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(1)

Gesetz

zum Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder

Vom 8. Juni 2012

Der Sächsische Landtag hat am 9. Mai 2012 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(1) Dem Beitritt des Freistaates Sachsen zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (Staatsvertrag GÜL) wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag GÜL wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag GÜL nach seinem Artikel 9 Abs. 2 für den Freistaat Sachsen in Kraft tritt, ist durch die Sächsische Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 8. Juni 2012 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich

Der Staatsminister der Justiz und für Europa Dr. Jürgen Martens

G zum StV GÜL

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 30.06.2012 Seite 1 von 1

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