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TOP 33 -Wie werden Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven auf mögliche Unwetter- und Katastrophenszenarien hingewiesen und über Warnmechanismen aufgeklärt?

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 14. September 2021 beschlossene Fassung

1 Der Senator für Inneres

Bremen, 13.09.2021 L 15

Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 14.09.2021

„Wie werden Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven auf mögliche Unwetter- und Katastrophenszenarien hingewiesen und über Warnmechanismen aufgeklärt? “

(Anfrage für die Fragestunde des Landtags) A. Problem

Die Fraktion der FDP hat für die Fragestunde des Landtags folgende Anfrage an den Senat gestellt:

„Wir fragen den Senat:

1. Welche Kenntnisse über mögliche Unwetter- und Katastrophenszenarien, insbeson- dere die Bedeutung unterschiedlicher Warnstufen, werden Bürgerinnen und Bürgern in Bremen und Bremerhaven derzeit wo, auf welchem Wege und durch wen vermit- telt, und welche weiteren Kenntnisse müssten nach Auffassung des Senats vermit- telt werden?

2. Inwieweit werden in Schulen entsprechende Kenntnisse über Umwelt-Katastrophen- szenarien und Warnmechansimen und Warnmodalitäten bereits vermittelt (in wel- chen Jahrgängen, welche Inhalte)?

3. Inwieweit sind aktuell die Feuerwehren Bremen und Bremerhaven sowie das THW in die Vermittlung dieser Kenntnisse einbezogen und wie gestaltet sich dies?“

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Das zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) informiert über Warnstufen und vermittelt im Rahmen der sogenannten Resilienz-Steigerung auch Kenntnisse über Unwetter- und Katastrophenszenarien. Entsprechende Maßnahmen gibt es schon seit vielen Jahrzehnten.

Deren Ziel ist es, der Bevölkerung flächendeckend Grundkenntnisse und Grundfähigkeiten, u.a. im Verhalten bei besonderen Gefahrenlagen, präventiv zu vermitteln. Zur Sensibilisie- rung der Bevölkerung für Selbstschutz und Selbsthilfemaßnahmen stehen verschiedene Informationskanäle und Publikationen des BBK zur Verfügung.

Zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie der EU und des Wasserhaus- haltsgesetzes des Bundes wurden für das Land Bremen Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten veröffentlicht, die auf der Webseite der Senatorin für Klimaschutz,

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2 Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS) einzusehen sind. Weitere Informationsmöglichkeiten zu möglichen Hochwasser- bzw. Sturmflutlage, inklusive Warn- stufen bietet das gemeinsame Internetportal der Hochwasserzentralen aller Bundesländer.

Neben vielfältigen Informationen sind auf der Internetpräsenz der SKUMS auch interaktive Pegelkarten zu finden.

Aus Sicht des Senats müssen die vorhandenen Informationen zukünftig durch umsichtige Risikokommunikation in allen Bevölkerungsgruppen transportiert werden, da der grundsätz- liche Gefahrengedanke für Katastrophenereignisse eher verloren gegangen war. Der Lan- desbehindertenbeauftragte wird in die Vorhaben mit eingebunden.

Zu Frage 2:

Das Thema „Katastrophe“ wird nicht systematisch unterrichtet. Diese Themen fließen in unterschiedlichen Unterrichtsfächern mit ein, wenn, wie jetzt, ein Bezug zu realen Ereignis- sen vorliegt. Verhalten im Katastrophenfall wird hingegen regelmäßig erprobt und an den Schulen geübt. Dafür gibt es ein Krisenteam, welches verschiedene Szenarien entwirft und diese in einem Notfallordner als Handreichung für alle Schulen zusammenstellt. Der aktu- elle Notfallordner wird jetzt um die Szenarien Sturm, Hochwasser und Überschwemmung ergänzt. Auf dieser Grundlage werden die individuellen schulischen Gegebenheiten über- prüft und Fluchtwege entsprechend angepasst.

Zu Frage 3:

Die Feuerwehren und das Technische Hilfswerk sind in die Vermittlung von Kenntnissen im Zusammenhang mit Umwelt- und Katastrophenszenarien durch die Schulen nicht einge- bunden.

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle/Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender- Prüfung

Durch die Beantwortung der Frage sind keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Kosten entstanden. Da alle Geschlechter gleichermaßen betroffen sind, hat die Beantwor- tung der Frage keine gendermäßigen Auswirkungen.

E. Beteiligung / Abstimmung

Die Abstimmung der Vorlage mit der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadt- entwicklung und Wohnungsbau, der Senatorin für Kinder und Bildung, und dem Magistrat Bremerhaven ist eingeleitet.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nach Beschlussfassung zur Veröffentlichung geeignet. Die Veröffentlichung erfolgt über das zentrale elektronische Informationsregister.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage des Senators für Inneres vom 13.09.2021 der mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der FDP in der Fragestunde des Landtags zu.

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