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Gesetz zu dem Vertrag vom 15. Juni 1964 zwischen derBundesrepublik Deutschland und der Republik von Portugal überdie Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen

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Gesetz zu dem Vertrag vom 15. Juni 1964 zwischen der

Bundesrepublik Deutschland und der Republik von Portugal über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen

RHiVtrPRTG

Ausfertigungsdatum: 02.10.1967 Vollzitat:

"Gesetz zu dem Vertrag vom 15. Juni 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik von Portugal über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen vom 2. Oktober 1967 (BGBl. 1967 II S. 2345)"

Fußnote

G wird seit 1983 nur noch im Fundstellennachweis B nachgewiesen, weil Artikel 2 d. G durch § 83 Abs. 1 Nr. 8 G 319-87 v. 23.12.1982 I 2071 aufgehoben worden ist.

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