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222. Erweiterungscurriculum Qualitative Methoden in der empirischen Forschung

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Academic year: 2022

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Mitteilung

Studienjahr 2018/2019 - Ausgegeben am 17.06.2019 - Nummer 222

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Curricula

222 Erweiterungscurriculum Qualitative Methoden in der empirischen Forschung

Englische Übersetzung: Qualitative Methods in Empirical Research

Der Senat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2019 das von der gemäß § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 3. Juni 2019 beschlossene Erweiterungscurriculum „Qualitative Methoden in der empirischen Forschung“ in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1 Studienziele des Erweiterungscurriculums

Ziel des Erweiterungscurriculums „Qualitative Methoden in der empirischen Forschung“ an der Universität Wien ist es, Studierenden sowohl klassisches qualitatives Methodenrepertoire (Interviews, Fokusgruppen, Fallstudien) als auch neuere Ansätze in qualitativer empirischer Methodik (Qualitative Vergleichende Analyse, Interpretative Ansätze) zu vermitteln. Absolventinnen und Absolventen des Curriculums erlangen darüber hinaus die Kompetenz, qualitative Zugänge in gemischt-methodischen Kontexten einzubringen und an der Schnittstelle zwischen qualitativer und quantitativer Forschung zu arbeiten.

Qualitative Forschungsmethoden gehören zum Grundstock des sozialwissenscha lichen Methoden-Werkzeugs.

Sie kommen über die sozialwissenscha liche Grundlagenforschung hinaus in vielen Bereichen angewandter Forschung wie der Marktforschung oder der Politikberatung standardmäßig zum Einsatz. Sie sind nicht an eine Disziplin oder einen Themenbereich gebunden, sondern in vielen unterschiedlichen empirischen Kontexten und auch interdisziplinär einsetzbar.

§ 2 Umfang

Der Arbeitsaufwand für das Erweiterungscurriculum „Qualitative Methoden in der empirischen Forschung“

beträgt 15 ECTS-Punkte.

1 27. Stück - Ausgegeben am 17.06.2019 - Nr. 222-222

(2)

Modul2 Qualitativ-vergleichende Forschung 9 ECTS Teilnahmevoraussetzung Positiver Abschluss von Modul 1

Modulziele Die Studierenden erlangen praktische Grundkenntnisse in vergleichender

qualitativer Methodik wie Qualitative Comparative Analysis (QCA). Sie werden dazu befähigt, qualitativ-vergleichende wissenschaftliche Literatur zu verstehen, deren methodische Qualität zu beurteilen und selbst einfache qualitativ-vergleichende Forschung durchzuführen.

Modulstruktur

UE Qualitative Comparative Research, 9 ECTS, 2 SSt (npi)

Leistungsnachweis Erfolgreiche Absolvierung der im Modul vorgesehenen prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (9 ECTS)

Sprache Englisch (empfohlenes Sprachniveau: C1 – kompetente Sprachverwendung)

§ 3 Registrierungsvoraussetzungen

Das Erweiterungscurriculum „Qualitative Methoden in der empirischen Forschung‘“ kann von allen Studierenden der Universität Wien, die nicht Studien der Politikwissenschaft betreiben, gewählt werden.

§ 4 Aufbau – Module mit ECTS-Punktezuweisung

Modul1 Einführung in qualitative und multimethodische Forschung (Pflichtmodul)

6 ECTS Teilnahmevoraussetzung Keine

Modulziele Die Studierenden sollen in der Lage sein, zu erklären, welche Forschungsfragen sich gut mit qualitativen Methoden bearbeiten lassen, und warum. Sie sollen mit den wichtigsten qualitativen Forschungsmethoden und ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen vertraut sein und eine Vorstellung davon haben, was ein gutes qualitatives Forschungsdesign ausmacht.

Ferner erlangen die Studierenden einen Überblick über Theorie und Anwendung multimethodischer qualitativer Forschung. Sie werden dazu befähigt, multi- methodische wissenschaftliche Literatur zu verstehen und einzuordnen sowie deren methodische Annahmen und Qualität zu beurteilen.

Modulstruktur VO Qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung 3 ECTS, 2 SSt., npi

VO Mixed Methods, 3 ECTS, 2 SSt (npi)

Leistungsnachweis Erfolgreiche Absolvierung der im Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfungen (6 ECTS)

2 27. Stück - Ausgegeben am 17.06.2019 - Nr. 222-222

(3)

§ 5 Einteilung der Lehrveranstaltungstypen

(1) Folgende nicht-prüfungsimmanente (npi) Lehrveranstaltungen werden angeboten:

Vorlesungen (VO), npi: Vorlesungen dienen der Darstellung von Themen, Gegenständen und Methoden der jeweiligen Disziplin unter kritischer Berücksichtigung verschiedener Lehrmeinungen. Die Vorlesung wird mit einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung abgeschlossen.

(2) Prüfungsimmanente (pi) Lehrveranstaltungen werden als folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten:

Übungen (UE), pi: Übungen sind Lehrveranstaltungen einführenden Charakters, in denen unter Betonung der Aktivität der Studierenden ein konkret vorgegebener Lehrsto angeeignet wird. Der Leistungsnachweis erfolgt in Form von mehreren Teilleistungen.

§ 6 Teilnahmebeschränkungen und Anmeldeverfahren

(1) Für die folgenden Lehrveranstaltungen gelten die hier angegebenen generellen Teilnahmebeschränkungen:

Für Übungen gilt eine Teilnahmebeschränkung von 35.

(2) Die Modalitäten zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zur Vergabe von Plätzen für Lehrveranstaltungen richten sich nach den Bestimmungen der Satzung.

§ 7 Prüfungsordnung

(1) Leistungsnachweis in Lehrveranstaltungen

Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die erforderlichen Ankündigungen gemäß den Bestimmungen der Satzung vorzunehmen.

(2) Prüfungsstoff

Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungssto hat vom Umfang her dem vorgegebenen ECTS-Punkteausmaß zu entsprechen.

(3) Prüfungsverfahren

Für das Prüfungsverfahren gelten die Regelungen der Satzung.

(4) Erbrachte Prüfungsleistungen sind mit dem angekündigten ECTS-Wert dem entsprechenden Modul zuzuordnen, eine Aufteilung auf mehrere Leistungsnachweise ist unzulässig.

§ 8 Inkrafttreten

Dieses Erweiterungscurriculum tritt nach der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Wien mit 1.

Oktober 2019 in Kraft.

Im Namen des Senates:

3 27. Stück - Ausgegeben am 17.06.2019 - Nr. 222-222

(4)

Der Vorsitzende der Curricularkommission K r a m m e r

Anhang

Englische Übersetzung der Titel der Module:

Deutsch English

Einführung in qualitative und multimethodische Forschung (Pflichtmodul)

Introduction to Qualitative and Multi-Method Research (compulsory module)

Qualitativ-vergleichende Forschung (Pflichtmodul) Qualitative Comparative Research (compulsory module)

4 27. Stück - Ausgegeben am 17.06.2019 - Nr. 222-222

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