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BN fordert besseren Schutz von Gewässern, Grundwasser und Feucht-Gebieten und begrüßt Entscheidung der EU-Kommission - Klimakrise verschärft Wasserprobleme auch in Bayern

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Landesfachgeschäftsstelle München

Pettenkoferstraße 10a/I 80336 München

Tel.: 089/548298-63 fa@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de München/Nürnberg, 23.06.2020

PM 38/20/LFG-München Wasser

Unsere Pressemitteilungen finden Sie auch online:

S. 1 BN fordert besseren Schutz von Gewässern, Grundwasser und

Feucht-Gebieten und begrüßt Entscheidung der EU-Kommission

Klimakrise verschärft

Wasserprobleme auch in Bayern

Die EU-Kommission hat dem Lobbydruck standgehalten und deutlich gemacht, dass die Wasserrahmenrichtlinie als wesentlicher Bestandteil der EU-

Umweltgesetzgebung nicht geschwächt werden darf. Das begrüßen wir ausdrücklich, denn für den Gewässerschutz in Europa bleibt viel zu tun:

Angesichts des schlechten ökologischen Zustands vieler Gewässer und Feuchtgebiete sowie sinkender Grundwasserstände in Bayern fordert der BUND Naturschutz in Bayern (BN) ein Umdenken in der Gewässerpolitik:

„Die bayerische Staatsregierung muss endlich dem Gewässerschutz höhere Priorität beimessen“, fordert Richard Mergner, Landesvorsitzender des BN.

„Die heute Entscheidung der EU-Kommission, das europäische Wasserrecht trotz hohem Lobbydruck nicht zu öffnen, begrüßen wir sehr, sie ist ein klarer Auftrag an die Mitgliedstaaten, die Umsetzung endlich ernster zu nehmen“. Nötig ist ein verbessertes Wassermanagement, um

Grundwasserneubildung und Wasserspeicherung in der Landschaft zu sichern, genauso aber auch endlich ambitionierter Klimaschutz. „Die Klimakrise verschärft eh schon vorhandene Probleme. Sinkende Grund- und Flusswasserstände sowie steigende Wassertemperaturen haben fatale Folgen für Mensch und Umwelt. Wir erwarten nun endlich eine Planung und Umsetzung, die den „guten Zustand“ bis 2027 zum Normalfall und nicht zur Ausnahme macht und dass keine weiteren Fristverlängerungen eingeplant werden.“

Erst 15% der Fließgewässer in Bayern sind im „guten Zustand“. Der BN fordert deutlich mehr Anstrengungen und Verbindlichkeit bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und beim Schutz und der Renaturierung von Auen und Feuchtgebieten. „Konkret heißt das,

bestehende Belastungen wie Verbauungen, Aufstau, Wärmeeinleitungen, Sediment- und Düngeeinträge oder Entwässerungen zu reduzieren, Gewässer und Feuchtgebiete zu renaturieren und auf neue weitere Verschlechterungen wie beispielsweise durch den Bau von neuen Wasserkraftwerken zu

verzichten“ ergänzt Dr. Christine Margraf, stellvertretende Landesbeauftragte des BN.

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Tel.: 089/548298-63 fa@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de München/Nürnberg, 23.06.2020

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S. 2 Seit 2000 gilt europaweit das Ziel des guten Zustandes von Gewässern und

Grundwasser durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Er hätte bis 2015 erreicht werden sollen. Für die Umsetzung werden sechsjährige

Bewirtschaftungspläne erarbeitet. 2027 endet die letzte Verlängerungsfrist.

Derzeit wird die dritte Bewirtschaftungsplanung für 2021-2027 vorbereitet, bis 22.06. konnte die Öffentlichkeit zu den „wichtigen Fragen der

Gewässerbewirtschaftung“ Stellung nehmen. Der BN erkennt dabei durchaus an, „dass es Fortschritte und einzelne gute Maßnahmen und Renaturierungen gab. Sie wirken jedoch nicht ausreichend in der Fläche und werden durch Freiwilligkeit, zu geringe Kapazitäten für die Umsetzung vor allem ganzheitlicher ökologischer Maßnahmen, eine weiterhin falsche

Agrarpolitik, nach wie vor steigenden Flächenverbrauch und andere Faktoren bis hin zu vom Freistaat Bayern selbst geplanten weiteren

Verschlechterungen durch neue Wasserkraftwerke konterkariert“, so der BN in seiner Stellungnahme.

Der BN sieht die vom Freistaat Bayern ausgewählten Schwerpunkte (Verringerung von Verunreinigungen; Hydromorphologie, Durchgängigkeit und Wasserhaushalt sowie Folgen des Klimawandels) als richtig an, fordert aber zahlreiche Konkretisierungen, aktuellere und bessere Daten und

anspruchsvollere und ganzheitlichere Maßnahmen mit mehr Verbindlichkeit.

Zudem fordert der BN drei weitere Schwerpunkte: (1) Der Schutz der Biodiversität und der Biotopverbund müssen als eigene wichtige Gewässerbewirtschaftungsfrage aufgenommen und endlich die hohen Synergien zwischen Wasser- und Naturschutz genutzt werden. Flüsse und Auen sind Hotspots der Biodiversität und zentrale Biotopverbundachsen. (2) Wasserschutz braucht mehr Akzeptanz, daher fordert der BN eine aktivere und frühzeitigere Einbeziehung der Öffentlichkeitsarbeit. (3) Um die Umsetzung voranzubringen müssen zudem künftig Ressourcenfragen, d.h.

nötige personelle und finanzielle Ressourcen sowie spezifische Kosten in der Bewirtschaftungsplanung direkt angesprochen werden. Kosten und

Wirksamkeit des bisher nicht erfolgreichen Freiwilligkeitsprinzips müssen gegenüber wirksamen Ansätzen bzw. Instrumenten des Gewässerschutzes überprüfbar dargelegt werden.

Die vollständige Stellungnahme des BN ist als Anlage beigefügt.

Für Rückfragen:

Dr. Christine Margraf, Naturschutzreferat, BUND Naturschutz

Landesfachgeschäftsstelle München, 089/54829863, christine.margraf@bund- naturschutz.de

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