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Bericht der Sachkommission Bildung und Familie zum Zwischen-bericht zur Schulharmonisierung und Änderung der Schulordnung

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Academic year: 2022

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Sachkommission SBF

Reg. Nr. 14.3.5.1.6 Nr. 10-14.142.02

Bericht der Sachkommission Bildung und Familie zum Zwischen- bericht zur Schulharmonisierung und Änderung der Schulordnung

(Vorlage Nr. 10-14.142.01)

Bericht an den Einwohnerrat

1. Zwischenbericht zur Schulharmonisierung

Da sich die Sachkommission Bildung und Familie regelmässig über die Arbeiten und den Stand der Projekte „Harmonisierung der Gemeindeschulen“ und „Förderung und Integration“

informieren lässt, fand keine vertiefte Behandlung des Zwischenberichts statt. Es wurden nur noch einzelne Fragen besprochen.

Als Grundlage der pädagogischen Entwicklung dient das kantonale „Porträt Volksschulen 2011“. Dieses gab allerdings weniger klare Rahmenbedingungen vor, als dies bei der kom- munalen Planung angenommen wurde. Darum mussten für die Gemeindeschulen noch ver- schiedene pädagogische Fragestellungen geklärt werden. So hat sich eine enge Zusam- menarbeit zwischen dem Projektleiter und der Leitung Gemeindeschulen ergeben. Dies zeigt sich auch darin, dass verschiedene gemeinsame Massnahmen durchgeführt werden (z.B. der Weiterbildungstag für alle Lehrpersonen zu aktuellen Fragen der Schulentwick- lung). Ebenso werden kantonale Massnahmen, die die Gemeindeschulen nicht direkt be- treffen, gemeinsam überprüft, ob diese für die Bedürfnisse der Gemeinde ausreichend sind.

Um die integrative Volksschule umsetzen zu können, wird an jedem Schulstandort ein um- fassendes Förderangebot aufgebaut. Dies bedingt, dass nebst den HeilpädagogInnen auch Fachpersonen für Logopädie, Psychomotorik, Legasthenie- und Dyskalkulietherapien in die Schulhäuser integriert werden. Diese Personen arbeiten dann alle in den einzelnen Schul- häusern und sind für die jeweiligen Schülerinnen und Schüler zuständig. Noch nicht geklärt ist, wie in Zukunft Kinder, welche eine Therapie benötigen aber noch nicht oder nicht mehr in der obligatorischen Schulzeit sind, einen Therapieplatz bekommen. Möglich ist, dass mehr Praxen entstehen und die Therapie privat bezahlt werden muss. Diese Entwicklung würde vor allem für einkommensschwache Familien ein Problem bedeuten und muss darum gut beobachtet und begleitet werden.

2. Änderung der Schulordnung

Wie bereits oben beschrieben, bedingt die integrative Volksschule auch die Integration von Fachpersonen verschiedener Kategorien. Dies hat zu einer Änderung im kantonalen Schul- recht geführt, was wiederum eine Anpassung des kommunalen Rechts erforderlich macht.

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Seite 2 Neu wird in der Schulordnung das Wort „Fachperson“ eingeführt. Das heisst, es gibt eine Unterscheidung zwischen Lehrpersonen und Fachpersonen. Der Kanton hat einen Katalog erstellt, wer alles zu den Fachpersonen gehört. Diese Auflistung hat die Gemeinde über- nommen. Die erste Gruppe der Fachpersonen, die Logopädinnen, wird im Sommer 2012 integriert werden. Andere, relativ kleine Personengruppen folgen noch. Damit der Einwoh- nerrat nicht jedes Mal die Änderungen der Schulordnung genehmigen muss, wird in § 45 eine Delegationsnorm vorgeschlagen. So soll der Gemeinderat zeitnah die Übernahme- regelungen pro Personengruppe beschliessen können.

Die Kommission kann diesem Vorschlag zustimmen, findet es aber ganz wichtig, dass der Gemeinderat wirklich immer vor Augen hat, dass die Gemeinde gleich gute Anstellungs- und Lohnbedingungen bieten muss wie der Kanton. Auch wenn die Lohnordnung der Gemeinde aktueller ist als die des Kantons und auch wenn verständlich ist, dass die Gemeinde im Hin- blick auf alle Mitarbeitenden ein gerechtes und transparentes Lohnsystem beibehalten will, muss sie auf dem Markt konkurrenzfähig sein. Eventuell muss das von den Gemeinde- schulen bisher praktizierte sehr sorgfältige aber auch aufwändige Auswahlverfahren über- dacht werden, da einige gute Lehrpersonen innerhalb des Verfahrens abgesprungen sind und an einer anderen Schule den Vertrag unterschrieben haben. Gelingt es nicht, genügend und eben auch gute und engagierte Lehr- und Fachpersonen nach Riehen zu holen, soll der Gemeinderat Anpassungen vornehmen können.

3. Beschluss und Antrag

Die Sachkommission Bildung und Familie empfiehlt dem Einwohnerrat einstimmig, die vor- geschlagenen Änderungen der Schulordnung zu beschliessen.

Riehen, 21. Mai 2012

Sachkommission Bildung und Familie

Franziska Roth Präsidentin

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