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Dachaufbauten und Notleitern als 2. Rettungsweg Merkblatt

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Academic year: 2022

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Merkblatt

Dachaufbauten und Notleitern als 2. Rettungsweg

Vorwort:

Das vorliegende Merkblatt „Dachaufbauten und Notleitern als 2.Rettungsweg“ soll Bauherren, Architekten und Brandschutzplanern dazu dienen, sich über die Genehmigungsfähigkeit von Dachaufbauten und Notleitern in Stadtgebiet Wiesbaden zu informieren.

Information:

Eine aktuelle Version dieses Dokumentes erhalten Sie jederzeit unter:

www.wiesbaden.de/vb-infos

Ihre Feuerwehr Wiesbaden Abteilung Vorbeugender Brandschutz

Stand Juni 2018

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Merkblatt

Dachaufbauten und Notleitern als 2. Rettungsweg

Stand 06/2018

1. Rechtsgrundlagen

 Hessische Bauordnung (HBO)

 Handlungsempfehlungen zum Vollzug der HBO (HE-HBO)

2. Dachaufbauten

Dachaufbauten zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges können sein:

 mehrere hintereinanderliegende Tritte

 Stahltreppen

 Wartepodeste

 Wartepodeste auf Dachgauben

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Aufbauten in Wiesbaden nicht genehmigungsfähig sind.

Sollte eine anleiterbare Stelle mehr als 1,0 Meter von einer Traufe entfernt liegen, kann mit einem Austritt ein Ein- bzw. Übersteigen auf Rettungsgeräte der Feuerwehr erleichtert werden. Der Einsatz mehrerer Tritte ist hierbei nicht genehmigungsfähig.

3. Leitern mit Rückenschutz

Ähnlich verhält es sich mit der Realisierung des 2.Rettungsweges über Rettungsleitern mit Rückenschutz nach DIN 14094.

Bei bestehenden Gebäuden können im Einzelfall Rettungsleitern zugelassen werden, wenn hierdurch die genehmigte Bestandssituation verbessert wird.

Bei Neubauten oder nachträglichen Dachgeschossausbauten werden Rettungsleitern generell nicht zugelassen.

4. Impressum:

Feuerwehr Wiesbaden

Abteilung -3703- Vorbeugender Brandschutz Kurt-Schumacher-Ring 16

65197 Wiesbaden Telefon 0611 / 499 – 473

E-Mail: 37.vorbeugender-brandschutz@wiesbaden.de

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