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Zur heutigen Abweisung der Klage des BN gegen die Isental-Autobahn A94 durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof:

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Pressemitteilung

Fachabteilung München

Pettenkoferstr. 10 a / I 80336 München

Tel. 089/54 82 98 63 Fax 089/54 82 98 18

fa@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

München, 30.10.07 PM 33/07/FA Verkehr

Zur heutigen Abweisung der Klage des BN gegen die Isental- Autobahn A94 durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof:

Bund Naturschutz hält Urteil für nicht haltbar und setzt auf Überprüfung in Leipzig

Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) zeigt sich über die heu- tige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) zur geplanten A 94 östlich von München bestürzt: „Es ist absolut unverständlich, dass auch das Gericht das sture Fest- halten der Autobahndirektion und der Regierung von Oberbayern an der Uraltplanung der Trasse Dorfen nun legalisiert hat.“ so die erste Reaktion des Landesvorsitzenden des BN Dr. Hubert Weiger.

„Wir können nicht nachvollziehen, dass das Gericht die Trasse Dorfen für rechtlich haltbar hält.“ An der Trasse Dorfen hält die Autobahndirektion seit 30 Jahren fest, für den BN ist sie eine ver- kehrspolitische Fehlplanung mit gravierender Zerstörung der ein- zigartigen Natur- und Kulturlandschaft des Isentals, ihre Realisie- rung wäre ein Planungs-Irrsinn ohnegleichen, der heutigen An- sprüchen an eine nachhaltige Raumplanung völlig zuwiderläuft.

Der BN hat wie auch die Aktionsgemeinschaft gegen die A94 in tage- langen Verhandlungen zahllose Argumente gegen die Trasse Dorfen vorgebracht, die von der Autobahndirektion nicht entkräftet werden konnten. „Wir werden daher auf jeden Fall Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen“ so der BN.

Besonders unverständlich sind für den BN zwei Punkte:

- nach der mündlichen Aussage des Gerichtes sei die Vorbelastung der B12 für die Abwägung nicht zu berücksichtigen. Diese ist jedoch ein wesentliches Argument gegen die Trasse Dorfen und für die Trasse Haag. Die Trasse Haag ist für das Gericht zudem aus verkehrlichen Gründen offenbar keine zumutbare Alternative, die Planungsziele für die Trasse Dorfen werden vom Gericht für vertretbar und von erhebli- chem Gewicht gehalten – obwohl die Mehrheit im Raum Dorfen die Erschließung, d.h. Zerstörung des Isentals durch eine Autobahn gar nicht will. Dies wird für den BN ein wesentlicher Punkt in der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein.

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- nach Aussage des Gerichts stehen der Trasse Dorfen zwar natur- schutzrechtliche Gründe entgegen, das seien aber keine unüberwind- baren Hindernisse. Weder die 4-fache mittige Querung des FFH- Gebietes noch die Eingriffe in Lebensräume europäisch geschützter Arten könnten die Trasse Dorfen zu Fall bringen. „Das Gericht folgt of- fensichtlich dem Machbarkeitswahn der Autobahn-Gutachter, die jeden noch so schweren Eingriff für minimierbar oder ausgleichbar und Arten für beliebig umsetzbar halten.“ kritisiert Dr. Christine Margraf, Arten- schutzreferentin Südbayern des BN. „Dabei wird völlig ignoriert, dass derartige Maßnahmen schon oft gescheitert sind und die Autobahn im Raum Dorfen unbestritten zu einer massiven Belastung für die gesam- te Natur und Landschaft führen wird.“ Die Betrachtung des FFH-

Gebietes nur auf die Auwälder unter den Brücken zu reduzieren, ist für den BN angesichts der Einzigartigkeit des Isentales weder ökologisch noch rechtlich nachvollziehbar.

„Allerdings hat das Gericht dabei offensichtlich selbst gewisse Bauch- schmerzen: denn es verweist darauf, dass in einem „äußersten Fall“

eine Ausnahmegenehmigung nach FFH-Recht in Betracht käme – das würde bedeuten, dass möglicherweise bei der Planfeststellung des übernächsten Abschnittes der A94 erneut die Alternativenprüfung nö- tig wäre: „Das ist absolut nicht mehr nachvollziehbar“ so der BN. Auch die Tatsache, dass das Gericht im „äußersten Fall“ für den Schutz der Mausohren bei Schwindkirchen eine Einhausung von 3 km Autobahn in Betracht zieht, kann der BN nur noch als Beweis für das krampfhaf- te Festhalten und Durchsetzen der Trasse Dorfen bewerten: „Für die Trasse Dorfen ist offensichtlich kein noch so fragwürdiger Auf- wand zu hoch, Millionen Zusatzkosten spielen keine Rolle – der Schutz der Heimat und Natur im Raum Dorfen und der Lärm- schutz der BürgerInnen an der bestehenden B12 bleibt aber auf der Strecke“, kommentiert Hubert Weiger.

Der BN wird nun die nötigen rechtlichen Schritte einleiten, insbesondere ge- gen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einlegen.

„Wir lassen uns von diesem Urteil nicht entmutigen“ so Weiger. „Wir haben seit 30 Jahren die besseren Argumente und die Bevölkerung im Raum Dorfen will diese Autobahn nicht. Wir kämpfen weiter mit den privaten Klägern, bis die vom BN, der Bevölkerung und vielen Gemein- den seit Jahrzehnten geforderte Alternativtrasse „Trasse Haag“ auf der bestehenden B12 realisiert wird.“

Für Rückfragen: Dr. Christine Margraf, BN Fachabteilung München, Tel.: 089/548298-89, christine.margraf@bund-naturschutz.de

weitere Informationen:

www.bund-naturschutz.de

www.bund-naturschutz-erding.de

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