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Gesetz

zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen

Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung

Vom 8. Juli 2016

Der Sächsische Landtag hat am 22. Juni 2016 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

1Dem Beitritt des Freistaates Sachsen zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 16 Absatz 2 Satz 1 für den Freistaat Sachsen in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 8. Juli 2016

Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident

Stanislaw Tillich Der Staatsminister der Justiz

Sebastian Gemkow G zum StV Amtsanwalt

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 06.08.2016 Seite 1 von 1

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