Merkblatt
Dachaufbauten und Notleitern als 2. Rettungsweg
Vorwort:
Das vorliegende Merkblatt „Dachaufbauten und Notleitern als 2.Rettungsweg“ soll Bauherren, Architekten und Brandschutzplanern dazu dienen, sich über die Genehmigungsfähigkeit von Dachaufbauten und Notleitern in Stadtgebiet Wiesbaden zu informieren.
Information:
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Ihre Feuerwehr Wiesbaden Abteilung Vorbeugender Brandschutz
Stand Juni 2018
Merkblatt
Dachaufbauten und Notleitern als 2. Rettungsweg
Stand 06/2018
1. Rechtsgrundlagen
Hessische Bauordnung (HBO)
Handlungsempfehlungen zum Vollzug der HBO (HE-HBO)
2. Dachaufbauten
Dachaufbauten zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges können sein:
mehrere hintereinanderliegende Tritte
Stahltreppen
Wartepodeste
Wartepodeste auf Dachgauben
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Aufbauten in Wiesbaden nicht genehmigungsfähig sind.
Sollte eine anleiterbare Stelle mehr als 1,0 Meter von einer Traufe entfernt liegen, kann mit einem Austritt ein Ein- bzw. Übersteigen auf Rettungsgeräte der Feuerwehr erleichtert werden. Der Einsatz mehrerer Tritte ist hierbei nicht genehmigungsfähig.
3. Leitern mit Rückenschutz
Ähnlich verhält es sich mit der Realisierung des 2.Rettungsweges über Rettungsleitern mit Rückenschutz nach DIN 14094.
Bei bestehenden Gebäuden können im Einzelfall Rettungsleitern zugelassen werden, wenn hierdurch die genehmigte Bestandssituation verbessert wird.
Bei Neubauten oder nachträglichen Dachgeschossausbauten werden Rettungsleitern generell nicht zugelassen.
4. Impressum:
Feuerwehr Wiesbaden
Abteilung -3703- Vorbeugender Brandschutz Kurt-Schumacher-Ring 16
65197 Wiesbaden Telefon 0611 / 499 – 473
E-Mail: 37.vorbeugender-brandschutz@wiesbaden.de