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Ferienhaus in Ostfriesland

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Academic year: 2022

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Ferienhaus in Ostfriesland

Zusammenfassung

Das kleine Ferienhäuschen freut sich auf Besuch. Es liegt in Alleinlage mitten im Moor an der berühmten Fehnroute.

Beschreibung

Das kleine Ferienhäuschen freut sich auf Besuch. Es liegt in Alleinlage mitten im Moor an der berühmten Fehnroute.

Die Umgebung lädt zu Rad-, Wander- u. Reitausflügen ein. Das Haus hat ein umzäuntes Grundstück, so können auch Hunde rumtollen. Für Pferdebesitzer ist auch gesorgt, da zu dem Haus ein Offenstall mit Weide u. Reitplatz gehört. Wer sein Pferd mitbringen möchte, muss 10,- € pro Tier u. Tag zusätzlich bezahlen.

Zum XXL Ostfriesen ist es auch nicht weit, nur 25 km und zur Meyer Werft in Papenburg 15 km. Die nächste Einkaufsmöglichkeit /Tankstelle ist ca. 5 km entfernt, so dass man auch mal das Auto stehen lassen kann.

Auch für andere Vergnügungen sind gesorgt:

Ramsloh: 12 km, Go-Cartbahn, Kutschfahrten

Rhauderfehn: 5km, Angeln, auf Kanälen paddeln,Reithalle

Wiltshausen : 15km, Die schmalste Autobrücke Deutschlands, die zur Pünte führt.

Leer : 15km, Hafen, Evenburg, Teemuseum, Altstadt, Mininaturlandschaft.

Papenburg : 15km, Meyerwerft (Kreuzfahrtschiffe), Hafenrundfahrten.

Surwold : 22km, Kletterwald, Märchenwald, Sommerrodelbahn, Minigolf.

Emden : 45km, Dat Otto Huus, Kunsthalle, Landesmuseum, Friesentherme.

Thüle :42km, Tierpark und Erlebnispark.

Nordsee : 73km, Wattwandern zu den Ostfriesischen Inseln, Greetsiel.

Festung Bourtange (Holland) 36km

Wilhelmshafen:57km Aquarium, Seehundstation.

Bad Nieuweschanz(Holland) 37km, Fontana Thermalbad mit großer Saunalandschaft.

Badeseen. Steenfelde 4km, WOL Grothegaste 5km, Stickhausen 15km, Idafehn 12km Umliegende Stadt: Oldenburg , Cloppenburg, Groningen

Ausstattung : Schlafzimmer m. 3 Schlafgelegenheiten, Wohnzimmer, Küche, Bad, Toilette, Abstellraum, Terasse m.

Gartenmöbeln u. Grill, Waschmaschine, Mikrowelle, Radio, Fernseher, Bügeleisen.

Endreinigung , Bettwäsche, Handtücher und Fahrräder inklusive.

40,- € für 2 Personen pro Tag, für jede weitere 5,- € pro Tag.

Ausstattung

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Bad, Küche, Wohnzimmer, Toilette,Abstellraum,Bügeleisen,Mikrowelle,Fernseher,Grill,Terasse,Reitplatz, Lage

Alleinlage Karte

Adresse: 11,Freitagstr.,26817, Postleitzahl: 26817

Breite / Länge: 53.09028 / 7.58354

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http://maps.google.com/maps/api/staticmap?center=53.09028,7.58354&zoom=13&markers=53.09028,7.58354&size=500x300&sensor=false

Nächste

Bahnstation Bahnhof Papenburg 15 km

Nächste Fähre Emden 65 km

Nächster

Flughafen Bremen 100 km

Nächstes

Restaurant Zagreb 5 km

Nächstes

Schwimmbad Ramsloh 10 km

Unterkunft, Ausstattung und Dienstleistungen Ferienhaus

Verpflegung:

Selbstverpflegung

Schlafzimmer: 1 ( 3 Schlafplätze ) Doppelbett: 1

Badezimmer: 1

Bad: 1, Badewanne: 1, Waschbecken: 1 Eignung

Langzeitvermietung: Nein

Haustiere: Ja, Haustiere willkommen Raucher: Rauchen verboten

Für Kinder geeignet: Nicht geeignet Rollstuhlgerecht: Nein

Senioren oder Gebrechliche: Nicht geeignet

Urlaubstypen

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Erholungsurlaub, Wanderurlaub Allgemeine Ausstattung

Föhn, Geschirr/Besteck, Toaster, Waschmaschine Innenausstattung

Backofen, Badetücher, Kaffeemaschine, Küche, Kühlschrank, Mikrowelle, Wasserkocher Aussenausstattungen

Garten, Gartenmöbel, Grill, Terrasse Dienstleistungen

Handtücher vorhanden, Reinigung inklusive Aktivitäten

Lokale Aktivitäten:

Radfahren

Preise

- Preis pro Nacht

wöchentlich Monatlich Mindestaufenthalt Wechsel Woche Wochenende

Gesamtpreis €55 - - 1 Nächte -

Keine Preise verfügbar

Add-ons

  Typ der Zusatzleistung Preis Listentyp Endreinigung verpflichtend €59.50 einmalig AGB

Anreise: 00:00, Abreise: 00:00

Bei privater Anmietung einer Ferienunterkunft galt schon immer das Mietrecht, welches automatisch greift, wenn der Rücktritt im Mietvertrag oder den AGBs nicht geregelt ist ! Neu ist, dass seit letztem Jahr AUCH bei

gewerblichen Unterkünften das Mietrecht gilt...

https://www.verbraucherzentrale-mv.eu/…/stornierung-der-fer…

Was bedeutet das im Klartext?

Wer eine Ferienunterkunft bucht bzw anmietet, der sollte IMMER eine Reisetrittsversicherung abschließen, damit er eben nicht auf seinen Rücktrittskosten sitzen bleibt. Natürlich kann man nicht alles absichern, schlägt das Wetter kurzfristig um und der Urlaub fällt ins Wasser, das ist immer das eigene Risiko, dann macht man eben das Beste draus ! Regen ist kein Grund, vom Mietvertrag zurück zu treten. Und auch nicht um die eigentlich vernünftige Unterkunft schlecht zu machen!

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Dank Fernsehwerbung wird gerne mit kostenloser Stornierung bis zum Anreisetag geworben, das ist nun mal in der Realität nicht umsetzbar und gesetzlich so nicht vorgesehen. Vor allem aber nicht allgemein gültig, nur weil eine Buchungsplattform damit fadenscheinig wirbt, den dort inserierenden Vermietern ist es nämlich frei gestellt, ob sie kostenloses "Storno" anbieten oder eben nicht ! Und die meisten bieten es nicht an, da sonst ja ständig storniert werden würde, z.B. wenn zur Anreise das, Wetter schlecht wird ! Das kann kein Vermieter abpuffern.

Bucht man eine Unterkunft, egal auf welchem Weg, selbst TELEFONISCH, geht man einen verbindlichen Vertrag ein, der gesetzlich nur durch Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Feuer, Wasserschaden, etc) aufgelöst werden kann.

D.H. der Vermieter hat die Unterkunft zur Verfügung zu stellen, der Gast ist in der Zahlungspflicht, egal ob er die Unterkunft nutzt.

Da viele in der heutigen Zeit sich früh eine Unterkunft sichern haben die meisten Vermieter den Rücktritt vertraglich und gestaffelt geregelt.

Beispiel:

"Rücktritt

Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle

eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:

Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises

Rücktritt 44 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises Rücktritt 21 Tage bis Mietbeginn 90 % des Mietpreises

Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben."

Gibt es solche Regelung nicht, dann gilt automatisch das Mietrecht und man sollte ein VERNÜNTIGES Gespräch mit dem Vermieter suchen, damit eine für BEIDE Seiten vernünftige Lösung gefunden wird. Wichtig ist, dass man seinen Rücktrittswunsch SCHRIFTLICH mitteilt, anders bleibt nämlich der Vermieter an den Vertrag gebunden und darf nicht anderweitig neu vermieten, was aber ja die beste Lösung wäre ! Da hilft es such nicht szf die

Trönendrüse zu drücken ! Vermieter sind auch Menschen mit eigenen Problemen ! Oder zahlen Sie Ei der nächsten Buchung freiwillig den doppelten Preis, damit der Mieter z.B. die plötzlich kaputt gegangen Heizungsanlage

reparieren kann, wofür er auch nichts kann...

Auch bei einer Neuvermietung kann auf jeden Fall eine Bearbeitungsgebühr anfallen, denn ein Vertragsrücktritt bedeutet Arbeit, mit einem Knopfdruck am PC ist das nun mal nicht getan, auch wenn viele das denken ! Da viele Vermieter auf mehreren Portalen inserieren, Anzeigen laufen haben etc. dort den Zeitraum wieder frei zu geben ist ein enormer Zeitaufwand, besonders für private Vermieter, die sich vorrangig um Job und Familie kümmern und ihre Altersvorsorge zur Anmietung anbieten.

Auch gibt es für gewisse Zeiträume Buchungswellen, da wollen plötzlich alle in den Osterferien, die letzte Woche vor den Sommerferien wo man seine Unterkunft mehrfach hätte vermieten können und diversen anderen

Interessenten abgesagt hat. Nach einem Storno passiert ggf nichts und man bekommt die Unterkunft gar nicht oder eben nur zu einem günstigeren Preis weg, so dass eben eine Entschädigung in Höhe der Differenz zu zahlen bleibt.

Läuft es auf einen Rücktritt ohne Neuvermietung hin muss man mit 90 % der Miete rechnen, je nach Rücktrittsdatum und AGB des Vermieters.

Für den betroffenen Mieter klingt das jetzt erst Mal vollkommen ungerecht, aber das ist es nicht. Der Mieter kann sich absichern und eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Launen des Urlaubers, der sich spontan

umentschieden und doch lieber wo anders hin will sind natürlich nicht versichern. Dann sollte man eben erst

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buchen, wenn man was man will, auch wenn dann ggf alles ausgebucht ist.

Der Vermieter kann sich gegen Mietausfall durch Vertrsgsbruch des Gastes NICHT versichern, dem fehlt die Einnahme zur Zahlung seiner Kosten für die Immobilie, die er auch hat, wenn der Gast triftige Gründe für den Rücktritt hat!

Der Mieter hat das einmalige Pech eine Anzahlung oder gar Mietzahlung in den Sand gesetzt zu haben, wenn er keine Rücktrittsversicherung abgeschlossen hat, das nächste Mal ist er schlauer und sichert sich ab.

Passiert dem Vermieter das mit mehreren Gästen im Jahr kann er ggf am Ende seine laufenden Rechnungen nicht mehr bezahlen und verliert seine Altersvorsorge, kann seine Familie nicht ernähren etc.. Und genau um so etwas zu verhindern, hat der Gesetzgeber im BGB das Mietrecht verankert und den Rücktritt bei zeitlich befristeten

Mietverträgen ausgeschlossen.

Also bitte IMMER eine Reiserücktrittsversicherung abschließen!

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https://www.mein-ferienhaus-in.de/public/upload/qrcodes/4adef1ee89faa38e77144dc79787812aL4.png

Referenzen

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