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VORLAGE 17/3105 A14. Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Düsseldorf. für die Mitglieder des Rechtsausschusses

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17

VORLAGE

17/3105

A14

Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL 40221 Düsseldorf

für die Mitglieder

des Rechtsausschusses

Ministerium der Justiz

des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister

LANDTAG

NORDRHEIN-WESTFALEN . WAHLPERIODE

50. Sitzung des Rechtsausschusses ~es Landtags Nordrhein-West- falen am 18.03.2020

Bericht zu TOP „Hackerangriff auf Abgeordnete - aktueller Sachstand"

Anlage 1 Bericht

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

zur Information der Mitglieder des Rechtsausschusses übersende ich als Anlage einen öffentlichen Bericht zu dem o. g. Tagesordnungspunkt.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Biesenbach

Seite 1 von 1 · 16. März 2020

Aktenzeichen 4059 E - III. 24/18 bei Antwort bitte angeben

Bearbeiterin: Frau Dr. Müller- Steinhauer

Telefon: 0211 8792-315

Dienstgebäude und Lieferanschrift:

Martin-Luther-Platz 40 40212 Düsseldorf Telefon: 0211 8792-0 Telefax: 0211 8792-456 poststelle@jm.nrw.de www.justiz.nrw

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Ministerium der Justiz

des Landes Nordrhein-Westfalen

50. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

am 18. März 2020

Schriftlicher Bericht zu dem TOP:

,,Hackerangriff auf Abgeordnete - aktueller Sachstand"

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Mit dem vorliegenden Bericht der Landesregierung erfolgt im Anschluss an den Bericht vom 17. Juni 2019 (Vorlage 17/2188) die mitAnmeldungsschreiben vom 6. März 2020 erbetene UnterrichtunQ zu dem vorbezeichneten Tagesordnungspunkt.

1.

Der leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat unter dem 11. Dezember 2019 im Wesent- lichen Folgendes berichtet:

,,[. . .] In Umsetzung der Vereinbarung der ZAG NRW mit dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen sind seit dem 11.06.2019 neun weitere Verfahren bei der Zentralstelle anhängig gemacht worden, so dass hier im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Daten auf dem Twitteraccount ,_Orbit' insgesamt 37 Verfahren geführt wurden." .

Weiter hat er berichtet, dass die neu eingegangenen Sachverhalte u. a. ein ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestags, vier YouTube-Künstler sowie ·einen Moderator und Kabarettisten beträfen.

Der Bericht des leitenden Oberstaatsanwalts in Köln verhält sich im Übrigen wie folgt:

„Die neu in der Hauptsache verfahrensführende Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität des Landes Hessen (ZIT)-hat die vorbezeichneten neun sowie sieben weitere Ver- fahren übernommen, so dass insgesamt 32 der ursprünglich bei der ZAG NRW geführten Verfahren zum dort geführten bundesweiten Sammelverfahren über- nommen worden sind.

Soweit in vier der Verfahren ein Sachzusammenhang mit dem bei der ZIT ge- führten Sammelverfahren nicht festgestellt werden konnte, sind nunmehr auch die zwei verbliebenen Verfahren hier durch Übernahme durch die Staatsanwalt- schaft Heilbronn respektive durch Einstellung mangels hinreichenden Tatver- dachts gemäß § 170 Abs. 2 St PO abgeschlossen. In dem weiteren Ermittlungs- verfahren, das der ZIT noch nicht zur Prüfung der Übernahme vorgelegt wurde, dauern die Ermittlungen weiterhin an.

[. . .]

Die Auswertung der seitens des LKA NRW und des BKA übermittelten 13 Listen ist nunmehr endgültig abgeschlossen. Anhaltspunkte, die die Einleitung von weiteren Verfahren erfordern, liegen nicht vor. [. .. ]"

Weiter hat der leitende Oberstaatsanwalt in Köln dem Ministerium der Justiz unter dem 9. März 2020 berichtet, dass seit seinem vorgenannten Bericht keine weiteren

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Verfahren anhängig geworden seien, so dass es dort bei insgesamt 37 Verfahren, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Daten auf dem Twitteraccount ,,_Orbit"

geführt wurden, verblieben .sei.

Der Bericht vom 9. März 2020 verhält sich im Übrigen wie folgt:

,,In dem letzten bei hiesiger Behörde verbliebenen Verfahren konnte ein origi- närer Sachzusammenhang mit dem bei der Generalstaatsanwaltschaft Frank;_

furt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität des Landes Hessen (ZIT) [-] geführten Sammelverfahren nicht festgestellt werden. Das sich . gegen einen erwachsenen und einen jugendlichen Beschuldigten richtende Ver-

fahren wurde inzwischen gemäß § 170 Abs. 2 St PO mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, soweit es sich gegen den erwachsenen Beschuldigten richtet. Hinsichtlich des jugendlichen Beschuldigten wurden erzieherische Maß- nahmen im Sinne des § 45 Abs. 2 JGG eingeleitet."

11.

Der leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf hat unter dem 11. März 2020 im Wesent- lichen Folgendes berichtet:

„Das weiterhin gegen Unbekannt geführte Verfahren ist der Staatsanwaltschaft Köln - Zentral- und Ansprechstelle Gybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAG NRW) - mit Verfügung vom 19.07.2019 zur Prüfung einer Verfahrensüber- nahme übersandt worden.

Mit Verfügung vom 07.08.2019 hat die ZAG NRW eine Übernahme unter Hin- weis darauf abgelehnt, dass die Anzeigeerstatterin Opfer eines Datenleaks ge- worden sei und die missbräuchliche Verwendung solcher veröffentlichter Daten, über deren Herkunft - wie im vorliegenden Fall - keine sicheren Feststellungen getroffen werden könnten, nicht _mehr zu dem dort geführten Verfahrenskam- p/ex des Ausspähens von Daten u.a. gehöre.

In dem daher nach wie vor hier anhängigen Verfahren haben sich keine weite- ren Hinweise auf eine oder einen Tatverdächtigen ergeben. Das Verfahren wird nunmehr gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt und der An- zeigeerstatterin ein entsprechender Bescheid erteilt werden."

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- 4 -

111.

Der Generalstaatsanwalt in . Köln und der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf haben berichtet, gegen die Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft ihres jeweiligen Bezirks (Staatsanwaltschaft Köln bzw. Düsseldorf) keine Bedenken zu haben.

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