MITBESTIMMUNG IN
EUROPÄISCHEN UNTERNEHMEN.
DURCH ARBEITNEHMER!
Die Arbeitnehmer-Mitbestimmung in Betrieben durch gewählte Betriebsräte sowie in den Aufsichts- räten großer Unternehmen und Konzerne wurde in Deutschland jahrzehntelang erkämpft und muss im- mer wieder verteidigt werden. Aber für Unterneh- men wird es immer einfacher, ihren Firmensitz und Arbeitsplätze ins Ausland zu verlegen – zum Beispiel KPFGOUKGUQIGPCPPVGd$TKGHMCUVGPƂTOGPpITØPFGP Sie melden ihr Unternehmen in einem anderen euro- päischen Land an, etwa Luxemburg oder Malta. Dies tun sie nur, um Steuern zu sparen, Beschäftigte unter Druck zu setzen und Arbeitnehmer-Mitbestimmung sowie andere Beteiligungsformen zu vermeiden.
Somit werden die Rechte von Arbeitnehmer/innen weiter beschnitten, während die Unternehmen ganz NGICNVTKEMUGPWPFNÀUVKIG2ƃKEJVGPNGKEJVCDUVTGKHGP können.
Damit Beschäftigte aus verschiedenen Ländern nicht gegeneinander ausgespielt werden, brauchen wir europaweite Solidarität und starke Gewerkschaften.
Ferner benötigen wir mehr Mitwirkung durch grenz- überschreitende „Europäische Betriebsräte“: Sie können in größeren Unternehmen gegründet werden, die in mindestens zwei europäischen Ländern Stand- orte haben. Das Management soll diese Betriebsräte informieren oder anhören, wenn wichtige unterneh- merische Entscheidungen sich negativ auf die Beleg- schaften auswirken können. In der Praxis wird dies von den Arbeitgeber/innen oft missachtet.
JETZT ABER
/GPUEJGPUKPFYKEJVKIGTC NU/ÀTMVG5QUQNNVGP#TDGK VPGJOGTTGEJVG8QTTCPIJC DGP vor dem europäischen Binnenmarkt. Zu dies en Rechten gehört auc h die Mitbestim- mung und Mitwirkung durch Arbeitnehmer/i nnen in Betrieben und Aufsichtsräten – in ganz Europa.
Forderungen der Gewerkschaften zur Europawahl:
Briefkastengesellschaften unmöglich machen:
Ein Unternehmen darf nur dann gegründet werden, wenn es im Gründungsland eine echte ökonomische Tätigkeit ausüben wird und wenn FKG*CWRVXGTYCNVWPIKOINGKEJGP.CPFNKGIV
Mitbestimmung als ein soziales Grundrecht in Europa stärken: Neue Richtlinien der EU-Kom- mission im Gesellschaftsrecht und neue 'PVUEJGKFWPIGP FGU 'W)* FØTHGP FKG #TDGKV
nehmer-Mitbestimmung nicht schwächen.
Rahmenrichtlinie zur Mitbestimmung: Diese Richtlinie soll hohe Standards zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer/innen setzen und Mindeststandards zur Unternehmensmit- bestimmung in Unternehmen europäischen Rechts einführen.
Unternehmen müssen die Rechte von Europä- ischen Betriebsräten achten. Maßnahmen, bei denen sie widerrechtlich nicht eingebunden werden, müssen gestoppt bzw. wieder rückgän- gig gemacht werden können – hinzu müssen
ƂPCP\KGNNG5CPMVKQPGPKPGKPGT*ÒJGMQOOGP die die Unternehmen tatsächlich abschrecken.
Wir machen uns stark für ein soziales, solidarisches, gerechtes Europa.
AM 26. MAI IST EUROPA WAHL. WÄHLE EIN SOZIALES EUROP A!
dgb.de/europawahl
Die Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)
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