 136).

Drittens: Die Situation der Begegnung sollte die Möglichkeit für mehr als nur ein ober- flächliches Kennenlernen bieten. Enger Kontakt zu Mitgliedern anderer Gruppen wirkt sich in zweierlei Hinsicht positiv aus:

„Zum einen ist anzunehmen, dass über die Entwicklung einer engen Freundschaft eine ge- neralisierte, positive Einstellung gegenüber der Fremdgruppe als Ganzer entsteht. Zum an- deren können über enge Kontakte aktuelle, objektivere Informationen über Mitglieder der Fremdgruppe erworben werden, die helfen, negative Stereotype abzubauen und mögliche Gemeinsamkeiten zu entdecken“ (Farwick 2009: 136).

Viertens: Der institutionelle Rahmen der Kontaktaufnahme spielt eine weitere wichtige Rolle. Herrschen Normen, die die Akzeptanz und Toleranz begünstigen, fördern diese den Kontakt zwischen den Gruppen. Beispielsweise haben Personen, die in integrierten Nach- barschaften leben häufig das Gefühl, dass interethnische Kontakte den normativen Erwar- tungen des Umfelds entsprechen und werden somit gefördert (Brewer & Gaertner 2001;

Farwick 2009).

Die Reduzierung von Vorurteilen durch Intergruppenkontakt findet über mehrere ein- zelne Prozesse hinweg statt (Pettigrew 1998; Farwick 2009). Durch den Kontakt mit einem

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Gruppenmitglied einer Outgroup kann Wissen über diese Outgroup gesammelt werden. Da viele Vorurteile auf unzureichendem Wissen basieren, trägt dieses neue Wissen zur Reduzie- rung von Vorurteilen bei (erster Prozess). Werden nun bestehende Vorurteile durch den Kon- takt widerlegt und wird dieser als positiv erlebt, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit wiederhol- ter Kontakte. In diesen wiederholten Treffen äußert sich eine Verhaltensänderung (zweiter Pro- zess). Wiederholter positiver Kontakt verändert dann die Überzeugungen und reduziert Vorur- teile stetig. Dies schafft die Voraussetzungen für den Aufbau einer emotionalen Bindung zwi- schen den beiden Gruppenmitgliedern (dritter Prozess). Daraus resultiert im besten Fall die Neubewertung und Änderung der Sichtweise über die In- und die Outgroup (vierter Prozess) (Pettigrew 1998; Farwick 2009; Baur et al. 2010).

Den Annahmen der Kontakthypothese zufolge werden Vorurteile durch den (intensi- ven) Kontakt zu Mitgliedern der Outgroup reduziert. Stellt man unter diesen Annahmen einen Zusammenhang mit präferenzbasierter Diskriminierung her, wird die Abnahme von Vorurtei- len auch zu einer Abnahme von Diskriminierung aufgrund von Präferenzen führen, da diese häufig auf Vorurteilen gründen. Diskriminierungen aufgrund von Informationsdefiziten können sich ebenfalls durch den vermehrten Kontakt und dem somit vermehrten Wissen über die Out- group verringern. Die Kontakthypothese liefert Gründe (Stärke der Vorurteile, Menge der In- formationen) für Diskriminierungen aufgrund präferenzbasierter oder statistischer Diskriminie- rung. Entscheidet ein Wohnungsanbieter aufgrund seiner eigenen Präferenzen oder seines In- formationsstands, unterliegen diese Entscheidungen verschiedenen Einflüssen, auch Einflüssen seines Umfelds. Geht man davon aus, dass die Merkmale der gesamten Stadt Auswirkungen auf die Einstellung von Personen haben, lässt sich daraus folgern, dass ein hoher Ausländeran- teil das Auftreten von Diskriminierungen verringert. Wohnungsanbieter entwickeln keine oder nur schwache Vorurteile, was sich wiederum auf ihre Präferenzen auswirkt. Analog haben Wohnungsanbieter mehr und bessere Informationen über andere Gruppen, so dass sich ein ho- her Ausländeranteil auch positiv auf die Verringerung von Diskriminierungen im Sinne statis- tischer Diskriminierung auswirkt. Dementsprechend wird in Städten mit einem hohen Auslän- deranteil eine niedrigere Diskriminierungsrate als in Städten mit einem niedrigen Ausländeran- teil erwartet. Auf dieser Grundlage kann von Diskriminierungen aufgrund von Agent-Prejudice oder statistischer Diskriminierung auf der Makroebene (Stadt) gesprochen werden. Die Woh- nungsanbieter der verschiedenen Städte unterschieden sich in ihrem Merkmal „Stadt“, welches je nach Stadt mit wenig oder vielen Vorurteilen über die Gruppe der Ausländer variiert. Die

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Überprüfung statistischer Diskriminierung gemäß der Kontakthypothese ist mit den vorhande- nen Daten allerdings nicht möglich, da nur in einer Stadt (München) Bewerbungen ohne jede weitere Information neben der ethnischen Herkunft verschickt wurden. Bei der Kundendiskri- minierung (Customer-Prejudice) gemäß der Kontakthypothese sind die Merkmale des Um- felds, in das der Mietinteressent ziehen möchte, von Bedeutung.8 Handelt es sich um eine sehr homogene Nachbarschaft mit einem geringen Ausländeranteil und starker Segregation, haben die Bewohner nur wenige Möglichkeiten des Kontakts zu anderen Gruppen und Vorurteile kön- nen entstehen oder verstärkt werden. Demzufolge unterstellt der Wohnungsanbieter den Be- wohnern homogener, stark segregierter Nachbarschaften mehr Vorurteile und diskriminiert den Mietinteressenten mit Migrationshintergrund aufgrund dieser Unterstellung. Zusammengefasst weisen die Annahmen der Kontakthypothese für den Wohnungsmarkt auf Diskriminierungen infolge von präferenzbasierter Diskriminierung, nämlich der vermieterbasierten Diskriminie- rung (Agent-Prejudice auf Makroebene) und der Kundendiskriminierung (Customer-Prejudice) sowie infolge von statistischer Diskriminierung (auf Makroebene) hin.

2.2.2 Die Konflikthypothese

Ebenfalls auf dem Konzept der In- und der Outgroup basiert der Ansatz der Konflikthy- pothese. In seinem Aufsatz Race Prejudice as a Sense of Group Position beschreibt Herbert Blumer (1958) das Verhältnis zwischen Gruppen als ein hierarchisches Verhältnis. Die Gruppe, die sich als die dominante Gruppe ansieht, ist daran interessiert ihren Status zu erhalten (Blumer 1958; Baur et al. 2010). Blumer nennt vier Empfindungen einer Gruppe, die letztlich zu Vor- urteilen gegen die andere, als untergeordnet empfundene Gruppe, führen: erstens das Gefühl der Überlegenheit; zweitens das Gefühl, dass die andere Gruppe anders und fremd ist; drittens das Gefühl, dass die eigene Gruppe ein Anrecht auf bestimmte Vorteile und Privilegien hat, und viertens das Gefühl, dass die eigene Gruppe beziehungsweise deren Position von der ande- ren Gruppe bedroht wird (Blumer 1958; Farwick 2009; Baur et al. 2010). Aus diesen Vorurtei- len und Stereotypen bilden sich die (fremden-)feindlichen Haltungen gegenüber den anderen Gruppen (Baur et al. 2010). Die Mitglieder einer Gruppe übernehmen diese vorherrschenden

8 Aufgrund der vorhandenen Daten sind für Diskriminierungen aufgrund von Customer-Prejudice Aussagen auf kleinerer räumlicher Ebene möglich, da die Lage der nachgefragten Wohnungen bekannt ist.

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Gruppeneinstellungen und stärken damit das Zugehörigkeitsgefühl zur Ingroup (Blumer 1958;

Baur et al. 2010). Die Intensität der Gruppenbindung steigt, je stärker die Bedrohung durch die Outgroup empfunden wird (Mühler & Opp 2004). Mit steigender Identifikation mit der Ingroup wird die Outgroup negativer wahrgenommen. Besonders verstärkt wird dieser Prozess, wenn es sich um die Bedrohung materieller Ressourcen handelt (Mühler & Opp 2004; Baur et al.

2010). Das Gefühl der Bedrohung wird auch von den einzelnen Gruppenmitgliedern auf indi- vidueller Ebene wahrgenommen (Bobo 1983; Baur et al. 2010). Auf dieser Ebene ist die Wahr- scheinlichkeit, dass sich Individuen mit eher niedrigem sozio-ökonomischen Status bedroht fühlen besonders groß (Semyonov et al. 2006). Die Wahrnehmung einer Bedrohung basiert unter anderem auf dem Wettbewerb um bestimmte knappe Ressourcen, wie Arbeitsplätze, Wohnraum, Sozialleistungen oder Bildung (Baur et al. 2010; Lancee & Pardos-Prado 2013).

Die Verfügbarkeit dieser Ressourcen variiert zum Teil stark mit verschiedenen Regionen. Ge- nerell kann festgehalten werden: Je unzufriedener Individuen mit den Umständen in der Region, in der sie leben, sind, desto eher werden sie negative Einstellungen gegenüber anderen Gruppen haben (Mühler & Opp 2004). Auf kollektiver Ebene geht es um Ressourcen der gesamten In- group sowie um die Gruppenidentität. Die nationale und ethnische Homogenität der Gruppe stehen hier meist im Vordergrund. Fühlen sich Individuen von heterogenen Gesellschaften nicht bedroht, tendieren sie demnach auch nicht zur Entwicklung (fremden-)feindlicher Ein- stellungen gegenüber anderen Gruppen (Baur et al. 2010). Zwei weitere Aspekte, die sich auf das Auftreten beziehungsweise die Intensität von (fremden-)feindlichen Einstellungen auswir- ken, sind die Größe der untergeordneten Gruppe, der Outgroup, und die wirtschaftliche Lage der Region (Quillian 1995; Farwick 2009; Baur et al. 2010). Die Größe der Outgroup hat einen Einfluss auf den Wettbewerb um Ressourcen. Je größer die Outgroup ist, desto extremer wird der Konkurrenzkampf zwischen den einzelnen Gruppen und Individuen (Quillian 1995;

Semyonov et al. 2006). Ist eine Gruppe groß genug, kann sie politisch Einfluss nehmen und der bisher dominanten Gruppe Vorrechte und Privilegien streitig machen (Quillian 1995). Ist die wirtschaftliche Situation in einer Region nicht gut und wird als prekär empfunden, bangt die dominante Gruppe um ihre wirtschaftlichen Vorteile (Quillian 1995; Semyonov et al. 2006).

Scheitert sie dann tatsächlich beim Erreichen ihrer Ziele, kommt es zu Gefühlen der Unzufrie- denheit. Aus diesen wiederum können sich Aggressionen und Frustration entwickeln. Da der Auslöser für diese Aggressionen schlecht greifbar oder überhaupt nicht ausfindig zu machen ist, verschieben sie sich (Farwick 2009). Dieser Prozess der verschobenen Aggression wird als

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„Sündenbock“-Hypothese bezeichnet. Häufig wird der Sündenbock in kleineren und schwä- cheren Gruppen, wie die einer ethnischen Minderheit, gesehen (Quillian 1995; Farwick 2009).

Durch „Beschuldigungen, Projektionen und Stereotypisierung“ wird die Aggression „rationali- siert und legitimiert“ (Allport 1979; Farwick 2009: 116). Gerade rechte Parteien vertreten häu- fig die Sündenbock-Hypothese und verschärfen so Vorurteile (Semyonov et al. 2006).

Werden die Annahmen der Konflikthypothese auf den Wohnungsmarkt bezogen, wird erwartet, dass auf angespannten Märkten vermehrt Vorurteile herrschen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach wenig verfügbarem Wohnraum werden der Wettbewerb und die Konkurrenz intensiver empfunden. Infolge der Vorurteile kann es in Städten mit einem angespannten Woh- nungsmarkt zu einer höheren Diskriminierungsrate aufgrund von präferenzbasierter Diskrimi- nierung kommen. Hierbei ist hauptsächlich von Kundendiskriminierung aufgrund der Vorur- teile, die den bestehenden Mietern unterstellt werden (Customer-Prejudice), auszugehen. Bei der Angespanntheit des Marktes und dem damit verbundenem Wettbewerbsdruck und daraus resultierenden Vorurteilen handelt es sich um einen Makroeinfluss auf Städteebene. In Bezug auf den Ausländeranteil einer Stadt, verhalten sich die Annahmen der Konflikthypothese kont- rär zu denen der Kontakthypothese. Das bedeutet, je höher der Ausländeranteil einer Stadt ist, umso stärker wird diese Gruppe als Bedrohung wahrgenommen und damit einher geht wiede- rum die Entwicklung von Vorurteilen. Das daraus resultierende Ausmaß an Diskriminierung kann aufgrund von zwei verschiedenen Arten der präferenzbasierten Diskriminierung (Agent- Prejudice auf Makroebene und Customer-Prejudice auf kleinräumigerer Ebene) auftreten.9 Geht man davon aus, dass in Städten beziehungsweise in Nachbarschaften, in denen die Wäh- leranteile rechter Parteien hoch sind, auch Vorurteile weit verbreitet sind, lässt sich ein weiterer Zusammenhang mit präferenzbasierter Diskriminierung vermuten. Aufgrund der Vorurteile, die den Bewohnern in solchen Städten oder Vierteln unterstellt werden, steigt die Diskriminie- rungsrate (Customer-Prejudice). Hier sei anzumerken, dass die Richtung der Kausalität an die- sem Punkt unklar ist. Verstärkt die Präsenz rechter Parteien die Vorurteile und damit Diskrimi- nierungen oder sind rechte Parteien dort präsenter, wo fremdenfeindliche Einstellungen so- wieso schon weiter verbreitet sind (Semyonov et al. 2006). Auf Aussagen zu statistischer Dis-

9 Aufgrund der vorhandenen Daten sind für Diskriminierungen aufgrund von Customer-Prejudice Aussagen auf kleinerer räumlicher Ebene möglich, da die Lage der nachgefragten Wohnungen bekannt ist. Dagegen sind die Adressen der Wohnungsanbieter und der Wohnungsinteressenten nicht bekannt und somit auch die Merkmale des jeweiligen Umfeldes nicht.

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kriminierung gemäß der Konflikthypothese wird an dieser Stelle verzichtet, da aus den Annah- men der Konflikthypothese keine eindeutigen Schlussfolgerungen hinsichtlich der (Menge an) Informationen über die bedrohliche Gruppe und der Entwicklung von Vorurteilen ableitbar sind.

2.3 Segregation und Tipping Point

Segregation

Segregation ist eine Folge von Präferenzen. Sie kann als die „ungleiche Verteilung von unterschiedlichen Bewohnergruppen im Stadtgebiet“, die aus „der Übersetzung von sozialer Distanz in räumliche Distanz“ (Häußermann 2008: 335) entsteht, definiert werden. Segregation ist entlang der Grenzen verschiedener Attribute, wie „Klassen, Schichten oder Milieus; Merk- male der sozialen Lage wie Einkommen, Armut oder Arbeitslosigkeit; demographische Merk- male wie Alter, Nationalität oder Migrationshintergrund“ (Häußermann 2008: 336) möglich.

Mit verschiedenen Nachbarschaften gehen sehr häufig auch unterschiedliche Lebensweisen einher. Die Konzentration verschiedener Bevölkerungsgruppen auf bestimmte Teilgebiete einer Stadt kann freiwillig, aber auch zwangsweise entstehen. Findet die Segregation auf freiwilliger Basis statt, geschieht dies in den meisten Fällen aufgrund des Handelns nach bestimmten Nach- barschaftspräferenzen. Die meisten Menschen bevorzugen es, in der Nähe von anderen Men- schen, die ihnen möglichst ähnlich sind, zu leben. Daneben existieren selbstverständlich auch Vorlieben für bestimmte strukturelle Gegebenheiten der Viertel. Nachbarschaften werden nach Kriterien wie der ethnischen Zusammensetzung des Viertels, der Sicherheit, der Verfügbarkeit verschiedener öffentlicher Einrichtungen und des Niveaus des sozialen Status der Bewohner ausgewählt (Clark 1986, 1991; Ross 2008; Krysan et al. 2009; Semyonov & Glikman 2009;

Farley 2011). In den USA äußern sich diese Wohnortpräferenzen insbesondere bei weißen Amerikanern sehr deutlich in der Bevorzugung von überwiegend weißen Nachbarschaften (vor allem auf den Anteil an afroamerikanischen Bewohnern bezogen), während bei Afroamerika- nern das Wohnen in einer gemischten Nachbarschaft am gefragtesten ist. Neben der ethnischen Herkunft der Nachbarn ist ihr Einkommen ein wichtiger Aspekt der Wohnortpräferenzen und folglich auch der Segregation (Card et al. 2008; Bayer et al. 2011). Beim Einkommen handelt es sich um einen Faktor, der stark mit der ethnischen Herkunft korreliert (Schelling 1971; Hill 1984; Böltken 2000; Farwick 2009). Ausländer beziehungsweise Menschen mit Migrationshin- tergrund haben durchschnittlich geringere Einkommen als Deutsche (Diekmann et al. 1993;

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Friedrichs & Triemer 2009; De Groot & Sager 2010; Beauftragte für Migration 2012). Dem- entsprechend handelt es sich bei Vierteln mit einem hohen Ausländeranteil häufig auch gleich- zeitig um Viertel mit einer sozial schwächeren Bewohnerstruktur (Hill 1984; Böltken 2000;

Farwick 2009). Darüber hinaus hängt das Verwirklichen der Vorlieben eng mit dem Vorhan- densein und dem Ausmaß von Vorurteilen zusammen (Farley et al. 1978; Clark 1992; Farley et al. 1994; Bobo & Zubrinsky 1996; Charles 2000; Ellen 2000; Squires et al. 2002; Ross & Turner 2005; Krysan et al. 2009; Semyonov & Glikman 2009; Farley 2011; Lewis et al. 2011). Um in einer Nachbarschaft, die den eigenen Präferenzen entspricht, zu wohnen, sind einige (weiße) Haushalte sogar bereit einen Aufschlag zu bezahlen (King & Mieszkowski 1973; Cutler et al.

1999). Dieser Aufschlag entspricht der Prämie, die Haushalte bereit sind zu bezahlen, um ihre Präferenzen (Vermeidung des Kontakts mit bestimmten Gruppen) im Sinne der Theorie der präferenzbasierten Diskriminierung, umzusetzen. Gruppen, die über viele Ressourcen (z.B. fi- nanziell) verfügen können ihre Vorlieben demnach umsetzen und in die Nachbarschaft ihrer Wahl ziehen. Gruppen mit weniger gutem Zugang zu Ressourcen werden dabei häufig ver- drängt und auf eine geringere Auswahl, auf nur bestimmte Marktsegmente, beschränkt (Osenberg 1991; Farwick 2001; Häußermann 2008; Rössel & Hoelscher 2012). Wenn nun Seg- regation nicht auf der freiwilligen Wohnortwahl basiert, dann spielt ethnische (und materielle) Diskriminierung, die auf Grundlage zuvor erwähnter theoretischer Mechanismen auftreten kann, eine wichtige Rolle. Ethnischen Minderheiten wird bewusst der Zugang zu bestimmten Vierteln verweigert oder sie werden in bestimmte andere Viertel gelenkt (Steering). Zu vorsätz- lich verweigertem Zugang zu bestimmten Wohnvierteln kann es aufgrund von präferenzbasier- ter Diskriminierung kommen. Diese kann infolge von Vorurteilen oder Präferenzen, die einer- seits den bestehenden Mietern (Customer-Prejudice) oder andererseits den neuen Mietinteres- senten (Perceived-Preferences) unterstellt werden, auftreten. Segregation einzelner Bevölke- rungsgruppen kann somit auf freiwilliger Basis, durch die Vorlieben der Wohnungssuchenden, aber auch auf erzwungener Basis, durch diskriminierendes Verhalten erklärt und verstärkt wer- den.

Ausgeprägte Segregation hat weitreichende Folgen, sie kann zu Verstärkung und Ver- festigung sozialer Ungleichheiten führen (Friedrichs et al. 2003; Musterd 2005; Häußermann 2008; Semyonov & Glikman 2009). Das Wohnen in einer bestimmten Nachbarschaft kann schon allein als starkes Signal wirken. Der Wohnort kann Auswirkungen auf die Opportunitäts- strukturen vieler Bereiche des Lebens haben, darunter Bildungschancen, (Cutler & Glaeser 1997; Buck 2001; Helbig 2010), Chancen auf dem Arbeitsmarkt und Armutsrisiko (Cutler &

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