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Die FTI Touristik App: Ihre Reise immer dabei!

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Academic year: 2022

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endlich ist es soweit. Nur noch wenige Tage und es heißt für Sie: Raus aus dem Alltag und hinein ins Urlaubsvergnügen.

Anbei erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Bitte überprüfen Sie diese vor Ihrer Abreise auf Vollständigkeit. Sollten Sie noch Fragen zu den Unterlagen oder Ihrem Versicherungsschutz haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro oder Ihren Online-Reisevermittler. Für Wünsche oder Fragen während Ihrer Reise, kontaktieren Sie unsere Kollegen der örtlichen Repräsentanz. Sie finden alle Kontaktdaten auf den nachfolgenden Seiten.

In dringenden Notfällen ab Abreisetag steht Ihnen zusätzlich an 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche, die folgende Notfallnummer zur Verfügung: Tel.: +49 (0) 89 542 202 50 (Deutsch & Englisch)

Egal ob persönlich oder per Telefon, wir sind für Sie da, damit Ihr Urlaub zu einem rundum gelungenen Erlebnis wird.

Wir wünschen Ihnen viele schöne Momente und eine erholsame Zeit!

Ihr Team der FTI Touristik GmbH

FTI Touristik GmbH I Landsbergerstraße 88 I 80339 München I www.fti.de

IHRE REISEUNTERLAGEN

Wir wünschen eine schöne Reise!

6 Tipps zum nachhaltigen Reisen

Tipp 1: Mit wenig Gepäck reisen

Ob Auto oder Flugzeug: Je schwerer Taschen und Koffer sind, desto mehr CO2 fällt auf der Fahrt in den Urlaub an.

Packen Sie deshalb nur so viel ein, wie wirklich nötig ist.

Tipp 2: Wasser sparen

Achten Sie auch in den Ferien auf einen geringen Wasser- verbrauch. Duschen Sie nicht übermäßig lange und ver- wenden Sie Ihre Handtücher möglichst mehrere Tage hintereinander, um tägliches Waschen zu vermeiden.

Tipp 3: Müll vermeiden

Reduzieren Sie Müll und Plastik, indem Sie z.B. beim Einkaufsbummel eine wiederverwendbare Tasche verwenden. Hinterlassen Sie keinen Müll wie leere Shampoo-Flaschen im Urlaubsland, denn dort sind Müll- entsorgungsanlagen teilweise nur spärlich vorhanden.

Tipp 4: Hören Sie auf Ihr „Bauchgefühl“

Ein Großteil des Mülls um Urlaubsland entfällt auf die Gastronomie. Achten Sie also gerade am Buffet darauf, sich nur so viel auf den Teller zu packen, wie auch in den Magen passt.

Tipp 5: Umweltfreundliche Sonnencreme

Chemische Substanzen in vielen Sonnencremes schaden dem Meer und insbesondere Korallenriffen. Achten Sie beim Kauf neben ausreichendem UV-Schutz darauf, dass Cremes die Stoffe Oxybenzon und Octocrylen nicht enthalten.

Tipp 6: CleanUps für die Umwelt

Nehmen Sie bei jedem Strandbesuch drei Plastikmüll- Teile mit und entsorgen Sie sie. Immer mehr Urlauber halten diese Regel ein und bewirken gemeinsam etwas Nachhaltiges.

Die FTI Touristik App:

Ihre Reise immer dabei!

• Ihre Reise auf einen Blick mit Details zu Rail&Fly, Ihrem Flug, Transfer, Hotel und Mietwagen und Informa tionen, falls sich etwas ändern sollte

• Reisecountdown und Wetterbericht für maximale Urlaubsvorfreude

Sehr geehrte Frau Schwanke,

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endlich ist es soweit. Nur noch wenige Tage und es heißt für Sie: Raus aus dem Alltag und hinein ins Urlaubsvergnügen.

Anbei erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Bitte überprüfen Sie diese vor Ihrer Abreise auf Vollständigkeit. Sollten Sie noch Fragen zu den Unterlagen oder Ihrem Versicherungsschutz haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro oder Ihren Online-Reisevermittler. Für Wünsche oder Fragen während Ihrer Reise, kontaktieren Sie unsere Kollegen der örtlichen Repräsentanz. Sie finden alle Kontaktdaten auf den nachfolgenden Seiten.

In dringenden Notfällen ab Abreisetag steht Ihnen zusätzlich an 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche, die folgende Notfallnummer zur Verfügung: Tel.: +49 (0) 89 542 202 50 (Deutsch & Englisch)

Egal ob persönlich oder per Telefon, wir sind für Sie da, damit Ihr Urlaub zu einem rundum gelungenen Erlebnis wird.

Wir wünschen Ihnen viele schöne Momente und eine erholsame Zeit!

Ihr Team der FTI Touristik GmbH

FTI Touristik GmbH I Landsbergerstraße 88 I 80339 München I www.fti.de

IHRE REISEUNTERLAGEN

Wir wünschen eine schöne Reise!

6 Tipps zum nachhaltigen Reisen

Tipp 1: Mit wenig Gepäck reisen

Ob Auto oder Flugzeug: Je schwerer Taschen und Koffer sind, desto mehr CO2 fällt auf der Fahrt in den Urlaub an.

Packen Sie deshalb nur so viel ein, wie wirklich nötig ist.

Tipp 2: Wasser sparen

Achten Sie auch in den Ferien auf einen geringen Wasser- verbrauch. Duschen Sie nicht übermäßig lange und ver- wenden Sie Ihre Handtücher möglichst mehrere Tage hintereinander, um tägliches Waschen zu vermeiden.

Tipp 3: Müll vermeiden

Reduzieren Sie Müll und Plastik, indem Sie z.B. beim Einkaufsbummel eine wiederverwendbare Tasche verwenden. Hinterlassen Sie keinen Müll wie leere Shampoo-Flaschen im Urlaubsland, denn dort sind Müll- entsorgungsanlagen teilweise nur spärlich vorhanden.

Tipp 4: Hören Sie auf Ihr „Bauchgefühl“

Ein Großteil des Mülls um Urlaubsland entfällt auf die Gastronomie. Achten Sie also gerade am Buffet darauf, sich nur so viel auf den Teller zu packen, wie auch in den Magen passt.

Tipp 5: Umweltfreundliche Sonnencreme

Chemische Substanzen in vielen Sonnencremes schaden dem Meer und insbesondere Korallenriffen. Achten Sie beim Kauf neben ausreichendem UV-Schutz darauf, dass Cremes die Stoffe Oxybenzon und Octocrylen nicht enthalten.

Tipp 6: CleanUps für die Umwelt

Nehmen Sie bei jedem Strandbesuch drei Plastikmüll- Teile mit und entsorgen Sie sie. Immer mehr Urlauber halten diese Regel ein und bewirken gemeinsam etwas Nachhaltiges.

Zu Ihrem eigenen Schutz sowie dem Schutz der anderen Mitreisenden bitten wir Sie um Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln, insbesondere auch um Beachtung der Pflicht zum Tragen von Mundschutzmasken.

Diese gilt in allgemein zugänglichen, öffentlichen Bereichen des Hotels sowie am Flughafen, im Flugzeug und im Transferbus.

Bitte beachten Sie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske an Bord verschiedener Airlines sowie ab deut- schen Abflughäfen. Bitte erkundigen Sie sich über die für Sie geltenden Bestimmungen auf der jeweiligen Website Ihrer Airline und Ihres Abflughafens. Um Probleme am Ankunfts- und Abflugtag zu vermeiden, wird das Mitführen medizinischer Masken in ausreichender Menge für den Hin-und Rückflug empfohlen. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Bitte beachten Sie, dass einige Airlines besondere Beförderungsbedingungen festlegen, unter anderem für die Beförderung die Vorlage eines negativen PCR-Tests verlangen. Weitere Informationen über die für eine Beförderung notwendigen Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Airline. Darüber hinaus bitten wir Sie bei Umsteigeverbindungen um Beachtung der für das jeweilige Transitland geltenden Einreisebestimmungen, über die Sie sich unter

https://www.fti-group.com/de/reiseservice/einreise-aufenthalt informieren können.

Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, zu Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen.

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.

WICHTIGE INFORMATIONEN

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ausgestellt von/issued by Tomanummer date of issue

booking ref.

FLUGINFORMATION / E-TICKET

Ihre Flugdaten:

Datum----Flugnr.--ab---von---nach---an--- 29.08.21 2A Rail&Fly Germany Hannover

29.08.21 CXI0758 03:05 Hannover Heraklion 07:20 20kg 08.09.21 X3 4107 17:45 Heraklion Hannover 20:15 15kg 08.09.21 2A Hannover Rail&Fly Germany

26Aug21 FTI Touristik GmbH Landsberger Str. 88 80339 Muenchen/Germany

01928137 15BRD/MUC

WICHTIGE HINWEISE

Sollten Sie online einchecken, finden Sie Reservierungsnummer/Filekey bei Ihren persönlichen Fluginformationen, sofern wir von Ihrer Fluggesellschaft Mitteilung darüber erhalten haben. Um zusätzlich anfallende Gebühren am Flughafen zu vermeiden, beachten Sie hierbei die Check-in-Informationen der Fluggesellschaft auf den nachfolgenden Seiten.

Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Welches Abkommen zur Anwendung kommt richtet sich danach, welche Staaten die jeweiligen Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter http://fti.de/kundeninfo

Die jeweils aktuellen Informationen über gefährliche Gegenstände im Passagiergepäck sowie über elektronische Geräte an Bord des Flugzeuges können Sie den Hinweisen im Internet unter: http://fti.de/kundeninfo entnehmen.

Ganzjährig, jedoch insbesondere zu den Ferienzeiten, sind die Flughäfen stark frequentiert. Es können vermehrt Wartezeiten am Check-in oder an den Kontrollstellen auftreten.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld der Abreise bei Ihrem Abflug- hafen über die aktuelle Situation und reisen Sie ggf. früher an.

IHRE REISEUNTERLAGEN

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ausgestellt von/issued by Tomanummer date of issue

booking ref.

FLUGVOUCHER / E-TICKET

Sehr geehrte Frau Schwanke,

die Erstellung Ihres elektronischen Tickets (E-Ticket) wurde im Computersystem der Fluggesellschaft veranlasst. Sie erhalten Ihre Bordkarte unter Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses am Check-In-Schalter Ihrer Fluggesellschaft.

Wichtig: Bitte finden Sie sich 2 Stunden vor Abflug am Abfertigungs- schalter ein und beachten Sie die Einreisebestimmungen Ihres Zielgebiets!

Hinweis: Dieser Info-Voucher ist für folgende Reiseteilnehmer gültig:

SCHWANKE, NATALIE KOKA, MARCEL

26Aug21 FTI Touristik GmbH Landsberger Str. 88 80339 Muenchen/Germany

01928137 15BRD/MUC

ausgestellt von/issued by date of issue

booking ref.

KONTAKTDATEN

Laut Beförderungsbedingungen sind Sie verpflichtet, sich Ihre Rückflugzeit bis 24 Stunden - jedoch nicht früher als 2 Tage vor Rückflug - bestätigen zu lassen. Bitte wenden Sie sich an die gebuchte Airline oder an die Zielgebietsagentur, sofern eine Hotelleistung über uns gebucht wurde.

26Aug21 FTI Touristik GmbH Landsberger Str. 88 80339 Muenchen/Germany 15BRD/MUC

IHRE REISEUNTERLAGEN

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ausgestellt von/issued by Tomanummer date of issue

booking ref.

HOTEL-VOUCHER

Gäste/Pax Unterkunft/Accommodation HER2EG SCHWANKE, NATALIE /MRS.53 HOTEL DACH 29Aug21 - 08Sep21 KOKA, MARCEL /MR. 20 STAR BEACH & VILLAGE 10 night(s) Kreta

Chersonissos Tel:+302897029351

Double/Twin Room * Type A All Inclusive

26Aug21 FTI Touristik GmbH Landsberger Str. 88 80339 Muenchen/Germany

01928137 15BRD/MUC

€B^^^B€ gU8€B^^^B€

)!%-3+B,Lr"5/4@

€B^^^B€>T&y&a[!hc

ausgestellt von/issued by Tomanummer

date of issue booking ref.

VOUCHER

Gäste/Pax 29Aug21 - 08Sep21

SCHWANKE, NATALIE /MRS.53 ***** TRANSFERVOUCHER *****

KOKA, MARCEL /MR. 20 Flughafen - Hotel - Flughafen 26Aug21 FTI Touristik GmbH

Landsberger Str. 88 80339 Muenchen/Germany

01928137 15BRD/MUC

ausgestellt von/issued by Tomanummer

date of issue booking ref.

VOUCHER

Wenn Sie aus der Ankunftshalle kommen,

wenden Sie sich bitte an die Kollegen am FTI/Meeting Point Hellas Schalter.

Bei Problemen melden Sie sich bitte telefonisch unter: 0030 6945 932421 26Aug21 FTI Touristik GmbH

Landsberger Str. 88 80339 Muenchen/Germany

01928137 15BRD/MUC

IHRE REISEUNTERLAGEN

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ZUSATZINFORMATIONEN

Sollten Sie vor Ort Unklarheiten oder Fragen zu Ihren gebuchten Leistungen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Agentur:

Meeting Point Hellas 7 Kassapaki Dimitriou 71601 Heraklion Tel. 0030 2816 005 894

Emergency Nr. 0030 6945 932421

ZUSATZINFORMATIONEN

Buchen Sie Ihren Flughafen-Parkplatz!

Bei unserem offiziellen Partner können Sie Ihren Parkplatz vorab buchen, um Ihre Reise entspannt zu starten.

Sichern Sie sich jetzt Ihren Flughafen-Parkplatz zum tollen Preis und besuchen Sie:

https://www.fti.park.aero

ZUSATZINFORMATIONEN

FTI Corona Reiseversprechen

Ihre Inklusivleistungen auf einen Blick:

Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne aufgrund eines positiven Covid-19-Tests bei Einreise oder während des Urlaubs:

- Erstattung der zusätzlichen Unterkunftskosten bis max. 14 Tage - Übernahme der Kosten für die Umbuchung des Rückflugs bis EUR 500 pro Person bzw. bis max. EUR 3.500 pro Buchung.

Bitte wenden Sie sich für die Umbuchung an die Notfallhotline in Ihrem Reisedokument.

Die genauen Bedingungen und weitere Informationen sind abrufbar unter

https://www.fti-group.com/de/reiseservice/fti-corona-reiseversprechen

IHRE REISEUNTERLAGEN

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ZUSATZINFORMATIONEN

Unser Tipp: Corona-Test bei unserem Partner MEDICARE

Um weiterhin sicher verreisen zu können, verlangen viele Reiseländer einen negativen PCR-Test bei Einreise. Bitte informieren Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit

Als unseren bevorzugten Partner für die Durchführung von Corona PCR-Tests empfehlen wir Ihnen MEDICARE mit bundesweit über 100 MEDICARE-Testzentren u.a. an vielen Flughäfen: www.covid-testzentrum.de

Sichern Sie sich einen 5 EUR Rabatt!

Vor Testdurchführung bei MEDICARE einfach den Rabattcode nennen: FTI1983

ZUSATZINFORMATIONEN

In wenigen Schritten zum Testergebnis

1. Termin vereinbaren: Wählen Sie auf https://www.covid-testzentrum.de Ihren Standort und buchen Sie Ihren Testtermin ganz einfach online 2. Abstrich abnehmen: Medizinisches Personal nimmt einen Nasen-Rachen- Abstrich

3. Befund abrufen: Ihr Testergebnis / Laborbefund kann online abgerufen werden - auch auf Englisch, Ergebnis nach ca. 48 Stunden.

Wir wünschen Ihnen eine gute Reise!

IHRE REISEUNTERLAGEN

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Strand genießen & rundum wohlfühlen

LABRANDA Les Dunes d‘Or

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1 Woche im DZT mit All Inclusive inkl. Flug, Transfer & Rail & Fly

EDV-Code: AGA400 DZTI p.P. ab

€ 449

FTI Touristik GmbH, Landsberger Str. 88, 80339 München

✔ kulinarische Vielfalt in 4 Restaurants

✔ vielfältiges Freizeit- und Sportangebot

✔ Badespaß mit 5 Wasserrutschen

✔ Einmalige Lage in Agadir direkt am feinsandigen Strand & zentrumsnah gelegen

Buchung und Beratung in Ihrem Reisebüro.

ENTSPANNTER REISEN MIT

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Wir stellen Ihnen das FTI GROUP Konzept vor, das wir in unseren MP Hotels umsetzen, um neue Standards im Bereich Sicherheit und Hygiene zu bieten. Und wir zeigen Ihnen übersichtlich wichtige Links zu Ihrer zukünftigen Reise an.

Alle Informationen rundum Corona:

• Tipps & Tricks für Gepäck und Anreise

• Hygiene-Regeln an den Flughäfen

• Informationen zur Einreise in Ihrem Urlaubsland

• Hygienemaßnahmen von Fluggesellschaften und Hotels Hier direkt informieren:

www.fti-group.com/de/reiseservice

DER FTI GROUP REISESERVICE

INFORMIEREN UND INSPIRIEREN

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4921 Ulas Anzeige Reiseservice_D.indd 1 17.09.20 13:0717.09.20 13:07

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RAIL&FLY-VOUCHER

NUR GÜLTIG IN VERBINDUNG MIT EINEM FLUGTICKET. NICHT ÜBERTRAGBAR. KEINE RÜCKERSTATTUNG.

Bitte wählen Sie Ihre Zugverbindung so, dass Sie mindestens zwei Stunden vor Abflug den Check-In Schalter am Flughafen erreichen. Da man bei öffentlichen Verkehrsmitteln Verspätungen nie ausschließen kann, sollten Sie einen zusätzlichen Zeitpuffer (ca. 45 Minuten je 100km Entfernung) einplanen oder die Anreise bereits am Vortag vornehmen.

RAIL&FLY EINFACHE FAHRT Klasse: 2

von Railway Germany nach Hannover Flugh.

am 29.08.21

Name: SCHWANKE, NATALIE Ref.Nr.: 01928137

Veranstalter-Code: 0827777

Rail&Fly-Fahrkarte

Ticketinhaber:

Mitreisende Personen:

Nur gültig mit einer

Reisebestätigung und einem gültigen Personalausweis/Reisepass.

Nicht übertragbar. Keine Rückerstattung.

Angebotsbestimmungen:

Barcode bitte nicht knicken!

Rail&Fly (Einfache Fahrt)

Von:

Nach:

Via:

Datum:

Klasse:

Personen:

Vertragspartner:

Vorgangsnr./Flugscheinnr.:

Railway Germany Hannover Flugh.

-

29.08.2021 2

1 Erwachsene(r)

FTI Touristik (0827777) 01928137

Gültig:

Zangenabdruck Vom 28.08.2021 bis 29.08.2021

Fahrkarten-Nr.: 92108775066

Natalie Schwanke

1. - - - 2. - - - 3. - - - 4. - - -

Rail&Fly ist gültig für die Bahnfahrt zum/vom Flughafen im Rahmen einer internationalen Flugreise.

Für die Anreise zum Flughafen ist Ihre Fahrkarte am Tag des Abflugs sowie am vorhergehenden Tag gültig; für die Rückreise ist Ihre Fahrkarte am Ankunftstag des Fluges sowie am Folgetag gültig.

Zwischen Hin- und Rückreise dürfen maximal zwölf Monate liegen.

Gültig nur in Verbindung mit einem internationalen Flugticket bzw. mit Reisebestätigung (in Papierform oder elektronisch). Die Rail&Fly-Fahrkarte gilt in allen Zügen der Deutschen Bahn AG (ICE, EC/IC, TGV, RJ, IRE, RE, RB, S-Bahn) sowie in Zügen anderer Unternehmen, die den DB-Tarif anerkennen.

Die Fahrkarte ist nicht gültig in Sonderzügen oder im Thalys. Die Rail&Fly Fahrkarte hat keine Gültigkeit im Verbundverkehr (Abgangs-und Zielbahnhof innerhalb desselben Verbundes) in Straßenbahnen, Bussen, S-Bahnen, RB, RE, IRE etc.

Bei Abflügen ab Salzburg Flughafen gilt die Rail&Fly-Fahrkarte für die Fahrt bis Salzburg Hbf. Bei Abflügen ab Basel-EuroAirport sind die Bahnstrecke Basel Badischer Bahnhof - Basel SBB und die Buslinie 50 ab Basel SBB eingeschlossen. Bei Abflügen von anderen ausländischen Flughäfen gilt dieses Ticket nicht, auch nicht für die innerdeutsche Strecke bis zur Grenze. Für Gäste, die nicht in Deutschland wohnen, gilt Rail&Fly gemäß der o.g. Bedingungen nur innerhalb Deutschland ab/bis deutschem Grenzbahnhof.

Bitte beachten Sie bei der zeitlichen Planung Ihrer Anreise die Empfehlungen Ihres Reiseveranstalters und informieren Sie sich kurz vor Abfahrt über mögliche Änderungen online auf www.bahn.de, mobil über die DB Navigator App oder bei der Servicenummer der Deutschen Bahn. Die entsprechende Rufnummer finden Sie unter www.bahn.de/kontakt.

Sie haben die Möglichkeit, für Ihre Reise Sitzplätze zu reservieren - nutzen Sie hierzu www.bahn.de,

jeden DB-Automaten, Ihr Reisebüro mit DB-Agentur oder ein DB Reisezentrum.

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RAIL&FLY-VOUCHER

NUR GÜLTIG IN VERBINDUNG MIT EINEM FLUGTICKET. NICHT ÜBERTRAGBAR. KEINE RÜCKERSTATTUNG.

Bitte wählen Sie Ihre Zugverbindung so, dass Sie mindestens zwei Stunden vor Abflug den Check-In Schalter am Flughafen erreichen. Da man bei öffentlichen Verkehrsmitteln Verspätungen nie ausschließen kann, sollten Sie einen zusätzlichen Zeitpuffer (ca. 45 Minuten je 100km Entfernung) einplanen oder die Anreise bereits am Vortag vornehmen.

RAIL&FLY EINFACHE FAHRT Klasse: 2

von Hannover Flugh.

nach Railway Germany am 08.09.21

Name: SCHWANKE, NATALIE Ref.Nr.: 01928137

Veranstalter-Code: 0827777

Rail&Fly-Fahrkarte

Ticketinhaber:

Mitreisende Personen:

Nur gültig mit einer

Reisebestätigung und einem gültigen Personalausweis/Reisepass.

Nicht übertragbar. Keine Rückerstattung.

Angebotsbestimmungen:

Barcode bitte nicht knicken!

Rail&Fly (Einfache Fahrt)

Von:

Nach:

Via:

Datum:

Klasse:

Personen:

Vertragspartner:

Vorgangsnr./Flugscheinnr.:

Hannover Flugh.

Railway Germany -

08.09.2021 2

1 Erwachsene(r)

FTI Touristik (0827777) 01928137

Gültig:

Zangenabdruck Vom 08.09.2021 bis 09.09.2021

Fahrkarten-Nr.: 92108775082

Natalie Schwanke

1. - - - 2. - - - 3. - - - 4. - - -

Rail&Fly ist gültig für die Bahnfahrt zum/vom Flughafen im Rahmen einer internationalen Flugreise.

Für die Anreise zum Flughafen ist Ihre Fahrkarte am Tag des Abflugs sowie am vorhergehenden Tag gültig; für die Rückreise ist Ihre Fahrkarte am Ankunftstag des Fluges sowie am Folgetag gültig.

Zwischen Hin- und Rückreise dürfen maximal zwölf Monate liegen.

Gültig nur in Verbindung mit einem internationalen Flugticket bzw. mit Reisebestätigung (in Papierform oder elektronisch). Die Rail&Fly-Fahrkarte gilt in allen Zügen der Deutschen Bahn AG (ICE, EC/IC, TGV, RJ, IRE, RE, RB, S-Bahn) sowie in Zügen anderer Unternehmen, die den DB-Tarif anerkennen.

Die Fahrkarte ist nicht gültig in Sonderzügen oder im Thalys. Die Rail&Fly Fahrkarte hat keine Gültigkeit im Verbundverkehr (Abgangs-und Zielbahnhof innerhalb desselben Verbundes) in Straßenbahnen, Bussen, S-Bahnen, RB, RE, IRE etc.

Bei Abflügen ab Salzburg Flughafen gilt die Rail&Fly-Fahrkarte für die Fahrt bis Salzburg Hbf. Bei Abflügen ab Basel-EuroAirport sind die Bahnstrecke Basel Badischer Bahnhof - Basel SBB und die Buslinie 50 ab Basel SBB eingeschlossen. Bei Abflügen von anderen ausländischen Flughäfen gilt dieses Ticket nicht, auch nicht für die innerdeutsche Strecke bis zur Grenze. Für Gäste, die nicht in Deutschland wohnen, gilt Rail&Fly gemäß der o.g. Bedingungen nur innerhalb Deutschland ab/bis deutschem Grenzbahnhof.

Bitte beachten Sie bei der zeitlichen Planung Ihrer Anreise die Empfehlungen Ihres Reiseveranstalters und informieren Sie sich kurz vor Abfahrt über mögliche Änderungen online auf www.bahn.de, mobil über die DB Navigator App oder bei der Servicenummer der Deutschen Bahn. Die entsprechende Rufnummer finden Sie unter www.bahn.de/kontakt.

Sie haben die Möglichkeit, für Ihre Reise Sitzplätze zu reservieren - nutzen Sie hierzu www.bahn.de,

jeden DB-Automaten, Ihr Reisebüro mit DB-Agentur oder ein DB Reisezentrum.

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RAIL&FLY-VOUCHER

NUR GÜLTIG IN VERBINDUNG MIT EINEM FLUGTICKET. NICHT ÜBERTRAGBAR. KEINE RÜCKERSTATTUNG.

Bitte wählen Sie Ihre Zugverbindung so, dass Sie mindestens zwei Stunden vor Abflug den Check-In Schalter am Flughafen erreichen. Da man bei öffentlichen Verkehrsmitteln Verspätungen nie ausschließen kann, sollten Sie einen zusätzlichen Zeitpuffer (ca. 45 Minuten je 100km Entfernung) einplanen oder die Anreise bereits am Vortag vornehmen.

RAIL&FLY EINFACHE FAHRT Klasse: 2

von Railway Germany nach Hannover Flugh.

am 29.08.21

Name: KOKA, MARCEL Ref.Nr.: 01928137

Veranstalter-Code: 0827777

Rail&Fly-Fahrkarte

Ticketinhaber:

Mitreisende Personen:

Nur gültig mit einer

Reisebestätigung und einem gültigen Personalausweis/Reisepass.

Nicht übertragbar. Keine Rückerstattung.

Angebotsbestimmungen:

Barcode bitte nicht knicken!

Rail&Fly (Einfache Fahrt)

Von:

Nach:

Via:

Datum:

Klasse:

Personen:

Vertragspartner:

Vorgangsnr./Flugscheinnr.:

Railway Germany Hannover Flugh.

-

29.08.2021 2

1 Erwachsene(r)

FTI Touristik (0827777) 01928137

Gültig:

Zangenabdruck Vom 28.08.2021 bis 29.08.2021

Fahrkarten-Nr.: 92108775096

Marcel Koka

1. - - - 2. - - - 3. - - - 4. - - -

Rail&Fly ist gültig für die Bahnfahrt zum/vom Flughafen im Rahmen einer internationalen Flugreise.

Für die Anreise zum Flughafen ist Ihre Fahrkarte am Tag des Abflugs sowie am vorhergehenden Tag gültig; für die Rückreise ist Ihre Fahrkarte am Ankunftstag des Fluges sowie am Folgetag gültig.

Zwischen Hin- und Rückreise dürfen maximal zwölf Monate liegen.

Gültig nur in Verbindung mit einem internationalen Flugticket bzw. mit Reisebestätigung (in Papierform oder elektronisch). Die Rail&Fly-Fahrkarte gilt in allen Zügen der Deutschen Bahn AG (ICE, EC/IC, TGV, RJ, IRE, RE, RB, S-Bahn) sowie in Zügen anderer Unternehmen, die den DB-Tarif anerkennen.

Die Fahrkarte ist nicht gültig in Sonderzügen oder im Thalys. Die Rail&Fly Fahrkarte hat keine Gültigkeit im Verbundverkehr (Abgangs-und Zielbahnhof innerhalb desselben Verbundes) in Straßenbahnen, Bussen, S-Bahnen, RB, RE, IRE etc.

Bei Abflügen ab Salzburg Flughafen gilt die Rail&Fly-Fahrkarte für die Fahrt bis Salzburg Hbf. Bei Abflügen ab Basel-EuroAirport sind die Bahnstrecke Basel Badischer Bahnhof - Basel SBB und die Buslinie 50 ab Basel SBB eingeschlossen. Bei Abflügen von anderen ausländischen Flughäfen gilt dieses Ticket nicht, auch nicht für die innerdeutsche Strecke bis zur Grenze. Für Gäste, die nicht in Deutschland wohnen, gilt Rail&Fly gemäß der o.g. Bedingungen nur innerhalb Deutschland ab/bis deutschem Grenzbahnhof.

Bitte beachten Sie bei der zeitlichen Planung Ihrer Anreise die Empfehlungen Ihres Reiseveranstalters und informieren Sie sich kurz vor Abfahrt über mögliche Änderungen online auf www.bahn.de, mobil über die DB Navigator App oder bei der Servicenummer der Deutschen Bahn. Die entsprechende Rufnummer finden Sie unter www.bahn.de/kontakt.

Sie haben die Möglichkeit, für Ihre Reise Sitzplätze zu reservieren - nutzen Sie hierzu www.bahn.de,

jeden DB-Automaten, Ihr Reisebüro mit DB-Agentur oder ein DB Reisezentrum.

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RAIL&FLY-VOUCHER

NUR GÜLTIG IN VERBINDUNG MIT EINEM FLUGTICKET. NICHT ÜBERTRAGBAR. KEINE RÜCKERSTATTUNG.

Bitte wählen Sie Ihre Zugverbindung so, dass Sie mindestens zwei Stunden vor Abflug den Check-In Schalter am Flughafen erreichen. Da man bei öffentlichen Verkehrsmitteln Verspätungen nie ausschließen kann, sollten Sie einen zusätzlichen Zeitpuffer (ca. 45 Minuten je 100km Entfernung) einplanen oder die Anreise bereits am Vortag vornehmen.

RAIL&FLY EINFACHE FAHRT Klasse: 2

von Hannover Flugh.

nach Railway Germany am 08.09.21

Name: KOKA, MARCEL Ref.Nr.: 01928137

Veranstalter-Code: 0827777

Rail&Fly-Fahrkarte

Ticketinhaber:

Mitreisende Personen:

Nur gültig mit einer

Reisebestätigung und einem gültigen Personalausweis/Reisepass.

Nicht übertragbar. Keine Rückerstattung.

Angebotsbestimmungen:

Barcode bitte nicht knicken!

Rail&Fly (Einfache Fahrt)

Von:

Nach:

Via:

Datum:

Klasse:

Personen:

Vertragspartner:

Vorgangsnr./Flugscheinnr.:

Hannover Flugh.

Railway Germany -

08.09.2021 2

1 Erwachsene(r)

FTI Touristik (0827777) 01928137

Gültig:

Zangenabdruck Vom 08.09.2021 bis 09.09.2021

Fahrkarten-Nr.: 92108775103

Marcel Koka

1. - - - 2. - - - 3. - - - 4. - - -

Rail&Fly ist gültig für die Bahnfahrt zum/vom Flughafen im Rahmen einer internationalen Flugreise.

Für die Anreise zum Flughafen ist Ihre Fahrkarte am Tag des Abflugs sowie am vorhergehenden Tag gültig; für die Rückreise ist Ihre Fahrkarte am Ankunftstag des Fluges sowie am Folgetag gültig.

Zwischen Hin- und Rückreise dürfen maximal zwölf Monate liegen.

Gültig nur in Verbindung mit einem internationalen Flugticket bzw. mit Reisebestätigung (in Papierform oder elektronisch). Die Rail&Fly-Fahrkarte gilt in allen Zügen der Deutschen Bahn AG (ICE, EC/IC, TGV, RJ, IRE, RE, RB, S-Bahn) sowie in Zügen anderer Unternehmen, die den DB-Tarif anerkennen.

Die Fahrkarte ist nicht gültig in Sonderzügen oder im Thalys. Die Rail&Fly Fahrkarte hat keine Gültigkeit im Verbundverkehr (Abgangs-und Zielbahnhof innerhalb desselben Verbundes) in Straßenbahnen, Bussen, S-Bahnen, RB, RE, IRE etc.

Bei Abflügen ab Salzburg Flughafen gilt die Rail&Fly-Fahrkarte für die Fahrt bis Salzburg Hbf. Bei Abflügen ab Basel-EuroAirport sind die Bahnstrecke Basel Badischer Bahnhof - Basel SBB und die Buslinie 50 ab Basel SBB eingeschlossen. Bei Abflügen von anderen ausländischen Flughäfen gilt dieses Ticket nicht, auch nicht für die innerdeutsche Strecke bis zur Grenze. Für Gäste, die nicht in Deutschland wohnen, gilt Rail&Fly gemäß der o.g. Bedingungen nur innerhalb Deutschland ab/bis deutschem Grenzbahnhof.

Bitte beachten Sie bei der zeitlichen Planung Ihrer Anreise die Empfehlungen Ihres Reiseveranstalters und informieren Sie sich kurz vor Abfahrt über mögliche Änderungen online auf www.bahn.de, mobil über die DB Navigator App oder bei der Servicenummer der Deutschen Bahn. Die entsprechende Rufnummer finden Sie unter www.bahn.de/kontakt.

Sie haben die Möglichkeit, für Ihre Reise Sitzplätze zu reservieren - nutzen Sie hierzu www.bahn.de,

jeden DB-Automaten, Ihr Reisebüro mit DB-Agentur oder ein DB Reisezentrum.

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Der Inhaber dieses Ausweises ist aufgrund seiner Reisebuchung beim Reisebüro/Reise- veranstalter durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG gemäß den nachstehenden Versicherungsbedingungen VB-RS 2021 (SKG22-D) versichert.

Ihren genauen Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte dem Leistungspaket oder der Reisebestätigung Ihres Veranstalters.

Bestätigung über Ihren Versicherungsschutz

HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg

Sitz: Hamburg • HRB: Hamburg 19768, Vers.-Steuernr.: 806/V90806010057, USt-IdNr.: DE 175218900

Vorstand: Eberhard Sautter (Vors.),

Eric Bussert, Holger Ehses, Johannes Ganser, Raik Mildner Aufsichtsrat: Dr. Karl Hans Arnold (Vors.)

Informationen und Leistungsbeschreibung zu Ihrer Reiseversicherung

Corona-Reiseschutz

2508612 / 2065332

Vers.-Nr. Buchungsnummer Ihrer Reise AD-Nr.

COVIDSchutz

Reise-Rücktritt auf Basis eines positiven PCR Tests

• Die Reise kann im Falle eines positiven PCR Tests, der nicht älter als 72 Std. bezogen auf den Zeitpunkt des Reiseantritts, vor Abreise storniert werden.

• Die Kostenerstattung bei entsprechendem Reiserücktritt gilt für alle Reisenden der Buchung.

• Reisepreis bis maximal 1.500,– EUR pro Person.

Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt

Reise-Unfallversicherung

Die Leistung wird bei Unfällen auf der Reise, die zum Invaliditätsfall oder Tod der versicherten Person führen, erbracht.

Versicherungssumme:

• im Todesfall 1) 25.000,– EUR

• Invaliditätsfall bis 25.000,– EUR

1) bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall:

10.000,– EUR

Corona-Reiseschutz Weltweit, bis 45 Tage Versicherungssumme

pro Person bis EUR Einzelperson

EUR Code enthaltene

Vers.-Steuer

1.500,– 9,90 106098 1,58

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HanseMerkur Reiseversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-1000, Fax: -3040 www.hmrv.de Seite 1 von 6

VB -R S 20 21 (S KG 22 -D ) 2 02 1.0 3.18

Wir sind die HanseMerkur Reiseversicherung AG mit Sitz in Hamburg. Versicherungsnehmer ist der Veranstalter oder eine andere Institution, die mit uns den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Sie sind die versicherte Person, so- lange Sie in dem Versicherungsvertrag des Versicherungsnehmers aufgenommen sind. Für eine leichtere Lesbarkeit verwenden wir in der Regel die männliche Form. Gemeint ist damit immer auch die weibliche Form.

Inhalt

Teil A – allgemeine Regelungen ... 2

1 Der Versicherungsschutz ... 2

1.1 Für wen besteht Versicherungsschutz? ... 2

1.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? ... 2

1.3 Wann endet der Versicherungsschutz? ... 2

1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz? ... 2

2 Allgemeine Hinweise für Entschädigungszahlungen und zum geltenden Recht ... 2

2.1 Wann zahlen wir die Entschädigung? ... 2

2.2 Welches Recht gilt für den Versicherungsvertrag? ... 2

2.3 Wann verjähren Ihre Ansprüche? ... 2

2.4 Welches Gericht ist zuständig? ... 2

2.5 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an uns richten? ... 2

3 Einschränkungen des Versicherungsschutzes ... 2

4 Allgemeine Hinweise für den Schadenfall ... 2

4.1 Wem können Sie einen Schadenfall melden? ... 2

4.2 Welche allgemeinen Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im Schadenfall? ... 2

4.3 Welche Rechtsfolgen haben Pflichtverletzungen (Verletzung von Obliegenheiten)? ... 3

Teil B –Regelungen zu den einzelnen Versicherungen... 3

Reise-Rücktrittsversicherung ... 3

1 Versicherungssumme ... 3

1.1 Welche Leistungen sind versichert? ... 3

1.2 Wer zählt zu den Risikopersonen? ... 3

1.3 Wann fällt eine Selbstbeteiligung an? ... 3

2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ... 3

3 Wann leisten wir nicht? ... 3

4 Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Obliegenheiten)? ... 3

4.1 Unverzügliche Stornierung ... 3

4.2 Nachweise zur Schadenhöhe ... 3

4.3 Nachweis für versicherte Ereignisse ... 3

4.4 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten ... 3

UV – Reise-Unfallversicherung ... 3

1 Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Unfallversicherung? Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten? ... 3

1.1 Invaliditätsleistung ... 3

1.2 Todesfallleistung ... 4

2 Wann liegt ein Versicherungsfall (Unfall) vor? ... 4

2.1 Unfallbegriff ... 4

2.2 Erweiterter Unfallbegriff... 4

3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten? ... 4

3.1 Krankheiten und Gebrechen ... 4

3.2 Mitwirkung ... 4

3.3 Ausgeschlossene Unfälle ... 4

3.4 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden ... 5

4 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? ... 5

Teil C - Anhang: Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz ... 5

§ 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit ... 5

§ 86 Übergang von Ersatzansprüchen ... 6

Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung

VB-RS 2021 (SKG22-D)

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Teil A – allgemeine Regelungen

1 Der Versicherungsschutz

1.1 Für wen besteht Versicherungsschutz?

1.1.1 Sie sind versicherte Person, wenn Sie im Versicherungsvertrag aufgenommen sind.

1.1.2 Den Anspruch auf die Versicherungsleistung haben Sie. Soll- ten wir Forderungen gegen den Versicherungsnehmer haben, dürfen wir diese gegen Ihren Anspruch nicht aufrechnen. Die Vorschrift des § 35 Versicherungsvertragsgesetz ist abbedun- gen.

1.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt

 in der Reiserücktritts-Versicherung ab dem Beginn Ihrer Reisebuchung.

 in der Reise-Unfallversicherung ab Reiseantritt. Die Reise gilt als angetreten, sobald Sie Ihre Wohnung verlassen.

1.3 Wann endet der Versicherungsschutz?

1.3.1 In der Reise-Rücktrittsversicherung endet Ihr Versicherungs- schutz

 sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten oder

 mit Eintritt des Versicherungsfalles bzw. der Reisestornie- rung.

In der Reise-Unfallversicherung ist das Ende des Versiche- rungsschutzes im Versicherungsschein genannt. Er endet aber spätestens mit Beendigung der Reise.

1.3.2 Dauert Ihre Reise länger als ursprünglich geplant? Wenn Sie dies nicht verschuldet haben, verlängern wir Ihren Versiche- rungsschutz bis zur Beendigung Ihrer Reise.

1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz?

1.4.1 Der Versicherungsschutz gilt für Reisen in die im Versiche- rungsschein genannten Gebiete.

1.4.2 Als Reise definieren wir die vorübergehende Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz.

2 Allgemeine Hinweise für Entschädigungszah- lungen und zum geltenden Recht

2.1 Wann zahlen wir die Entschädigung?

2.1.1 Wir zahlen innerhalb von 2 Wochen. Voraussetzung ist,

 dass unsere Pflicht, zu leisten, dem Grunde und der Höhe nach festgestellt ist.

 dass uns die notwendigen Nachweise – diese gehen in un- ser Eigentum über – vorliegen.

Der Lauf dieser Frist ist gehemmt, solange wir Ihren Anspruch durch Ihr Verschulden nicht prüfen können.

2.1.2 Wir rechnen Ihre Kosten in ausländischer Währung zum Kurs des Tages in EUR um, an dem wir die Belege erhalten. Es gilt der amtliche Devisenkurs, außer Sie kauften die Devisen zur Bezahlung der Rechnungen zu einem ungünstigeren Kurs. Wir können folgende Kosten von Ihrer Leistung abziehen:

 Kosten für die Überweisung von Leistungen in das Ausland oder

 für besondere Überweisungsformen, die Sie beauftragten.

2.1.3 Möglicherweise haben Sie den Versicherungsschutz für Rei- sen auch bei anderen Versicherern. Haben Sie deshalb An- sprüche bei anderen Versicherern, sind diese vorrangig.

Ihnen stehen insgesamt nicht mehr als die tatsächlich entstan- denen Kosten zu. Wenn Sie einen Anspruch auf Leistung bei mehreren Versicherern haben, können Sie wählen, welchem Versicherer Sie den Schaden melden.

Wenn Sie den Schaden zuerst bei uns melden, werden wir Ihnen die Kosten erstatten, die in diesem Tarif versichert sind.

Danach werden wir mit den anderen Versicherern klären, ob und wie sie sich an den Kosten beteiligen.

Weitere Informationen darüber lesen Sie unter Ziffer A.4.2.3.

2.2 Welches Recht gilt für den Versicherungsver- trag?

In Ergänzung dieser Bestimmungen gelten das Versiche- rungsvertragsgesetz (VVG) sowie deutsches Recht.

Hinweis zum Datenschutz: Wir speichern Ihre personenbezo- genen Daten zur Vertragserfüllung. Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihrer diesbezüglichen Rechte finden Sie unter: www.hmrv.de/datenschutz/information oder fordern Sie diese gern bei uns an.

2.3 Wann verjähren Ihre Ansprüche?

Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Leistung verlangt werden kann. Ist ein Anspruch von Ihnen angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeit- punkt unterbrochen, zu dem unsere Entscheidung Ihnen zu- geht.

2.4 Welches Gericht ist zuständig?

Sie können eine Klage gegen uns bei dem zuständigen Gericht des Bezirks einreichen, in dem

 wir unseren Sitz haben,

 Sie Ihren Wohnsitz haben,

 Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben.

2.5 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an uns richten?

Willenserklärungen und Anzeigen uns gegenüber bedürfen der Textform (Brief, Fax, E-Mail, elektronischer Datenträger etc.). Die Vertragssprache ist Deutsch.

3 Einschränkungen des Versicherungsschutzes

Wir leisten nicht, wenn Sie

 arglistig über Umstände zu täuschen versuchen, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind.

 den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.

Hinweis: Beachten Sie bitte auch die Einschränkungen des Versicherungsschutzes im Teil B.

4 Allgemeine Hinweise für den Schadenfall 4.1 Wem können Sie einen Schadenfall melden?

Bei Notfällen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service.

Diesen erreichen Sie zu jeder Zeit und weltweit. Schadenmel- dungen senden Sie bitte formlos an:

HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, E-Mail: reiseleis- tung@hansemerkur.de.

4.2 Welche allgemeinen Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im Schadenfall?

4.2.1 Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte.

4.2.2 Alle Auskünfte zum Schadenfall müssen Sie wahrheitsgemäß und vollständig machen. Sie müssen uns jede Auskunft ertei- len, die wir brauchen, um feststellen zu können,

 ob ein Versicherungsfall vorliegt und

 ob und in welchem Umfang wir leisten.

4.2.3 Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der ge- setzlichen Regelung bis zur Höhe der geleisteten Zahlung auf uns über. Wir beachten, dass Ihnen daraus kein Nachteil ent- steht. Sie sind, falls erforderlich, verpflichtet, bei der Durchset- zung des Ersatzanspruches mitzuwirken.

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Seite 3 von 6 Hinweis: Beachten Sie bitte auch die Obliegenheiten zu den einzelnen Versicherungen im Teil B.

4.3 Welche Rechtsfolgen haben Pflichtverletzungen (Verletzung von Obliegenheiten)?

Wenn Sie eine der oben genannten Pflichten verletzen, sind wir ganz oder teilweise leistungsfrei. Hierbei beachten wir die Regelung des § 28 Absatz 2–4 VVG. Diese finden Sie im Teil C.

Teil B –Regelungen zu den einzelnen Versi- cherungen

Reise-Rücktrittsversicherung

1 Versicherungssumme

Die Versicherungssumme beträgt 1.500,– EUR je Person.

1.1 Welche Leistungen sind versichert?

Im Versicherungsfall sind die nachstehenden Leistungen bis zur Höhe der Versicherungssumme versichert.

1.1.1 Rücktrittskosten

Wenn Sie die Reise nicht antreten, leisten wir die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten.

1.1.2 Hinreise-Mehrkosten und nicht genutzte Reiseleistungen Treten Sie die Reise verspätet an? Wir ersetzen Ihnen die Hin- reise-Mehrkosten entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität.

Sie nehmen wegen einer verspäteten Anreise gebuchte und versicherte Reiseleistungen nicht wahr? Wir ersetzen Ihnen die Kosten dieser Reiseleistungen. Lassen sich die Beträge der einzelnen Reiseleistungen nicht objektiv nachweisen (z. B. bei Pauschalreisen), erstatten wir die nicht genutzten Reisetage anteilig zur gesamten Reisedauer. Die Entschädigung wird in diesem Fall wie folgt berechnet:

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üℎ  = ℎä

An- und Abreisetage gelten als volle Reisetage.

Die Hinreise-Mehrkosten und nicht genutzte Reiseleistungen erstatten wir Ihnen bis zur Höhe der Rücktrittskosten, die bei einer Stornierung der Reise anfallen.

1.1.3 Umbuchungskosten

Nehmen Sie eine Umbuchung Ihrer Reise vor, ersetzen wir Ihnen die entstehenden Umbuchungskosten. Diese ersetzen wir bis zur Höhe der Rücktrittskosten, die bei einer Stornie- rung der Reise anfallen.

1.1.4 Einzelzimmer-Zuschläge

Sie haben zusammen mit einer Risikoperson ein Doppelzim- mer gebucht und diese storniert die Reise aus einem versi- cherten Grund? Wir ersetzen Ihnen dann

 den Zuschlag für ein Einzelzimmer und weitere Umbu- chungsgebühren oder

 die anteiligen Kosten der ausgefallenen Person für das Doppelzimmer.

Die Entschädigung ist auf die Höhe der Stornokosten be- grenzt, die bei einem kompletten Rücktritt anfallen.

1.2 Wer zählt zu den Risikopersonen?

Als Risikopersonen bezeichnen wir:

 Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht ha- ben. Dies gilt nicht, wenn mehr als 10 Personen gemeinsam eine Reise buchen.

1.3 Wann fällt eine Selbstbeteiligung an?

Es fällt keine Selbstbeteiligung an, es sei denn, im Versiche- rungsschein ist etwas anderes vereinbart.

2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor?

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn innerhalb von 72 Stun- den vor Reiseantritt ein versichertes Ereignis eintritt und

 Sie treten deshalb die Reise nicht an.

 Sie treten deshalb die Reise nicht rechtzeitig an.

 Sie buchen deshalb die Reise um.

Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei ei- ner Risikoperson eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID- 19) mittels PCR-Test nachgewiesen wird.

3 Wann leisten wir nicht?

Wir leisten nicht, wenn der PCR-Test früher als 72 Stunden vor Reiseantritt erfolgt.

4 Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Oblie- genheiten)?

4.1 Unverzügliche Stornierung

Ist ein versichertes Ereignis eingetreten? Um die Kosten ge- ring zu halten, müssen Sie Ihre Reise unverzüglich bei der Bu- chungsstelle stornieren.

4.2 Nachweise zur Schadenhöhe

Alle Belege zur Schadenhöhe, z. B. die Stornokostenrechnung, müssen Sie uns im Original einreichen.

4.3 Nachweis für versicherte Ereignisse

Um ein versichertes Ereignis nachzuweisen, schicken Sie uns bitte den PCR-Test im Original zu.

Halten wir es für notwendig, müssen Sie Dritte von der Schweigepflicht entbinden.

4.4 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten

Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, ergeben sich die Rechtsfolgen aus Ziffer A.4.3.

UV – Reise-Unfallversicherung

1 Welche Leistungen umfasst Ihre Reise-Unfall- versicherung? Welche Fristen und sonstigen Vo- raussetzungen gelten für die einzelnen Leis- tungsarten?

1.1 Invaliditätsleistung

Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt

 die körperliche oder

 die geistige Leistungsfähigkeit

dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchti- gung, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.

Erleiden Sie unfallbedingt eine Invalidität, zahlen wir die Inva- liditätsleistung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe. Die Versicherungssumme beträgt, soweit nicht an- ders vereinbart 25.000,–.

1.1.1 Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Un- fall eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt worden sein.

1.1.2 Sie müssen uns die Invaliditätsansprüche innerhalb von 6 Mo- naten nach der Feststellung der Invalidität mitteilen. Versäu- men Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen.

1.1.3 Sterben Sie unfallbedingt innerhalb 1 Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. In diesem Fall

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Seite 4 von 6 zahlen wir eine Todesfallleistung (Ziffer 1.2), sofern diese ver- einbart ist.

1.1.4 Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. Grund- lagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad.

1.1.5 Der Invaliditätsgrad richtet sich nach der unten stehenden Gliedertaxe, sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesor- gane dort genannt sind, ansonsten danach, in welchem Um- fang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer 1.1.6). Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende des 3. Jahres nach dem Unfall erkennbar ist.

Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der fol- genden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade.

Gliedertaxe:

Arm 70 %

Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %

Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %

Hand 55 %

Daumen 20 %

Zeigefinger 10 %

Anderer Finger 5 %

Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %

Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %

Bein bis unterhalb des Knies 50 %

Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %

Fuß 40 %

Große Zehe 5 %

Andere Zehe 2 %

Auge 50 %

Gehör auf einem Ohr 30 %

Geruchssinn 10 %

Geschmackssinn 5 %

Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade.

1.1.6 Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der In- validitätsgrad danach, in welchem Umfang die normale kör- perliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts. Die Bemessung erfolgt aus- schließlich nach medizinischen Gesichtspunkten.

1.1.7 Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach Ziffer 1.1.5 und Ziffer 1.1.6 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität.

1.1.8 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile oder Sinnesorgane

Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Sinnes- organe beeinträchtigt sein. Dann werden die Invaliditäts- grade, die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt.

1.1.9 Stirbt der Versicherte vor der Bemessung der Invalidität, zah- len wir eine Invaliditätsleistung, wenn der Tod nicht unfallbe- dingt innerhalb des 1. Jahres nach dem Unfall eintritt (Ziffer 1.1.3) und die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditäts- leistung nach Ziffer 1.1 erfüllt sind.

Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.

1.1.10 Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Ver- änderungen des Gesundheitszustands ergeben. Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärzt- lich bemessen zu lassen. Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu 3 Jahre nach dem Unfall zu. Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über Ihre Leistungspflicht mit. Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall mitteilen.

Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleis- tung, als wir bereits gezahlt haben, ist der Mehrbetrag mit 4 % jährlich zu verzinsen.

1.2 Todesfallleistung

Tritt der Tod innerhalb 1 Jahres nach dem Unfall ein, zahlen wir die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versiche- rungssumme:

Die Versicherungssumme beträgt, soweit nicht anders verein- bart 25.000,– EUR.

2 Wann liegt ein Versicherungsfall (Unfall) vor?

2.1 Unfallbegriff

Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.

Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z. B. Caissonkrankheit oder Trom- melfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis, d. h. ein plötz- lich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, eingetreten sein muss.

Als Unfall gilt auch der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod un- ter Wasser beim Tauchen.

2.2 Erweiterter Unfallbegriff

Als Unfall gilt auch, wenn sich durch eine erhöhte Kraftan- strengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln an Gliedma- ßen oder der Wirbelsäule gezerrt werden oder reißen.

Menisken und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Rege- lung nicht erfasst.

Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Mus- keleinsatzes sind Ihre individuellen körperlichen Verhältnisse.

3 Welche Einschränkungen des Versicherungs- schutzes sind zu beachten?

3.1 Krankheiten und Gebrechen

Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Gesund- heitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereig- nis verursacht wurden. Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.

3.2 Mitwirkung

Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfall- ereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, so wird die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn die- ser Anteil mindestens 25 % beträgt.

Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfall- ereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, so entfällt jeglicher Leistungsanspruch, wenn dieser Anteil mehr als 50 % beträgt oder dieses Ereignis unter Ziffer 3.3 explizit ausgeschlossen ist.

3.3 Ausgeschlossene Unfälle

Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:

3.3.1 Unfälle durch Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlagan- fälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper ergreifen. Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn Sie in Ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beein- trächtigt sind, dass Sie den Anforderungen der konkreten Ge- fahrenlage nicht mehr gewachsen sind. Ursachen für die Be- wusstseinsstörung können sein:

 eine gesundheitliche Beeinträchtigung,

 die Einnahme von Medikamenten,

 Alkoholkonsum,

 Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Be- wusstsein beeinträchtigen.

(19)

Seite 5 von 6 Ausnahme:

Die Bewusstseinsstörung oder der Anfall wurde durch ein Un- fallereignis nach Ziffer 2.1 verursacht, für das nach diesem Ver- trag Versicherungsschutz besteht. In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.

3.3.2 Unfälle, die Ihnen dadurch zustoßen, dass Sie vorsätzlich eine Straftat ausführen oder auszuführen versuchen.

3.3.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch

 Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse,

 kriegsähnliche Ereignisse,

 innere Unruhen,

 Streik,

 Kernenergie,

 Beschlagnahmung,

 Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand,

 Elementarereignisse sowie

 aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öf- fentlichen Ansammlung oder Kundgebung

verursacht sind.

Ausnahme:

Sie werden auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen. In diesem Fall gilt der Ausschluss für diese Ereignisse nicht.

Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des 7. Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staats, in dem sich die versicherte Person aufhält.

3.3.4 Unfälle

 als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit man nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt.

 als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs.

 bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luft-fahr- zeugs auszuüben sind.

3.3.5 Unfälle durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen.

Teilnehmer ist jeder Fahrer, Beifahrer oder Insasse des Motor- fahrzeugs. Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehöri- gen Übungsfahrten, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.

3.4 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden

Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Ge- sundheitsschäden:

3.4.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Orga- nen und Gehirnblutungen, sofern kein Unfallereignis nach Zif- fer 2 diese Gesundheitsschäden überwiegend (das heißt: zu mehr als 50 %) verursacht hat.

3.4.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen.

3.4.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person, sofern kein Unfallereignis nach Ziffer 2 diese Gesundheitsschäden überwiegend (das heißt: zu mehr als 50 %) verursacht hat. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe gelten auch strahlendiagnostische und strah- lentherapeutische Behandlungen.

3.4.4 Infektionen.

Ausnahme:

Sie infizieren sich

 mit Tollwut oder Wundstarrkrampf.

 mit anderen Krankheitserregern, die durch nicht nur gering- fügige Unfallverletzungen in den Körper gelangten. Gering- fügig sind Unfallverletzungen, die ohne die Infektion und ihre Folgen keiner ärztlichen Behandlung bedürfen.

 durch solche Heilmaßnahmen oder Eingriffe, für die aus- nahmsweise Versicherungsschutz besteht (Ziffer 3.4 3).

In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.

3.4.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang der Speiseröhre).

3.4.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.

3.4.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche.

Ausnahme:

Sie sind durch eine gewaltsame, von außen kommende Einwir- kung entstanden, und für die Einwirkung besteht

Versicherungsschutz nach diesem Vertrag. In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.

4 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Oblie- genheiten)?

Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind unter Ziffer 1 geregelt. Die folgenden Ver- haltensregeln (Obliegenheiten) müssen Sie nach einem Unfall beachten.

4.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anord- nungen befolgen und uns unterrichten.

4.2 Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leis- tungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung ent- steht.

4.3 Für die Prüfung der Leistungspflicht benötigen wir möglicher- weise Auskünfte von Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben, sowie von anderen Versi- cherern, Versicherungsträgern und Behörden.

Sie müssen uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu können Sie die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten können Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfü- gung stellen.

Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leis- tungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bei Invaliditäts- leistung bis zu 1 % der versicherten Summe. Bei Kosten für kosmetische Operationen sowie für Such-, Bergungs- und Ret- tungseinsätze wird bis zu 1 % der jeweils versicherten Summe übernommen.

Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

4.4 Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden. Soweit zur Prü- fung der Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht zu verschaffen, eine Obduktion – durch einen von uns beauftrag- ten Arzt – durchführen zu lassen.

4.5 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten

Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben sich aus Ziffer A.4.3.

Teil C - Anhang: Auszug aus dem Versiche- rungsvertragsgesetz

§ 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit

(2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit nicht zur Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versi- cherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall ei- ner grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

(3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung ver- pflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Ein- tritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Fest- stellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ur- sächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Ob- liegenheit arglistig verletzt hat.

(4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versiche- rungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hin- gewiesen hat.

(20)

Seite 6 von 6

§ 86 Übergang von Ersatzansprüchen

(1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.

(2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.

Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infol- gedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer be- rechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Be- weislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

(3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemein- schaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verur- sacht.

(21)

Weltweiter Notruf-Service auf Reisen

Bei Notfällen auf Reisen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service. Zu jeder Zeit, weltweit, rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Wir helfen Ihnen in dringenden Notfällen während Ihrer Reise.

RT 803 05.21

Informationen zum Versicherungsschutz im Gruppenversicherungsvertrag

Identität des Versicherers (Name, Anschrift): HanseMerkur Reiseversicherung AG (Rechtsform:

Aktiengesellschaft), Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Telefon 040 4119–1000, Fax 040 4119–3030 Eintragung im Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 19768

Ladungsfähige Anschrift und Vertretungsberechtigte der HanseMerkur Reiseversicherung AG:

HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, vertreten durch den Vorstand: Eberhard Sautter (Vors.), Eric Bussert, Holger Ehses, Johannes Ganser, Raik Mildner Beginn und Ende des Versicherungsschutzes: Der Beginn und das Ende des Versicherungsschutzes sowie dessen Umfang und die Leistungsvoraussetzungen können den entsprechenden Abschnitten der Versicherungsbedingungen entnommen werden.

Anspruch auf Versicherungsleistungen: Den Anspruch auf Versicherungsleistung können die versicherten Personen direkt bei der HanseMerkur geltend machen. Ist die Leistungspflicht der HanseMerkur dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, so erfolgt die Auszahlung der Entschädigung binnen 2 Wochen. Der Lauf dieser Frist ist gehemmt, solange die Prüfung des Anspruches durch die HanseMerkur infolge eines Verschuldens der versicherten Person gehindert ist.

Aufsichtsbehörde und Beschwerdestellen: Sollten Sie mit einer Leistung oder Entscheidung der HanseMerkur nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte direkt an die HanseMerkur. Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden:

Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000, E-Mail Beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Die Teilnahme erfolgt aufgrund einer freiwilligen Mitgliedschaft beim Versicherungsombudsmann e.V..

Beschwerdemöglichkeit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die HanseMerkur können bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erhoben werden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, www.bafin.de

Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.

Notrufnummer:

+49 40 5555–7877 Wichtige Hinweise im Schadenfall

Wenn Sie aus Ihrer Reiseversicherung Ansprüche geltend machen, benötigen wir im Schadenfall grundsätzlich folgende Unterlagen:

1. Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters 2. Kopie des Versicherungsscheines

3. Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrages die Angabe der Bankverbindung (IBAN) des Empfängers (bei Auslandsüberweisungen auch den BIC)

4. Die jeweils unter A–B genannten weiteren Unterlagen

5. Wir bieten Ihnen unter https://mein-hmrv.de/service/schadenmeldung/

die Möglichkeit einer Online-Schadenmeldung. Dort finden Sie auch entsprechende Schadenanzeigen.

Schadenmeldungen senden Sie bitte formlos an: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Telefon 040 4119–2300, Fax 040 4119–3586

E-Mail Schadenabteilung: reiseleistung@hansemerkur.de

Bei unvollständig eingereichten Unterlagen kann es zu Verzögerungen in der Schadenbearbeitung kommen!

Bitte Ihre Unterlagen nicht heften oder klammern!

A. Reise-Rücktrittsversicherung

1. Ein versichertes Ereignis ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der Reisestornierung nachzuweisen. Ereignisse, die nach der Stornierung eingetreten sind, können für eine Prüfung nicht berücksichtigt werden.

2. Bei der Buchungsstelle ist eine unverzügliche Stornierung erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten. Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund von Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu spät stornieren.

3. Bei einer Reisestornierung aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Schwangerschaft sowie mit Stornokosten von über 300,– EUR können Sie einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel.-Nr. 040 4119–2300 anfordern oder unter https://www.hmrv.de/service/schadenmeldung herunterladen. Vergleichen Sie bitte hierzu auch den Hinweis zur Online-Schadenmeldung.

4. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:

• sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen

• bezahlte Original-Kostennachweise

• ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort)

• Original-Belege von Behörden über die Dauer und den Grund der häuslichen Isolation (Quarantäne)

• ärztliche Bescheinigungen mit Erkrankungsdatum und Diagnose und der Mitteilung der gesetzlichen

• Grundlage (z. B. Verordnung) für die häusliche Isolation

• Original-Belege von berechtigten Dritten (z. B. Flughafenverwaltung; Vermieter) über die Verweigerung der Beförderung oder des Betreten des Mietobjektes mit Angabe zum Zeitpunkt und Grund der

Verweigerung

B. Reise-Unfallversicherung

1. Bei einem Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.

2. Der Unfall ist unverzüglich der HanseMerkur Reiseversicherung AG zu melden.

3. Ein Unfall mit Todesfolge ist innerhalb von 48 Stunden der HanseMerkur Reiseversicherung AG anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall selbst bereits angezeigt wurde.

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