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Erklärung zum Aushang zur Umsetzung der Vereinbarung zum Schutz von Kindern/Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe.

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Academic year: 2022

Aktie "Erklärung zum Aushang zur Umsetzung der Vereinbarung zum Schutz von Kindern/Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe."

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Koordinierungsstelle „Netzwerk zur Förderung des Kindeswohls“

Landkreis Zwickau, Jugendamt, SG Prävention www.landkreis-zwickau.de/kindeswohl

Erklärung zum Aushang zur Umsetzung der Vereinbarung zum Schutz von Kindern/Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe.

Wesentlich für einen aktiven Schutz von Kindern und Jugendlichen ist, dass die folgenden Informationen in der Arbeitspraxis Beachtung finden:

- In jeder Einrichtung / jedem Dienst ist den Beschäftigten mindestens ein aktueller Notfallordner mit einer Kopie der Vereinbarung zur Umsetzung des Kinderschutzes zugänglich.

- In jeder Einrichtung / jedem Dienst sollte ein Zugang zum Internet bestehen, um z. B.

aktuelle Formulare zum Kinderschutz downloaden zu können oder sich zu Terminen und anderen Informationen (Newsletter / Familienbegleithefte, …) informieren zu können.

- Es besteht ein aktiv gelebtes Konzept zum Beteiligungs- und Beschwerdemanagement von Kindern/Jugendlichen und Eltern.

- Jedem Beschäftigten sollte bekannt sein:

o wer die Leitungsfunktion und dessen Stellvertretung inne hat und wie diese Personen zu erreichen sind.

o wer hauptverantwortliche/stellvertretende insoweit erfahrene Fachkraft ist und wie diese Personen zu erreichen sind.

o wer die insoweit erfahrene Fachkraft bei Fällen von Verdacht auf Sexuelle Gewalt ist und wie diese zu erreichen ist.

o wer Ansprechpartner für das „Netzwerk zur Förderung des Kindeswohls“ ist.

Diese Person ist dafür zuständig, dass der Notfallordner aktuell gehalten wird und Informationen aus den Netzwerk/der Koordinierungsstelle in die Einrichtung / den Dienst getragen werden oder das Fragen / Themen aus der Einrichtung / dem Dienst in das Netzwerk / zur Koordinierungsstelle weitergegeben werden.

In jedem Fall sollte den Beschäftigten die intern festgelegten Abläufe zum Kinderschutz bekannt sein und regelmäßig durch Belehrungen in das Gedächtnis gerufen werden.

Als Anlage beigefügt, finden Sie einen Musteraushang zum ausfüllen und zur weiteren internen Verwendung.

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Koordinierungsstelle „Netzwerk zur Förderung des Kindeswohls“

Landkreis Zwickau, Jugendamt, SG Prävention www.landkreis-zwickau.de/kindeswohl

In I nt te er rn ne er r A Au us sh ha an ng g z z u u E Er rr re ei ic ch hb ba ar r ke k ei it te en n v vo on n A An ns sp pr re ec ch hp pe er rs so on ne en n z zu um m Sc S ch hu ut tz z v vo on n K Ki in nd de er rn n u un nd d J Ju ug ge en nd dl li ic ch he en n

Einrichtung / Dienst

Leitung: ...

Stellvertretung: ...

Telefon: ...

E.Mail: ………...

Insoweit erfahrene Fachkraft im Träger

Hauptverantwortung: ...

Telefon: ………

E.Mail: ...

Stellvertretung: ...

Telefon: ………

E.Mail: ...

Insoweit erf. Fachkraft für Sexuelle Gewalt

Ansprechperson extern: ...

Telefon: ………

E.Mail: ...

Ansprechpartner für das „Netzwerk zur Förderung des Kindeswohls“:

Verantwortlich ist: ...

Telefon: ………

E.Mail: ...

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