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500 Solar-Dächer für die Kreise Cochem-Zell und Bernkastel-Wittlich Kreisnachrichten

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Kreisnachrichten

Ausgabe 07/2012 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 14.02.2012

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

(Fortsetzung auf Seite 2) Mit einem Sonderpro-

gramm für die Nutzung der Sonnenenergie wollen die Landkreise Cochem-Zell und Bernkastel-Wittlich zu- sammen mit renommierten Kooperationspartnern ei- nen weiteren Beitrag zur Erzeugung erneuerbarer Energien leisten. Ausge- sprochenes Ziel ist die Aus- stattung von 500 Dächern mit Photovoltaikanlagen.

Bereits vor einiger Zeit ha- ben beide Kreise gemein- sam mit der Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück beziehungswei- se in Cochem-Zell auch mit der Unterstützung durch Schott Solar AG ein Solar- dachkataster erstellen las- sen. Hier können alle Ge- bäudeeigentümer über die jeweiligen Internetseiten kostenlos überprüfen, ob die Dachfläche der eigenen Immobilien für den Bau ei-

ner Photovoltaik- oder So- larthermie-Anlage geeignet ist.

„Das nun vorliegende Son- derprogramm ergänzt die- sen Service für die Bürge- rinnen und Bürger optimal und sinnvoll. Denn der Kli- maschutz und der Wille, nachhaltig erneuerbare En- ergie zu erzeugen, nehmen in der regionalen Entwick- lung in den Landkreisen Cochem-Zell und Bernka- stel-Wittlich einen ganz be- sonderen Stellung ein“, be- tonen die beiden Landräte Manfred Schnur und Gre- gor Eibes anlässlich des Starts des „500 Solar-Dä- cher-Programms“. Die In- itiierung und Umsetzung verschiedener Förderpro-

gramme im Bereich der er- neuerbaren Energien seien in den Klimaschutzkonzep- ten der beiden Landkreise fest verankert. Erneuerbare Energie zum günstigen Preis anzubieten, hier am Beispiel der Sonnenener- gie, sei das erklärte Ziel.

Aus diesem Grund haben sich die Kreishandwerker- schaften MEHR und Mit- telrhein, der Solarmodul- hersteller SCHOTT Solar AG, der Systemanbieter Energiebau Solarstromsy- steme GmbH, die Sparkas- se Mittelmosel – Eifel Mosel Hunsrück sowie die Land- kreise Bernkastel-Wittlich und Cochem-Zell zusam- mengeschlossen, um vom gemeinsamen Know-how

zu profitieren und den Bür- gerinnen und Bürgern der beiden Landkreise einen einfachen Weg zu einer günstigen Solaranlage als Gesamtpaket und aus einer Hand anzubieten.

Jeder der an dem 500 So- lar-Dächer-Programm be- teiligten Kooperationspart- ner trägt somit dazu bei, dass die erworbene Solar- anlage von SCHOTT-Solar und das Montagesystem LO- RENZ von Energiebau mit guter Qualität überzeugt, durch regionale Handwer- ker sicher und erschwing- lich angeschlossen und von der Sparkasse Mittelmosel – Eifel Mosel Hunsrück zu

500 Solar-Dächer für die Kreise Cochem-Zell und Bernkastel-Wittlich

Christina Rettig, Public Relations Manager und Marion Fiege Key Account Manager bei Schott So- lar AG gemeinsam mit den Landräten Manfred Schnur und Gregor Eibes.

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einer besonders günstigen Kondition finanziert wird.

Insgesamt 18 Handwerksbe- triebe beteiligen sich an die- sem Programm und bieten die PV-Solarmodule sowie die Befestigungssysteme zu günstigeren Konditionen an. Die aktuelle Liste der an diesem Programm teil- nehmenden Handwerksbe- triebe kann dem Flyer „500 Solar-Dächer-Programm für

Wer in Deutschland oder Luxemburg gearbeitet hat, kann sich beim internatio- nalen Beratungstag am 28.

Februar in Neuerburg/Eifel individuell und kostenlos über seine Rente beraten lassen. Der Beratungstag findet von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr in der Verbandsgemeinde- verwaltung, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, statt.

Die Rentenexperten neh- men sich Zeit, um ausführ- lich zu beraten. Daher sollte für eine persönliche Bera- tung auf jeden Fall vorab te-

Internationaler Beratungs- tag zur Rente in Neuerburg

lefonisch unter 06564/690 ein Beratungstermin verein- bart werden. Hierbei sollte man die deutsche und/oder luxemburgische Versiche- rungsnummer angeben.

Zum Beratungsgespräch sollten auch sämtliche Ver- sicherungsunterlagen und der Personalausweis mitge- bracht werden.

Individuelle Beratungen und Auskünfte erteilen die Experten der Deutschen Rentenversicherung Rhein- land-Pfalz und der Caisse Nationale d’Assurance Pen- sion (CNAP).

Drei Schritte zur günstigen und qualitativ hochwertigen

PV-Anlage

1. Zunächst sollte mit Hilfe der Solarkataster der Landkreise Bernkastel-Wittlich und Cochem-Zell kostenlos geprüft werden, ob sich die Dachflä- chen eines Hauses für die solare Stromerzeugung grundsätzlich eignen. Das Solardachkataster ist im Internet unter www.solarkataster.bernkastel- wittlich.de abrufbar

2. Sind die Dachflächen für die solare Energienut- zung grundsätzlich geeignet, können als näch- stes die Handwerkerbetriebe der Kreishandwerk- erschaften MEHR oder Mittelrhein angesprochen werden. Die Handwerker erstellen dann einen un- verbindlichen Kostenvoranschlag für die am Dach zu befestigende Anlage. Die an dem „500 Solar-Dä- cher-Programm“ teilnehmenden Handwerksbe- triebe sind dem Flyer oder dem Internet zu ent- nehmen.

3. Mit dem durch den Handwerker erstellten Kosten- voranschlag wendet man sich schließlich an die Hausbank. Die Sparkasse Mittelmosel – Eifel Mo- sel Hunsrück zum Beispiel hat als Kooperations- partner für das „500 Solar-Dächer-Programm“ ein Sonderfinanzierungsprogramm erarbeitet.

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grund- stücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Enkirch Monteneubel Landwirtschaftsfläche 10,66 ar Enkirch Steffensberg Landwirtschaftsfläche 12,99 ar Niederemmel Spaarroth Landwirtschaftsfläche 58,91 ar Dhron in Ferne Landwirtschaftsfläche 54,18 ar Dhron In der Armes Landwirtschaftsfläche 17,24 ar Burgen an der Borgass Landwirtschaftsfläche 14,43 ar Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 27.02.2012 schriftlich mitzuteilen.

Öffentliche Bekanntmachung

Der Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels geht in die nächste Run- de: Hunderttausende lese- begeisterte Schüler der 6.

Klassen haben sich auch in diesem Schuljahr am größ- ten bundesweiten Lesewett- streit beteiligt, in über 7500 Schulen wurden im ver- gangenen Dezember die be- sten Vorleserinnen und Vor- leser gekürt. Jetzt gehen die Schulsieger in den regio- nalen Entscheiden der Städ- te und Landkreise an den Start. Der Wettbewerb für den Landkreis Bernkastel- Wittlich findet am 27. Fe- bruar um 15.00 Uhr, in der Stadt- und Kreisergänzungs- bücherei in Wittlich statt.

Der traditionsreiche Vor- lesewettbewerb wird seit 1959 vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels durchgeführt und steht un- ter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Öf- fentliche Aufmerksamkeit für das Kulturgut Buch zu erregen, Leselust zu wecken und die Lesekompetenz von Kindern zu stärken, sind

dem Verband zentrale An- liegen. Mehr als 700.000 Kinder aller Schularten beteiligen sich jährlich am Wettbewerb. Die Etap- pen führen über Stadt-/

Kreis-, Bezirks- und Län- derebene bis zum Bundes- finale im Juni 2012.

Die erfolgreiche Leseför- derungsaktion will Kinder ermuntern, sich mit er- zählender Literatur zu be- schäftigen und aus ihren Lieblingsbüchern vorzu- lesen. Die eigenständige Buchauswahl und das Vor- bereiten einer Textstel- le sollen zur aktiven Aus- einandersetzung mit der Lektüre motivieren, Ein- blicke in die Vielfalt der aktuellen und klassischen Kinder- und Jugendlitera- tur vermitteln und zum gegenseitigen Zuhören sensibilisieren. Beim Vor- lesewettbewerb machen Kinder die Erfahrung, dass Bücher zwischen Spannung, Unterhaltung und Information viele Fa- cetten bieten und neue Horizonte eröffnen.

Kreisentscheid im Vorlesewettbewerb 2012

Zell und Bernkastel-Witt- lich“ oder dem Internet unter www.unser-klima- cochem-zell.de oder www.

bernkastel-wittlich.de/en- ergie.html entnommen werden. Die Flyer liegen bei den Kreis- und Verbandsge- meindeverwaltungen, der Sparkasse Mittelmosel - EMH, der Kreishandwerk- erschaften MEHR und Mit- telrhein sowie an weiteren öffentlichen Stellen aus.

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Am Wochenende des 4./5.

Februars fand der Regional- wettbewerb „Jugend musi- ziert“ 2012 in Trier statt. Es waren unter anderem die Wertungskategorien „ Blas- instrument-Solo“, „Schlag- zeug-Ensemble“, „E-Bass (Pop)“ und „Klavierbeglei- tung“ ausgeschrieben.

Die 22 teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der Musikschule des Land- kreises Bernkastel-Wittlich konnten mit 16 ersten Prei-

sen, vier zweiten Preisen und zwei dritten Preises eine herausragende Bi- lanz erzielen. Elf der ersten Preisträgerinnen und Preis- träger erhielten zudem die erforderliche Punktzahl, um Ende März am Landes- wettbewerb in Mainz teil- nehmen zu können. Die Musikschule erhält somit neben der vielseitigen Brei- tenausbildung erneut eine Bestätigung für eine quali- tätvolle Talentförderung.

Hervorragende Ergebnisse bei „Jugend musiziert“

1. Preis mit Teilnahme am Landeswettbewerb Lena Follmann (Klausen), Klarinette

- Lehrkraft Ulrich Junk

Tim Feller (Schweich), Alt-Saxophon - Lehrkraft Stefan Barth

Laurenz Morgenroth (Wittlich), Trompete Alexander Lehnert (Piesport), Trompete - - Lehrkraft Frank Wilhelmi

Carolin Welter (Mehring), Posaune - Lehrkraft Jochen Hofer

Johannes Meyer (Bernkastel-Kues), E-Bass - Lehrkraft Edgar Weidert

Leonie Schmidt (Lieser), Schlagzeug-Ensemble Thomas Leonard (Großlittgen)

Luca Kuhnen (Hetzerath) Franziska Hansen (Sehlem)

Johannes Plitzko (Hetzerath) - Lehrkraft Dietmar Heidweiler 1. Preis

Leonie Görgen (Platten), Klarinette Florian Störtz (Wittlich), Tenor-Saxophon - Lehrkraft Ulrich Junk

Lisa Gödert (Speicher), Alt-Saxophon - Lehrkraft Stefan Barth

Sandra Hofer (Sehlem), Schlagzeug-Ensemble Frederick Gressnich (Hetzerath)

- Lehrkraft Dietmar Heidweiler 2. Preis

Lena Meyer (Klausen), Alt-Saxophon - Lehrkraft Stefan Barth

Katharina Jäger (Heidenburg), Blockflöte - Lehrkraft Marianne Jostock

Melina Kolz (Heidenburg), Blockflöte

Johannes Herres (Neumagen-Dhron), Klavierbegleitung - Lehrkraft Marlo Thinnes

3. Preis

Marie Thome (Klausen), Blockflöte Hanna Paffhausen (Klausen), Blockflöte - Lehrkraft Marianne Jostock

Die Musikschule des Landkreises gratuliert allen Preis- trägerinnen und Preisträgern und dankt den Lehrkräf- ten für das große Engagement sowie den Eltern für ihre Unterstützung. Der Freundeskreis der Musikschule wird alle Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Rahmen eines Preisträgerkonzertes am 18. März würdigen.

Unter dem Motto „Mu- sik lieben lernen“ bietet die Musikschule des Land- kreises Bernkastel-Wittlich einen Musikgarten Phase I und II für Kleinkinder ab 5./6. März in Longkamp an.

Phase I (18 bis 36 Monate) findet dienstags vormittags und Phase II (36 bis 48 Mo- nate) montags nachmittags statt.

Schon die Allerkleinsten können hier Spaß und Freu- de an Klang und Rhythmus finden. Kinder im Alter von 18 bis 48 Monaten bekom- men die Möglichkeit, mit

einer ihrer Bezugspersonen spielerisch den ersten Kon- takt zur Musik zu knüpfen und Freude am Musizieren zu entwickeln. Ob Musik für einen Menschen etwas be- deutet, ob sein Leben durch Musik reicher und glück- licher wird, hängt wesent- lich von Eindrücken und Erlebnissen aus den ersten Lebensjahren ab. Daher gilt es einen kostbaren Schatz zu heben, einen Schatz vol- ler Verse, Sprachmelodien, Klänge, Rhythmen, Kinder- lieder und Spiele – einen Schatz, der inzwischen oft

Musikgarten für Kleinkinder in Longkamp

unter einer dicken Schicht von Radiogeräuschen und Fernsehberieselung ver- schwunden ist.

In den Kursen stehen Lieder auf dem Programm, Sprech- verse, Bewegungs- und Fin- gerspiele, kleine Tänze und Kreisspiele. Begleitet wird das fröhliche Treiben mit Glöckchen, Klanghölzern, Klangstäben, Rasseln und natürlich mit den „körper- eigenen Instrumenten“ wie Stimme, Hände und Füße.

Durchgeführt wird der Kurs von Helena Nemecko- va. Er beinhaltet 12 Ein-

heiten á 35 Minuten und findet einmal wöchentlich außerhalb der Ferien statt.

Das Kursentgelt beträgt 55 Euro. Der erste Termin ist ein kostenloser Schnupper- termin.

Weitere Informationen und Anmeldevordrucke sind erhältlich bei der Ge- schäftsstelle der Musik- schule des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Doris Meier, Kurfürstenstraße 16 in 54516 Wittlich, Telefon 06571/142398, E-Mail: Do- ris.Meier@Bernkastel-Witt- lich.de.

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benötigt - anders als bei aktiven Medizinprodukte - keine Stromquelle. Nicht aktive Medizinprodukte sind zum Beispiel chirur- gische Instrumente wie Pinzetten oder Skalpelle.

Medizinprodukte, die zur mehrfachen Anwendung vorgesehen sind, müssen vor einer erneuten Anwen- dung aufbereitet werden.

Die Aufbereitung von Medi- zinprodukten, die bestim- mungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommen, ist die nach de- ren Inbetriebnahme zum Zweck der erneuten Anwen- dung durchgeführte Rei- nigung, Desinfektion und Sterilisation einschließ- lich der damit zusam- menhängenden Arbeits- schritte sowie die Prüfung und Wiederherstellung der technisch-funktionellen Sicherheit. Die fachge- rechte Aufbereitung von Medizinprodukten ist Vo- raussetzung für eine an- schließende infektions- hygienisch einwandfreie erneute Anwendbarkeit.

Die Beachtung von Hygie- nestandards, sowie ausrei- chende Kenntnisse über die korrekte Aufbereitung von Medizinprodukten ist zwingende Voraussetzung zur Vermeidung von In- fektionen bei ambulanten, teilstationären und statio- nären Behandlungen.

Im Rahmen der Begehung entsprechender Einrich- tungen setzt der Fach- bereich Gesundheit der Kreisverwaltung auf eine konstruktive Zusammen- arbeit mit den Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen und Pra- xen. Die Information und Beratung des mit der Auf- bereitung betrauten Perso- nals steht im Vordergrund unserer Überwachungstä- tigkeit. Ziel der Überwa-

chung ist, dass nur ord- nungsgemäß aufbereitete Instrumentarien zur An- wendungen gelangen um einen höchstmöglichen Schutz der Patienten vor In- fektionen zu gewährleisten.

Die Überwachung der Ein- richtungen und Praxen fin- det in der Regel unangekün- digt statt. Bei festgestelltem Beratungsbedarf werden weitere Termine zur infek- tionshygienischen Bera- tung bei der Aufbereitung von Medizinprodukten mit dem verantwortlichen Per- sonal abgestimmt.

Das Medizinproduktegesetz und die dazu erlassenen Verordnungen regeln ne- ben der ordnungsgemäßen Anwendung, Desinfektion und Sterilisation von Medi- zinprodukten, zum Schutz und zur Sicherheit von Pa- tienten, Anwendern und Dritten auch das In–Ver- kehr-Bringen der Medizin- produkte.

Das In-Verkehr-Bringen von nicht-aktiven Medizinpro- dukten wird in Rheinland- Pfalz weiterhin durch das Landesamt für Soziales, Ju- gend und Versorgung, be- ziehungsweise von aktiven Medizinprodukten durch die Struktur- und Geneh- migungsdirektion/Abtei- lung Gewerbeaufsicht über- wacht.

Für Fragen zur Aufbe- reitung von Medizinpro- dukten stehen Frank Tho- mas, Hygieneinspektor, Tel. 06571/14-2449, Fax:

06571/14-2503, E-Mail:

Frank.Thomas@Bernkastel- Wittlich.de oder Dr. Joa- chim Diwo, Facharzt für öffentliches Gesundheits- wesen, Tel. 06571/14-2367, E-Mail: Joachim.Diwo@

Bernkastel-Wittlich.de vom Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich gerne zur Verfügung.

Seit Januar 2012 obliegt die Überwachung der Hy- giene bei der Aufbereitung von nichtaktiven Medizin- produkten den Kreisver- waltungen als untere Ge- sundheitsbehörden. Diese Aufgabe wurde zuvor vom Land wahrgenommen.

Eingesetzt werden diese Medizinprodukte in ambu- lanten, teilstationären und stationären Einrichtungen, in denen durch medizi- nische, pflegerische oder sonstige Hilfeleistungen Krankheiten oder Behinde- rungen festgestellt, geheilt oder gelindert werden, Dies betrifft insbesondere Kli- niken, Arztpraxen, Praxen von Heilpraktikern und

Fußpflegern, sowie Einrich- tungen des Rettungs- und Krankentransportwesens und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophen- schutzes mit Ausnahme der Leitstellen. Wichtiges Ziel ist hierbei der Schutz vor Infektionen bei medizi- nischen Eingriffen.

Für die im Landkreis Bern- kastel-Wittlich liegenden Einrichtungen wird die Überwachung der Aufbe- reitung von sogenannten

„nicht aktiven“ Medizin- produkten durch den Fach- bereich Gesundheit der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich durchgeführt.

Der Betrieb von nichtak- tiven Medizinprodukten

Fachbereich Gesundheit überwacht Reinigung,

Desinfektion und Sterilisation von Skalpell, Pinzette & Co.

Gemeinsam haben die Gleichstellungsbeauftrag- ten der Landkreise Bern- kastel-Wittlich, Trier- Saarburg, des Eifelkreises Bitburg-Prüm und des Vul- kaneifelkreises in den ver- gangenen Wochen Frauen für das Projekt „Mit Mento- ring vor Ort – mehr Frauen in die Kommunalpolitik“

gesucht. Ziel ist es Frauen für die Kommunalpoli- tik fit zu machen und den Frauenanteil in den Ge- meinderäten und kommu- nalen Parlamenten zu er- höhen.

38 Frauen aus der Region interessieren sich als po- tentielle Politikeinsteige- rinnen, sogenannte Men- tees, für das Programm und 28 Politikerinnen sind be- reit diese als Mentorinnen zu begleiten. Mentees und Mentorinnen wurden nun in getrennten Workshops in der Kreisverwaltung in Wittlich auf ihre jeweilige

Rolle in der Mentoring-Be- ziehung vorbereitet. Teil- weise haben die Politikein- steigerinnen bereits im Vorfeld mit einer Politike- rin Kontakt aufgenommen und eine Mentoring-Part- nerschaft verabredet.

Die Mentoring-Tandems werden am 28. Februar um 19 Uhr im Rahmen einer Feierstunde in der Kreis- verwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm der Öffent- lichkeit vorgestellt. Frauen- ministerin Irene Alt wird ebenfalls teilnehmen und aus Sicht der Landesregie- rung das Potential des Men- toring-Projektes erläutern.

Zu dieser öffentlichen Ver- anstaltung sind alle Inte- ressierten herzlich eingela- den.

Weitere Informationen bei der Gleichstellungsbe- auftragten Gabriele Kretz, E-Mail: gabriele.kretz@

bernkastel-wittlich.de, Tel.

06571/14 2255.

Mentoring-Projekt macht

Frauen fit für die Politik

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So klappt es mit der Sperrmüllabfuhr

Immer wieder kommt es vor, dass die Müllwerker vor einem unsortierten Sperr- müllhaufen stehen, wo al- les Mögliche durcheinan- der herausgestellt wurde.

Ärgerlich für die Müllwer- ker, denn dies erfordert ein mühsames, zeitraubendes Heraussuchen von Sperr- müllartikeln, weil die je- weiligen Sammelfahrzeuge nur bestimmte Materialien mitnehmen dürfen. Des- halb bittet Abfallberater Stefan Lex von der Kreisver- waltung daran zu denken, dass drei unterschiedliche Sperrmüllfraktionen ein- gesammelt werden: Holz- sperrmüll, Restsperrmüll und Elektroschrott. Alle

drei Fraktionen werden am gleichen Tag von verschie- denen Müllfahrzeugen ab- geholt. Dies geschieht des- halb, weil diese Form der Abholung zum Teil gesetz- lich vorgeschrieben ist, zum Teil jedoch auch, weil durch die unterschiedliche Form der Entsorgung Ko- sten eingespart werden.

So können die Umwelt ge- schont und Abfallgebühren niedrig gehalten werden.

Die Abfallgebühren im Landkreis Bernkastel-Witt- lich sind im Landesver- gleich Rheinland-Pfalz sehr niedrig – nur wenige Kom- munen haben noch gerin- gere Gebühren.

Informationen zum Sperr- müll, aber auch für Artikel, die nicht zum Sperrmüll zählen, sind im Abfallrat- geber 2012 auf den Seiten 12 und 14 aufgeführt. Ab- fallberater Lex weist da- rauf hin, dass gut erhaltene Möbel und gegebenen- falls auch sonstige gut er- haltene, noch funktions- tüchtige Gegenstände des Hausrats an gemeinnützige Einrichtungen abgegeben werden können. Die Möbel beziehungsweise der Haus- rat werden entweder an Bedürftige weitergegeben oder im Rahmen von sozi- alen Projekten oder Werk- stätten aufgearbeitet und über Möbelbörsen oder Se- cond-Hand-Läden zum Kauf angeboten. Manche Einrich- tungen bieten auch einen Abholservice an. Informati- onen zu den Einrichtungen finden Interessierte im Ab- fallratgeber auf den Seiten 12 und 13. Weitere Informa- tionen erhalten Interessier- te bei der Abfallberatung der Kreisverwaltung, Tel.

06571/14-2414, E-Mail: Ste- fan.Lex@Bernkastel-Witt- lich.de oder im Internet www.Bernkastel-Wittlich.

de/abfallentsorgung.

Bald wird es wieder wär- mer. Balkon, Loggia und Terrasse erwachen zu neu- em Leben. Im Freien zu sit- zen beim Lesen und Essen, Licht und Sonne zu tan- ken, tut gut. Doch viele äl- tere Menschen nutzen ihr

„Zimmer im Freien“ sel- ten, aus Angst zu stolpern.

Schwellen und Höhenun- terschiede bilden gefähr- liche Stolperfallen. Einen Servierwagen nach drau- ßen zu schieben ist unmög- lich. Für Rollstuhlbenutzer sind die Schwellen oft unü- berwindlich.

Welche Möglichkeiten es gibt, schwellenlos nach draußen zu gelangen, sa- gen Interessierten gerne

die Fachleute der Landesbe- ratungsstelle „Barrierefrei Bauen und Wohnen“ ko- stenlos und firmenunab- hängig alle zwei Monate am zweiten Dienstag von 14.00 bis 17.00 Uhr bei der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich, Kurfürsten- straße 16, 54531 Wittlich.

Der nächste Beratungster- min ist Dienstag, der 13.

März 2012.

Vorhandene Planunter- lagen sollten zum Bera- tungstermin mitgebracht werden. Eine Voranmel- dung ist unbedingt erfor- derlich bei Ulrich Hohns, Tel.: 06571/14-2237, E-Mail:

Ulrich.Hohns@bernkastel- wittlich.de.

Tipps für barrierefreies

Bauen und Wohnen

(6)

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Öffnungszeiten -allgemein-:

Mo.-Fr.: 08.30 bis 12.00 Uhr Mo.: 14.00 bis 16.00 Uhr Do.: 14.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

Öffnungszeiten Bürgerservice:

Mo.-Do.: 07.00 bis 18.00 Uhr Fr. 07.00 bis 15.00 Uhr Kontakte -allgemein-:

Tel.: (0 65 71) 14 – 0 Fax: (0 65 71) 14 – 2500

E-Mail: Info@Bernkastel-Wittlich.de Internet: www.Bernkastel-Wittlich.de

Wichtige Rufnummern während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Bürgerberatung (0 65 71) 14 – 2700 Abfallberatung (0 65 71) 14 – 2414

Bauen (0 65 71) 14 – 2314

Führerscheinwesen (0 65 71) 14 – 2334

Gesundheit (0 65 71) 14 – 2434

Kreisrechtsausschuss (0 65 71) 14 – 2258 Musikschule des Landkreises (0 65 71) 14 – 2398 Landwirtschaft/Weinbau (0 65 71) 14 – 2421 Veterinärwesen/Lebensmittel (0 65 71) 14 – 2353 Wirtschaftsförderung (0 65 71) 14 – 2494 Zulassungsbehörde (0 65 71) 14 – 2227 Kreisarchiv, Schloßstr. 10 (0 65 71) 96633 Medienzentrum, Schloßstr. 10 (0 65 71) 96634

Detaillierte Telefonverzeichnisse im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/kreisverwaltung.html Öffentliche Bekanntmachungen

Am Montag, den 05.03.2012, fin- det um 16:00 Uhr, Kreisverwal- tung, Alter Sitzungssaal (A 10) in Wittlich eine nichtöffentliche Sit- zung des Ausschusses für Schulen und Kultur des Landkreises Bern- kastel-Wittlich statt.

TAGESORDNUNG 1. Mitteilungen

1.1 Schulwahlentscheidung zum Schuljahr 2012/13 - Anmelde- zahlen der weiterführenden Schulen im Landkreis Bernka- stel-Wittlich

1.2 Übernahme von Schulträ- gerschaften weiterführender Schulen - Sachstand

1.3 Kulturförderprogramm des Landkreises Bernkastel-Witt- lich - Förderung eines Pro- jektes

2. Kulturförderprogramm des Landkreises Bernkastel-Witt- lich - Entscheidung über vor- liegenden Förderantrag 3. Fortführung der Schulent-

wicklungsplanung und deren Auswirkung auf die künftige Schulstruktur im Landkreis Bernkastel-Wittlich

4. Verschiedenes Wittlich, 10. Februar 2012 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

Konstituierende Versammlung der Hegegemeinschaft Meulen- wald als Körperschaft des öf- fentlichen Rechts

Die jagdausübungsberechtigten Personen sowie je ein Vertreter

der Jagdgenossenschaften und Ei- genjagdbezirke werden hiermit zur konstituierenden Versamm- lung der Hegegemeinschaft Meu- lenwald eingeladen und die Ver- sammlung öffentlich bekannt gemacht (gemäß §13 des Landes- jagdgesetzes (LJG) vom 09.07.2010 in Verbindung mit § 1-7 Lan- desjagdverordnung (LJVO) vom 01.02.2011):

Freitag, den 2. März 2012, 15:00 Uhr großer Sitzungssaal der Kreis- verwaltung Trier-Saarburg, Willy- Brandt-Platz 1, 54290 Trier Tagesordnung

1. Begrüßung (Kreisverwaltung Trier-Saarburg)

2. Einführung in die Aufgaben der Hegegemeinschaft und Vorstellung des Wahl- und Ver- waltungsverfahrens (Forstdi- rektor Gundolf Bartmann) 3. Wahl des Vorsitzenden und

der vier beisitzenden Personen (Vorstandswahlen - § 5 LJVO) 4. Beschlussfassung über die Sat-

zung

5. ggfls. Wahl eines/einer Schrift- führer/in oder Beschluss über die „Anstellung“ einer Ge- schäftsführung

(Gelegenheit der Vertretungen der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer ihre vertre- tende Person zur Teilnahme an den Vorstandssitzungen zu benennen)

6. Umlagen - Aussprache und Beschlussfassung (Vorschlag:

0,50 € je ha bejagbare Grund- fläche)

7. Gesamtabschussplan/Teilab- schusspläne - Diskussion und Beschlussfassung (bitte Ab- schussistergebnisse des Jagd-

jahres und Abschussvorschlä- ge für 2012/13 bereithalten) 8. Bejagungskonzept; Sankti-

onenkatalog, Körperlicher Nachweis, etc. - Aussprache über das weitere Vorgehen und Bildung von Arbeitsgrup- pen - keine Beschlussfassung 9. Anregungen

Trier, den 02.02.2012

Kreisverwaltung Trier-Saarburg Beauftragter Vorstand

In Vertretung

Hegegemeinschaft Meulenwald Stephan Schmitz-Wenzel, GBL IV Gundolf Bartmann, FDir

Bekanntmachung über die Öf- fentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Lan- desentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz (LEP IV) Die Landesregierung beabsichtigt die Teilfortschreibung des Landes- entwicklungprogramms Rhein- land-Pfalz. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 24.01.2012 den von der obersten Landesplanungs- behörde erarbeiteten Entwurf der Teilfortschreibung des Landesent- wicklungsprogramms zur Kennt- nis genommen und für das Betei- ligungs- und Anhörungsverfahren freigegeben.

Das Landesplanungsgesetz schreibt in § 6 Abs. 4 eine allge- meine Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Raumord- nungsplänen vor. Damit soll die Aufstellung der Raumordnungs- pläne noch transparenter gestal- tet und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Vorstellungen auch

in die Erarbeitung von Raumord- nungsplänen einzubringen.

Der Entwurf der Teilfortschrei- bung des Landesentwicklungspro- gramms (LEP IV) einschließlich des Entwurfs der Strategischen Um- weltprüfung liegt für sechs Wo- chen bis einschließlich 30.03.2012 bei der Bürgerberatung der Kreis- verwaltung Bernkastel-Wittlich – Untere Landesplanungsbehör- de –, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, während der üblichen Bürozeiten montags bis donners- tags von 7 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 15 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Anregungen zum Entwurf der Teil- fortschreibung des LEP IV können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder in elektronischer Form vorge- bracht werden. Die Anregungen richten Sie bitte schriftlich an das Ministerium für Wirtschaft, Kli- maschutz, Energie und Landespla- nung Rheinland-Pfalz – Oberste Landesplanungsbehörde –, Post- fach 32 69, 55022 Mainz, Telefax:

06131/165838 oder elektronisch an landesplanung@mwkel.rlp.de. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass verspätet eingegangene Stel- lungnahmen unberücksichtigt bleiben.

Die Landesverordnung über die Fortschreibung des Landesent- wicklungsprogramms (LEP IV) wird zu gegebener Zeit im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Roland Olschowy

Ministerium für Wirtschaft, Kli- maschutz, Energie und Landespla- nung Rheinland-Pfalz – Oberste Landesplanungsbehörde – Mainz, 02. Februar 2012

Referenzen

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Weitere Definitionen und Erläuterungen siehe gesondertes

VG Manderscheid, 31 Betriebe (8,7%) VG Kröv-Bausendorf, 25 Betriebe (7,0%) VG Neumagen-Dhron, 23 Betriebe (6,4%) VG Wittlich-Land, 13 Betriebe (3,6%) EInheitsgemeinde Morbach,