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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung / Kinder- und Jugendbeirat

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Academic year: 2022

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Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail des/der Antragstellers/in

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An:

Ortsamt Burglesum Oberreihe 2

28717 Bremen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung / Kinder- und Jugendbeirat

Allgemeine Hinweise:

Gemäß Beschluss des Senats der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2013 wird die Bewilligung der Anträge auf Gewährung einer Zuwendung ab dem Jahr 2014 mittels einer Eingabe der Antragsdaten in eine zentrale Zuwendungsdatenbank geprüft.

Die Antragsdaten werden aufgrund der Angaben in diesem Antrag erhoben.

Fehlende Angaben führen dazu, dass der Antrag nicht bearbeitet werden kann.

Kurzbezeichnung / Art der Maßnahme

Inhaltliche Beschreibung der Maßnahme (ggf. gesondertes Blatt verwenden)

Ort der Maßnahme (genaue Anschrift)

Beginn der Maßnahme: Ende der Maßnahme:

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2

Wurde mit der Maßnahme bereits begonnen? Wenn ja, Begründung:

Ausgaben und Finanzierung

Allgemeine Hinweise:

Es wird grundsätzlich keine Vollfinanzierung gewährt.

Nicht zuwendungsfähig sind gemäß § 23 Landeshaushaltsordnung Sachleistungen;

Leistungen, auf die der Empfänger einen dem Grund und der Höhe nach unmittelbar durch Rechtsvorschriften begründeten Anspruch hat; Ersatz von Aufwendungen […].

Ausgaben (Positionen einzeln aufführen) gfl. gesondertes Blatt verwenden

Betrag

Gesamtausgaben € Einnahmenbitte alle Einnahmen angeben und einzeln aufführen

Eigenmittel Spenden

Kostenübernahme Dritter (wer?)

Sonstiges

Gesamteinnahmen

Antragssumme

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3

Wurden für o.a. Maßnahme bei anderen Stellen weitere Mittel beantragt?

Nein Ja

Wenn ja,

bei welchen Trägern, Behörden etc. und Höhe der beantragten Mittel

Ist der Zuwendungsempfänger für diese Maßnahme vorsteuerabzugsberechtigt?

Nein Ja

Kann der Zweck der Zuwendung auch durch eine Bürgschaft oder ein Darlehen erreicht werden?

Nein Ja

Kann die Gesamtfinanzierung der Maßnahme auch dann gesichert werden, wenn die beantragte Zuwendung nicht oder nicht in vollem Umfang bewilligt wird?

Wenn Ja, wodurch? ………

Nein

Mindestlohnerklärung

 „Nach dem am 01.01.2019 in Kraft getretenen Landesmindestlohngesetz gewähren die Freie Hansestadt Bremen und die Gemeinden Bremen und Bremerhaven sowie Einrichtungen im Sinne von § 4 Landesmindestlohngesetz Zuwendungen gem. § 23 LHO nur, wenn sich die Empfänger/innen verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den festgelegten Mindestlohn –zurzeit ein Entgelt von 9,19 € (brutto) pro Stunde – zu zahlen.

Dementsprechend verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, meinen/unseren

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens ein Entgelt von 9,19 € (brutto) je Zeitstunde zu zahlen.

Soweit zutreffend:

In meinem/unseren Unternehmen kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung, und zwar:

………“

 Es wird kein Personal beschäftigt.

(4)

4

Vereinssatzung und aktueller Vereinsregisterauszug (nur für eingetragene Vereine)

sind in der Anlage beigefügt.

liegen Ihnen bereits aufgrund einer früheren Förderung vor.

Verantwortlicher Ansprechpartner (für Rückfragen) Name, Vorname

Anschrift Telefon

_______________________ ____________________________________

Ort, Datum Stempel / Unterschrift des Antragstellers

Mail-Adresse

Referenzen

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