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TOP 21 - Bremen – jung und kreativ“ – wie weit ist die ressortübergreifende Koordinierungsrunde?

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In der Senatssitzung am 15. Dezember 2020 beschlossene Fassung

Der Senator für Kultur

25. November 2020

Vorlage für die Sitzung des Senats am 15.12.2020

„Bremen – jung und kreativ“ – wie weit ist die ressortübergreifende Koordinie- rungsrunde?

(Anfrage für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft)

A. Problem

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat folgende Anfrage für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft gestellt:

1. Welche ressortübergreifenden Treffen mit welcher Zielsetzung gab es bisher, um die Ausarbeitung des Programms „Bremen – jung und kreativ“ und insbesondere die kulturelle Stadtentwicklung voranzutreiben, wie ist der aktuelle Sachstand und welche konkreten Schritte sind hier zeitnah geplant?

2. Inwiefern werden Kultur- und Kreativakteure in die Beratungen dieser Treffen und der Koordinierungsrunde eingebunden, zum Beispiel, aber nicht nur, durch the- matische Anregungen, fachlichen Input oder Erfahrungsberichte?

3. Wie beurteilt der Senat die Ergebnisse der Schwarmstadt Studie von 2018, wel- che sich mit der Anziehungskraft von Städten auf junge Menschen befasst, insbe- sondere vor dem Hintergrund der Attraktivität im Standortwettbewerb, Fachkräfte- mangel, Innovativität und Ansiedlung wissensbasierter Unternehmen und öffentli- cher Einrichtungen und welchen Handlungsbedarf leitet der Senat hieraus ab?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Fragen 1 und 2:

Es gab bisher mehrere ressortübergreifende Treffen der Ressorts Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung; der 1. Termin fand bereits am14. November 2019 statt, das letzte Ge- spräch am 21. Oktober 2020.

Die Arbeitsgruppe hat übereinstimmend ihre Vorgehensweise festgelegt. Hierzu gehört ganz vorrangig, die Kultur- und Kreativakteure selbst miteinzubeziehen und inhaltliche Beratung aus dem Bereich der geförderten Initiativen einzuholen.

In Vorbereitung sind Workshops im Round Table Format mit dem vorrangigen Ziel, aus der Kultur- und Kreativszene weitere Impulse für die Erarbeitung des Programms zu be- kommen und daraus Maßnahmen zu entwickeln.

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Folgende sieben Themen werden für besonders wichtig erachtet: 1. Netzwerke, um Ver- inselung zu vermeiden; 2. Die Nutzbarkeit von Flächen und Räume für kreative Entfal- tung; 3. Dauerhafte Festivalflächen; 4. Sichtbarkeit und Perspektiven für junge und krea- tive Projekte; 5. Beratung und Coaching; 6. Kommunikationswege und Beteiligung; 7.

Etablierung dauerhafter Ansprechpartner sowie von Förderprogrammen, um die vorhan- denen Fördermöglichkeiten zu ergänzen oder zu bündeln.

Zu Frage 3:

Der Senat erachtet die Studie als wichtige Grundlage für die weitere Arbeit. Sie zeigt auf, wo Bremen, auch im Vergleich mit anderen Städten, Nachholbedarf hat. Dies nimmt der Senat sehr ernst und möchte das Programm „Bremen – jung und kreativ“ vor dem Hintergrund der Erkenntnisse dieser Studie weiterentwickeln.

Der Senator für Kultur hat im Haushaltsjahr 2020 damit begonnen, erstmals Mittel in Höhe von 50 T€ für Subkultur und Junge Szene auszuweisen; 2021 werden 200 T€ für diesen Zweck zur Verfügung stehen, ergänzt um weitere Mittel aus dem Aktionspro- gramm Innenstadt.

Das Wirtschaftsressort unterstützt Programme für Start Ups in der Kreativwirtschaft, die Ressorts Wirtschaft, Finanzen und Stadtentwicklung die ZZZ, die Räume auch für Sub- kultur und Junge Szene zur Verfügung stellt. Für den Verbleib des Kulturbeutel e.V., den das Kulturressort zunächst für drei Jahre für sein kulturelles Programm unterstützt, konnte ebenfalls eine gemeinsame Lösung gefunden werden.

C. Alternativen

Werden nicht vorgeschlagen.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Die Beantwortung der Frage für die Fragestunde hat als solche keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Das Programm „Bremen – jung und kreativ“ soll Frauen wie Männer gleichermaßen ansprechen. Die Berantwortung hat darüber hinaus keine personalwirtschaftlichen und genderrelevanten Auswirkungen.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist mit der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa und mit der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz

Eine Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister erfolgt nach Beschlussfassung des Senats.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage des Senators für Kultur vom 25. November 2020 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft zu.

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