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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

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Academic year: 2022

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(1)

Senator für Inneres Contrescarpe 22-24 28203 Bremen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

ANTRAGSTELLER:*

     

ANSCHRIFT:

     

     

C/O:

     

TELEFON:

     

FAX:

     

EMAIL:

     

EINTRAG IM FOLGENDEN

REGISTER:

     

REGISTERNUMMER:

     

RECHTSFORM:

     

GRÜNDUNGSDATUM:

     

ZUM VORSTEUERABZUG NACH § 15 USTG

BERECHTIGT:

ja nein

* Die Bezeichnung muss exakt mit dem Eintrag im Handels- bzw. Vereinsregister übereinstimmen.

Projektbeschreibung

TITEL UND KURZBESCHREIBUNG:

     

INHALTLICHE BESCHREIBUNG:

     

gegebenenfalls noch weitere Angaben oder Materialien im Anhang beifügen

(2)

BEGINN DER MAßNAHME:**

ENDE DER MAßNAHME

** Bitte beachten Sie, dass Zuwendungsanträge nur vor Beginn einer Maßnahme zu stellen sind.

PROJEKTPARTNER:

Kooperation mit anderen Vereinen, Institutionen etc. (bitte aufzählen)      

PROJEKTREICHWEITE:

Anzahl Teilnehmer: davon weiblich/männlich:

           

DURCHFÜHRUNGSORT/STADTTEIL: BEGINN:** ENDE:

                 

Ausgaben

I. PERSONALAUSGABEN

VERGÜTUNGEN ETC.

€      

SOZIALABGABEN

€      

II. SACHAUSGABEN

MIETE

€      

BEWIRTSCHAFTUNGSKOSTEN

(für Gebäude, Anlagen o.ä.)

€      

BÜROAUSGABEN

(z.B. Papier, Ordner etc.)

€      

DIENSTLEISTUNGEN

€      

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

(z.B. Flyer, Werbung etc.)

€      

SACH- UND MATERIALKOSTEN

(projektbezogene Sachkosten, wie z.B. Spraydosen,

Sportausrüstung o.ä.)

€      

PAUSCHALE SACHAUSGABEN

(nicht direkt projektbezogen, aber im Umfang der Maßnahme

anfallend)

€      

III. INVESTITIONSAUSGABEN

BAUMASSNAHMEN

€      

SONSTIGE BESCHAFFUNGEN

€      

GESAMTAUSGABEN €      

(3)

Finanzierung

EIGENANTEIL

€      

ERWARTETE EINNAHMEN

€      

LEISTUNGEN DRITTER

(OHNE ÖFFENTLICHE FÖRDERUNG)

€      

SONSTIGE FÖRDERUNG BREMENS

(BITTE NACHFOLGEND AUFLISTEN)

€      

     

€      

     

€      

SONSTIGE ÖFFENTLICHE FÖRDERUNG

(BITTE NACHFOLGEND AUFLISTEN)

€      

     

€      

     

€      

GESAMTEINNAHMEN €      

GESAMTAUSGABEN €      

FEHLBEDARF

€      

BEANTRAGTE ZUWENDUNG

     

Ansprechpartner

NAME:

     

FUNKTION:

     

ANSCHRIFT:***

     

     

TELEFON:***

     

FAX:***

     

EMAIL:***

     

NAME:

     

FUNKTION:

     

ANSCHRIFT:***

     

     

TELEFON:***

     

FAX:***

     

EMAIL:***

     

*** nur bei abweichenden Angaben von der Institution

(4)

Bankverbindung

NAME DER BANK:

     

KONTOINHABER:

     

BANKLEITZAHL:

     

KONTONUMMER:

     

IBAN:

     

BIC:

     

LANDESMINDESTLOHNGESETZ

Nach dem am 01. September 2012 in Kraft getretenen Landesmindestlohngesetz gewähren die Freie Hansestadt Bremen und die Gemeinden Bremen und Bremerhaven sowie Einrichtungen im Sinne von § 4 Landesmindestlohngesetz Zuwendungen gemäß § 23 Landeshaushaltsordnung nur, wenn sich die Empfänger/Innen verpflichten, ihren Arbeitnehmer/Innen mindestens den festgelegten Mindestlohn – zurzeit ein Entgelt von € 8,80 brutto pro Stunde – zu zahlen.

Dementsprechend verpflichten wir uns, unseren Arbeitnehmer/Innen mindestens ein Entgelt von € 8,80 brutto je Zeitstunde zu zahlen.

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Wir sind damit einverstanden, dass die Angaben im und zum Antrag zur Antragsbearbeitung in einer zentralen Zuwendungsdatenbank sowie zu statistischen Zwecken gespeichert werden können, die Einhaltung der Verpflichtungen sowie die Angaben des Antrags auch an Ort und Stelle überprüft werden können und unsere Daten (z.B. Namen, Bezeichnung des Vorhabens, Höhe der Zuwendung, Höhe der Eigeneinnahmen, Höhe der Zuwendung Dritter usw.) im jährlich durch die Senatorin für Finanzen zu erstellenden und nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu veröffentlichenden Zuwendungsbericht aufgenommen und veröffentlicht werden.

BESSERSTELLUNGSVERBOT

Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Zuwendungen nach § 23 der Landeshaushaltsordnung zur institutionellen Förderung dürfen nur mit der Auflage bewilligt werden, dass der Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten nicht besser stellt als vergleichbare Beschäftigte der bremischen Verwaltung; vorbehaltlich einer abweichenden tarifvertraglichen Regelung dürfen deshalb keine günstigeren Arbeitsbedingungen vereinbart werden, als sie für Beschäftigte der bremischen Verwaltung jeweils vorgesehen sind. Entsprechendes gilt für Projektförderung, wenn die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Wir werden die KSKP über öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen im Vorfeld zu informieren und erteilen der KSKP die Erlaubnis unser Projekt in der KSKP-Projektdatenbank aufzunehmen und auf der KSKP Homepage darzustellen. Weiter sind wir damit einverstanden, dass die KSKP im Rahmen des Projektes entstandene Bildmaterialien etc. der KSKP für ihre Öffentlichkeitsarbeit und Geschäftsberichte nutzt.

ORT, DATUM

     

RECHTSVERBINDLICHE UNTERSCHRIFT

Referenzen

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