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Wiederbestellung eines Naturschutzbeauftragten

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Academic year: 2022

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Amt für Umwelt und Arbeitsschutz

Az.: 51.12-364.15-6117022

Sitzungsvorlage AUT/01/2021

Wiederbestellung eines

Naturschutzbeauftragten

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

1

Ausschuss für Umwelt und Technik / Betriebsausschuss Abfallwirtschafts- betrieb

25.03.2021 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Herr Matthias Köpf wird mit Wirkung zum 01.08.2021 als Naturschutzbeauftragter des Landkreises Karlsruhe wiederbestellt.

I.Sachverhalt

Die untere Naturschutzbehörde wird durch ehrenamtlich tätige Naturschutzbeauftragte unterstützt und beraten. Diese werden für jeweils 5 Jahre bestellt. Im Landkreis Karls- ruhe sind sieben Naturschutzbeauftragte tätig. Die Amtszeit des Naturschutzbeauftrag- ten Matthias Köpf endet am 31.07.2021. Herr Köpf war in der vierten Amtsperiode tätig und hat die Zuständigkeit für die Gemeinden Bretten, Gondelsheim, Weingarten, Walz- bachtal und Pfinztal. Er steht für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. Da er mit den jeweiligen örtlichen Verhältnissen bestens vertraut ist und die Verwaltung mit sei- ner Beratung sehr zufrieden ist, empfiehlt die Verwaltung die Wiederbestellung.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Die monatliche Aufwandsentschädigung der Naturschutzbeauftragten beträgt zurzeit 200 € und wird vom Land Baden-Württemberg getragen. Der Landkreis Karlsruhe ge- währt darüber hinaus eine Auslagenersatzpauschale, trägt die Reisekosten und sonsti- ge sächliche Kosten (z. B. bei Bedarf von Büromaterialien, Fortbildungen, etc.).

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Az. 51.12 - 364.15 - 6117022

Seite 2 III. Zuständigkeit

Nach § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe ist der Ausschuss für Umwelt und Technik für die Bestellung von Natur- schutzbeauftragten zuständig.

Referenzen

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