Amt für Gebäudemanagement
Az.: 21.32001-921.51-3490183
Sitzungsvorlage VA/29/2017
Aktivitäten des Landkreises Karlsruhe im Bereich des 'Ökologischen Grünflächenmanagements'
TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus
5 Verwaltungsausschuss 29.06.2017 öffentlich
1 Anlage Antrag zum Thema "Ökologisches Grünflächenmanagement"
Beschlussvorschlag
Der Verwaltungsausschuss nimmt die Sitzungsvorlage zur Kenntnis.
I.Sachverhalt
Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zur Thematik des „Ökologischen Grünflächenmanagements“ im Landkreis Karlsruhe den beigefügten Antrag gestellt (Anlage). Die Landkreisverwaltung hat diesen Antrag zum Anlass genommen über die derzeitigen Maßnahmen zum ökologischen Grünflächenmanagement im Landkreis zu berichten.
Neubepflanzung von Außenanlagen kreiseigener Verwaltungs- und Schulgebäu- de
Der Landkreis Karlsruhe wurde im Jahr 2014 mit dem "European Energy Award in Gold" auf internationaler Ebene ausgezeichnet. Ein wichtiger Bestandteil dieses Zertifi- zierungsverfahrens ist auch die Förderung der Biodiversität durch Reaktivierung von heimischen Pflanzenarten sowie die Bereitstellung von Blühwiesenflächen an kreisei- genen Schulen bzw. Verwaltungsgebäuden. Zur Bewahrung der Artenvielfalt wird der Landkreis Karlsruhe auch weiterhin entsprechende Pflanzungen auf kreiseigenen Flä- chen vornehmen (z.B. vor dem Dienstgebäude Beiertheimer Allee 2 sowie an geeigne- ten Standorten kreiseigener Schulen).
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Seite 2 Öffentliche Flächen und Straßenbegleitgrün
Das Straßenbegleitgrün an klassifizierten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen muss, neben ökologischen Aspekten, einer Vielzahl von Funktionen, wie z. B. der Verkehrssi- cherheit (Sichtverhältnisse, Befahrbarkeit des Bankettes, Versickerung des Straßen- wassers, etc.) gerecht werden. Es wird daher zur Aufrechterhaltung seiner vielfältigen Funktion gemäß bundesweit einheitlicher Vorgaben mit einer jährlich zweimaligen Mahd gepflegt. Darüber hinaus unterliegt es einer natürlichen Sukzession. Eine gezielte Anlage einer speziellen Bepflanzung zur besonderen Berücksichtigung der ökologi- schen Aspekte ist, unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen (Personal, Fahrzeuge, Geräte) sowie der finanziellen Ausstattung des Betriebsdienstes nicht ein- fach, aber es wird versucht soweit möglich auch die ökologischen Aspekte miteinfließen zu lassen. Berücksichtigt werden muss, dass man durch den vermehrten und zum Teil unkontrollierten Nährstoffeintrag infolge der Verkehrsbelastung und dem Mulchen ei- nen bestens nährstoffversorgten Bestand erhält, der jedoch nicht den gewünschten Blütenreichtum aufweist (Überdüngung).
Die Verkehrsinseln und insbesondere Mittelinseln von Kreisverkehrsplätzen werden bereits heute vielfach von den jeweiligen Markungsgemeinden angelegt und auch mit unterschiedlichen einheimischen Bepflanzungen versehen.
Auch die Landesregierung setzt sich mit Nachdruck für den Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenarten ein. Das Verkehrsministerium startet aktuell ein Modellprojekt zur Erhöhung der biologischen Vielfalt entlang von Straßen. Dabei sollen die ökonomi- schen und ökologischen Wirkungen einer naturschutzfachlich orientierten Pflege von Straßenbegleitgrün untersucht werden. Der Landkreis begrüßt dieses Projekt, die aus dem Modellprojekt gewonnnenen Erkenntnisse werden zukünftig bei der Straßenunter- haltung mit einfließen.
Landwirtschaftliche Flächen
Bei Rekultievierungsmaßnahmen weist der Landkreis als untere Naturschutzbehörde regelmäßig darauf hin, dass „einheimische“ bzw. entsprechende zertifizierte Pflanzen- mischungen zu wählen sind.
Bei Ausgleichsmaßnahmen wird im Zuge des Genehmigungsverfahren (Straßenbau u.a.) festgelegt, welche Beeinträchtigungen durch die Planung zu erwarten sind. Wird z.B. ein Biotop zerstört muss ein gleichartiges an anderer Stelle hergestellt werden.
Dabei wird z.B. auch aufgenommen die Herstellung von bestimmten Wiesenarten - als Rekultivierung- für eine Beeinträchtigung durch die Baumaßnahme. Es wird dann fach- lich auch gefordert, "einheimische bzw. entsprechend zertifizierte Pflanzenmischungen"
zu wählen.
Der Landkreis Karlsruhe ist seit Jahren ein Vorreiter für Begrünungsmischungen im Ackerbau. Auch die dazu durchgeführten Versuche des Landkreises gaben den An- stoß, insbesondere Blühmischungen in die Förderung der Agrarumweltmaßnahmen (wie z.B. Blühmischungen und Begrünungen) im FAKT-Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg mit aufzunehmen.
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Seite 3 Eine Vielzahl der Landwirte im Stadt- und Landkreis Karlsruhe nehmen freiwillig am FAKT-Förderprogramm teil, indem Sie unter anderem einen Teil ihrer Flächen (Pacht/Eigen) mit Blühmischungen bestellen und Bewirtschaftungsanpassung vorneh- men. Des Weiteren sind Landwirte im Rahmen der EU-Agrarförderung verpflichtet,
"Ökologische Vorrangflächen" nachzuweisen.
Das „Ökologische Grünflächenmanagement“ ist Bestandteil der Aus- und Weiterbil- dung, wie auch im Fachschulunterricht oder den zahlreich stattfindenden praktischen Feldtagen und Winterveranstaltungen der berufsbezogenen Erwachsenenbildung. Spe- ziell zum Thema Bienenschutz werden seitens der Landwirtschaft und der Landwirt- schaftsverwaltung sehr viele Maßnahmen ergriffen und Informationsveranstaltungen angeboten.
II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen
keine
III. Zuständigkeit
Nach §4 Abs.1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe, ist bezugnehmend auf die Außenanlagen der Kreisliegenschaften, die Zuständigkeit des Verwaltungsaus- schusses gegeben.