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Bündnis „Zukunft der Industrie“

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Academic year: 2022

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In Kooperation mit:

Bündnis „Zukunft der Industrie“

Eine Zwischenbilanz (2015 – 2017) – gemeinsam den Wandel gestalten!

Für eine starke, nachhaltige und beschäftigungsintensive Industrie

am Standort Deutschland

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Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes ministeriums für Wirtschaft und Energie.

Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Nicht zulässig ist die Verteilung auf Wahlveranstaltungen und an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben von Informationen oder Werbemitteln.

Impressum

Herausgeber

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Öffentlichkeitsarbeit 11019 Berlin www.bmwi.de

Gestaltung und Produktion PRpetuum GmbH, München Stand

April 2017 Druck

Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG, Frankfurt Bildnachweis

BMWi, Michael Voigt (S. 2)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist mit dem audit berufundfamilie®

für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie gGmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen.

Diese und weitere Broschüren erhalten Sie bei:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat Öffentlichkeitsarbeit

E-Mail: publikationen@bundesregierung.de www.bmwi.de

Zentraler Bestellservice:

Telefon: 030 182722721 Bestellfax: 030 18102722721

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Inhalt

Vorwort . . . .2

Bündnis „Zukunft der Industrie“: Wer wir sind, was wir wollen und was wir bisher erreicht haben . . . .3

Politische Handlungsempfehlungen des Bündnis „Zukunft der Industrie“ . . . .4

Umsetzung des Arbeitsprogramms 2015–2016 . . . .9

Highlights aus dem Arbeitsprogramm 2015 – 2016 . . . .11

Woche der Industrie in ganz Deutschland . . . .12

Industrieakzeptanz in Deutschland . . . .12

Fachtagung mit DIW und KfW zu Investitionen und Innovationskultur in Deutschland . . . .12

Gemeinsame Erklärung der High-Level Group im Rahmen der Industriekonferenz „Zukunftsperspektive Industrie 2030“ am 18 .02 .2016 . . . .13

Positionspapiere des Bündnis „Zukunft der Industrie“ (Langfassungen) . . . .19

Positionspapier I: Aktive Investitions- und Innovationspolitik Investitionsstarke Industrie: Stärkung der Innovationskraft durch eine steuerliche FuE-Förderung . . . .20

Positionspapier II: Investitionsoffensive Verkehrsinfrastruktur Handlungsempfehlungen zu Investitionen – Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur . . . .25

Positionspapier III: Sicherung der Fachkräftebasis der Zukunft/Aktionsprogramm Berufsschule 2020 Zukunft der Arbeit in Industrie und industrienahen Dienstleistungen . . . .36

Positionspapier IV: Innovationen und Digitalisierung Wertschöpfungsstrukturen der Zukunft –Handlungsempfehlungen zu Digitalisierung und Innovation . . . .41

Positionspapier V: Zukunftsorientierte Energie- und Klimapolitik Handlungsempfehlungen zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit – Energie- und Klimapolitik . . . .51

Positionspapier VI: Handelspolitik, die faire Regeln für offene Märkte schafft Handlungsempfehlungen zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit – Offene Märkte, faire Regeln . . . .57

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2

Vor fast zwei Jahren haben wir das Bündnis „Zukunft der Industrie“ gegründet. Unternehmen, Unternehmensver- bände, Betriebsräte, Gewerkschaften und Politik wollten gemeinsam Handlungsempfehlungen entwickeln, diskutie- ren und beschließen, die die internationale Wettbewerbs- fähigkeit unserer starken Industrie in Deutschland lang- fristig sichern.

Die 17 Partner des Bündnisses haben in fünf Arbeitsgruppen Empfehlungen erarbeitet und in die politische Diskussion eingebracht. Vor allem aber wurde in den ersten zwei Jahren der Zusammenarbeit viel Vertrauen aufgebaut. Die Unter- schiede in Position und Perspektive der Bündnispartner wurden mehr und mehr eine der Stärken dieser Initiative.

In dieser Zeit wurde deutlich, dass nur eine Sektor-über- greifende Zusammenarbeit und gemeinsames Handeln zu Ergebnissen führen können, die den Industriestandort Deutschland langfristig stärken und die Wertschöp fung und hohe Beschäftigung in der Industrie sichern.

Das Bündnis „Zukunft der Industrie“ blickt auf zwei erfolg- reiche Jahre zurück. Mit dem gemeinsamen Arbeitsprogramm 2015 – 2016 hat die High-Level Group des Bündnisses uns im Oktober 2015 ein ambitioniertes Programm auferlegt, das wir abzuarbeiten hatten. In einer Vielzahl von Ab stim- mungs runden haben wir auf den Ebenen der Sherparunde und Arbeitsgruppen intensiv um gemeinsame Positionen zu nicht immer leichten Themenkomplexen mit diversen Zielkonflikten gerungen.

Der vorliegende Zwischenbericht zeigt deutlich den Erfolg dieser einmaligen Kooperationsform und das Engagement der Bündnispartner in diesen ersten zwei Jahren. Den pari- tätisch besetzten Leiterinnen und Leitern der fünf Arbeits- gruppen sowie den aus den 17 Bündnispartnerorganisatio- nen dafür entsandten Mitarbeitern danke ich herzlich für ihre wertvolle Arbeit, Diskussionsfreude und Durchhalte- kraft. Diese erfolgreiche Arbeit des Bündnisses wollen wir gemeinsam fortsetzen.

Matthias Machnig

Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Leiter der Sherparunde des Bündnis

„Zukunft der Industrie“

Vorwort

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3

Die Industrie stellt in Deutschland nach wie vor eine zentrale Säule für Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Arbeits- plätze dar. Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung und Tarif- bindung sind dabei untrennbare Elemente der sozialen Marktwirtschaft, auf die sich der Erfolg der deutschen Wirtschaft gründet.

Doch der Industriestandort Deutschland steht auch vor großen Herausforderungen. Digitalisierung, Energiepolitik und Klimaschutz, demografischer Wandel, die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt und die Entwicklung der Euro-Zone – all diese Entwicklungen machen große Investitionen und enorme Anstrengungen im Bereich der Bildung und Weiterbildung erforderlich. Um die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen, ist eine moderne Industrie- politik erforderlich, die gemeinsam gestaltet werden muss.

Daher wurde das Bündnis „Zukunft der Industrie“ ge gründet, das aus insgesamt 17 Partnern besteht. Das Bündnis „Zukunft der Industrie“ bündelt zentrale industriepolitische Kompe- tenzen auf nationaler Ebene, sorgt für eine verbesserte Abstimmung industriepolitischer Belange und führt Zu - ständigkeiten zusammen. Damit schafft es eine bessere Koordinierung wichtiger Bereiche der Forschungs- und Förderpolitik sowie der Industrie- und Wettbewerbspolitik in Deutschland und Europa. Ziel dieser gemeinsamen, konzertierten Aktion ist es, im Dreiklang aus Politik, Unter- nehmensverbänden und Gewerkschaften konkrete Ver- abredungen zu treffen und prioritäre Maßnahmen zu ent- wickeln, um die industrielle Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland zu stärken.

Gemeinsam wurde verabredet,

die Industrieakzeptanz und den zivilgesellschaftlichen Dialog zu fördern,

gemeinsam Ziele und Forderungen zu erarbeiten,

Rahmenbedingungen zu verbessern und gemeinsam Ziele und Forderungen durchzusetzen.

In fünf thematischen Arbeitsgruppen wurde eine konsis- tente Agenda erarbeitet und ein Arbeitsprogramm abge- stimmt. Dabei wurden die Aktivitäten und Ergebnisse der wesentlichen bestehenden Plattformen, Foren und Dialoge zur Industriepolitik auf Bundesebene gebündelt und durch begleitende öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen eine hohe Sichtbarkeit erzeugt. Im vorliegenden Zwischenbe- richt sind die Maßnahmen und wesentlichen Ergebnisse des Arbeitsprogramms 2015 – 2016 beschrieben.

Ein wesentliches Ergebnis sind eine Vielzahl von einvernehm- lichen Handlungsempfehlungen und Positionspapieren, die 2016 erarbeitet, diskutiert und veröffentlicht wurden.

Auch wenn einige Maßnahmen bereits umgesetzt werden konnten, bleibt der beratende und fordernde Charakter der Handlungsempfehlungen aktuell und wird daher in veröffentlichter Fassung am Ende des Berichts gebündelt.

Durch gezielte Beauftragung von Studien wurden wert- volle, wissenschaftlich unterlegte Erkenntnisse gewonnen.

Fachkonferenzen und Bündnisthemen bei Branchenereig- nissen wie Fachmessen bis hin zur „Woche der Industrie“

an über 300 Orten in ganz Deutschland haben Netzwerke verstärkt und wirkungsvolle Kommunikation erzeugt.

Bündnis „Zukunft der Industrie“:

Wer wir sind, was wir wollen und was

wir bisher erreicht haben

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Diskussionen und Reflexionen mit unterschiedlichen Interessengruppen. Viele unterschiedliche zivilgesell- schaftliche Akteure wurden auf dem Weg zum ersten Zwischenbericht beteiligt.

Das Bündnis „Zukunft der Industrie“ tritt ein für:

I . Aktive Investitions- und Innovationspolitik II . Investitionsoffensive Verkehrsinfrastruktur

III . Sicherung der Fachkräftebasis der Zukunft/Aktionsprogramm Berufsschule 2020 IV . Innovationen und Digitalisierung

V . Zukunftsorientierte Energie- und Klimapolitik

VI . Handelspolitik, die faire Regeln für offene Märkte schafft Das Bündnis „Zukunft der Industrie“ hat in sechs bedeu- tenden Themenfeldern Handlungsempfehlungen erarbei- tet. Die gemeinsamen Ziele und Forderungen basieren auf der Arbeit in den Arbeitsgruppen des Bündnisses und sind das Ergebnis zahlreicher Sitzungen, Expertenanhörungen,

Politische Handlungsempfehlungen des Bündnis „Zukunft der Industrie“

Unsere Ziele Unsere Forderungen

Erhalt und Ausbau der öffentlichen Infrastruktur (Straßen, Energienetze, Breitband etc.)

Stärkung der technologieneutralen Innovationskraft durch ambitioniertes Innovationsziel

Innovationspolitik für Erhalt und Ausbau guter Industriearbeitsplätze nutzen

Innovationen in der Breite fördern, d. h. Förderung von Spitzen- technologie, aber auch von Branchen mittlerer Technologie- intensität

Besonderheiten des Mittelstands besser berücksichtigen – Innovationspotential des Mittelstands besser nutzen

Berücksichtigung der Kriterien guter Arbeit bei geförderten Arbeitsplätzen

Zur Reduzierung des Investitionsstaus sind die Spielräume aus den Haushalten auszuschöpfen und der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zielgerichtet zu nutzen

Kräftige Ausweitung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung, um das vorgeschlagene Ausgabenziel für FuE-Investitionen von 3,5 % des BIP zu erreichen

Digitale Strategie 2025 voranbringen

Ausbau der staatlichen Programme zur Förderung privatwirtschaft- licher Innovationsanreize, ohne die Grundlagenforschung einzu- schränken

Entwicklung eines innovationspolitischen Gesamtkonzepts

Maßnahmen

Einführung einer gezielten und wirksamen steuerlichen FuE-Förderung für KMU Kriterien hierfür sind:

1. Keine zu enge Definition des Kreises der Begünstigten (zunächst für Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten) 2. Bemessungsgrundlage an FuE-Personalausgaben ausrichten (Ziel ist die Förderung guter Industriearbeitsplätze) 3. Mit Förderquote wirkungsvoll Anreize setzen (Förderquote von mindestens 10 % der FuE-Personalkosten) 4. Auszahlung der Förderquote mittels Steuergutschrift (mit der Jahresveranlagung des Unternehmens auszuzahlen) 5. Effiziente Kontrolle (Missbrauch verhindern bei möglichst niedrigem Verwaltungsaufwand)

6. Steuerliche Forschungsförderung nach drei bis fünf Jahren evaluieren (Prüfung, ob der Kreis der Begünstigten erweitert werden kann)

Aufstockung der Forschungsetats von Wirtschaft und öffentlicher Hand, um ein Ausgabenziel von mindestens 3,5 % am BIP zu erreichen

Wirksame Förderung der Forschungs- und Entwicklungsarbeit bei den Batterie- und Speichertechnologien in Europa mit dem Ziel, eine global wettbewerbsfähige Batteriezellfertigung in Europa voranzubringen

I. Aktive Investitions- und Innovationspolitik

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POLITISCHE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN DES BÜNDNIS „ZUKUNFT DER INDUSTRIE“ 5

Unsere Ziele Unsere Forderungen

Deutschland im „Global Competitiveness Index“ des Weltwirt- schaftsforums in der Kategorie „Verkehrsinfrastruktur“ unter die

„Top drei“ bringen

Aktive Investitionspolitik auch im Bereich der Verkehrsinfra- struktur weit oben auf der politischen Agenda platzieren

Weitere Anstrengungen über die Maßnahmen der Bundesregie- rung in dieser Legislaturperiode hinaus für eine moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur unternehmen

Stärkere Selbstbindung der öffentlichen Hand bezüglich öffent- licher Investitionen, zumindest auf dem Niveau der Abschreibun- gen, erreichen

Konsequente Ausrichtung bestehender Haushaltslinien auf die Förde- rung von Innovationen und Investitionen

Bedarfsgerechte Aufstockung und Verstetigung der Finanzmittel in der Investitionslinie „Verkehr“

Effiziente Mittelverwendung und qualitativ hochwertige Umsetzung von Infrastrukturprojekten

Gesamtansatz für die deutsche Verkehrspolitik entwickeln, der Wech- selwirkungen zwischen verschiedenen Einzelmaßnahmen und Ver- kehrsträgern stärker berücksichtigt

Maßnahmen

Zügige Umsetzung des Programms zum Ausbau der Ladeinfrastruktur mit einer Ausstattung von 300 Mio. Euro bis 2020

Anhebung der öffentlichen Verkehrsinfrastrukturausgaben um 5 Mrd. Euro pro Jahr unter Berücksichtigung aller drei föderalen Ebenen:

1. Bundesebene 2 Mrd. € pro Jahr (Bundesverkehrswegeplan)

2. Landesebene 0,3 Mrd. € für Sanierung, 0,6 Mrd. € für laufenden Betrieb pro Jahr 3. kommunale Ebene 2,4 Mrd. € pro Jahr

Effiziente Mittelverwendung und qualitativ hochwertige Umsetzung:

1. Bau, Instandhaltung und Betrieb aus „einer Hand“ z. B. durch Gründung einer Gesellschaft des Bundes (keine Privatisierung oder Teilprivatisierung)

2. Etablierung eines Finanzierungskreislaufs, in dem die beschlossenen Nutzergebühren und Haushaltsmittel zweckgebunden für den Erhalt, Aus- und Neubau sowie für den Betrieb der Bundesfernstraßen eingesetzt werden

3. Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung

Reform der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung:

1. Verbindliche Einführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

2. Gründung einer kommunalen Infrastrukturgesellschaft, die öffentlichen Auftraggebern bei der Vorbereitung und Durchführung von Infrastrukturprojekten zur Seite steht

Stärkung der Bauherrenkompetenz:

1. Aufstockung von Personalkapazitäten, um Planungsengpässe zu überwinden

2. Nutzung von Beschaffungsformen, bei denen Teile der Planung auch auf die bauausführende Wirtschaft übertragen werden (Design-and-Build-Verträge)

Vergabe an den wirtschaftlichsten, nicht an den billigsten Anbieter:

1. Faire und wirtschaftliche Auftragsvergabe unter Berücksichtigung von Preis- und Qualitätsaspekten

II. Investitionsoffensive Verkehrsinfrastruktur

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POLITISCHE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN DES BÜNDNIS „ZUKUNFT DER INDUSTRIE“

6

Unsere Ziele Unsere Forderungen

Flüchtlinge mit Bleibeperspektive einschließlich Geduldeter ohne Arbeitsverbot umfassend qualifizieren und nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrieren

Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung verbessern

Aus- und Weiterbildung vor dem Hintergrund des digitalen Wandels fördern

Ausbau der Berufsschulen zu Lernorten mit aktuellen Technolo- gien und konsequente Ausrichtung auf die Vermittlung neuer Anforderungen (IT-Technologien)

Duale Ausbildung stärken

Förderleistungen der Berufsausbildung allen Asylsuchenden mit hoher Bleibeperspektive und Geduldeten ohne Arbeitsverbot zugäng- lich machen und hierfür ausreichend zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen

Berufsorientierung an Schulen, auch an Gymnasien, weiter ausbauen und spürbar verbessern

Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Studienleistun- gen und vice versa erleichtern

Überbetriebliche Lernorte mit Zukunftstechnologien ausstatten

Verbesserung der personellen und materiellen Ausstattung der BS und ÜBS

Ausbildungsordnungen kompetenzorientiert weiterentwickeln

Maßnahmen

Aktionsprogramm Berufsschule 2020 starten

Das Aktionsprogramm sollte folgende Maßnahmen umfassen:

1. Steigerung der Investitionen für den Erhalt einer flächendeckenden BS-Versorgung (auch in ländlichen Regionen) und den entsprechenden Ausbau der BS

2. Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Berufsschulen

3. Förderung von neuen pädagogischen Konzepten, die digitale Medien nutzen

4. Fortlaufende Weiterbildung des Ausbildungs- und Lehrpersonals an Berufsschulen und ÜBS, insbesondere im Bereich technologischer Entwicklungen

5. Kontakt und Austausch zwischen Berufsschulen und Betrieben intensivieren

6. Technologieoffene Kompetenzentwicklung in Ausbildungsordnungen beibehalten, Zukunftstechnologien übernehmen, sobald diese zum Standard werden, kommunikative und soziale Kompetenzen stärker berücksichtigen

III. Sicherung der Fachkräftebasis der Zukunft/Aktionsprogramm Berufsschule 2020

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POLITISCHE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN DES BÜNDNIS „ZUKUNFT DER INDUSTRIE“ 7

Unsere Ziele Unsere Forderungen

Digitalisierung/Digitale Transformation als Chance begreifen

„Big Data“ muss möglich sein

Schaffung von Vertrauen in den sicheren Umgang mit Daten (als Wettbewerbsvorteil)

Berücksichtigung der spezifischen Industrieanforderungen z. B.

beim Breitbandausbau

„Level playing field“ zwischen Realwirtschaft und Plattformge- schäftsmodellen (in puncto Marktwirtschaftsmechanismen)

Innovative Kooperationen – zum Beispiel in „Innovation Hubs“

oder Industrie 4.0-Zentren – erleichtern

Neue Innovationskultur fördern und leben – unter Berücksichti- gung von Offenheit, Mitbestimmung und Beteiligung

Internationale Rahmenbedingungen für Forschungskooperationen und Datenaustausch sowie Anreize für Innovationen weiterent- wickeln

Innovationsfreundliche Rahmenbedingungen weiterentwickeln

Auf nationaler und auf europäischer Ebene neue Innovations- prinzipien für eine Balance zwischen gesellschaftlichen Anforde- rungen an innovative Wirtschaft und Wahrung bestehender Schutzinteressen schaffen

Potential kreativer junger Unternehmer und Unternehmerinnen besser nutzen, Start-up-Kultur in Deutschland entwickeln

Stärkung der Schlüsseltechnologien für die Digitalisierung, insbesonde- re dort, wo Patentdynamik nachlässt

Industriefähiger Breitbandausbau und industrietaugliche konvergente Netze

Schaffung von Sicherheitsbewusstsein, Awareness in den Unter nehmen sowie von Vertrauen in der industriellen Lieferkette/-netzwerk

Verstärkte Nutzung von Sicherheitstechnologien

Verbraucher- und Datenschutz gewährleisten, aber rechtliche Trennung von B2B und B2C

Bessere Einbindung der Belegschaften, Aus- und kontinuierliche Weiterbildung und sozialpartnerschaftliche Gestaltung, um Digitale Transformation zum Gewinnerthema zu machen

Start einer Indikatorendiskussion zur Messung der Digitalen Transformation

Interdisziplinarität durch innovationsfördernde Plattformen, wie Innovation Hubs, Industrie 4.0-Zentren u. Ä., fördern unter Einbezie- hung von Bildungsinstitutionen (Schulen + Hochschulen)

Die Rolle der Enabler-Technologien als Treiber für Innovationen für andere Branchen stärken

Förderung von internationaler F & E-Vernetzung analog der Vernetzung durch internationale Produktionsnetze

Bessere (Schul-)Bildung und qualifizierte Arbeit als Basis für Inno va- tionen

Investitionen in technische Ausstattung von (Berufs-)Schulen

Maßnahmen

Einführung eines Industrie 4.0-Checks

Koordinierung/Synchronisierung der verschiedenen Plattformen im Bereich Cyber-Sicherheit

Einfache und verlässliche FuE-Förderung, die alle Unternehmen erreicht, insbesondere KMU, und die die bisherigen Förderungslücken im Bereich der Digitalen Transformation schließt

„Innovations-Check“ in der deutschen Gesetzesfolgenabschätzung

Innovation Hubs fördern, die auf den Leistungsaustausch zwischen den FuE-Aktivitäten der Branchen (z. B. Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemie, Logistik, Metall und Automobil) zielen

Unterstützung von Start-ups und bessere Rahmenbedingungen für Wagniskapital 1. IT-Sicherheit/Digitale Souveränität

2. Gesellschaftliche Aspekte und Diskussion 3. Volkswirtschaftliche Diskussion

IV. Innovationen und Digitalisierung

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POLITISCHE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN DES BÜNDNIS „ZUKUNFT DER INDUSTRIE“

8

Unsere Ziele Unsere Forderungen

Einhaltung der internationalen, europäischen und nationalen Klimaziele unter Beibehaltung unseres Wohlstandsniveaus und unserer Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen

Energiewende ganzheitlich betrachten (inkl. Kopplung des Strom- sektors mit dem Wärme- und Verkehrsbereich)

Richtige Balance zwischen der drohenden Abwanderung von Betrieben (und damit von Arbeitsplätzen, Investitionen und Emis- sionen) und dem Setzen wichtiger Innovationsanreize in klimaef- fiziente Technologien finden

Verlässlichen Ausbaukorridor für erneuerbare Energien erhalten und gleichzeitig Kosten für Verbraucher begrenzen (Begrenzung der EEG-Umlagekosten für energieintensive Industrie langfristig und zuverlässig aufrechterhalten)

Hebung von Energieeffizienzpotentialen zum zentralen Bestand- teil der Energiewende machen

EU-Klimaziel (Emissionen bis 2020 um 20 Prozent reduzieren) und EU-Industrieziel (Industrieanteil in Europa bis 2020 auf 20 Prozent erhöhen) müssen den gleichen Stellenwert haben

Rahmenbedingungen für Energie- und Klimapolitik schaffen, die die Bezahlbarkeit und faire Kostenverteilung gewährleisten

Reform des Emissionshandelssystems wettbewerbsorientiert und zukunftsfähig ausrichten. Carbon Leakage vermeiden: Verlässliche Ausgestaltung der Zuteilung von Emissionsrechten und Kompensa- tion der indirekten Kosten des Emissionshandels sicherstellen

Entlastung von der EEG-Umlage für Eigenstrom langfristig sichern

Alternative Antriebe für nachhaltige Mobilität in der EU stärken

Netzausbau verursachungsgerecht finanzieren

Bestehende Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz verlässlich ausgestalten und regulatorische Hürden abbauen

Maßnahmen

Breite, von allen Bündnispartnern getragene Kommunikation „Industrie- und Klimaziel gleich behandeln“ starten

Sozial- und wirtschaftspolitisch verträgliche Pfade zur Erreichung der Klimaziele beschreiben

Relevante energie- und klimapolitische Gesetzesvorhaben auf Konsistenz mit dem Klima- und Industrieziel sowie mit europäischen Vorgaben überprüfen (BMWi/Bündnis-Studie vergeben)

Offensive zur Steigerung der Energieeffizienz weiter ausbauen und mit dem Industrieziel verbinden

Unsere Ziele Unsere Forderungen

Fairen Handel bilateral und multilateral voranbringen

Regulatorisch kooperieren, ohne Standards zu senken

Investitionsschutz unter Einhaltung rechtsstaatlicher Prozesse gewähren

Ein Investitionsschutzsystem darf den Staat nicht darin behin- dern, sinnvolle Gesetze und Regeln im Interesse der Allgemein- heit zu erlassen. Verfahren dürfen nicht zu illegitimen Schadens- ersatzzahlungen führen und müssen allen Anforderungen rechtsstaatlicher Prozesse an Transparenz, Überprüfbarkeit und Unabhängigkeit genügen.

Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung international unter- schiedlicher Produkt- oder Verfahrensstandards nur, wenn das nicht zur Absenkung von Verbraucher-, Umwelt- oder Arbeitnehmerschutz- standards führt

Verankerung der Einhaltung grundlegender internationaler Umwelt- und Arbeitsnormen in Handelsabkommen. Eingegangene Verpflich- tungen müssen ebenso durchsetzbar sein, wie die Einhaltung der grundlegenden handelspolitischen Prinzipien (Nichtdiskriminierung und Meistbegünstigung).

Investitionsschutz unter Einhaltung rechtsstaatlicher Prozesse. Wo ein zusätzlicher Investitionsschutz als notwendig und nützlich bewer- tet werden kann, muss im Einzelfall entschieden werden. In jedem Fall muss sich der Investitionsschutz darauf beschränken, Investitionen vor Diskriminierungen und Willkür zu schützen, und muss rechtsstaat- lich ausgestaltet sein.

V. Zukunftsorientierte Energie- und Klimapolitik

VI. Handelspolitik, die faire Regeln für offene Märkte schafft

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Das Arbeitsprogramm des Bündnis „Zukunft der Industrie“

für eine moderne und nachhaltige Industriepolitik in Deutschland wurde im Rahmen der zweiten Sitzung der High-Level Group am 13.10.2015 verkündet. Eine Reihe von Maßnahmen und thematische Schwerpunkte wurden den einzelnen Arbeitsgruppen zugeordnet. Daneben wurde eine Reihe weiterer Aktivitäten umgesetzt, die dazu beigetragen haben, die erarbeiteten Handlungsempfehlungen und For- derungen des Bündnisses auf nationaler und europäischer Ebene zu diskutieren und für die Umsetzung zu werben.

Zur Unterstützung und Koordinierung der Vielzahl von Maßnahmen und Aktivitäten wurde im Sommer 2015 von den im Bündnis organisierten Sozialpartnern der Verein

„N3tzwerk Zukunft der Industrie“ gegründet. Der Verein dient zusammen mit dem Bündnisreferat im BMWi als Geschäftsstelle des Bündnisses.

Zielsetzung des Arbeitsprogramms 2015 – 2016 war es, vor dem Hintergrund der Digitalisierung und der kommenden Herausforderungen für Industrie, Wirtschaft und Gesell- schaft besonders im Jahr 2016 die Bedeutung der Industrie und die anstehenden Veränderungen in den Mittelpunkt zu rücken.

Geplant waren ca. 100 Veranstaltungen, u. a. eine deutsch- landweite „Aktionswoche“ im Sommer 2016, die gemein- sam mit Betriebsräten und Industrieunternehmen, Kammerorganisationen in den Regionen und den Regio- nalstrukturen der Bündnispartner veranstaltet werden soll- ten, sowie Konferenzen und Fachtagungen mit nationalem und internationalem Bezug, Sonderveranstaltungen auf Messen, Tage der offenen Tür in Industrieunternehmen, Bürgerdialoge vor Ort.

Die High-Level Group hat darüber hinaus Themenfelder benannt und die fünf Arbeitsgruppen des Bündnisses ge beten, hierzu gemeinsame Positionen auszuarbeiten.

Die Kernergebnisse sollten in Handlungsempfehlungen zusammengefasst und mit der Fachöffentlichkeit sowie den Bürgerinnen und Bürgern in unterschiedlichen Formaten diskutiert werden. Ziel war es, mit breiter zivilgesellschaft- licher und politischer Unterstützung verschiedenste Aktivi- täten mit unterschiedlichen Zielgruppen durchzuführen (siehe auch Kapitel „Positionspapiere des Bündnis ‚Zukunft der Industrie‘ (Langfassungen)“).

Die folgende Übersicht berichtet über die im letzten Jahr durchgeführten, aufeinander abgestimmten Veranstaltungen.

Umsetzung des Arbeitsprogramms 2015–2016

Umgesetzte Aktivitäten

Nationale Industriekonferenz am 18. Februar 2016 in Berlin mit über 300 Teilnehmern

Vorstellung Gutachten zur „Lage und Zukunft der deutschen Industrie – Perspektive 2030“

Bündnis-Workshop der 5 AGs, umgesetzt u. a. Treffen aller AG- Leiter mit BMWi, DIW-KfW-Fachtagung, Abendveranstaltung in Brüssel mit Europäischer Kommission in der Landesvertretung NRW

Enger thematischer Austausch der AGs

BMWi-Studie „Akzeptanz der Industrie am Standort Deutsch- land“ zunächst 2015 ohne zielgenaue Daten durchgeführt

Austausch zu Handlungsempfehlungen und Ergebnissen und Dis- kussion mit anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen erfolgte u. a.

im Rahmen der „Woche der Industrie“, Veranstaltung zur Eröff- nung der Langen Nacht der Industrie in Berlin zusammen mit der TU Berlin

Deutschlandweite „Aktionswoche“: über 360 Veranstaltungen deutschlandweit, z. B. Tag der offenen Tür der deutschen Indus- trieunternehmen; Aktionen mit Schülern und Lehrern; Aktionen mit Hochschulen; Vernetzung mit Multiplikatoren und Social Media

Austausch mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments 1. HJ 2016

Follow-up-Prozess zu den vom BMWi durchgeführten Branchen- dialogen: Fortsetzung der Branchendialoge unter Einbindung der sektor-spezifischen Bündnispartner (u. a. Maschinenbau, Automobil, Elektrotechnik, Chemie)

Fachtagung zu Investitionsbedingungen in Deutschland zusammen mit einer Partnerorganisation aus der Wissenschaft: Industrietagung des Bündnisses mit DIW und KfW am 22.06.2016

Fachtagung Investitionen in Köpfe: Workshop „Stand, Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten tarifvertraglicher Regelungen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung“: Veranstaltung der AG3 in Berlin während der Woche der Industrie

Fachtagung zu „Wertschöpfungsstrukturen der Zukunft – wie die Digitalisierung die Welt von morgen verändert“: Industrietagung des Bündnisses mit DIW und KfW am 22.06.2016

Bürger-Dialoge und Veranstaltungen der Bündnispartner zu Akzep- tanz und Bedeutung der Industrie: u. a. Veranstaltung „Industrie und Gesellschaft – Wandel gemeinsam gestalten!“ in der TU Berlin zur Eröffnung der 50. Langen Nacht der Industrie am 25.05.2016

Gemeinsame Aktivitäten der im Bündnis beteiligten Partner aus dem Arbeitsprogramm 2015 – 2016

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UMSETZUNG DES ARBEITSPROGRAMMS 2015–2016 10

Umgesetzte Aktivitäten

Austausch mit Vertretern der Europäischen Kommission 1. HJ 2016

Internationales Industrie-Symposium im Herbst 2016 mit Fokus USA, EU und China findet am 07.02.2017 statt

Offene Aktivitäten

Szenarien-Studie zur „Zukunft der Arbeit“ → Behandlung und Erarbeitung von Publikationen der AG Arbeit, Aus- und Weiterbildung der Plattform Industrie 4.0

Aufbau einer regelmäßigen Analyse bedeutender Wettbewerbsfaktoren, aufbauend auf der Bestandsmessung („Nullmessung“) im Jahr 2015, und eine regelmäßige Fortschreibung in den nächsten Jahren

Umfrage bei Unternehmensleitungen und Betriebsräten nach Investitionshindernissen

AG1 – Akzeptanz – Attraktive Industrie Umgesetzte Aktivitäten

AG2 – Investitionsstarke Industrie Umgesetzte Aktivitäten

Aktionswoche der Industrie in Q2/3: deutschlandweite „Woche der Industrie“ erfolgreich vom 17. – 25.09.2016 durchgeführt;

s. Bericht nach Tabelle

Gutachten/Studie sog. Nullmessung, die den Status quo der Akzeptanz misst: BMWi-Vorhaben als repräsentative Studie

„Nullmessung“ mit zielgenauen Daten beauftragt (2016 – 2017)

Enge Begleitung der BMWi-Studie zur Akzeptanz der Industrie am Standort Deutschland

Vorbereitende Diskussion zu Gutachten/Studie sog. Ökonomischer Fußabdruck, der die Bedeutung der Industrie für Deutschland auf einen Blick zeigt; nächste Schritte nach Abschluss der Studie

„Nullmessung“

Zahlreiche AG-Sitzungen, Expertenanhörungen und Diskussionen

Positionspapiere mit Handlungsempfehlungen in wichtigen Hand- lungsfeldern:

„Aktive Investitions- und Innovationspolitik – Investitionsstarke Industrie: Stärkung der Innovationskraft durch eine steuerliche FuE-Förderung“ (siehe Seite 21)

„Investitionsoffensive Verkehrsinfrastruktur: Handlungsempfehlun- gen zu Investitionen – Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur“

(siehe Seite 26)

Weiterführung der Diskussion je nach Thema in AG2, AG3 und AG4

Fachworkshop z. B. mit dem DIW und der KfW sowie im Rahmen der Industriekonferenz des Bündnisses im Frühjahr 2016: zum DIW/KfW- Workshop s. Kurzbericht nach Tabelle

Offene Aktivitäten

Umfrage bei Unternehmensleitungen und Betriebsräten nach Investi- tionshindernissen (Aufbau eines Panels für weitere Befragungen auch anderer AGs)

Investitionen in Köpfe: Workshop „Stand, Perspektiven und Entwick- lungsmöglichkeiten tarifvertraglicher Regelungen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung“ → thematische Überführung in die AG3

Gemeinsame Aktivitäten der im Bündnis beteiligten Partner aus dem Arbeitsprogramm 2015 – 2016 (Fortsetzung)

Aktivitäten der einzelnen Arbeitsgruppen

(13)

UMSETZUNG DES ARBEITSPROGRAMMS 2015–2016 11

AG3 – Zukunft der Arbeit in Industrie und industrienahen Dienstleistungen Umgesetzte Aktivitäten

AG4 – Veränderungen von Wertschöpfungsstrukturen Umgesetzte Aktivitäten

Gemeinsame Empfehlung für Unternehmen, Gesellschaft und Politik zur Zukunft der Arbeit: Handlungsempfehlungen/Positi- onspapier „Sicherung der Fachkräftebasis der Zukunft/Aktions- programm Berufsschule 2020: Zukunft der Arbeit in Industrie und industrienahen Dienstleistungen“ (siehe Seite 33)

Diskussion und Bestandsaufnahme heutiger Wertschöpfungsstruktu- ren, Identifikation von Treibern künftiger Wertschöpfungsnetzwerke und Diskussion der gesellschaftlichen und industriepolitischen Aspek- te sich verändernder Wertschöpfungsstrukturen: Zahlreiche AG-Sit- zungen, Expertenanhörungen und Diskussionen mit dem Ergebnis von Handlungsempfehlungen/Positionspapier „Innovationen und Digitali- sierung: Wertschöpfungsstrukturen der Zukunft“ (siehe Seite 38)

Studie zu internationalen Wissensnetzwerken: Erstellung der Studie

„Wissensnetzwerke“ vom IW Köln unter Zusammenarbeit und Beauf- tragung der Hans-Böckler-Stiftung

Offene Aktivitäten

Größere Szenario-Studie zum Strukturwandel: Expertenanhörungen und inhaltliche Übertragung in die Arbeitsgruppe der Plattform Industrie 4.0 und die Plattform Zukunft der Arbeit (BMAS) im Rahmen der Digitalen Agenda der Bundesregierung

AG5 – Internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie Umgesetzte Aktivitäten

Zahlreiche Arbeitsgruppensitzungen zu Empfehlungen in Handlungsfeldern zur Stärkung des Wettbewerbsfähigkeitsrates, Chancen der besseren Rechtssetzung für Industriepolitik nutzen, Binnenmarkt für Güter und industrienahe Dienstleistungen, Digitaler Binnenmarkt, Weiterentwick- lung von Außenwirtschaftsinstrumenten auf nationaler und europäischer Ebene, Weiterentwicklung der industriellen Mittelstandspolitik, For- schungs- und Entwicklungspolitik, Energiewende und europäische Dimension, teilweise zusammengefügt mit Ergebnissen der AG2 und AG4:

Gemeinsame Erklärung der HLG „Industriepolitische Leitlinien und konkrete Forderungen für einen investitionsstarken und innovativen Industriestandort Europa“ (siehe Seite 13)

Handlungsempfehlungen/Positionspapiere,

„Internationale Wettbewerbsfähigkeit: Handelspolitik, die faire Regeln für offene Märkte schafft“ (siehe Seite 54)

„Aktive Investitions- und Innovationspolitik zur Einführung einer steuerlichen F&E für KMU“ (siehe Seite 21)

„Zukunftsorientierte Energie- und Klimapolitik“ (siehe Seite 48)

Aktivitäten der einzelnen Arbeitsgruppen (Fortsetzung)

Highlights aus dem Arbeitsprogramm 2015 – 2016

Industriekonferenz zum Thema „Zukunftsperspektive Industrie 2030“ am 18.02.2016

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bündnis „Zukunft der Industrie“ veranstalteten ge mein sam am 18. Februar 2016 eine Industriekonferenz zum Thema

„Zukunftsperspektive Industrie 2030“. Hochrangige nationale und europäische Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Gewerk- schaften und Wissenschaft diskutierten über folgende Fragen der Industrie: Wo steht unsere Industrie 2030?

Welche Technologien und Märkte bestimmen die Zukunft?

Was müssen wir schon heute tun, damit die Industrie in Deutsch land und Europa auch im Jahr 2030 noch Kern unseres Wirtschaftsmodells ist? Dabei richtete sich der Blick auch auf die europäischen Rahmenbedingungen.

Ziel der Konferenz war es, Handlungsfelder aufzuzeigen und ein gemeinsames Verständnis für den Wert von Indus- trie und die anstehenden Herausforderungen zu schaffen.

Zu Beginn der Konferenz fanden Workshops der fünf Ar beits- gruppen des Bündnisses statt. Am Nachmittag widmeten sich die Teilnehmer europapolitischen Schwerpunkt themen.

Zu Gast war der Vize-Präsident der Europäischen Kommis- sion, Maroš Šefčovič. Die Konferenz mit über 300 Teilneh- mern war die Auftaktveranstaltung für die Aktivitäten des Bündnis „Zukunft der Industrie“ im Jahr 2016.

Im Rahmen der Industriekonferenz fand die dritte Sitzung der High-Level Group statt. Die Sitzung diente dem Aus- tausch zu aktuellen industriepolitischen Forderungen des Bündnisses und dem Verabschieden einer gemeinsamen Erklärung mit industriepolitischen Leitlinien und konkreten Forderungen für einen investitionsstarken und innovativen Industriestandort Europa.

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UMSETZUNG DES ARBEITSPROGRAMMS 2015–2016 12

Woche der Industrie in ganz Deutschland

Vom 17. bis 25. September 2016 wurde erstmals eine deutschlandweite „Woche der Industrie“ mit über 360 Ver- anstaltungen in Unternehmen, Kammerorganisationen, Regionalverbänden und auf Messen durchgeführt. Vor Ort wurden interessierten Bürgerinnen und Bürgern die praktische Seite der Industrie vermittelt. Insbesondere das Themenfeld „Ausbildung und Qualifizierung“ war in der

„Woche der Industrie“ für Besucher und Veranstalter gleicher- maßen bedeutsam. Auf der Internetseite https://www.ihre- industrie.de/woche-der-industrie/veranstaltungsberichte/

können die vielfältigen Veranstaltungen zur „Woche der Industrie“ noch einmal nachvollzogen werden. Auch der damalige Bundesminister Sigmar Gabriel, der die Schirm- herrschaft der „Woche der Industrie“ übernommen hatte, war in der Woche u. a. im Chemiepark Langelsheim zu Gast und diskutierte mit Unternehmern, Beschäftigten und Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Fragen wie z. B. die Rolle der Industrie in unserer heutigen Gesellschaft.

Der Verein „Netzwerk Zukunft der Industrie“ hat die zent- rale Koordination und Durchführung für die „Woche der Industrie“ übernommen und die Organisatoren vor Ort zielgenau unterstützt. Die Begeisterung für die Idee „Woche der Industrie“ war später auch bei Akteuren zu spüren, die vorher skeptisch waren. Eine Fortsetzung dieses Formats im Jahr 2017 wird angestrebt.

Industrieakzeptanz in Deutschland

Die wissenschaftliche Messung der Industrieakzeptanz in Deutschland ist mit dem Bündnis „Zukunft der Industrie“

wesentlich vorangekommen. 2015 musste sich eine diesbe- zügliche Untersuchung noch auf Daten zur Technologieak- zeptanz stützen, weil es in Deutschland bisher keine breiter angelegte repräsentative Studie zu diesem Thema gab. Das BMWi hat daher 2016 erstmals ein Vorhaben „Messung der Industrieakzeptanz in Deutschland“ in Auftrag gegeben. Eine zunächst durchgeführte Forsa-Blitzumfrage zum „Bild der Industrie bei den Bundesbürgern“ im Februar 2016 zeigte:

96 % der Befragten halten eine starke Industrie für die zu künftige Wirtschafts- und soziale Wohlstandsentwick- lung in Deutschland für entweder sehr wichtig (64 %) oder wichtig (32 %). Dabei ist interessant, dass die unter 30-Jährigen fast durchgängig eine negativere Einschät- zung gegenüber Industrie haben als ältere Befragte. Die repräsentative Studie „Messung der Industrieakzeptanz in Deutschland“ (durchgeführt von iit – in Kooperation mit Kienbaum) soll diesen Befund genauer untersuchen.

Sie ist zweiphasig angelegt: Im September 2016 hat eine repräsentative Erhebung zur Frage der Industrieakzeptanz stattgefunden, ergänzt durch eine vertiefende Telefonbe- fragung im Januar 2017. In einem zweiten Schritt werden die Daten durch eine analytische Bewertung mit der Ab - leitung von Thesen und Hand lungs empfehlungen für Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften vervollständigt werden. 2017 wird diese Untersuchung fertiggestellt.

Fachtagung mit DIW und KfW zu Investitionen und Innovationskultur in Deutschland

Am 22. Juni 2016 hat das Bündnis „Zukunft der Industrie“

zusammen mit dem Wirtschaftsforschungsinstitut DIW und der staatlichen Förderbank KfW eine Industrietagung durchgeführt. Neben der Vorstellung der aktuellen Kon- junkturprognosen des DIW Berlin und des DIHK haben zwei Arbeitsgruppen mit ihren bis dahin erarbeiteten Posi- tionen öffentlich getagt. Gemeinsam diskutierten über 150 Teilnehmer mit dem Bündnis „Zukunft der Industrie“

über die Frage, wie Deutschland auch künftig ein starker Industriestandort bleiben kann. Die beiden Leiterinnen der AG4 (Wertschöpfungsstrukturen der Zukunft) beleuchteten in einem Forum die Veränderungen der Wertschöpfungs- strukturen der Industrie und im Speziellen die globaler Wissensnetzwerke. In einem zweiten parallelen Forum stellten die Leiter der AG2 („Investitionsstarke Industrie“) Maßnahmenempfehlungen zur Steigerung der Investitions- tätigkeit vor. Die Ergebnisse der Diskussionen aus beiden Foren wurden in einer abschließenden Podiumsdiskussion zum Thema „Zukunft der Industrie – Den indus triellen Wandel gemeinsam gestalten“ zusammengefasst.

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Gemeinsame Erklärung der High-Level Group

im Rahmen der Industriekonferenz „Zukunftsperspektive

Industrie 2030“ am 18.02.2016

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GEMEINSAME ERKLÄRUNG DER HIGH-LEVEL GROUP 14

Wir stellen uns gemeinsam großen Herausforderungen, um unsere Industrie bei den vor uns liegenden Aufgaben und Rahmenbedingungen zu stärken. Steigender internationaler Wettbewerbsdruck, Unsicherheit in der europäischen Nach- barschaft, die aktuelle Flüchtlingskrise, aber auch Überkapa- zitäten in bestimmten Märkten – Europa befindet sich in schwierigem Fahrwasser. Gleichzeitig verändern neue technologische Entwicklungen im Zuge der Digitalisierung mit ganz neuen Herausforderungen die Anforderungen an historisch gewachsene Wertschöpfungsstrukturen.

Darüber hinaus verlangen gesellschaftliche Zukunftsauf- gaben Antworten, die gemeinsam auf europäischer Ebene vereinbart werden müssen. Sicher ist: Die Herausforderun- gen für Wachstum und Beschäftigung können nur mit einer starken Industrie gelöst werden.

Wachstum und Beschäftigung sind eng an technologische Innovationen gebunden. Wenn die europäische Industrie imstande sein soll, die neuen Herausforderungen einer nach- haltigen Entwicklung, der Digitalisierung (Industrie 4.0), der neuen Mobilität, der Gesundheit und Ernährung, des Ener- giesystems und der intelligenten Netze (Transport, Kom- munikation) anzunehmen, muss die Europäische Kom mis- sion gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Industrie in diesen Zukunftsfeldern flankieren und schnell einen ver läss- lichen und hinreichend flexiblen Rechtsrahmen dafür ent- wickeln, innerhalb dessen sich die Wirtschaft entfalten kann.

Dabei ist die Industrie nicht nur auf stabile und verlässliche Rahmenbedingungen in der Handels-, Energie-, Umwelt- oder Klimapolitik angewiesen, mit denen sichere Arbeits- plätze erhalten bleiben und neue geschaffen werden kön- nen, sondern auch auf die wirtschaftliche Konvergenz und den sozialen Zusammenhalt in Europa selbst.

Für die 52 Millionen direkt und indirekt Beschäftigten in der europäischen Industrie ist es elementar, an den Grund- freiheiten des Binnenmarktes festzuhalten und gleichzeitig faire Rahmenbedingungen auch bei der Entsendung sicher- zustellen. Eine Beschädigung oder gar ein Scheitern des Schengen-Raums wäre eine Katastrophe für die Europäi- sche Union, ihre Bürgerinnen und Bürger und den gemein- samen Markt.

Vor allem der industrielle Mittelstand muss mehr unter- stützt werden. Untersuchungen der OECD haben jüngst gezeigt, dass gerade im internationalen Wettbewerb ste-

hende Großunternehmen in den OECD-Staaten oft techno- logisch führend sind. Aufgrund ihrer personellen und finanziellen Kapazitäten stehen kleine und mittlere Unter- nehmen beim Einsatz moderner Produktionstechniken hingegen vor besonderen Herausforderungen. Die Einfüh- rung einer breitenwirksamen und technologieneutralen steuerlichen Forschungsförderung, beginnend mit KMU in allen EU-Mitgliedstaaten, wäre hier hilfreich. Bestehende Programme der EU sind jüngst durch den Investitionspakt und Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) mit einer starken Komponente für mittelständische Unternehmen – zu Recht nicht nur als „KMU“, sondern auch als „mid-cap“ bezeichnet – erweitert worden. Die För- derchancen für fortgeschrittene Technologien in der indus- triellen Wertschöpfung müssen auch über die Forschungs-, Mittelstands-, Regional- und Strukturfondsmittel des euro- päischen Haushalts vorangetrieben werden.

Das Bündnis „Zukunft der Industrie“ erwartet von der europäischen Politik klare industriepolitische Leitlinien.

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat gezeigt:

Europa braucht eine starke und moderne Industrie. Der Ankündigung zur Reindustrialisierung Europas durch die europäischen Institutionen und der Zielstellung aus der Europa-2020-Strategie, den Anteil der Industrie an der ge - samtwirtschaftlichen EU-Wertschöpfung auf 20 Prozent zu steigern, müssen Taten folgen. Dabei muss das 20-Prozent- Industrieziel den gleichen Stellenwert wie das 20-Prozent - Klimaziel erhalten. Je moderner die Industrie in Europa produziert, desto schneller können weltweite Klimaschutz- ziele erreicht werden. Der Bedeutung der Industrie und der Rolle der Industriepolitik muss auf europäischer Ebene ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Alle politischen Initiativen und Gesetzgebungsvorschläge müssen auch im Einklang mit dem Ziel einer Reindustrialisierung Europas stehen. Diese Vorschläge sollten um eine stärkere Berück- sichtigung der sektoralen Wettbewerbs fähigkeit ergänzt werden.

Wesentlich für eine solche Strategie ist ihre gesellschaftliche Akzeptanz in den Mitgliedsländern. Das Bündnis unterstützt den sozialen Dialog auf europäischer Ebene, der bei neuer Rechtssetzung ebenso gestärkt werden sollte wie die auto- nome Sozial- und Tarifpartnerschaft. Deshalb müssen die Sozialpartner auf europäischer Ebene bei allen Vorschlägen mit beschäftigungs- und sozialpolitischen Auswirkungen noch stärker eingebunden werden – nicht zuletzt durch Sozialpartnerkonsultationen. Jedwede neue Rechtsetzung

Industriepolitische Leitlinien und konkrete

Forderungen für einen investitionsstarken

und innovativen Industrie standort Europa

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GEMEINSAME ERKLÄRUNG DER HIGH-LEVEL GROUP 15

darf im Ergebnis den sozialen Dialog nicht schwächen und die Autonomie der Sozialpartner nicht in Frage stellen.

Grundgedanke einer europäischen Industriepolitik muss deshalb eine stärkere Kohärenz in Gesetzgebungsprozessen sein, um Investitionstätigkeit, Innovationsfähigkeit und Beschäftigungssicherung zu gewährleisten.

Vorrang müssen Investitionen in Europa haben. Gegen- wärtig liegt das Investitionsniveau in Europa 15 Prozent unter Vorkrisenniveau, das heißt, es fehlen pro Jahr ca.

300 Milliarden Euro an Investitionen. Ziel muss daher sein, so schnell wie möglich diese Investitionslücke zu schließen und ein nachhaltiges Investitionsniveau in Europa sicher- zustellen. Dazu kann die Politik mit stabilen Rahmenbedin- gungen einen Beitrag leisten.

Das Bündnis „Zukunft der Industrie“ sieht in einzelnen europäischen Politikfeldern konkreten Handlungsbedarf, um wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für einen innovativen und investitionsstarken Industriestandort Europa zu gewährleisten:

1. Globale Wettbewerbsfähigkeit durch Innovationen und Investitionen stärken

Wir müssen die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie im globalen Kontext stärken.

Wir brauchen dazu auch einen fairen Wettbewerb mit anderen Industrieländern und den aufstrebenden Schwel- lenländern. Dafür sind globale Standards und Abkommen in wichtigen Themenfeldern erforderlich wie beispiels- weise in der Handels- oder Klimapolitik, beim Marktzu- gang zu Rohstoffen und bei Arbeits- und Sozialstandards.

Europa braucht mehr Investitionen, sowohl von öffentlicher als auch von privater Seite. Dies gilt für Investitionen in Infrastruktur und Netze, in Forschung und Entwicklung, Software und Prozessverbesserungen. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bietet hierfür umfangreiche Möglichkeiten, die von Deutschland bisher zu wenig genutzt werden.

Die technologischen und industriellen Innovationen erfor- dern zudem eine Qualifikationsoffensive für Beschäftigte, um besser für die künftigen Entwicklungen gewappnet zu sein. Wir brauchen deshalb ein starkes Engagement – von

Unternehmen und Beschäftigten – bei der Aus- und Wei- terbildung in Europa.

Nicht zuletzt gilt es, Bürger und Verbraucher auf diesem Weg des technologischen Wandels einzubinden und mit- zunehmen und so ein positives Klima der Offenheit gegen- über Innovationen zu schaffen. Dazu gehört auch die Prüfung der Auswirkungen neuer Regulierungen auf die Innovationskraft und -fähigkeit Europas (Innovationscheck).

Die Modernisierung der deutschen wie der europäischen Industrie sollte von der Europäischen Kommission durch branchenspezifische Politikansätze unterstützt werden:

durch komplementäre Investitionen in die europäische Infrastruktur für Verkehrs-, Energie-, Informations- und Telekommunikationsnetze. Diese können durch private Investitionen befördert werden. Sie müssen jedoch auch durch öffentliche Förderung und Investitionen durch die Mitgliedstaaten, die Europäische Investitionsbank und eine entsprechende Prioritätensetzung zugunsten von Investitionen im Haushalt der Europäischen Union vorangetrieben werden;

durch die Förderung von Schlüsseltechnologien, um eigene europäische Antworten auf die Digitalisierung zu finden und in den Zukunftsmärkten mit eigenen inno- vativen Produkten handlungsfähig sein;

durch einen stärkeren Fokus auf grenzüberschreitende Projekte, z. B. im Bereich einer europäischen Breitband- infrastruktur und europäischer Energie- und Verkehrs- netze.

2. Energieunion schaffen und Potentiale für Energieeffizienz nutzen

Die EU-Kommission hat eine „belastbare Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimapolitik“ als eine von zehn Prioritäten ihrer Amtszeit benannt. Mit der Energieunion haben wir die große Chance, Europa im Energiebereich stärker zu machen und die europäische Integration weiter voranzutreiben. Dazu gehören die Frage der Gasversor- gungssicherheit, aber insbesondere auch Fortschritte bei Energieeffizienz und erneuerbaren Energien, nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes, sondern gerade auch aus Grün- den der Versorgungssicherheit. Wir brauchen mehr Europa

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GEMEINSAME ERKLÄRUNG DER HIGH-LEVEL GROUP 16

auch und gerade in der Energiepolitik. Das Design des europäischen Strommarkts ist ein wichtiges Element, um

eine kosteneffizientere, sichere Versorgung,

höhere Energieeffizienz und

die zunehmend marktorientierte Entwicklung der erneuerbaren Energieträger in Europa voranzutreiben.

Die Weiterentwicklung des Energy-Only-Marktes kann als EU-weites Modell zur Integration der nationalen und regionalen Strommärkte dienen.

Auf EU-Ebene braucht es eine kohärente Energie- und Klimapolitik bis 2030 und darüber hinaus. Inkonsistenzen zwischen Instrumenten zur Treibhausgasreduktion, zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz sind zu vermeiden. Dabei muss berück- sichtigt werden, dass die Potentiale zur Steigerung der Energieeffizienz im Bereich Gewerbe und Industrie unter- schiedlich und zum Teil auch durch physikalisch-techni- sche Limits begrenzt sind.

Der Energiesektor und die größten Teile der Industrie werden bereits hinsichtlich der Verbesserung ihrer Ener- gieeffizienz durch den EU-Emissionshandel gesteuert.

Die größten Potentiale zur Steigerung der Energieeffizi- enz in der EU liegen in der Mobilität und im Gebäudebe- reich, der mit über 40 Prozent Primärenergiebedarf den größten Anteil ausmacht. Künftige Maßnahmen müssen dies berücksichtigen.

Ambitionierte Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz verringern die Abhängigkeit der europäischen Wirt- schaft von Energieimporten. Sie leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Kosten der Ener- giewende.

Effizienztechnologien sind zudem zukunftsfähige Pro- dukte für die wachsende Nachfrage auf den Weltmärk- ten und schaffen so neue Arbeitsplätze. Die EU muss aber bei der Energieeffizienz einen verlässlichen Zielpfad eta- blieren. Absolute, verpflichtende Einsparziele auf Unter- nehmensebene sehen wir dabei kritisch. Insbesondere sind physikalisch-technische Limits zu berücksichtigen.

3. Weltweit Verbindlichkeit in der Klimapolitik erreichen

Wir unterstützen die Klimabeschlüsse von Paris, die jetzt aber auch weltweit umgesetzt werden müssen. Weltweiter Klimaschutz kann nur gelingen, wenn die Lasten fair ver- teilt werden und alle Staaten verbindlich ihren zugesagten Beitrag leisten. Dafür muss sich die Europäische Kommis- sion einsetzen.

Das geeignete Instrument in Europa zur kostengünstigsten Emissionsminderung ist der Emissionshandel. Bei der Aus- gestaltung der 4. Handelsperiode im Emissionshandel muss die richtige Balance zwischen Wettbewerbsfähigkeit und dem Setzen wichtiger Innovationsanreize in neue Techno- logien gefunden werden. Die Reform des EU ETS muss klima-, industrie- und beschäftigungspolitische Aspekte gleichgewichtig berücksichtigen. Für kosteneffizienten Kli- maschutz brauchen die Unternehmen faire Rahmenbedin- gungen und langfristige Planungssicherheit. Wachstum darf nicht bestraft werden. Im Gegenteil, mit ihrer „Mission for Growth“ will die EU ihren Industrieanteil am BIP wie- der auf 20 Prozent erhöhen. Dafür müssen die Unterneh- men, die im internationalen Wettbewerb stehen, effektiv und nachhaltig vor Carbon Leakage geschützt werden.

Ansonsten droht bereits jetzt ein Investment Leakage. Die Erhöhung des vorgeschlagenen „Industrie-caps“ (Emissions- obergrenze) ist erforderlich, um überhaupt eine Chance zu haben, das Ziel der „Mission for Growth“ der EU erreichen zu können. Insbesondere für die energieintensiven Indust- rien sind die künftigen Regeln entscheidend. Die CO2-effi- zientesten Anlagen dürfen keine zusätzlichen und einseitigen ETS-bedingten Belastungen zu tragen haben. Ein effektiver Schutz vor Carbon-, Investment- und Job-Leakage ist auch nach 2020 solange zwingend erforderlich, solange Wettbe- werber nicht vergleichbaren Belastungen wie die Industrie in Europa ausgesetzt sind. Damit die Unternehmen im Wett- bewerb weiter bestehen können,

müssen die Anwendung eines sektorübergreifenden Korrekturfaktors und damit Abschläge bei der Zuteilung verhindert werden,

dürfen die Benchmarks nicht pauschalverschärft werden, sondern müssen realistisch und machbar bleiben und

muss die Carbon-Leakage-Liste um Sektoren erweitert werden können, wenn dies durch zusätzliche Analysen begründet werden kann.

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GEMEINSAME ERKLÄRUNG DER HIGH-LEVEL GROUP 17

Außerdem muss es weiter eine effektive Strompreis- kompensation für unsere Industrien geben.

Bisher deckt der Emissionshandel nur rund 50 Prozent der EU-Treibhausgasemissionen ab. In den derzeitigen Nicht- ETS-Sektoren müssen auch Maßnahmen zur Emissions- minderung ergriffen werden. Hier sind kosteneffiziente nationale Klimapolitiken in allen EU-Mitgliedstaaten gefragt, deren Effektivität durch EU-weite Koordinierung und Kooperation gewährleistet werden sollte.

4. Zukunftsfähige Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche europäische Automobilindustrie setzen

Für die Zukunft der Automobilindustrie sind die CO2-Re gu- lierungen für Pkw und Nutzfahrzeuge besonders wichtig.

Die Automobilindustrie ist mit dem Ziel, die CO2-Emissio- nen bei Pkw bis zum Jahr 2020 auf 95 g/km zu senken, auf Kurs und wird ihre Anstrengungen fortsetzen, die Ziele sowohl bei Pkw als auch bei leichten Nutzfahrzeugen ein- zuhalten.

Nun beginnt die Diskussion um eine neue Regulierungs- phase für die Festlegung von realistischen Zielwerten für die Zeit nach 2020. Eine effektive Reduktion der absoluten CO2-Emissionen darf nicht nur angebotsseitig bei den Neuwagen allein ansetzen, sondern muss wesentlich breiter aufgestellt sein. Dazu gehört auch eine Berücksichtigung sonstiger Einflussfaktoren der Nachfrageseite auf den CO2-Ausstoß wie das individuelle Fahrverhalten, die Fahr- leistung und der Fahrzeugbestand.

Sicher ist, dass anspruchsvolle künftige Flottenzielwerte allein mit der Verbesserung der Energieeffizienz von Ver- brennungsmotoren nicht mehr erreicht werden können.

Die Integration alternativer Antriebe, insbesondere elek tri- fizierter Antriebsstränge, in die Serienproduktion sowie ihre Weiterentwicklung sind eine technische und ökonomische Herausforderung für die Automobilindustrie. Hierzu bedarf es einer aktiven, nachfrageorientierten Politik, um die neue Technologie zu unterstützen, zum Beispiel bei der Ladeinf- rastruktur. Wir brauchen in Europa nachhaltige Marktan- reize, z. B. durch eine steuerliche Förderung, für einen schnelleren Hochlauf der Elektromobilität.

Darüber hinaus müssen wir die Technologien im Bereich der Elektromobilität am Standort Europa stärken. Wir brauchen eine global wettbewerbsfähige Batteriezellferti-

gung in Europa und müssen die Forschungs- und Entwick- lungsarbeit bei den Batterie- und Speichertechnologien in Europa voranbringen.

5. Mehr Geschwindigkeit auf dem Weg zu einem digitalen europäischen Binnenmarkt

Wertschöpfungsnetzwerke machen keinen Halt an Länder- grenzen. Wichtig ist daher eine industrietaugliche Breit- bandinfrastruktur in Europa. Top-Themen in einem ein- heitlichen digitalen Binnenmarkt müssen Cyber-Sicherheit, Datenschutz und vertrauenswürdige IT-Infrastrukturen sein. Wir müssen auf dem Gebiet eines gemeinsamen digi- talen Binnenmarktes schneller vorankommen. Das Poten- tial der Digitalisierung wird Europa nur nutzen können, wenn wir zügig einen gemeinsamen europäischen Rechts- rahmen schaffen.

Die von EU-Kommissar Günther Oettinger angestoßene Initiative „Digitising European Industry“ begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich. Um die Wettbewerbsfähig- keit der Industrie in diesem Feld zu stärken, schlagen wir vor:

Jede künftige Gesetzgebung sollte einem „Industrie 4.0- Check“ unterzogen werden.

Industrie 4.0 braucht globale Standards. Die europäische Politik sollte für die Verwendung von RAMI 4.0 (Referenz- architekturmodell Industrie 4.0) auf Basis internationaler Standards und Spezifikationen in den Regionen der Welt eintreten. Dabei müssen Normung und Standardisierung in der Hand der industriellen Selbstverwaltung bleiben.

Schlüsseltechnologien und -kompetenzen (wie z. B.

die Mikroelektronik) müssen in Europa erhalten und gefördert werden.

Wir brauchen ein „level playing field“ im europäischen Beihilferahmen. Das EU-Beihilfenrecht sollte nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Binnenmarktes, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der globalen Wettbe- werbsfähigkeit weiterentwickelt werden. Tragfähige Regelungen für den Umgang bei Datenübermittlungen in andere Länder sind erforderlich. Wir begrüßen, dass eine Verständigung auf ein „EU-US Privacy Shield“ zwi- schen der EU-Kommission und den USA zustande gekommen ist, um Sicherungsmechanismen für den Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern zu

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GEMEINSAME ERKLÄRUNG DER HIGH-LEVEL GROUP 18

schaffen und den Anforderungen des EuGH-Urteils zu Safe Harbour Rechnung zu tragen.

6. Handelsbeziehungen zwischen EU und China gestalten

In diesem Jahr steht die Entscheidung zum Marktwirt- schaftsstatus für China an. Diese Entscheidung hat sehr weitreichende politische und ökonomische Konsequenzen.

Sie muss politisch, rechtlich und ökonomisch gut vorberei- tet sein.

Wir brauchen eine rechtssichere Bewertung, was sich aus dem WTO-Beitrittsprotokoll von China ergibt.

Wir brauchen eine umfassende ökonomische Folgenab- schätzung über die Auswirkungen einer möglichen Anerkennung des Marktwirtschaftsstatus für China.

Wir brauchen parallel dazu eine Debatte über die Wei- terentwicklung der Handelsschutzinstrumente der EU.

Wir sollten die Konsequenzen über einen möglichen Marktwirtschaftsstatus China mit wichtigen Drittstaaten wie z. B. USA und Japan gemeinsam erörtern und uns abstimmen.

Wir fordern die Europäische Kommission und die EU-Präsidentschaft auf, mit Vertretern der Wirtschaft und der Gewerkschaften dieses Thema intensiv auf politischer Ebene zu beraten .

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6. EMPFEHLUNGEN 19

Positionspapiere des Bündnis

„Zukunft der Industrie“

(Langfassungen)

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POSITIONSPAPIERE DES BÜNDNIS „ZUKUNFT DER INDUSTRIE“

20

Positionspapier I:

Aktive Investitions- und Innovationspolitik

Referenzen

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