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Gewaltschutzkonzept light

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Academic year: 2022

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Konkrete Maßnahmen zum Gewaltschutz für Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften der Stadt Göttingen Stand:12.8.2016

1. Räumliche Sicherheitsstandards:

 Sanitäreinrichtungen nach Geschlechtern getrennt und abschließbar

 helle und übersichtliche Zugänge zu den Sanitäreinrichtungen mit Bewegungsmeldern

 Milchglasfenster in Gemeinschaftssanitäreinrichtungen oder Folienbeklebung der Fenster bei Bestandsbauten

 Von außen nicht einsehbare und von innen abschließbare

Gemeinschaftsräume, die von Frauen gemeinsam genutzt werden können

 Vorhänge und/oder Gardinen für jedes Zimmer, damit muslimische Frauen ihr Kopftuch abnehmen können

 Möglichkeiten der Raumteilung in Familienzimmern, weil muslimische Frauen auch gegenüber bestimmten Verwandten sonst ihr Kopftuch nicht abnehmen dürfen

 Rückzugsräume für die Kinder und Jugendlichen mit Betreuung 2. Anforderungen an das Personal (haupt- und ehrenamtliches):

 Erweitertes Führungszeugnis für alle (auch Security)

 Möglichst auch weibliches Security Personal

 Verbindlicher Verhaltenskodex gegen Gewalt

3. Schulungen für alle haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen durch Frauenhaus und Frauennotruf, Polizei, Justiz und Jugendhilfe:

 Sensibilisierung für sexuelle und Partnerschaftsgewalt

 Hilfesystem – an wen können sich Fachkräfte und Betroffene wenden – was bieten die Facheinrichtungen Frauenhaus und Frauennotruf an?

 Einzelfallbezogene Fachberatung, Kooperation, Reflexion und Supervision als Unterstützung der Fachkräfte

 Kindeswohlgefährdung - Kinderschutzkonzept der Frühen Hilfen von Stadt und Landkreis Göttingen

 Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen bei Gewalt gegen Frauen und Kinder 4. Beschwerdemanagement:

 Hausordnung, in denen die Grundregeln für ein friedliches Zusammenleben geregelt und die in die entsprechenden Sprachen übersetzt wird

 Ansprechpartnerin für Gewaltfälle benennen

 Plakate mit Kurzinfos in den wichtigsten Sprachen und mit Telefonnummern (Ansprechperson der Einrichtung, Hilfetelefon, Polizei) sichtbar aufhängen und verteilen

5. Niedrigschwellige kultursensible Information der geflüchteten Frauen in einem geschützten Rahmen durch Frauenhaus und Frauennotruf:

 Jede Frau soll zeitnah nach Einzug erfahren, welche Hilfe es konkret für sie oder andere Frauen in Fällen von Gewalt gibt

 Dabei sollen alle etwaigen Ängste und Bedenken der Frauen berücksichtigt werden

 Zu den Informationen gehören auch den Asylstatus betreffende

Konsequenzen bei Trennung nach Gewalt und Möglichkeiten eines eigenen Asylantrags

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