• Keine Ergebnisse gefunden

Bundesweite Täter-Opfer-Ausgleich-Statistik

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bundesweite Täter-Opfer-Ausgleich-Statistik"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Bundesweite

Täter-Opfer-Ausgleich-Statistik

Projektsteckbrief

Name Bundesweite Täter-Opfer-Ausgleich-Statistik

Kontext Fortschreibung und Weiterentwicklung der bundesweiten Täter-Opfer-Ausgleich- Statistik

Ziele Analyse und Dokumentation der Entwicklung des Täter-Opfer-Ausgleichs im Bundesgebiet

Methoden Digitalisierte Falldokumentation Fragebogen

Auftraggeber Bundesministerium der Justiz

Kooperationspartner Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung Köln Forschungsgruppe Täter-Opfer-Ausgleich

Universität Tübingen Finanzierung Eigenmittel, Drittmittel

Laufzeit Seit 1993

Projektleitung Prof. Dr. Arthur Hartmann, Prof. Dr. H.-J. Kerner, Projektgruppe B.A. Marie Haas

Status Laufend

Zum Umfang der Erhebungen

Die TOA-Statistik ist eine bundesweite Statistik dergestalt, dass sich über lange Jahre hinweg Ein- richtungen aus vielen Bundesländern daran beteiligt haben. In den letzten Erhebungsjahren ging die Betei- ligung freilich zurück. Die Teilnahme ist freiwillig, des- halb variiert der Umfang der Einrichtungen, die bereit sind, ihre Daten entsprechend den Vorgaben zu er- heben und für die Aufbereitung zur Verfügung zu stellen, von Jahrgang zu Jahrgang. Manche Ein- richtungen sind seit dem ersten Erhebungsjahr dabei, andere beteiligten sich nur für einen vorüber gehenden Zeitraum. Ein Großteil der Variation erklärt sich durch Ressourcenprobleme vor Ort. Demnach bedeutet „bundesweit“ nicht, dass die TOA-Statistik die gesamte Lage im Bundesgebiet flächendeckend abbildet. Schon gar nicht kann sie in einem strengen methodischen Sinn als repräsentativ gelten. Die nicht nur auf den ersten Blick bemerkenswerte „strukturelle Stabilität“ der meisten Befunde seit 1993, ungeachtet vielfach wechselnder „Zulieferer“, bildet allerdings ein erhebliches Indiz dafür, dass die TOA-Statistik dasjenige in den Grundzügen stimmig abbildet, was sozusagen „draußen im Lande“ in der Praxis des Konfliktausgleichs und der Schadenswiedergut- machung tatsächlich geschieht.

0 20 40 60 80

1997 2000 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Anzahl

Jahr

Anzahl und Trägerschaft der beteiligten Einrichtungen 1997 bis 2011

Freie Träger Soz. Dienste d. Justiz / GH JGH / Jugendamt Gesamt

0 1000 2000 3000 4000 5000 6000

Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Schleswig-Holstein Gesamt

Anzahl

Anzahl und Herkunft der Ausgleichsfälle 2010 und 2011

2011 2010

Die Gesamtzahl der liefernden Einrichtungen ist seit den 90iger Jahren rückläufig, erholt sich aber seit 2007 wieder und lag 2011 bei 41 Einrichtungen. Der Großteil wird von freien Trägern getragen, während Einrichtungen der (Jugend-)Gerichtshilfen etc.

schwächer vertreten sind. Seit 2010 sind jedoch (wieder) alle Träger in der Statistik vertreten.

Auch die Fallzahlen entwickeln sich positiv. Zwar waren 2010 und 2011 sechs Bundesländer (noch) nicht in der Statistik vertreten, die Fallzahlen erhöh- ten sich aber dennoch auf ein Rekordhoch von 5.455 Fällen.

Geschichte, Inhalt und Ziel der Statistik

Die Täter-Opfer-Ausgleich-Statistik wurde erst- mals für das Jahr 1993 erstellt und wird seitdem kontinuierlich fortgeschrieben. Mit der Statistik werden zahlreiche Merkmale der Täter-Opfer- Ausgleich Einrichtungen, der Geschädigten und Beschuldigten sowie des Verlaufs der Beratungen und Gespräche, und schließlich des Ergebnisses der Fallbearbeitung erhoben. In den letzten Jahren wurde intensiv an der Ver- besserung der Datenerfassungssoftware und den Analysemöglichkeiten für die Einrichtungen vor Ort gearbeitet. Dadurch ist es gelungen die Zahl der Einrichtungen, die sich an der Statistik beteiligen, wieder deutlich zu erhöhen. Mit der Statistik werden vier Ziele verfolgt:

• Dokumentation der Entwicklung des Täter- Opfer-Ausgleich

• Erstellung von Gesamtauswertungen und projektspezifischen Analysen zur Erleichterung der Reflektion der Arbeit in den Einrichtungen

• Erleichterung des Nachweises ihrer Tätigkeiten gegenüber Auftraggebern etc. in den Einrichtungen

• Bereitstellung grundlegender Daten zum Täter- Opfer-Ausgleich für Wissenschaft und (Rechts- ) Politik

Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland

Nach wie vor ist der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA), allein oder in Verbindung mit Schadenswiedergut- machung, in Deutschland nicht wirklich flächen- deckend etabliert. Bei Teilen der Bevölkerung, aber auch in der Justiz und bei Rechtsanwälten gibt es immer noch Vorbehalte. Dem entspricht, dass TOA-Fälle quantitativ nach wie vor nur bzw.

erst einen bescheidenen Anteil an allen im Rahmen der Strafverfolgung und Aburteilung erledigten Fällen ausmachen.

Die TOA-Statistik dokumentiert die Entwicklung des TOA wie bislang keine andere Erhebung.

Anhand von (zehn)tausenden ausgewerteten Fällen zeigt sich, dass der TOA von Opfern und Tätern, die das Verfahren angeboten bekommen haben, mehrheitlich akzeptiert wird. Ferner doku- mentiert die TOA-Statistik, dass dann, wenn die Beteiligten sich auf das Verfahren des Konfliktausgleichs, ggf. mit Schadenswiedergut- machung, ernsthaft einlassen, in hohem Ausmaß bzw. Umfang beiderseits befriedigende Ergeb- nisse erzielt werden können.

Insofern kommt der TOA-Statistik erhöhte rechts- bzw. kriminalpolitische Bedeutung zu, denn Sie zeigt auf, dass Konflikte, die zu Straftaten geführt haben, aber auch Konflikte, die aus Straftaten selbst bzw. in ihrer Folge entstanden sind, be- reinigt werden können. Damit verweist die TOA- Statistik, im weiteren Kontext, auf die Chance, dass sich über den individuellen Frieden der unmittelbar Beteiligten und ggf. ihrer Partner, Familienangehörigen und sonstigen Nahestehen- den hinaus auch Sozialfriede einstellt, der wie- derum als Grundlage für den Rechtsfrieden dienen kann.

Wenn und soweit dies der Fall ist, wird der staatliche Strafanspruch in einem doppelten hegelianischen Sinne „aufgehoben“: Der Täter übernimmt Verantwortung dem Opfer wie der Gesellschaft gegenüber, und die Strafe erübrigt sich, weil ihre Funktionen sich alternativ erfüllt haben.

Die öffentliche Sichtbarmachung dessen, dass ein TOA in hohem Umfang erfolgreich auch bei Straftaten eingesetzt werden kann, die über die Bagatellgrenze hinausgehen, ist ein zentrales Ziel.

Zur Erreichung dieses Ziels ist es notwendig eine allgemeine, öffentlich wie fachöffentlich wirk- same, Wahrnehmung zu schärfen. Hierfür ist es ebenso wichtig, von Mengen wie von Einzelfällen zu berichten.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Recht (Kaspar). TOA im weiten Sinn. TOA im engen Sinn und Schadenswiedergutmachung. Abgrenzung zu verfahrensbezogenen Begriffen. Kritik am Begriff des

Er beharrte darauf, dass auch Herr Gasparov einen Teil der Verant- wortung zu tragen habe, für die er ebenfalls eine Entschuldigung erwarte.. Ohne diese Entschuldigung könne er

Als Gründe für eine Teilnahme am TOA gaben alle befragten Geschädigten an, dass sie in diesem Rahmen mit dem Täter in Kontakt treten wollten und sich eine..

Ins- gesamt, das legen die bisherigen natio- nalen Prävalenzstudien nahe, scheinen (junge) Frauen und Männer nicht nur in tendenziell ähnlichem Umfang Op- fer oder Täter, sondern

8. Das Verfahren wird eingestellt, wenn der TOA erfolgreich durchgeführt worden ist oder wenn sich der Beschuldigte ernsthaft um einen TOA bemüht hat, dieser aber am

KZ-Verband, Sozialdemokratische FreiheitskämpferInnen, Welser Initiative gegen Faschismus, Omas gegen rechts, Solidarwerkstatt Österreich,

Zur weiteren Verstetigung dieser erfolgreichen Arbeit wird das Angebot im Jahr 2021 mit Mitteln zur „Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Anti-Gewaltprogramms“ von der

"Ich habe so viel Schmerz erlebt, dass ich nichts mehr mit meinen Gefühlen zu tun haben