• Keine Ergebnisse gefunden

231. 3. (geringfügige) Änderung der Pädagogisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung und Schulpraktischen Ausbildung in den Lehramtsstudienplänen der Universität Wien

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "231. 3. (geringfügige) Änderung der Pädagogisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung und Schulpraktischen Ausbildung in den Lehramtsstudienplänen der Universität Wien"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2013/2014 – Ausgegeben am 30.06.2014 – 40. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

231. 3. (geringfügige) Änderung der Pädagogisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung und Schulpraktischen Ausbildung in den Lehramtsstudienplänen der Universität Wien

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2014 die von der gemäß § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 19. Mai 2014 beschlossene 3. (geringfügige) Änderung des Studienplans für die Pädagogisch wissenschaftliche Berufsvorbildung und Schulpraktischen Ausbildung in den Lehramtsstudienplänen der Universität Wien in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

1) Präzisierung der zu absolvierenden Lehrveranstaltungsformen (Seminare/Vorlesungen) im zweiten Studienabschnitt, Prüfungsfach: Theorie und Praxis der Schulpädagogik (5-8)

Statt bisher:

Von den folgenden Lehrveranstaltungen sind zwei in Form eines Seminars zu absolvieren.

Lautet die Vorgabe nunmehr:

Von den folgenden Lehrveranstaltungen sind zwei in Form eines Seminars und zwei in Form einer Vorlesung zu absolvieren.

2) Inkrafttreten

Die Änderungen der Pädagogisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung und Schulpraktischen Ausbildung in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 30.06.2014, Nr. 231, Stück 40, treten mit 1. Oktober 2014 in Kraft.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

8.6 Vorziehen von Lehrveranstaltungen: Punkt 5.2.1.1 im Studienplan des Lehramtsstudium an der (vormaligen) Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät wird gestrichen. 9)

(geringfügige) Änderung des Curriculums für das Erweiterungscurriculum Japanische Kultur veröffentlicht am 20.06.2008 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 33.

Der Senat hat in seiner Sitzung am 16. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 6. Änderung des Studienplans für die

Der Senat hat in seiner Sitzung am 16. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 6. Änderung des Studienplans für das

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung..

Der Senat hat in seiner Sitzung am 05. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 02. Stück, Nummer 183, in der

Änderung (Wiederverlautbarung) erschienen im Mitteilungsblatt am 17.06.2008, 31. 206), in der nachfolgenden Fassung

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Introductory Seminar 304 ist die Absolvierung der Lehrveranstaltungen Language Analysis 101 und Language Analysis 102, sowie der