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Chef-Rundschreiben Nr. 11/2013

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Chef-Rundschreiben Nr. 11/2013

VDGA – AKTUELL

1. Präsident Gerhard Esterhammer zum Thema Mindestlohn bei den Koalitions- verhandlungen

BGA – AKTUELL

2. Verlosungen bei der internen Ausbildungskampagne des Groß- und Außen- handels

EUROPA

3. Italien verstößt am häufigsten gegen EU-Recht FINANZIERUNG

4. Zinsanpassung bei den Programmkrediten der Wirtschaftsförderung

INSOLVENZRECHT

5. Insolvenzen und Zahlungsverzögerungen treiben Politik und Wirtschaft um

STEUERN

6. BMF-Schreiben zur Rechnungsstellung – insbesondere Gutschriften

UMWELT

7. Ökologischer Fußabdruck

VERKEHR

8. Arbeitsgespräch „Schnittstelle Rampe“ im Verkehrsministerium 9. Rückläufiger Seeverkehr im 1. Halbjahr 2013

VGA – VERSICHERUNGSSCHUTZ 10. VGA Kfz-Versicherung

VERANSTALTUNGEN

11. 15. Zulieferertag der Automobilindustrie Baden-Württemberg am 12.11.2013

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VDGA – AKTUELL

1. Präsident Gerhard Esterhammer zum Thema Mindestlohn bei den Koali- tionsverhandlungen

Präsident Gerhard Esterhammer warnt vor der Festlegung auf einen Mindestlohn bei den Koalitionsverhandlungen:

„Entgegen aller wirtschaftlichen Vernunft scheint sich die SPD an dem von ihr aufgebauten Popanz Mindestlohn festzubeißen. Teile der CDU finden das auch gar nicht so schrecklich, viel wird dann auch vom „gerechten“ Lohn fabuliert. 12,50 EUR oder 20,00 EUR wären doch noch gerechter? Vergessen wird dabei immer, dass dem bezahlten Lohn eine Wertschöp- fung gegenüberstehen muss. Wo kommen denn die 8,50 EUR her, die der Landwirt, Friseur oder welcher Arbeitgeber auch immer bezahlen soll?

Der SPD Vorsitzende Gabriel hat nun festgestellt, dass die Hotelzimmer auf Rügen genauso teuer sind wie in Eckernförde, also könnten auch durchaus in Ost und West die gleichen Löhne bezahlt werden. Stimmt, vielleicht ist Rügen sogar teurer.

Aber wie sieht es in Cottbus oder Wunsiedel aus? Flächendeckender, branchenübergreifen- der Mindestlohn ist per se wirtschaftlicher Unsinn und im eigentlichen Sinn sozial ungerecht.

Mindestlöhne vernichten Arbeitsplätze und erschweren genau den benachteiligten Arbeit- nehmern einen Wiedereinstieg in den „normalen“ Arbeitsmarkt, denen man angeblich helfen will. Was ist denn mit der Jugendarbeitslosigkeit in den EU-Ländern – Spanien oder Frank- reich? Mindestlohn garantiert, Arbeitslosigkeit auch!

Das eigentlich traurige an der Geschichte ist jedoch das Verhalten der Gewerkschaften. Sie, die zu Recht stolz sein könnten auf das, was sie in Jahrzehnten vernünftiger Tarifpolitik er- reicht haben, verstecken sich jetzt hinter den Sozialromantikern von SPD und CDU.

Berliner Politiker beklagen mehr und mehr die Bevormundung durch Brüssel – die Wirtschaft braucht genauso wenig eine solche durch die zu erwartende Koalition.

Wehret den Anfängen!“

BGA – AKTUELL

2. Verlosungen bei der internen Ausbildungskampagne des Groß- und Außenhandels

Die interne Ausbildungskampagne des Groß- und Außenhandels findet großen Anklang. Für das Gesicht der Kampagne „GROSS HANDELN – GROSS RAUSKOMMEN“ gibt es bereits viele Bewerber. Bewerbungen sind noch bis zum 17. November 2013 möglich. Bis zu die- sem Zeitpunkt gibt es jede Woche Preise zu gewinnen für die Teilnehmer, die sich für das Kampagnengesicht bewerben. Angesprochen sind selbstverständlich auch Azubis in den Berufen Fachkraft für Lagerlogistik, Fachlagerist und Bürokaufmann/-frau.

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Die Kampagne lebt vom Mitmachen:

Weisen Sie – wenn nicht schon geschehen – Ihre Auszubildenden auf die Kampagne hin und unterstützen Sie sie, sich als Gesicht der Kampagne zu bewerben. Sie profitieren von der Imageaufwertung der authentischen Ausbildungskampagne. Jeder Auszubildende im Groß- und Außenhandel kann sich als Gesicht der Kampagne mit Fotos und Kurzvideos bewerben. Abstimmen kann jeder, der sich bei der Kampagne unter gemeinsam.gross-handeln.de registriert hat.

EUROPA

3. Italien verstößt am häufigsten gegen EU-Recht

Im Jahr 2012 wurde von den Mitgliedsstaaten 1343 Mal gegen europäisches Recht versto- ßen. Besonders betroffen waren die Bereiche Umwelt (20 %), Verkehr (15 %), der Steuer- sektor (14 %) sowie der Binnenmarkt (13 %). Insgesamt hat Italien die meisten laufenden Vertragsverletzungsverfahren (99 Fälle); Deutschland rangiert mit 61 Fällen auf dem achten Platz. Zu diesem Ergebnis kommt der am 22. Oktober 2013 veröffentliche Jahresbericht 2012 über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts. Die Anzahl der laufenden Vertrags- verletzungsverfahren ist allerdings im Verhältnis zu 2011 um 25 % niedriger. Hauptverstoß ist nach wie vor die zu späte Umsetzung in nationales Recht. Im letzten Jahr wurden die meisten Vertragsverletzungsverfahren aus diesem Grund gegen Italien (36), Portugal (34) und Ungarn (26) eingeleitet, wohingegen Estland (5), die Niederlande und Schweden (je- weils 6) diesbezüglich die besten Ergebnisse aufwiesen. Bei von Bürgern, Unternehmen und Interessenverbänden eingebrachten Beschwerden belief sich die Zahl der Fälle auf 3141.

Diese waren für die Kommission ein wichtiger Anhaltspunkt bei ihrer Überwachung der kor- rekten Umsetzung von EU-Vorschriften. Die Beschwerden der Bürger betrafen vor allem Umwelt- und Justizfragen sowie Aspekte des Binnenmarkts und der Dienstleistungen (je- weils 588, 491 und 462) und richteten sich gegen Italien (438), Spanien (306) und Deutsch- land und Frankreich (jeweils 242). Davon betrafen in Deutschland 47 Beschwerden den Be- reich des Binnenmarkts und 36 den Umweltbereich.

FINANZIERUNG

4. Zinsanpassung bei den Programmkrediten der Wirtschaftsförderung

Für Zusagen ab dem 31. Oktober 2013 wurden die Zinssätze in den Programmen

• Startfinanzierung 80

• Gründungsfinanzierung

• Wachstumsfinanzierung

• Technologiefinanzierung KMU

• Technologiefinanzierung nicht KMU

• Tourismusfinanzierung

• Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR-Kombi-Darlehen)

• Energieeffizienzfinanzierung – Mittelstand KU

• Energieeffizienzfinanzierung – ELR-Kombi KU

• Energieeffizienzfinanzierung – Mittelstand MU

• Energieeffizienzfinanzierung – ELR-Kombi MU

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gesenkt. Die aktuellen Konditionen können Sie bei uns anfordern oder unter http://www.l-bank.de (L-Bank) abrufen. (1) (siehe letzte Seite)

INSOLVENZRECHT

5. Insolvenzen und Zahlungsverzögerungen treiben Politik und Wirtschaft um

Auf einer Pressekonferenz am 22. Oktober 2013 hat der Bundesverband Großhandel, Au- ßenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) erneut die dringend nötige Reform der Insolvenzan- fechtung thematisiert.

„Die Groß- und Außenhändler sind eine riesige Spezialbank des Mittelstands. Sie kaufen etwa die Hälfte der deutschen Industrieproduktion und finanzieren alleine 100 Millionen Euro im Handwerk. Weitere Kunden sind Industrie, Gastronomie und Einzelhandel. Damit tragen die Groß- und Außenhändler im erheblichen Umfang zur Effizienzsteigerung der deutschen Wirtschaft bei.“, betonte BGA Hauptgeschäftsführer Gerhard Handke. Dafür haben sie mit geringen Margen zu kämpfen, wodurch die Absicherung der Unternehmen gegen Zahlungs- ausfälle elementar für die unternehmerische Existenz ist.

Dreh- und Angelpunkt der Reform der Insolvenzanfechtung ist die Tatsache, dass der Groß- handel eine wichtige Funktion für die kurzfristige Refinanzierung von Handwerk und Unter- nehmen ist, indem er Warenkredite zur Verfügung stellt. Das Volumen wird auf rund 365 Milliarden Euro geschätzt, die refinanziert werden müssen.

Das führt aber dazu, dass ein Großhändler, der einem anderen Unternehmen eine Raten- zahlungsvereinbarung gewährt, um ihn in einem Liquiditätsengpass zu stützen, genau die- ses Geld zehn Jahre später an den Insolvenzverwalter wieder zurückzahlen muss, wenn der Kunde irgendwann – nach vielen Jahren und aus anderen Gründen – doch in die Insolvenz gehen sollte. Die Tatsache, dass der Kunde sich in der Zwischenzeit von seinem finanziellen Engpass erholt hat, muss der Großhändler nachweisen, um sich zu entlasten. Das ist in der Praxis mangels Einsicht in die Bücher der Kunden jedoch so gut wie unmöglich. Aus diesem Grund enden die meisten Forderungen der Insolvenzverwalter in einem Vergleich, denn kein Händler möchte seinem Unternehmen die Planungsunsicherheit eines jahrelangen Rechts- streites aufbürden.

Dies bringt große Unsicherheit in viele Branchen und führt zu einer sehr restriktiven Hand- habung von langjährig bewährten Zahlungsmodalitäten. Gerade die Händler, bei denen die Forderungen der Insolvenzverwalter schon zu existenzbedrohenden Summen geführt ha- ben, werden sich in Zukunft ganz genau überlegen, ob sie ihre Geschäftspartner vorfinanzie- ren.

Eine Erschwerung der wichtigen Vorfinanzierungsfunktion kann nicht im Interesse der Politik liegen. Deshalb kämpft der BGA weiterhin für die Reform der Insolvenzanfechtung.

In einem Bericht der FAZ vom Samstag, den 02.11.2013, schrieb diese im Wirtschaftsteil über dieses Thema, dass die Union sich für die Koalitionsverhandlungen eine Änderung der

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Insolvenzordnung auf ihre Fahne geschrieben hat und benennt diesbezüglich auch den BGA und die Verbände der BGA-Initiative. Insofern ist es ein schöner Zwischenerfolg, der sich ohne unsere Initiative sicherlich nicht ergeben hätte.

STEUERN

6. BMF-Schreiben zur Rechnungsstellung – insbesondere Gutschriften

Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurden infolge der Änderung der EU- Mehrwertsteuersystemrichtlinie die Rechnungsanforderungen nach §§ 14, 14a des Umsatz- steuergesetzes ergänzt. So wurden die Pflichtangaben in der Rechnung um die Rechnungs- angabe „Gutschrift“ (§14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG) erweitert. Dies hat vielfach zur Verunsi- cherung bei Unternehmen geführt. Der BGA hat sich daher gemeinsam mit weiteren Spit- zenverbänden der deutschen Wirtschaft in zwei Initiativen an das Bundesministerium der Finanzen gewandt, um für Unternehmen Rechtssicherheit zu schaffen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Datum vom 25. Oktober 2013 nun ein Schrei- ben zur Ausstellung von Rechnungen im Zuge der Änderungen durch das Amtshilferichtlinie- Umsetzungsgesetz herausgegeben, mit dem zu den Anforderungen an die Rechnungsstel- lung zu „Gutschriften“ und weiteren Sachverhalten Stellung genommen wird. Die aus Sicht des BGA wichtigsten Hinweise aus dem Schreiben:

Rechnungsanforderung „Gutschrift“:

- Die Rechnung muss nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG die Angabe „Gutschrift“ enthal- ten, wenn der Leistungsempfänger gegenüber dem Leistenden abrechnet. Dabei kommt für den Begriff „Gutschrift“ auch die Anerkennung von Formulierungen in an- deren Amtssprachen in Betracht. Die Verwendung anderer Begrifflichkeiten allein führt nicht zur Versagung des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers, wenn die gewählte Bezeichnung hinreichend eindeutig ist, die Gutschrift im Übrigen ord- nungsgemäß erteilt wurde und keine Zweifel an ihrer inhaltlichen Richtigkeit beste- hen.

- Die im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnete Stornierung oder Korrektur der ur- sprünglichen Rechnung als Gutschrift (sog. kaufmännische Gutschrift) ist keine Gut- schrift im umsatzsteuerlichen Sinne. Wird in einem solchen Dokument der Begriff

„Gutschrift“ verwendet, obwohl keine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne nach

§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG vorliegt, ist dies weiterhin umsatzsteuerlich unbeachtlich.

Die Bezeichnung als „Gutschrift“ führt allein nicht zur Anwendung der Regelungen bei unrichtigem oder unberechtigtem Steuerausweis nach § 14c UStG.

- Ein Dokument muss die Rechnungsangabe „Gutschrift“ enthalten, wenn darin so- wohl über empfangene Leistungen (Gutschrift) als auch über ausgeführte Gutschrif- ten zusammen abgerechnet wird. Zudem muss aus dem Dokument zweifelsfrei her- vorgehen, über welche Leistungen als Leistungsempfänger bzw. leistender Unter- nehmer abgerechnet wird. In dem Dokument sind Saldierung und Verrechnung der gegenseitigen Leistungen unzulässig.

- Bei einer Gutschrift über eine sonstige Leistung im Sinne von § 3c Abs. 2 UStG, die im Inland ausgeführt wird und für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 1 und 5 UStG schuldet, ist § 14a Abs. 1 Satz 2 u. 3 und Abs. 5 UStG entspre- chend anzuwenden.

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Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

- Die bisherige Hinweispflicht auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 5 UStG ist dahin gehend konkretisiert worden, dass, wenn ein Un- ternehmen eine Leistung im Sinne des § 13b Abs. 2 UStG ausführt, für die der Leis- tungsempfänger nach § 13b Abs. 5 UStG die Steuer schuldet, er dann zur Ausstel- lung einer Rechnung mit der Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfän- gers“ verpflichtet ist. Alternativ kommen Formulierungen in Betracht, die in anderen Amtssprachen für den Begriff „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“

verwendet werden, beispielsweise die Bezeichnung „Reverse Charge“.

- Für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG aus Leistungen im Sin- ne des § 13b Abs. 1 u. 2 UStG ist der Besitz einer nach den §§ 14, 14a UStG aus- gestellten Rechnung weiterhin keine materiell-rechtliche Voraussetzung.

Darüber hinaus nimmt das BMF-Schreiben Stellung zu Rechnungsangaben bei Sonderrege- lungen in Fällen der Besteuerung von Reiseleistungen und der Differenzbesteuerung.

Zu den Anwendungsregelungen sieht das BMF-Schreiben vor, dass die Grundsätze des Schreibens für Umsätze gelten, die nach dem 29. Juni 2013 ausgeführt werden. Allerdings enthält das BMF-Schreiben eine Nichtbeanstandungsregelung, nach der für Rechnungen, die bis einschließlich 31. Dezember 2013 ausgestellt werden, es nicht beanstandet wird, wenn die Rechnungsangabe nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG fehlt bzw. die Angaben in der Rechnung oder Gutschrift (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG) nicht den Vorgaben nach § 14a Abs. 1, 5 u. 6 UStG entsprechen.

Das BMF-Schreiben führt die entsprechenden Änderungen des Umsatzsteueranwendungs- erlasses (Abschnitte 13b.4, 13b.14, 13b.15, 14.1, 14.3, 14.5, 14a.1, 14c.1) aus. Weiterhin enthält das BMF-Schreiben eine Übersicht zu den in anderen Amtssprachen verwendeten Begriffen für Rechnungsangaben, u. a. zu den Begriffen „Gutschrift“ und „Steuerschuldner- schaft des Leistungsempfängers“.

Mit diesen Regelungen werden die vom BGA und weiteren Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft vorgebrachten Verunsicherungen aufgegriffen. Für die Unternehmen besteht nun Rechtssicherheit und Zeit, entsprechende Anpassungen in der Rechnungsstellung umzuset- zen.

Das BMF-Schreiben vom 25. Oktober 2013 (IV D 2 – S 7270/12/10002) kann bei uns ange- fordert werden. (2) (siehe letzte Seite)

UMWELT

7. Ökologischer Fußabdruck

Die Umweltwirkungen von Produkten und Organisationen sollen im Interesse des gemein- samen Marktes künftig europaweit einheitlich ermittelt werden. Vorgesehen sind dafür vom European Commission’s Joint Research Centre entwickelte Messmethoden zum

1. Umweltfußabdruck von Produkten (Product Environmental Footprint – PEF)

2. Umweltfußabdruck von Organisationen (Organisation Environmental Footprint – OEF).

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Die Anwendung soll zunächst freiwillig erfolgen, gesetzliche Regelungen in der Zukunft dürf- ten aber nicht unwahrscheinlich sein. Im November soll für bestimmte Produkte und Sekto- ren damit begonnen werden.

Im Rahmen einer Testphase wurden aus 90 Vorschlägen für Produkte und Organisationen, die mit Hilfe der Methoden gemessen werden sollen, 17 Pilotprojekte (14 zu Produkten, 3 zu Organisationen/Sektorbezogene) ausgewählt. Ziel ist es, in der dreijährigen Pilotphase pro- dukt- und sektorspezifische Regelungen insbesondere für KMUs zu entwickeln. In drei Jah- ren wird dann entschieden, welche Maßnahmen abgeleitet werden.

Nähere Informationen können eingesehen werden unter:

für Produkte http://ec.europa.eu/environment/eussd/smgp/product_footprint.htm

für Organisationen http://ec.europa.eu/environment/eussd/smgp/organisation_footprint.htm Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.

VERKEHR

8. Arbeitsgespräch „Schnittstelle Rampe“ im Verkehrsministerium

Ende Oktober fand im Bundesverkehrsministerium (BMVBS) ein weiteres Arbeitsgespräch zum Thema „Schnittstelle Rampe“ statt. Schwerpunkt war die Vorstellung der Ergebnisse der laufenden Vollerhebung.

Hintergrund ist, dass im Frühjahr dieses Jahres im Auftrag des Ministeriums die Studie

„Schnittstelle Rampe – Lösungen zur Vermeidung von Wartezeiten“ veröffentlicht wurde.

Festgestellt wurde hier, dass neben einer zu langen Wartezeit Informationsdefizite zwischen Lieferant und Rampenbetreiber die Prozesse an der Rampe verlangsamen.

Positiv bewertete der BGA bereits im Frühjahr, dass das BMVBS das bisherige Gutachten als Teilschritt einschätzte. Das BMVBS vergab erneut an die hwh Gesellschaft für Transport- und Unternehmensberatung eine Folgestudie, in der konkret und vor Ort bei Unternehmen die Rampenprozesse betrachtet wurden. Im Rahmen der Folgestudie wird voraussichtlich im Dezember dieses Jahres eine Broschüre veröffentlicht werden, in der die Ergebnisse des Projekts und ausgewählte Best-Practice-Beispiele ausführlich dargestellt werden. Der Groß- handel war über den BGA auch bei dieser Studie involviert. So konnten sich die Berater des Verkehrsministeriums bei einem großen Cash und Carry Unternehmen in Köln von den Pro- zessen an der Laderampe ein genaues Bild machen.

An der Untersuchung der Best-Practice-Beispiele nahmen neben Unternehmen aus dem Bereich Handel auch Unternehmen aus der Industrie und dem Speditionsgewerbe teil. Da- neben befragte das Bundesamt für Güterverkehr zahlreiche Fahrer vor Ort. Laut hwh habe sich vielfach gezeigt, dass Handel, Industrie und Spediteure die konkreten Probleme an der Rampe ähnlich beurteilen. Jedoch erforderten einige Lösungsansätze erhebliche Investitio- nen seitens der Betreiber oder seien gar aufgrund begrenzter räumlicher Kapazitäten nicht umsetzbar. Dennoch gebe es große Potentiale zur Verbesserung der Abläufe, sowohl auf organisatorischer als auch ganz besonders auf menschlicher, kommunikativer Ebene. Dies hatte sich bereits in der ersten Studie als Schwerpunkt der Laderampenproblematik heraus- gestellt.

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Zwischenzeitlich haben die beteiligten Verbände, wie auch schon in der Vergangenheit, den konstruktiven Dialog gesucht. So fand z. B. Anfang Oktober ein gemeinsames Gespräch der Akteure aus der Möbelbranche (Spediteure, Industrie, Handel) statt, aus dem eine Empfeh- lung zum Verhalten und zum Umgang des Personals an der Rampe und zur Ausstattung der Rampen folgen soll.

9. Rückläufiger Seeverkehr im 1. Halbjahr 2013

In den ersten sechs Monaten 2013 hat der Güterumschlag der Seeschifffahrt gegenüber dem Vorjahr um 2,6 % abgenommen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundes- amts (Destatis) wurden knapp 148 Millionen Tonnen Güter in deutschen Seehäfen umge- schlagen. Im Jahr 2012 waren es von Januar bis Juni 152 Millionen Tonnen.

VGA – VERSICHERUNGSSCHUTZ

10. VGA Kfz-Versicherung

Ausgezeichneter Partner. Wie schon in den vergangenen Jahren, wurde der Partner unse- rer VGA-Versicherungsgruppe, die HDI-Gerling Versicherung AG, auch in diesem Jahr zum 5. Mal in Folge zum besten Flottenversicherer gekürt und für das beste Schadenmanage- ment ausgezeichnet.

Versicherungslösungen für alle Fuhrpark-Größen. Die VGA kann diese ausgezeichneten Leistungen im Bereich Fuhrpark- und Schadenmanagement zusätzlich mit ihren attraktiven und günstigen Konditionen ergänzen. Ihr Versprechen: Unabhängig davon, wie groß Ihre Flotte ist, erhalten Sie von der VGA ein faires Angebot. Wir bieten nicht nur Konzepte für große Flotten, sondern auch attraktive Sonderkonditionen für kleinere Fuhrparks. Dies gilt insbesondere für Sie als Verbandsmitglied.

Sicher unterwegs mit der VGA. Zögern Sie nicht und nutzen auch in diesem Jahr die Mög- lichkeit zu einem unverbindlichen Vergleich. Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein au- ßerordentliches Kündigungsrecht zu, eine ordentliche Kündigung ist bis zum 30.11.2013 möglich.

Die VGA freut sich auf Ihre Rückmeldung. Wie Sie wissen, ist die VGA unser kompetenter Partner in allen Versicherungsfragen. Von Unternehmern für Unternehmen vor mehr als 60 Jahren gegründet, verfügt die VGA über eine langjährige Erfahrung und kennt sich bestens mit den betrieblichen Risiken in der Handel- und Dienstleistungsbranche aus und sichert diese zuverlässig ab. Die VGA entwickelt gemeinsam mit Ihren leistungsstarken Partnern exklusive Rahmenverträge und passgenaue Angebote für Unternehmen aus Handel und Dienstleistung. Aktuell bietet Ihnen die VGA GmbH – wie oben ausgeführt – einen unver- bindlichen Vergleich Ihrer derzeitigen Kfz-Versicherung mit dem VGA-Angebot an.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

VGA GmbH – Versicherungskonzepte für Handel und Dienstleistung Tel: 030 59 00 99 920 – info@vga.de – www.vga.de

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VERANSTALTUNGEN

11. 15. Zulieferertag der Automobilindustrie Baden-Württemberg am 12. November 2013

Der Zulieferertag Automobil Baden-Württemberg findet am 12.11.2013 im Haus der Wirt- schaft, Stuttgart statt. Zur Stärkung der Automobil- und Automobilzuliefererindustrie hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft u. a. den jährlichen Zulieferertag ins Leben gerufen, der in diesem Jahr bereits zum 15. Mal stattfindet.

„Der Zulieferertag Automobil Baden-Württemberg ist seit vielen Jahren ein etablierter Treff- punkt der Branche im Autoland. Nutzen Sie den Zulieferertag als Plattform für den Dialog, treffen Sie Gleichgesinnte, entdecken Sie Gemeinsamkeiten und profitieren Sie vom Gedan- kenaustausch.“ – schreibt der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Dr. Nils Schmid, im Flyer für den diesjährigen Zuliefe- rertag, den er am 12. November ab 9:00 Uhr eröffnen wird.

Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeit erhalten Sie unter:

http://www.automotive-bw.de

Mit freundlichen Grüßen

VDGA, Verband für Dienstleistung, Groß- und Außenhandel

Baden-Württemberg e.V.

RAin Ursula Geller-Witt (Geschäftsführerin)

VERBANDS-SERVICE (Fax: 0621/15 003 29) Informationsmaterial aus Rundschreiben Nr. 11/2013:

Wir bitten um Zusendung:

(1) Zinsanpassung – neue Konditionen

(2) BMF-Schreiben zur Rechnungsstellung –insbesondere Guthaben

Firma:___________________________________

zu Hd. Frau/Herrn:_________________________

E-Mail-Adresse: ___________________________

Referenzen

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