VITAL.NRW
Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung
Bezirksregierung Münster Dezernat 33
Frau Annette Hülsmann Leisweg 12
48653 Coesfeld über
die Geschäftsstelle der Lokalen Aktionsgruppe der VITAL.NRW-Region „berkel schlinge“
1. Antragsteller/in
Name: Stadt Gescher
Anschrift: Marktplatz 1, 48712 Gescher
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Rechtsform: Kommune
Vertretungsberechtigte/r: Thomas Kerkhoff
(Die Vertretungsberechtigung ist nachzuweisen, siehe 9. Anlagen)
Ansprechpartner/in: Thomas Kerkhoff
Telefon: 02542-60-200 Telefax: _________
E-Mail: kerkhoff@gescher.de
Kontodaten:
Kontoinhaber: _________
BIC: _________
IBAN: _________
Weitere Angaben: (zutreffendes bitte ankreuzen)
Gemeinde Kreis
Andere öffentliche Einrichtung Lokale Aktionsgruppe (LAG) Sonstige juristische Person Privatperson
Land- bzw. Forstwirtschaft Kirche
Einzelunternehmen Sonstiges Unternehmen Eingetragener Verein gemeinnützig? ja nein
Eingangsstempel
Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 78/2019
Ich bin/Wir sind vorsteuerabzugsberechtigt?
Ja Nein (Bescheinigung des Finanzamtes ist beigefügt)
2. Gegenstand der Förderung
2.1 Name der Maßnahme: Schule 4.0 – Digitale Medien nutzen
2.2 Die Maßnahme dient der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES):
Bezug zur RES (Entwicklungsziel / Handlungsfeld usw.):
Lernwelten nachhaltig ausrichten
2.3 Für folgenden Bereich wird eine Zuwendung beantragt:
2.3.1 Maßnahme zur Umsetzung einer zugelassenen Entwicklungsstrategie im Rahmen von VITAL.NRW (Ziffer 2.2 der VITAL.NRW-Richtlinie) außerhalb einer definierten Maßnahme des NRW-Programms Ländlicher Raum zur:
Stärkung der sozialen Entwicklung der Region, Stärkung der ökologischen Entwicklung der Region, Stärkung der strukturellen Entwicklung der Region, Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung der Region,
Beförderung der Integration und dauerhaften Ansiedlung von Migrantinnen und Migranten in ländlichen Gebieten.
2.3.2 Nicht flächenbezogene Maßnahme des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2020“ (Ziffer 2.3 der VITAL.NRW-Richtlinie)
(Bei Maßnahmen nach Ziffer 2.3 der VITAL.NRW-Richtlinie ist ergänzend zur Vervollständigung der VITAL.NRW-Antragsangaben der Antrag der einschlägigen Förderrichtlinie beizufügen.)
2.3.3 Kooperationsprojekt (Ziffer 2.4 der VITAL.NRW-Richtlinie) Anbahnung (Ziffer 2.4.1)
Gebietsübergreifendes Projekt (Ziffer 2.4.2) Transnationales Projekt (Ziffer 2.4.3)
Vorgesehener Projektpartner/in: _________
(Genaue Anschrift, Namen des Bundeslandes, des Mitgliedstaates, des Drittlandes)
2.4 Beschreibung der Maßnahme:
Maßnahmeort (Objektadresse / Nur bei investiven Projekten) _________
Anlass der Maßnahme
_________
Zielsetzungen der Maßnahme _________
Zielgruppe der Maßnahme _________
Synergieeffekte mit anderen Maßnahmen _________
Vorgesehene Maßnahmen zur Information und Publizität _________
Nachhaltigkeit _________
Der Umgang mit digitalen Medien ist für Kinder und Jugendliche längst zu einem festen Bestandteil im Alltag geworden. Die meisten können sich eine Welt ohne Soziale Medien, Apps oder Games heutzutage nicht mehr vorstellen – nicht umsonst wird, wer heutzutage aufwächst, als „digital native“ bezeichnet.
Auch im Bildungsbereich eröffnen digitale Medien neue Perspektiven. Viele Schüler haben Vorkenntnisse im Umgang mit Smartphones bzw. Tablets. Durch die meist intuitive Bedienung der Geräte erfordert die Verwendung im Unterricht keine besondere Einarbeitungszeit und eröffnet darüber hinaus vielfältige neue Arbeitsformen, die ebenso neue, vielfältige und vor allem individuelle Ergebnisse hervorbringen. Der Lehrende kann die bereits vorhandenen medialen Kompetenzen für sein eigenes Unterrichtsvorhaben nutzen und steigert dabei noch in erheblichem Maße die Motivation der Lerngruppe. Der Unterricht kann durch den Einsatz interessanter und anschaulicher gestaltet werden.
Des Weiteren kann er zum besseren Verständnis von Lerninhalten beisteuern. Daneben trägt der Einsatz digitaler Medien im Unterricht dazu bei, dass die Schüler Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernen, die helfen, den Herausforderungen in einer von Medien beeinflussten Welt gerecht zu werden, d.h. die Schüler erlangen in ganz vielfältiger Weise Handlungsfähigkeiten, mit denen sie nicht nur in der Schule, sondern auch in der späteren Ausbildung, im Studium und im Beruf bestehen sollen.
Vor diesem Hintergrund sollen in allen Grund- und weiterführenden Schulen der vier Vital-Kommunen Vreden, Stadtlohn, Südlohn und Gescher iPad oder Tablets und Beamer- mit Projektion auf Whiteboards sukzessive und systematisch in die Lernprozesse integriert werden. Der Einsatz der digitalen Medien soll dabei die herkömmlichen Medien nicht ersetzen sondern sinnvoll ergänzen. Zudem liegt der Fokus bei dem Einsatz im Unterricht auf den digitalen Medien als Arbeitsgeräte – die Nutzung gehört bei vielen bereits zum Alltag. Daher ist es wichtig, dass die Schüler lernen, verantwortungsbewusst mit den Geräten umzugehen und die vielfältigen Arbeitsmöglichkeiten kennenzulernen. Voraussetzung für die Umsetzung des Projekts sind zunächst eine entsprechende Netzinfrastruktur (d.h. leistungsstarke WLAN- oder LAN-Struktur). Hierum kümmern sich Schulträger der beteiligten Schulen in Eigenregie außerhalb des Projektes. Zum weiteren gelingen trägt bei, dass die Endgeräte auf einem
portablen Wagen mit Ladefunktion gesichert werden. Dadurch wir der Einsatz zum einen mobil und kann stabil zu Beginn einer Stunde gewährleistet werden.
Im Rahmen des Projektes sollen zum einen die Endgeräte, Transportwagen und die technischen Notwendigkeiten (Software etc.) angeschafft werden. Zudem soll zunächst jede Schule ihr eigenes Medienkonzept hinsichtlich des Einsatzes der Medien entwickeln, welches sich in die Lernziele der Schule eingliedert. Hier sind die Schulen bereits gestartet, teilweise liegen die Medienkonzepte schon vor.
Anschließend sollen die Inhalte und Arbeitsweisen miteinander vernetzt, und wo nötig/
möglich aufeinander abgestimmt werden, damit die vorhandenen Ressourcen sinnvoll genutzt werden können und z.B. beim Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule kein Abriss sondern eine sinnvolle Fortsetzung des Einsatzes der Medien für die Schüler entsteht. Zudem wäre ein weiterer regionaler Vorteil, dass auch beim Besuch einer weiterführenden Schule in einer anderen VITAL.Kommune kein Medienbruch vorkommt, sondern eine digitale gleich ausgerüstete Bildungsregion Berkel-Schlinge entsteht.
Im Rahmen der Medienkonzepte wird auch ein Fortbildungsplan erarbeitet, der eine qualifizierte und stetige Befähigung der Lehrkräfte im Umgang mit digitalen Medien bzw. den iPad oder Tablets sicherstellt. Denn von hoher Bedeutung für den Erfolg des Prozesses ist es, dass die Lehrenden von dem erarbeiteten Medienkonzept überzeugt sind und einen Mehrwert für ihren Unterricht sehen. Hiervon durften sich die Schulen in Gescher gemeinsam mit der Verwaltung in einer Grundschule in Hamm überzeugen. Alle Beteiligten waren von den vielfältigen Möglichkeiten, die durch den digitalen Unterricht ermöglicht werden, begeistert. Es wird geprüft, ob das Medienzentrum Borken Unterstützung bei der Erstellung des Medienkonzeptes leisten und mögliche Schulungen durchführen kann.
Zusammenfassung:
Ab dem Schuljahr 2019/2020 soll zunächst in allen beteiligten Schulen die entsprechenden Voraussetzungen (Medienkonzept, Netzinfrastruktur) geschaffen werden, um dann nach Anschaffung der Technik zunächst in einer einjährigen Pilotphase in ausgewählten Fächern, den Unterricht mit Unterstützung digitaler Medien zu gestalten. Die Lehrenden bestimmen dabei das Maß des Einsatzes von iPad oder Tablets im Unterricht, d.h., dass neben dem Einsatz von iPad oder Tablets auch weiterhin konventionelle Medien genutzt werden. Hierbei sollen sich die Schulen insbesondere mit den Nachbarkommunen (Heek, Ahaus, Legden) austauschen, die bereits im Rahmen eines LEADER-Projektes (Schulformübergreifendes Kooperationsprojekt
„Weiterentwicklung des Unterrichts durch digitale Medien angesichts gemeinsamer Herausforderungen“) Erfahrungen in diesem Kontext sammeln durften. Die eigenen Erfahrungen werden zudem dokumentiert, so dass der Einsatz der Medien im Rahmen der erstellten Medienkonzepte evaluiert und sinnvoll weiterentwickelt werden kann.
Zudem sollen in der Pilotphase im Rahmen des Fortbildungsplanes Schulungen für die Lehrenden stattfinden, damit diese die Medien kompetent einsetzen können.
Für eine reibungslose Umsetzung des Projektes soll für die Laufzeit des Projektes ein externer Dienstleister für den technischen Support zur Verfügung stehen (4h/ Woche);
zudem soll ein Projektkoordinator (8h/ Woche) als Verantwortlicher für den Austausch und Vernetzung der beteiligten Schulen, die Fortbildungsplanung etc. benannt werden.
Der Projektkoordinator prüft zudem die Möglichkeiten für eine Plattform, auf der langfristig Lerninhalte der verschiedenen Schulen zur Verfügung gestellt werden sollen.
Ziele des Projektes sind die effektivere Gestaltung des Unterrichts und Verbesserung der Lehr- und Lernmethoden, die Steigerung der Motivation bei den Schülern und ein verantwortungsvoller Umgang der Schüler mit den digitalen Medien. Es soll der Startschuss für die digitale Bildungsregion Berkel-Schlinge erfolgen.
Durch die Erarbeitung von Medienkonzepten an den Schulen sollen Lehrer sich mit den pädagogischen Möglichkeiten, die durch die Nutzung von digitalen Medien eröffnet werden auseinandersetzen und sich sowohl schulintern als auch darüber hinaus mit anderen Schulen zu diesem Thema austauschen. Neben der Verbesserung der Lehrmethoden wird dadurch auch eine effektivere Gestaltung des Unterrichtes erwartet.
Die Schüler lernen durch den Unterricht mit digitalen Medien, verantwortungsbewusst mit dem iPad oder Tablet umzugehen und werden mit den vielfältigen Arbeitsmöglichkeiten dieses Mediums im Unterricht vertraut gemacht. Die Schüler erhalten damit im Unterrichtsalltag einerseits die Möglichkeit, individuell an den Geräten die Lerninhalte abzurufen und zu bearbeiten, können sich andererseits aber auch mit anderen Schülern vernetzen um Lösungswege und Ergebnisse zu diskutieren.
Die Möglichkeit, die individuellen digitalen Bilder auch auf eine digitale Wandtafel zu übertragen, ermöglicht zudem die klassenweite Besprechung der Einzelergebnisse. Mit iPad oder Tablets ist es möglich, Arbeitsprozesse zu visualisieren, darüber hinaus ermöglichen sie ein zeitlich und räumlich unabhängiges Lernen.
Die schulspezifisch erarbeiteten Medienkonzepte sollen sowohl in der jeweiligen Kommune als auch darüber hinaus genutzt werden, um sich über didaktisch- methodische Inhalte und Arbeitsweisen in den unterschiedlichen Schulformen auszutauschen.
Daneben knüpft dieses Vital-Projekt an das LEADER-Projekt in der Region „Ahaus-Heek- Legden“ an, welches die Idee eines virtuellen Lehrbuches aufgreift, in dem Lehrstoffe verschiedener Fächer und Schulformen enthalten sind und auf das die Schüler auch nach einem Schulwechsel weiterhin Zugriff haben.
Zudem soll von den Erfahrungen profitiert werden, die im Rahmen des LEADER- Projektes hinsichtlich der Erprobung des Konzeptes „Bring your own device“ gesammelt werden. Dies führt zur effektiveren und früheren Nutzung bestehender Ressourcen und Generierung von Synergieeffekten. Darüber hinaus sollen insbesondere die praktischen Erfahrungen untereinander ausgetauscht werden.
Zudem führt das Projekt zu einer besseren Qualifizierung von Kindern und Jugendlichen für den Arbeitsmarkt.
Am Ende des Projektes soll an allen Schulen der beteiligten Kommunen als Ausfluss der erarbeiteten Medienkonzepte mit iPad oder Tablets im Unterricht gearbeitet werden. Es soll ein Netzwerk aufgebaut sein, um sich untereinander über Praxiserfahrungen auszutauschen. Daneben soll eine Plattform zur Verfügung gestellt werden, auf der Lehrende und Schüler auf virtuelle Lehrbücher zurückgreifen können und auf denen Lehrstoffe verschiedener Fächer und Schulformen abzurufen sind.
Sofern sich eine Schule oder Kommune gegen den weiteren Einsatz der angeschafften Geräte entscheidet, werden diese unter den anderen Projektpartnern aufgeteilt, sodass die Sachgüter dauerhaft dem Zuwendungszweck zur Verfügung stehen.
Dadurch werden Erfahrungen und Kenntnisse dauerhaft an die beteiligten Akteure weitergegeben, wodurch die Fortführung auch nach Projektende erreicht werden soll und kann.
3. Durchführungszeitraum
Geplanter Durchführungszeitraum von 01.08.2019 bis 31.07.2020.
Wichtiger Hinweis: Mit der Ausführung der Maßnahme (z.B. Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen) darf nicht vor Bewilligung durch die Bezirksregierung begonnen werden.
Über eventuelle Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns entscheidet die Bewilligungsstelle. Ein entsprechender Antrag ist separat zum Maßnahmeantrag zu stellen.
4. Kostenplan
Zum Nachweis der folgenden Angaben sind dem Antrag detaillierte Kostenaufstellungen, Kostenberechnungen oder Angebote der einzelnen Maßnahmebestandteile beizufügen.
Maßnahmebestandteile 2019 2020 2021 Gesamt
Sachaufwendungen 432.000,00 432.000,00
Fremdleistungen 9.500,00 9.500,00
Fiktive Ausgaben in Form von freiwilligen unentgeltlichen Arbeitsleistungen gem. Ziffer 5.4.8 der VITAL.NRW- Richtlinie
Insgesamt 441.500,00 441.500,00
5. Einnahmen
Werden durch die Maßnahme Einnahmen innerhalb des Durchführungs- zeitraums erzielt? Ja Nein
Wenn ja, welche?
(Beschreibung)
_________
Erwartete Höhe der Einnahmen während des Durchführungszeitraums:
_________
6. Finanzierungsplan
Betrag in €
Gesamtausgaben der Maßnahme (brutto) 441.500,00 abzgl. nicht zuwendungsfähiger Ausgaben abzgl. Einnahmen
(sofern sie innerhalb des Durchführungszeitraums anfallen, die
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben > 50.000 € sind und/oder es sich nicht um eine Deminimis-Beihilfe handelt)
zuwendungsfähige Ausgaben 441.500,00
Beantragter Fördersatz (in %) 56,62
VITAL.NRW-Zuwendung 249.977,30
Eigenanteil 54.772,70
Bewilligte / Beantragte öffentliche Förderung
durch Kommunen Stadtlohn und Vreden (je 54.750 €
sowie Gemeinde Südlohn (27.250 €) 136.750,00
Sonstige Finanzierungsanteile Dritter (z.B.
zweckgebundene Spenden)
Aufteilung der Ausgaben und Finanzierung der Maßnahme auf mehrere Jahre:
2019 2020 2021 Gesamt
VITAL.NRW-Zuwendung 249.977,30 249.977,30
Eigenanteil 54.772,70 54.772,70
Bewilligte / Beantragte öffentliche Förderung durch _________
136.750,00 136.750,00
Sonstige
Finanzierungsanteile Dritter (z.B.
zweckgebundene Spenden)
Zuwendungsfähige
Gesamtausgaben 441.500,00 441.500,00
7. Erklärungen
7.1 Ich bin/Wir sind Eigentümer des zu fördernden Objekts/Grundstücks Ja
Nein (In diesem Fall ist eine Zustimmungserklärung des Eigentümers bzw.
ein Nachweis über das Nutzungsrecht für die Dauer der Zweckbindung vorzulegen.)
7.2 Ich/Wir versichere/n die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und beigefügten Unterlagen.
7.3 Ich/Wir bestätige(n), dass die Maßnahme nicht aus weiteren Förderprogrammen unterstützt wird.
7.4 Ich/Wir erkläre(n), dass vor Bewilligung des Antrags oder Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch die Bezirksregierung nicht mit der zu fördernden Maßnahme begonnen wird.
7.5 Ich/Wir erkläre(n), dass Daten für die Evaluation der Projekte sowie des Gesamtprogramms vorgehalten und abgefragt werden können.
7.6 Ich/Wir versichere(n), dass in den letzten 5 Jahren gegen mich keine Geldbuße von wenigstens 2.500 € nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch rechtskräftig verhängt wurde oder ich/wir nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt wurde/n.
8. Datenschutz Kontrolle
8.1 Mir/Uns ist bekannt, dass die zur Antragsberechtigung und zum
Verwendungszweck angegebenen Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 1 des
Landessubventionsgesetzes vom 24. März 1977 (GV.NRW. S. 136/SGV. NW 74) und dem Subventionsgesetz vom 29. Juli 1976 (BGBl. I, S.2037) sind.
8.2 Mir/Uns ist bekannt, dass die Angaben des Antrages an die zuständigen Organe des Landes, des Bundes und der EU übermittelt werden können, alle Angaben zum Zwecke einer zügigen Bearbeitung des Antrages sowie zu statistischen Zwecken gespeichert werden können.
9. Ergänzende Unterlagen/Anlagen
Folgende Anlagen sind beigefügt (soweit zutreffend):
Anlagen zur Rechtsform
Anlagen zur Vertretungsbefugnis
Bescheinigung über die Vorsteuerabzugsberechtigung des Finanzamtes detaillierte Ausgabenaufstellung / Kostenvoranschläge
Erläuterungen zu den einzelnen Kostenpositionen und ggf. Bezug zum Projektinhalt
Folgekostenberechnung
Nachweis über die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit Erklärung über Drittmittelfinanzierungen
Zustimmungserklärung des Eigentümers bzw. Nachweis über das Nutzungsrecht für die Dauer der Zweckbindung
Bei Förderung von Baumaßnahmen:
Anlagen zum Bauprojekt (Lageplan, Fotos des Objekts, Bauzeichnungen, detaillierte Baubeschreibung usw.)
Zustimmungen und Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung/Nutzungserklärung) Bei Förderung von Personalstellen:
Entwurf des Arbeitsvertrags Stellenprofil
Bei Maßnahmen nach Ziffer 2.3 der VITAL.NRW-Richtlinie:
Antrag der einschlägigen Förderrichtlinie
Bei Maßnahmen nach Ziffer 2.4 der VITAL.NRW-Richtlinie:
Unterschriebene Kooperationsvereinbarung
Anlagen zur Haushaltssituation bei Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept?
Ja
Nein, nicht notwendig
___________________________________________________________________
Ort, Datum (Name in Druckbuchstaben) Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Nicht vom Antragsteller auszufüllen!
================================================================
Zustimmender Beschluss der LAG vom _________
___________________________________________________________________
Ort, Datum (Name in Druckbuchstaben) Unterschrift des Vertretungsberechtigten
Folgende Anlagen sind von der LAG beizufügen:
• Zustimmungsbeschluss der LAG über das vorgelegte Projekt
• Sitzungsprotokoll und unterschriebene Teilnehmerliste der entsprechenden LAG- Sitzung
• Projektbewertungsbogen
Bescheinigung des Finanzamtes Ahaus
zur Vorlage bei der Bezirksregierung Münster Förderantrag vom _________ (bitte Ablichtung des Antrags dem Finanzamt vorlegen)
Maßnahme: Schule 4.0 – Digitale Medien nutzen
A. Angaben zur Person
Name Vorname, Firma Stadt Gescher
Geburtstag, Gründungsdatum Rechtsform
Kommune
Wohnort, Firmensitz, Straße, Hausnummer Marktplatz 1, 48712 Gescher B. Angaben zum Vorsteuerabzug
Dem/der Antragsteller/in steht für die im Rahmen der beantragten Fördermaßnahme bezogenen Leistungen kein Vorsteuerabzug
nur ein anteiliger Vorsteuerabzug in Höhe von v.H.
zu.
Begründung:
Der Vorsteuerabzug steht dem Antragsteller für die nachfolgend beschriebenen Leistungsbezüge Beschreibung der Leistungsbezüge (ggf. auf gesondertem Blatt)
nicht zu, weil
der Antragsteller nicht unternehmerisch tätig ist und durch die geförderte Maßnahme auch nicht unternehmerisch tätig wird.
der Antragsteller zwar unternehmerisch tätig ist, der Vorsteuerabzug aber nach § 15 UStG ausgeschlossen ist.
nur teilweise zu, weil die Leistungen im Rahmen der beantragten Fördermaßnahme vom Antragsteller nur teilweise für eine unternehmerische Tätigkeit bezogen werden.
Diese Bescheinigung dient ausschließlich der Verwendung im Rahmen des oben genannten Förderantrags. Sie entfaltet für etwaige Steuerfestsetzungen keine Bindungswirkung.
(Siegel des Finanzamtes)
Im Auftrag
Nur gültig im Original, ohne Streichungen, mit Dienstsiegel und Unterschrift oder als beglaubigte Fotokopie