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231. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Erweiterungscurriculum Japanische Kultur

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2011/2012 – Ausgegeben am 21.06.2012 – 34. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

231. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Erweiterungscurriculum Japanische Kultur

Der Senat hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2012 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 14. Mai 2012 beschlossene 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Erweiterungscurriculum Japanische Kultur veröffentlicht am 20.06.2008 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 33. Stück, Nr. 252, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

1) § 4 Modulaufbau

Gliederung:

Die LV „VO Landeskunde Japans“ wird von 2 ECTS auf 3 ECTS erhöht.

Die LV „VO Geschichte Japans“ wird von 2 ECTS auf 3 ECTS erhöht.

Die LV „VO Kultur Japans“ wird von 2 ECTS auf 3 ECTS erhöht.

Die LV „VO Gesellschaft Japans“ wird von 2 ECTs auf 3 ECTS erhöht.

2) Die LV „VO Politik Japans“ und die LV „VO Wirtschaft Japans“ werden zu einer „VO Politik und Wirtschaft Japans“ zusammengelegt.

3) Die neue LV „Politik und Wirtschaft Japans“ hat 3 ECTS.

4) Die frei wählbaren, nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der Japanologie zu 3 ECTS werden gestrichen.

5) § 7 Inkrafttreten

Abs 2 wird hinzugefügt: Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 21.06.2012, Nr. 231, Stück 34, treten mit 1. Oktober 2012 in Kraft.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

N e w e r k l a

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