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BM Das Magazin für

Beamtinnen und Beamte

INTERVIEW

Derzeit leisten zu wenig Beschäftigte zu viel Antje Schumacher-Bergelin, ver.di

IM FOKUS

#100für100 – bundesweite Wertschätzungskampagne der GdP

AUSGABE 06 · 2021

Das Ende der Öffentlich-Privaten-Partnerschaften im Bundesfernstraßenbau?

DIE AUTOBAHN GMBH

(2)

2021

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magazin für beamtinnen und beamte 3

EDITORIAL INHALT

LIEBE LESERINNEN UND LESER,

eine ÖPP, eine öffentlich-private Partnerschaft ist eine Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Unter- nehmen der Privatwirtschaft in einer Zweckgesellschaft.

Die Verantwortung für die effiziente Erbringung der Leistung obliegt dabei dem privaten Partner, der die Fi- nanzierung ganz oder teilweise selbst besorgt und auf die Wirtschaftlichkeit des Projektes achten muss, wäh- rend die öffentliche Hand die gemeinwohlorientierten Ziele beachtet. Oftmals wird auf ÖPP zurückgegriffen, wenn die öffentliche Haushaltslage entlasten werden muss. Dumm nur, wenn bis 2014 fünf der sechs ÖPP- Autobahnprojekte teurer geworden sind, als dies bei Umsetzung ohne ÖPP der Fall gewesen wäre. Festge- stellt hatte dies der Bundesrechnungshof mit einem Gutachten. Mit der Gründung der Autobahn GmbH, die seit 1. Januar im „vollen“ Betrieb ist, sollte ÖPP kein Thema mehr sein. Wer um die Herausforderungen der jungen Unternehmung weiß, darf skeptisch bleiben.

Mehr dazu in unserem Titel.

Knapp 4,9 Mio. Beschäftigte zählt der öffentliche Dienst hierzulande. Sie erbringen täglich ihre Arbeit für unser aller Gemeinwohl. Mit dem Tag des öffentlichen Diens- tes, der am 23. Juni stattfindet, wird dies besonders ge- würdigt. Wir, der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaf- ten wünschen allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst einen ehrenvollen Tag!

IMPRESSUM

Herausgeber: DGB-Bundesvorstand, Abteilung Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin | Ver ant wortlich für den Inhalt: Elke Hannack | Redaktion: Alexan- der Boettcher, Lisa Kranz, Silvia Pahlke, Danny Prusseit, Henriette Schwarz, Niels Spilker | Verlag, Vertrieb und Anzeigenmarketing: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, Carl-Ludwig-See- ger-Str. 24, 55232 Alzey | Telefon: 0179 4299228, Telefax: 0201 8777460, infoservice@beamten-informationen.de, www.dgb.de/beamtenmagazin, www.dgb.de/beamtenmagazinabo | Gestaltung: SCHIRMWERK, Essen / Titelbild: istockphoto/chinaface | Druck: B&W Druck und Marketing, Bochum / Druck auf Recyclingpapier, aus 100% Recyclingfasern, FSC®-zertifiziert | Er- scheinungsweise: 10 mal im Jahr, im 28. Jahrgang / Jahresbezugspreis: 10,00 Euro inkl. Zustellgebühr | Jahresbezugspreis inkl. Taschenbuch „Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte“:

22,50 Euro inkl. Zustellgebühr

08 MELDUNGEN AUS BUND UND LÄNDERN 15 AUS DEN GEWERKSCHAFTEN

18 VERMISCHTES

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IM FOKUS

#100für100

bundesweite Wertschätzungs- kampagne der GdP

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INTERVIEW

Derzeit leisten zu wenig Beschäftigte zu viel

Antje Schumacher-Bergelin, ver.di

Danny Prusseit Politischer Referent, Abteilung Öffentlicher Dienst und Beamten politik beim DGB-Bundesvorstand

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TITEL

Die Autobahn GmbH Das Ende der Öffentlich- Privaten-Partnerschaften im Bundesfernstraßenbau?

2021

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magazin für beamtinnen und beamte 4

Die Gründung der Autobahngesellschaft hat eine lange Geschichte. Sie ist Teil einer umfassenden Reform der Bun- desfernstraßenverwaltung, die im Rahmen der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern am 01.06.2017 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde.

Damit war der Weg zur Gründung der Autobahn GmbH (er- folgte am 13.09.2018) geebnet. Im August 2019 übernahm die Autobahn GmbH zunächst das Finanzmanagement der Bundesstraßen. Zuvor hatte diese Aufgabe die Verkehrsinfra- strukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) wahrgenommen und somit die Finanzierung der Auftragsverwaltungen der Länder für den Bund verantwortet. Weitere Aufgaben kamen zum 1.

Januar dieses Jahres hinzu. Seitdem werden Autobahnen und auch einige Bundesfernstraßen aus einer Hand durch den Bund finanziert, gebaut, betrieben, erhalten und verwaltet.

Durch die zentrale Bündelung der Aufgaben und Zuständig- keit in der Autobahn GmbH möchte der Bund mehrere Vortei- le realisieren. Ziel sei eine schnellere Planung, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards und Effizienzgewinne durch Synergieeffekte. Doch angesichts fehlenden Personals, neu hinzugekommener Aufgaben und einem immensen Kosten- druck kommt die Frage auf: Werden Öffentlich-Private-Part- nerschaften (ÖPP) trotz Schaffung der Autobahn GmbH wei- terhin das Instrument sein, um die übertragenden Aufgaben umsetzen zu können?

DIE AUSGANGSLAGE

Als die Zuständigkeit für die Autobahnen noch in der Verant- wortung der Länder lag, zeichnete sich schon ab, das Geld ist

TITEL

Seit nunmehr fast sieben Monaten gibt es sie, die Autobahn GmbH. Für knapp 10.500 Beschäftigte der Landesverkehrsverwaltungen begann am 1. Januar diesen Jahres damit eine neue Zeit. Sie wechselten aus dem öffentlichen Dienst in eine Gesellschaft privaten Rechts. Die Gewerkschaft ver.di konnte im Vorfeld eine Privatisierung abwenden und darauf hin wirken, dass die Autobahn GmbH eine 100-prozentige Tochter des Bundes ist. Für die Beschäftigten konnte ver.di gute tarifvertragliche Regelungen vereinbaren.

Das Ende der Öffentlich-Privaten-Partnerschaften im Bundesfernstraßenbau?

DIE AUTOBAHN GMBH

Foto: istockphoto/chinaface

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magazin für beamtinnen und beamte 5 knapp. So stellte bereits im Jahr 2000 die damals eingesetzte

Kommission Verkehrsinfrastrukturfinanzierung fest, dass die bewilligten Gelder aus dem Bundeshaushalt nicht ausreichen würden, um die Autobahnen hinreichend in Stand zu halten, zu verwalten und neu zu bauen. Mit der im Jahr 2011 be- schlossenen Schuldenbremse verschärfte sich der Einspar- druck bei den Ländern. In der Folge wurde Personal in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes, so auch bei den Ver- kehrs- und Straßenbauverwaltungen abgebaut und ÖPP häu- fig als Mittel zum Zweck in Anspruch genommen. Schluss- endlich summierten sich auch noch die notwendigen Investi- tionen in die Verkehrsinfrastruktur.

PRIVATISIERUNG VERHINDERT

In der Folge wurden seitens der Bundesregierung Vorschläge gemacht, wie die Verwaltung der Verkehrsinfrastruktur neu geregelt werden kann. Im Kern der Vorschläge ging es um eine weitere Zentralisierung und Privatisierung der Verkehrs- infrastruktur und somit um die Ablösung der föderalen Or- ganisation. Gegen diese Privatisierungsabsichten lief die Gewerkschaft ver.di immer wieder Sturm: „Dort, wo private Anleger Gewinninteressen verfolgen, seien gesicherte Ar- beitsplätze häufig gefährdet“, sagt Antje Schumacher-Berge- lin, zuständig für den Bereich der Bundesverkehrs- und Stra- ßenbauverwaltung in der ver.di-Bundesverwaltung. Wäre es nach den Interessen der Gewerkschaft gegangen, wäre die Verantwortung für die Autobahnen in den Händen der Länder geblieben. Zur argumentativen Unterstützung dieses Ansin- nens hatte ver.di ein Gutachten erstellen lassen, das entspre- chende Wege bzw. Möglichkeiten aufzeigte. Dass dieses kei- nen Anklang bei den politisch Verantwortlichen fand, bedau- ert die Gewerkschafterin. Umso wichtiger sei aus ihrer Sicht, dass die 2018 gegründete Autobahn GmbH eine 100-pro- zentige Tochter des Bundes ist und bleibt. Darauf habe ver.di während des Reformprozesses stets hingewirkt und daran anschließend erfolgreich einen Tarifvertrag (TV Autobahn) aushandeln und abschließen können. Dieser lehne sich an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD) an und biete deutliche Verbesserungen bei der Ein- kommenshöhe, der Eingruppierung und den Aufstiegsmög- lichkeiten.

NEUE STRUKTUR, ALTE PROBLEME

Dass mit der Autobahn GmbH teure Varianten von ÖPP über- flüssig werden, war der Tenor politisch Verantwortlicher vor der Gründung der Autobahngesellschaft. Nach wie vor sind aber viele private Unternehmen für etliche Kilometer der Autobah- nen hierzulande im Rahmen von ÖPP zuständig. Trotz der Kriti- ken vom Bundesrechnungshof, den Landesrechnungshöfen und auch ver.di, halten die Verantwortlichen im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) weiter an ÖPP fest. „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass ÖPP Arbeitsplätze bei den Straßenbauverwaltungen der Länder vernichtet hat.“

Sollten nun weitere ÖPP bei den Autobahnen beschlossen wer- den, droht dies ggf. auch den Beschäftigten bei der Autobahn GmbH, so Schumacher-Bergelin. ver.di fordert deshalb, ÖPP im Bundesfernstraßenbau zu beenden und drängt diesbzgl. auf eine Änderung des Bundesfernstraßengesetzes.

Zu dieser Problematik summiert sich nach Einschätzung von ver.di, dass der Autobahn GmbH aktuell immer noch gut 5.000 Beschäftigte fehlten damit die erklärten Ziele der Bun- desfernstraßenverwaltungsreform zu realisieren sind. Die hohe Zahl erkläre sich u. a. durch die vorangegangenen, jahrelan- gen Personaleinsparungen in den Ländern. Das Personal, das bereits dort fehlte, fehlt natürlich auch bei der Autobahn GmbH, so Schumacher-Bergelin. Zudem habe man aufseiten der Länder schlichtweg vergessen, die Zahl der Beschäftigten aus dem Verwaltungsbereich der Straßenbauverwaltungen der Länder dem BMVI zu melden (knapp 1.000 Beschäftigte), als jenes die Länder aufgefordert hatte, im Rahmen des Re- formprozesses die Gesamtzahl der Beschäftigten zu melden.

Ein Lapsus, der bis dato auch vom zur Verfügung stehenden Personal ausgebadet werden müsse. Hinzugekommen seien neue Aufgaben und das Kämpfen mit neuen Zuständigkeiten.

Bereits jetzt führt dies die Beschäftigten an ihre Belastungs- grenzen, stellt die Gewerkschafterin deutlich klar. Sie setzt darauf, dass nach den aktuell stattfindenden Betriebsrats- wahlen verbesserte Arbeitsbedingungen zusammen mit den gewählten Betriebsräten durchgesetzt werden können. „Die Autobahn GmbH ist nun zum Erfolg verdammt“, so die Ge- werkschafterin. „Zufriedenes Personal und gute Arbeitsbe- dingungen werden dazu beitragen.“

TITEL

PRIVATISIERUNGSTENDENZEN IN DER VERKEHRSINFRASTRUKTUR

13.200 km Bundesautobahnen in Deutschland 2.390

km 540

km 600 km

2005-2009 rund 1,1 Mrd. Euro 2013 rund 3 Mrd. Euro 2016 rund 14 Mrd. Euro Bauvolumen

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Über 10.000 Beschäftigte arbeiten nun bei der Autobahn GmbH, viele von ihnen haben den Wechsel aus den öffentlichen Dienst hinein in eine Gesell- schaft privaten Rechts vorgenommen. Welche Sorgen und Erwartungen trie- ben die Beschäftigten um?

Die größten Sorgen der Beschäftigten war die nach der Sicherheit ihres Arbeitsplatzes bei einer Arbeitgeberin privaten Rechts. Aber auch die Frage nach einer ordentlichen Entlohnung sowie die beruflichen Perspektiven trieben die Beschäftigten um und ließen sie durchaus zögern, in die Autobahn GmbH überzugehen. Zumal sie ihren sicheren Ar- beitsplatz in einer öffentlichen Verwaltung damit aufgaben.

ver.di konnte erreichen, dass Beschäftigten, die ihren freiwilligen Wechsel zum Ende des vergangenen Jahres vollzogen haben, im Gegenzug ein finan- zieller Anreiz geboten wurde. Hat das die Wechselfreudigkeit positiv beein- flusst?

Der finanzielle Anreiz allein war es tatsächlich nicht, auch wenn die Entlohnung nach dem Tarifvertrag der Autobahn GmbH, den ver.di federführend in 20219 verhandelt hat, durchaus einen Anreiz geboten hat. Aber dass dann doch so viele freiwillig zum 1. Ja- nuar dieses Jahres wechselten, hat auch damit zu tun, dass der Tarifvertrag sich eng an

Am 1. Januar hat die Autobahn GmbH ihre Arbeit aufgenommen.

Ihre Beschäftigten sind seitdem für die rund 13.000 Autobahn- kilometer in Deutschland und auch für die Bundestraßen einiger Länder verantwortlich. Wie die Arbeit ins Rollen gekommen ist und warum mit welchen Behinderungen aus Sicht der Gewerkschaft ver.di zu rechnen ist, darüber sprachen wir mit der zuständigen Gewerkschaftssekretärin Antje Schumacher-Bergelin in der ver.di- Bundesverwaltung.

Derzeit leisten zu wenig Beschäftigte zu viel

INTERVIEW

ANTJE SCHUMACHER- BERGELIN

Gewerkschaftssekretärin und zuständig für den Bereich der Bundesverkehrs- und Straßen- bauverwaltung in der ver.di- Bundesverwaltung

Foto: istockphoto/deepblue4you

Klinik Königstein

Die Klinik Königstein der KVB ist eine Fachklinik für Anschluß- heilbehandlung und Rehabilitation für Herz- und Gefäßkrank- heiten, Bluthochdruck, Diabetes, Stoffwechselerkrankungen, Adipositas und Orthopädie. Die Klinik Königstein der KVB hat sich seit ihrem Bestehen im Jahre 1928 von einer Heilanstalt für Lungenerkrankungen zu

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magazin für beamtinnen und beamte 6

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magazin für beamtinnen und beamte 7 den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes des Bundes anlehnt, insbe-

sondere was die Mitnahme der Beschäftigungszeit bei den Ländern und vor allem den Kündigungsschutz betraf.

Hand aufs Herz: Ist die Autobahn GmbH ein attraktiver Ar- beitgeber? Welchen Beitrag leistet dabei der von ver.di aus- gehandelte Tarifvertrag?

Die Autobahn GmbH könnte eine sehr attraktive Arbeitgeberin sein und werden, wenn sie tatsächlich den ausgehandelten Tarifvertrag umsetzt, und damit zum Beispiel die dort vereinbarten höheren Ein- gruppierungen für einen Großteil der Beschäftigten bald vollzieht. Be- sonders wichtig ist dabei, dass die Autobahn GmbH tatsächlich auch die Anzahl von Beschäftigten erreicht, die sie benötigt, um ihre Aufga- ben zu bewältigen. Bislang sind bis zu 3.000 Beschäftigte zu wenig in die Autobahn GmbH übergegangen. Aus ver.di Sicht sagen wir, dass sogar 5.000 Beschäftigte fehlen. Derzeit leisten zu wenig Beschäftig- te zu viel und setzen sich damit gesundheitlichen Risiken aus, die nicht lange tragbar sind, mit überlangen Arbeitszeiten und Arbeitsverdich- tung. ver.di fordert hier mehr Stellen für die Autobahn GmbH und da- mit mehr Geld aus dem Bundeshaushalt.

Im öffentlichen Dienst beklagen die Gewerkschaften an vie- len Stellen einen ausgeprägten Personalmangel und der Kampf um qualifiziertes Personal ist fortwährend. Bestehen diese Probleme auch für die Autobahn GmbH? Wenn ja, in welchen Bereichen ist der Mangel am gravierendsten?

Neben den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra- struktur verursachten Problem, dass generell die Finanzierung von zu wenig Stellen vor allem im Verwaltungsbereich aber auch im Betriebs-

dienst beantragt wurde, gibt es ebenso die Probleme Fachkräfte im Bereich der IT sowie im technischen Bereich, wie IngenieurInnen und TechnikerInnen aber auch bei den StraßenwärterInnen zu finden. Das führt u. a. dazu, dass Bauprojekte nicht selbst geplant und betreut werden können, sondern dass hier dritte damit beauftragt werden, wie z. B. die DEGES oder im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partner- schaften. Es führt auch zu einer Einstellung von nicht Ausgebildeten im Straßenbetriebsdienst, die dann den Gefahren des Arbeitsplatzes Autobahn ausgesetzt werden.

Aktuell laufen die Betriebsratswahlen. Welchen Chancen rech- net sich ver.di hierbei aus?

ver.di wird natürlich gewinnen, weil ver.di die besten, kompetentesten und engagiertesten Betriebsrats-KandidatInnen aufgestellt hat. Im Ernst: Bei den 41 Betriebsratsgremien, die erstmalig gewählt werden, erhoffen wir natürlich die meisten Stimmen für unsere ver.di-Kandi- datInnen. Aber bei diesem neuen Unternehmen und der erstmaligen Wahl von Betriebsräten – die Beschäftigten kommen ja aus personal- vertretungsrechtlichen Strukturen – bleibt es spannend und unvorher- sehbar. Wir werden sehen, ob sich Qualität durchsetzt.

INTERVIEW

INFO

Aktuelle Informationen zum Thema Autobahn GmbH und den ver.di-Positionen finden Sie unter:

www.autobahn.verdi.de

Klinik Königstein

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MELDUNGEN

BUND

BAKÖV STARTET DIGITALAKADEMIE

Zuletzt wurde die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) bei der Erfüllung ihrer zentralen Aufgabe als Fortbildungs- einrichtung der Bundesverwaltung sowie als Qualifikationsdienst- leister für alle Bundesbehörden ihren eigenen Ansprüchen wenig gerecht: Zu wenig Räumlichkeiten, zu wenig Lehrpersonal und kaum zeitgemäße Fortbildungsinhalte, insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.

Um vor allem letzteres zu ändern, wurde Ende Mai 2021 die neu gegründete Digitalakademie der BAköV freigeschalten. Ab so - fort können alle Beschäftigten der Bundesverwaltung zentral auf Fortbildungsangebote rund um das Thema Digitalisierung zu- greifen. Laut Eigendarstellung gehe es dabei um alle Bereiche, die durch die digitale Transformation der Verwaltungsarbeit be- troffen seien, wie beispielsweise die unter New Work bekannt gewordenen neuen Arbeitsmethoden und die veränderten Anfor- derungen an Führungskräfte in der Digitalisierung. Neben Erklär- und Lernvideos sollen sukzessive Fortbildungsveranstaltungen sowie Digitalisierungscoachings angeboten werden, sowohl für ganze Teams als auch für Führungskräfte. Ebenso seien perspek- tivisch sogenannte Lernreisen und physische Erlebnisräume, die insbesondere neue und innovative Arbeitsmethoden erlebbar machen und zum Ausprobieren einladen, als zusätzliche Maß- nahme gedacht.

Die Gründung der Digitalakademie ist eine der zentralen Maß- nahmen des 9-Punkte-Plans von Bundes-CIO und Staatssekretär im BMI, Dr. Markus Richter, der seit Mai 2020 im Amt ist.

Foto: istockphoto/Viktoria Krasovskaya

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magazin für beamtinnen und beamte 9

MELDUNGEN

BUND

DEZENTRALISIERUNG DER BUNDESVERWALTUNG

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist die dezentrale Ansiedlung von Bundesbehörden und damit einhergehend die Schaffung von Ar- beitsplätzen, vor allem auch im Osten Deutschlands. In der laufen- den Legislaturperiode konnte bereits erfolgreich die Ansiedlung von verschiedenen Bundesbehörden, beispielsweise das Fernstraßenbun- desamt, die Agentur für disruptive Innovationen in der Cybersicher- heit und Schlüsseltechnologien sowie das Kompetenzzentrum Wald und Holz abgeschlossen werden. Zusätzlich geplant sei die Bildung eines weiteren Strafsenates des Bundesgerichtshofes in Leipzig. Wie nun kürzlich bekannt gegeben wurde, wird diese Liste weiter er- gänzt: die Hansestadt Rostock soll neuer Standort für die Hoch- schulbildung in der Zollverwaltung werden. Für die Fachhochschule des Bundes, in der 2025 die Ausbildung anlaufen soll, werden rund 150 Millionen Euro am neuen Standort in Rostock – Lütten Klein in- vestiert. Entstehen soll ein völlig neuer Campus für 600 Studierende mit Lehrgebäuden und Wohntrakt. Eine Mensa, Schulungs- und Se- minarräume, eine Turnhalle und Bürogebäude sind ebenfalls im Bauplan enthalten. Der Bund erwirbt dazu landeseigene Flächen.

BUND

BESOLDUNGSANPASSUNG 2021/2022 BESCHLOSSEN

Der Bundestag hat am 10. Juni das Gesetz zur Anpassung der Bun- desbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse ange- passt. Sie steigen zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. Ap- ril 2022 um 1,8 Prozent. Die Erhöhung erfolgt unter Berücksichti- gung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 für die Tarifbe- schäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes, abzüglich 0,2 Prozentpunkten in diesem Jahr als Beitrag zur Versorgungsrücklage.

BADEN-WÜRTTEMBERG

AUF KOALITIONSVERTRAG GEEINIGT

Sechs Wochen nach der Landtagswahl haben sich Bündnis 90/Die Grünen und CDU auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Auch zum öf- fentlichen Dienst gibt es eine Vielzahl von Vereinbarungen. So soll die seit mehreren Jahren vom DGB geforderte pauschale Beihilfe eingeführt werden. Sie ist eine Alternative zur individuellen Beihilfe und stellt vor allem für BeamtInnen, die Mitglied in einer gesetzli- chen Krankenversicherung sind, eine erhebliche finanzielle Erleich-

terung dar, da der Dienstherr eine Pauschale in Höhe des hälftigen Krankenkassenbeitrags auszahlt. Der Koalitionsvertrag sieht darüber hinaus weitere Verbesserungen für den öffentlichen Dienst vor: Die digitale Ausstattung soll verbessert und mobiles Arbeiten ausgestal- tet werden, Aufstiegsmöglichkeiten für Teilzeitbeschäftigte sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf optimiert werden. Auch die Einschränkung der sachgrundlosen Befristungen, der Prüfauftrag, die Anstellung von LehreInnen über die Sommerferien hinweg zu er- möglichen und mehr Stellen in operativen Bereichen, wie dem öf- fentlichen Gesundheitsdienst, der Gewerbeaufsicht und bei der Po- lizei, sind Schritte in die richtige Richtung, so der DGB in der Ein- schätzung des Papiers.

Weitere DGB-Bewertungen des Koalitionsvertrags sind hier nachzulesen bw.dgb.de/-/0gU

BAYERN

AKTION: ICH BIN NICHT DEIN FEIND

Auch im Freistaat Bayern kommt es immer häufiger zu Angriffen auf PolizeibeamtInnen, wie die GdP feststellt. Dabei sei erschreckend, dass die Aggressivität, die Polizeikräften entgegengebracht wird, stark zunehme. So geschehen auch bei einem in der Folge eines sexuellen Übergriffs notwendigen Polizeieinsatzes im Englischen Garten Mitte Mai, bei dem es zu einem massiven Angriff gegen die dort eingesetzten PolizeibeamtInnen kam. Die Folge: 19 Polizeibe- amtInnen wurden verletzt. Insgesamt vergeht mittlerweile kein Tag, an dem es nicht zu tätlichen Angriffen gegen PolizeibeamtInnen kommt, so der GdP-Landesvorsitzende Peter Pytlik. Dass in jeder Uniform ein Mensch steckt, dürfe aber nicht vergessen werden. Des- halb hat die GdP in Bayern die Aktion Ich bin NICHT Dein Feind ins Leben gerufen. „Wir mahnen Politik, Medien, Justiz aber auch die

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MELDUNGEN

magazin für beamtinnen und beamte 10

Gesellschaft an, genau hinzuschauen und dieser Fehlentwicklung entschieden entgegen zu wirken“, so der Landesvorsitzende Pytlik weiter. „Egal ob Alkohol, gruppendynamische Prozesse oder schlicht- weg nur Übermut oder gar Naivität Einzelner – nichts rechtfertige einen Angriff auf die Polizei.“

BERLIN

EVIDENT UNZUREICHEND

Von der Kritik des DGB in Berlin am unzureichenden Reparaturbe- soldungsgesetz des Berliner Senats, berichteten wir in der vorange- gangenen Ausgabe des BM. Grundlage für die Kritik des DGB bot die Planung des Senats, lediglich die Besoldung für RichterInnen und StaatsanwältInnen mit dem Reparaturgesetz zur R-Besoldung im Land Berlin von 2009 bis 2015 zu korrigieren, nachdem das Bun- desverfassungsgericht diese als „evident unzureichend“ beurteilt hatte (Beschluss vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18).

Die Forderung des DGB, für alle BeamtInnen einen Ausgleich für die verfassungswidrig zu geringe Bezahlung in den vergangenen Jahren zu schaffen, soll nun eine Aktion unterstützen, die von der Berliner Besoldungsallianz ins Leben gerufen wurde, zu der auch der DGB gehört. Da nicht der Berliner Senat sondern das Abgeordnetenhaus über das Nachzahlungsgesetz entscheidet, sind BeamtInnen des Landes Berlin aufgerufen, sich an die Mitglieder des Berliner Abge- ordnetenhauses zu wenden, um die Betroffenheit und den Hand- lungsbedarf deutlich zu machen.

Informationen zur Aktion gibt es hier www.drb-berlin.de/besoldungsallianz

BRANDENBURG

LANDTAGSABSTIMMUNG ÜBER ARBEITSGERICHTSREFORM

Im BM 05 · 2021 berichteten wir von den Plänen der brandenburgi- schen Landesregierung, die Arbeitsgerichtsbezirke neu zu strukturie- ren. Das entsprechende Gesetz wurde nun am 19. Mai im Landtag verabschiedet. Damit werden für viele ArbeitnehmerInnen im Land Brandenburg die Weichen neu gestellt, wenn sie ihr Recht gegen- über ihrem Arbeitgeber durchsetzen wollen. Zu begrüßen sei aus Sicht der Gewerkschaften und des DGB, dass die Landesregierung auf den vielfältigen Protest von Beschäftigten, Gewerkschaften und ArbeitsrichterInnen eingegangen ist. Aufgrund dessen bleibt der Ge- richtsstandort Eberswalde, anders als ursprünglich geplant, erhal- ten, sagte der Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, Christian Hoßbach. Zu kritisieren ist hingegen, so Hoßbach, dass an der Schließung des Arbeitsgerichts Potsdam festgehalten werden soll.

Laut Argumentation der Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU), ist die Zahl der Verfahrenseingänge bei den Arbeitsgerichten im

Land Brandenburg seit 2003 insgesamt um deutlich über 50 Prozent gesunken. Für die nun geschlossenen Standorte (Potsdam und Senf- tenberg) würden sogenannte Gerichtstage für arbeitsgerichtliche Streitigkeiten an einigen Amtsgerichten eingeführt.

BREMEN

DGB KRITISIERT BEFRISTUNGEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST

Der DGB in Bremen hat Ende Mai auf die Befristungsproblematik auf dem dortigen Arbeitsmarkt aufmerksam gemacht. Im Vergleich zum Jahr 2019 sei der Anteil der befristeten Einstellungen an den Gesamteinstellungen im Land Bremen sogar angestiegen – von 31,5 Prozent im Jahr 2019 auf 34,7 Prozent im Jahr 2020. Mit Blick auf den öffentlichen Dienst kritisiert der DGB Bremen, dass viele Be- fristungen sachgrundlos sind und die Zahl dieser weiter ansteige.

Der gewerkschaftliche Dachverband in Bremen fordert seit langem, dass die Praxis der Befristungen im öffentlichen Dienst dringend re- formiert werden müsse und Befristungsgründe stark einzuschränken sein. Haushaltsmittelpläne dürften kein Grund mehr für befristete Beschäftigung sein, so der DGB, der daneben auch fordert, Ketten- befristungen deutlich zu begrenzen.

HAMBURG

KEINE EINSPARUNGEN BEIM ÖFFENTLICHEN DIENST

Am 25. Mai wurde durch den Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) eine Prognose zu den Steuereinnahmen vorgestellt.

Dabei klang an, dass mögliche Sparrunden auf den öffentlichen

Foto: istockphoto/BrianAJackson

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MELDUNGEN

magazin für beamtinnen und beamte 11 Dienst durch eine Personalkostennotbremse zukämen. Angedeutet

wurde durch den Finanzsenator, dass dies auch die BeamtInnenbe- soldung betreffen könnte. Womöglich am Personal zu sparen, kriti- sierte Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger scharf: „In einigen Bereichen ist die Arbeitsbelastung jetzt schon am Limit. Hier künftig mit weniger Personal auszukommen oder an den Löhnen zu sparen ist der völlig falsche Weg“. Der DGB sieht den Hamburger Senat in der Pflicht, die eigene Einnahmesituation zu verbessern, um somit fi- nanzielle Spielräume zu schaffen. Hierfür hat der gewerkschaftliche Dachverband konkrete Vorschläge in einem eigens erarbeiteten Steuerkonzept vorgelegt. Darin plädiert der DGB für die Einführung der Vermögenssteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Betriebs- vermögen und höhere Steuern auf Kapitaleinkünfte. Die Gewerbe- steuer müsse zu einer Gemeindewirtschaftsteuer „ausgebaut“ wer- den und mittelfristig sei eine höhere Besteuerung von Körperschaf- ten notwendig, um die Einnahmeseite von Staat und Kommunen zu verbessern.

HESSEN

NOVELLIERUNG DES HESSISCHEN VERGABE- UND TARIFTREUEGESETZES

Der Gesetzentwurf TITEL ergänzen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen, der Anfang Juni im Wirtschaftsausschuss des Landtags be- raten wurde, wirft auf Seiten des DGB Kritik auf. So sei bedauerlich, dass dieser aus Sicht der abhängig Beschäftigten keinerlei Verbesse- rungen mit sich bringen würde: „Mit der Novellierung wird keine all- gemeine Verpflichtung zur Entlohnung nach Tarif eingeführt, die über die bereits bestehenden Regelungen zum Öffentlichen Perso- nennahverkehr hinausgeht“, stellte Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen fest. Zwei Bundesländer – Thü- ringen und Berlin – hätten in ihren Vergabegesetzen entsprechend umfassende Tariftreueregelungen in Kraft gesetzt. In weiteren Bun- desländern seien entsprechende Regelungen in der Planung. Als ne- gativ zu bewerten ist auch, dass Schwarz-Grün in Hessen anders als andere Länder auf einen vergabespezifischen Mindestlohn verzich- tet, so Rudolph.

MECKLENBURG-VORPOMMERN

BILDUNGSPAKT GUTE SCHULE 2030:

AUF FAHRPLAN GEEINIGT

Die Landesregierung, die GEW und weitere PartnerInnen haben Ende April eine Vereinbarung getroffen. Ziel dieser ist es, Maßnah- men zur Verbesserung des Lern- und Arbeitsortes Schule zu beraten.

Darüber berichteten wir bereits im BM 05 · 2021. Am 3. Juni kamen alle Beteiligten nun zum ersten Mal zusammen – in Zeiten von Co- rona in Form einer Videokonferenz. Das Ergebnis: Der Fahrplan

steht. So soll in Kürze zunächst über die Themen Langzeitarbeitskon- ten für Lehrkräfte und zusätzliche finanzielle Anreize für Referenda- re gesprochen werden. Da die demografischen Herausforderungen in Mecklenburg-Vorpommern auch mit Blick auf die Lehrkräfte dra- matisch sind, so Ingo Schlüter, Vize-Vorsitzender des DGB Nord, müsse das Land zeitnah massiv investieren, um Lehrkräfte im Beruf zu halten und junge Menschen dafür zu gewinnen. „Die Vorschläge aus dem Personalentwicklungskonzept der GEW sind hierfür unsere Gesprächsgrundlage“, so Schlüter weiter.

NIEDERSACHSEN

KRITIK AM JAHRESBERICHT DES LANDESRECHNUNGSHOFES

Anfang Juni hat der niedersächsische Landesrechnungshof seinen Jahresbericht veröffentlicht. Darin macht er deutlich, dass in den kommenden Jahren Investitionen in Milliardenhöhe notwendig sein werden, gleichzeitig die öffentlichen Haushalte durch die Corona- Folgen in ihrer Gestaltungsfähigkeit aber eingeschränkt würden. Um dem etwas entgegenzusetzen, schlug der Landesrechnungshof vor, insbesondere beim Personal im öffentlichen Dienst zu kürzen. Dr.

Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des DGB in Niedersachsen, kriti- sierte diese Einschätzung scharf. Sie habe seiner Auffassung nach, nichts mit einer vorausschauenden Zukunftsperspektive für Nieder- sachsen zu tun. Schon in der Vergangenheit habe Personalabbau zu zusätzlichen Belastungen und Arbeitsverdichtung für die verbleiben- den Beschäftigten, zu mehr Druck, Stress und letztlich hohem Kran- kenstand geführt. Zudem sei die Personaldecke bereits jetzt vieler- orts ausgedünnt. Mit Blick auf den Vorschlag, Personal einzusparen, wiederholt der DGB seine Forderung zur Einrichtung eines Investiti-

Foto: istockphoto/nadia_bormotova

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MELDUNGEN

magazin für beamtinnen und beamte 12

onsfonds. Hierzu hat der DGB bereits vor über einem Jahr ein umfas- sendes Konzept für ein entsprechendes Programm vorgelegt.

Vorschläge des DGB Niedersachsen für ein Investitions- und Konjunkturprogramm unter niedersachsen.dgb.de/-/Wz8

NORDRHEIN-WESTFALEN

GESPRÄCHE MIT LANDESREGIERUNG SIND GESCHEITERT

Um gemeinsam an einer Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes zu arbeiten, haben sich die nordrhein-westfälische Landes- regierung und die Gewerkschaften im Jahr 2019 auf Gespräche ver- ständigt. Die Folge: Zahlreiche Treffen der eingerichteten Arbeits- gruppen wie auch der Spitzenebene, um für ausgewählte Themen- felder Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität zu entwickeln. In einem nun im Mai stattgefundenen Abschlussgespräch mit Minister- präsident Armin Laschet (CDU) und Finanzminister Lutz Lienenkäm- per (CDU), hat die Landesregierung Maßnahmen vorgelegt, die nach Einschätzung des DGB keine substantielle Verbesserung der Arbeitssituation für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit sich brächte. So will die Landesregierung weiterhin an der 41-Stunden- Woche für BeamtInnen festhalten. Verbesserungen für besonders belastete Beschäftigte sind nach Auskunft des DGB ebenso wenig vorgesehen, wie ein Ordnungsrahmen für gute mobile Arbeit. Der DGB und die Gewerkschaften erklärten deshalb die Gespräche für gescheitert.

Rheinland-Pfalz

VORGRIFFREGELUNGEN ZU KINDER- KRANKENTAGEN, GLEITZEITKONTEN, ETC.

Die Corona-Pandemie dauert an. Der Ministerrat hat deshalb am 25.

Mai Detailänderungen der Urlaubsverordnung, der Arbeitszeitver- ordnung und der LPersVG-Wahlordnung gebilligt. Bis die Verord- nungsverfahren abgeschlossen sind, gelten sie jeweils im Vorgriff. So hat etwa der Bundesgesetzgeber für gesetzlich versicherte Arbeit- nehmerInnen in 2021 den Leistungszeitraum für das Kinderkranken- geld erneut ausgedehnt. Diese Regelung wird rückwirkend ab dem 5. Januar bis zum 31. Dezember auf die BeamtInnen in Rheinland- Pfalz übertragen (Urlaub gem. § 31 a Abs. 1 a UrlVO: pro Kind 27 Tage, 54 bei Alleinerziehenden). Bei gleitender Arbeitszeit wird die Option eröffnet, den Abrechnungszeitraum für Zeitguthaben um bis zu ein Jahr zu verlängern (§§ 12 Abs. 5 und 14 Abs. 1 Nr. 4 a ArbZVO).

Und mit Blick auf die Interessenvertretung wird geregelt, dass we- gen Corona nach dem 31. Mai stattfindende Personalratswahlen bei Bedarf auch per Briefwahl durchgeführt werden können. Durch eine Änderung des § 19 Abs. 3 WOLPersVG wird die Option bis zum 31.

Dezember verlängert.

SAARLAND

KRITIK AN GEPLANTER ERHÖHUNG DER POLIZEIZULAGE

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung besoldungs- und reisekos- tenrechtlicher Vorschriften des saarländischen Ministeriums für In- neres, Bauen und Sport wird von der GdP mit Blick auf die Erhöhung der Polizeizulage kritisiert. Der Gesetzentwurf sehe lediglich eine Er- höhung der Polizeizulage von zweimal 3 Prozent vor. Konkret be- deute dies ein monatliches Mehr von 3,82 Euro (aktuell beträgt sie 127,38 Euro) im Zulagenbereich für das Jahr 2021. Zugleich soll die Feuerwehrzulage, die im Saarland 152,38 Euro beträgt, ebenfalls um zweimal 3 Prozent, die Justizzulage um zweimal 6 Prozent an- gehoben werden. Die GdP kritisiert hier fehlendes Fingerspitzenge-

fühl auf Seiten der Landesregierung. Eine deutlichere Erhöhung der Polizeizulage hätte der allgemein hohen Unzufriedenheit und der starken Arbeitsbelastung der PolizeibeamtInnen etwas Positives ent- gegensetzen können, so die Gewerkschaft. Im Vergleich: Beim Bund liegt die Polizeizulage bei 190 Euro, in Bayern bei 161,69 Euro, in Sachsen und Schleswig-Holstein bei 150 Euro.

SACHSEN

MANGELNDE UNTERSTÜTZUNG FÜR KITAS UND SCHULEN

43,18 Milliarden Euro lautet die Summe, die der Freistaat Sachsen für die Jahre 2021/2022 im Haushalt eingeplant hat. Der Freistaat wird erstmals wieder Schulden aufnehmen, um die Lasten der Pan- demie stemmen zu können, heißt es von Seiten der Landesregie-

Foto: istockphoto/Marcus Millo

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MELDUNGEN

rung. Kritik kommt allerdings von der Bildungsgewerkschaft GEW:

Die im Koalitionsvertrag zugesicherte Schlüsselverbesserung in Kin- dertageseinrichtungen könnte mit den beschlossenen Geldern ge- nauso wenig realisiert werden, wie ausreichend Lehrkräftestellen oder ein eigenes sächsisches Förderprogramm für die Schulen. Dies fordert die GEW zur Überwindung der entstandenen Bildungslü- cken. Die Gewerkschaft drängt nun darauf, dass zumindest die Bun- desmittel so eingesetzt werden, dass Kinder und Jugendliche in den Kitas und Schulen zielgerichtet unterstützt werden und Benachteili- gungen abgebaut werden können.

SACHSEN-ANHALT

GEORDNETE REGIERUNGSBILDUNG GEFORDERT

Der DGB fordert nach den abgeschlossen Landtagswahlen in Sach- sen-Anhalt eine zügige und geordnete Regierungsbildung. Um die gewaltigen Herausforderungen, vor denen das Land stehe, zu meis- tern, erwarteten die BürgerInnen eine mutige und fortschrittliche Regierung, so Susanne Wiedemeyer, Landesleiterin des DGB in

Sachsen-Anhalt. Dazu müsse die neue Landesregierung vorhandene Potenziale des Landes nutzen. Hierzu gehört für den DGB auch, sich aktiv für gute Arbeit mit Tarifvertrag und Betriebsrat einzusetzen, das Tariftreuegesetz auf den Weg zu bringen und den öffentlichen Dienst im Land zu stärken. „Junge Menschen brauchen gute Bildung und echte Zukunftsperspektiven. Das Land Sachsen-Anhalt muss handlungsfähig sein und in die Zukunft investieren, soziale Sicher- heit und gleiche Lebensbedingungen garantieren und dabei nicht an politischer Bildung sparen. Das muss die Botschaft für die anstehen- den Koalitionsverhandlungen sein“, fordert Wiedemeyer.

SCHLESWIG-HOLSTEIN

GDP ZUM BERICHT DER POLIZEIBEAUFTRAGTEN

Die Beauftragte für die Landespolizei in Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni (SPD), hat Ende Mai ihren Tätigkeitsbericht für die Jah- re 2018 bis 2020 vorgestellt. Darin spricht sie sich u. a. für ein Inves- titionsprogramm des Landes aus, um polizeiliche Dienststellen zu sanieren und zu modernisieren. Ihrer Einschätzung nach seien hier

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MELDUNGEN

eine Bedarfserfassung und eine Priorisierung von Maßnahmen not- wendig, um die Defizite in der Gebäude- und Renovierungssituation der polizeilichen Liegenschaften konkret anzugehen. Diese Ein- schätzung teilt die GdP. Auch die berechtigten Anmerkungen der Po- lizeibeauftragten zu Defiziten im Versorgungsrecht und der Fürsor- gegestaltung unterstützen die Forderungen der GdP. Psychische und andere Belastungen des Polizeiberufes, die krank machen, müssten versorgungs- und dienstunfallrechtlich Berücksichtigung finden. Das gelte insbesondere auch für berufliche Ansteckungsgefahren in Pandemiezeiten. Laut GdP wurde in der Landespolizei bislang kein einziger Antrag auf Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall positiv beschieden, obwohl dienstliche Kausalitäten wahrscheinlich seien.

THÜRINGEN

MASSNAHMEN FÜR EINE VERFASSUNGS- GEMÄSSE BESOLDUNG

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf eines Thüringer Geset- zes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation vor-

gelegt. Damit reagiert die rot-rot-grüne Koalition auf die Rechtspre- chung des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation aus 2020.

Um den gebotenen Mindestabstand zur Grundsicherung herzustel- len, sollen in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 die Erfahrungs- stufen 1 gestrichen und die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen

erhöht werden. Zudem ist eine Erhöhung des Grund- gehalts der Besoldungs- gruppe W 3 vorgesehen.

WiderspruchsführerInnen und KlägerInnen, deren Verfahren noch nicht abge-

schlossen sind, sollen bis 2008 rückwirkend Nachzahlungen erhal- ten. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften kritisieren unter anderem, dass die Verletzung des Mindestabstandsgebots bei einer niedrigen Besoldungsgruppe nicht als Indiz für die unzureichende Ausgestaltung höherer Besoldungsgruppen gesehen wird und sich Nachzahlungen auf offene Verfahren beschränken. Der Gesetzent- wurf wird in den Landtag eingebracht und muss dort beraten und verabschiedet werden.

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AUS DEN GEWERKSCHAFTEN

GEW

DIGITALISIERUNG IM SCHULSYSTEM – STUDIENERGEBNISSE VORGESTELLT

Anfang Juni hat die GEW die zentralen Ergebnisse ihrer Studie Digi- talisierung im Schulsystem vorgestellt. Für die repräsentative Umfra- ge wurden im Januar und Februar 2021 Lehrkräfte der Sekundarstufe I und II aus allen Bundesländern befragt. Die Ergebnisse unterstrei- chen laut GEW die Wahrnehmung, dass die Coronapandemie die Di- gitalisierung an vielen Schulen immens vorangetrieben hat. Deutlich werde aber auch, welche Herausforderungen bestehen. So hinke die technische Ausstattung insgesamt weiter hinterher und das Lernen mit digitalen Medien an deutschen Schulen werde extrem ungleich umgesetzt. Zudem gebe es große Unterschiede bei der digitalen In- frastruktur – die Hälfte der Schulen in Deutschland verfüge über kein WLAN für SchülerInnen und 30 Prozent der Lehrkräfte arbeite an Schulen, an denen es für sie ebenfalls keinen WLAN-Zugang gibt.

Auch an sogenannten Cloudsystemen – eine Lernplattform zur Kom- munikation zwischen LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern – hapere es. Lediglich 40 Prozent würden mit einer schulübergreifenden Bil- dungscloud arbeiten und ein Viertel der Schulen habe gar keine Schulcloud. Die Studie stellt in ihren Ergebnissen auch fest, dass die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte gestiegen ist. So hätten neun von zehn LehrerInnen einen höheren Arbeitsaufwand durch Fernunter- richt. Knapp zwei Drittel benennen den Wechselunterricht als Grund für eine stärkere Arbeitsbelastung. Auch das Thema der fehlenden

technischen Unterstützung führe für die Hälfte der Lehrkräfte zu zu- sätzlichen Aufgaben, die sie leisten müssen. Ansgar Klinger, GEW- Vorstandsmitglied Berufliche Bildung und Weiterbildung, betonte anlässlich der Veröffentlichung der Studienergebnisse: „Die eklatan- ten Lücken in der digitalen Ausstattung und die Mehrfachbelastung in der Pandemie führen zu einer nicht zu verantwortenden Arbeits- belastung der Lehrkräfte an Schulen und einer zunehmenden digita- len Kluft. Diese Entwicklung müssen wir stoppen und nachhaltig

umkehren, damit Schulen sowie Schülerinnen und Schüler nicht wei- ter abgehängt werden.“ Ein wissenschaftlicher Abschlussbericht mit weiteren Befunden, Analysen und Empfehlungen für zentrale Ent- wicklungs- und Gestaltungsbedarfe ist für September geplant.

VER.DI

PERSONALBEDARFSBEMESSUNG FÜR DIE STEUERVERWALTUNG DER LÄNDER

Wie viel Personal die Steuerverwaltung der Länder in Zukunft brau- chen wird, damit beschäftigten sich ver.di-ExpertInnen aus dem Fach- bereich Bund und Länder sowie der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Personalbemessung der Steuerverwaltungen der Länder, Volker Jö- pen. Die Berechnungen zum Personalbedarf in den Ländern werden alle drei Jahre von der Arbeitsgruppe aktualisiert.

Nachdem die Arbeitsgruppe auf Anregung der Gewerkschaft ver.di den gestiegenen Bedarf an Zeit für Qualifizierung untersuchte, wur- den die Zeitzuschläge für Fortbildungen erhöht. Nachholbedarf sieht ver.di allerdings weiterhin beim Literaturstudium. Da der Umfang hier, nach Einschätzung von ver.di-Mitgliedern aus dem Bereich der Steuerverwaltung, ebenfalls deutlich zugenommen habe, erachte die Gewerkschaft auch hier

Zeitzuschläge für sinnvoll.

Um die Steuerverwaltung strukturell zu stärken, müs- se auch die Qualität der Ausbildung erhöht werden.

Hier sei es aus Sicht von

ver.di wichtig, die Begleitung und Unterstützung von AnwärterInnen und Auszubildenden zu verbessern und den dafür höheren Zeitauf- wand in die Personalbedarfsplanung einzubeziehen.

Die ausführliche ver.di-Stellungnahme zum Thema finden Sie unter bund-laender.verdi.de/fachgruppen/

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100 Prozent Einsatz verdienen 100 Prozent Einsatz lautet das Motto der GdP-Kampagne. Mit ihr will die mitgliederstärkste Gewerkschaft der Polizeibeschäftigten hierzulande auf die schwierige Situation de- rer aufmerksam machen und zugleich für mehr Wertschätzung wer- ben. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff be- tonte zum Auftakt der Kampagne: „Wir finden, wer täglich hundert- prozentigen Einsatz im Dienste der Gesellschaft und für die Sicherheit der Menschen in diesem Land leistet, für den muss auch die Politik al- les geben. Wir fordern bessere Bedingungen und mehr Wertschätzung für die Arbeit der Polizeibeschäftigten hierzulande. Das ist in der jetzi- gen Zeit wichtiger denn je.“. Ein Ausdruck von Wertschätzung sei auch eine gute Bezahlung, betonte Schilff. Kritisch sieht die Gewerkschaft in diesem Zusammenhang allerdings die Entwicklung der Besoldung, die im Vergleich von Bund / Ländern seit Umsetzung der Föderalismus- reform I im Jahr 2006 zu Polizeibeschäftigten erster und zweiter Klas- se geführt habe. Aus Sicht der Gewerkschaft sei das „inakzeptabel“.

Im Zuge der Forderung nach politischer Wertschätzung machte Schilff zudem erneut deutlich, dass Polizeibeschäftigte täglich Situationen er- leben, in denen ihnen unvermittelt Brutalität entgegenschlägt. So er- fasste das Bundeskriminalamt allein im vergangenen Jahr fast 82.500 vollendete Straftaten gegen PolizeivollzugsbeamtInnen. Rund 225 Po- lizistInnen werden demnach täglich Opfer von Gewalt. Zusätzlich un- terstützt wird das Empfinden mangelnder Wertschätzung durch die Er-

gebnisse einer von der GdP in Auftrag gegebenen Umfrage: Demnach sind 83 Prozent der Befragten der Auffassung, dass der Polizei seit Jahren weniger Wertschätzung entgegengebracht werde.

Mit dem Startschuss der Wertschätzungskampagne ist auch die Kam- pagnen-Homepage der Gewerkschaft online. Dort gibt es alle Informa- tionen zur Kampagne und natürlich auch die politischen Forderungen der GdP.

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IM FOKUS

magazin für beamtinnen und beamte 17

100% Einsatz

verdienen 100% Einsatz.

Ende April war es soweit: Der Startschuss, für die von der GdP initiierten bun - desweiten Wertschätzungskampagne, ist gefallen. Träger der Kernbotschaften der Kampagne sind GdP-Mitglieder. In kurzen Videoclips und auf Plakaten machen diese ihre Forderungen nach mehr Wertschätzung deutlich.

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VERMISCHTES

LITERATUR-TIPP

KLARE REGELN FÜR DAS ARBEITEN ZUHAUSE ODER UNTERWEGS

Mit Beginn der Corona-Pandemie hat das Arbeiten von zu Hause aus – also das Arbeiten im Homeoffice – einen regelrechten Boom erfahren. Viele Beschäftigte, Personalvertretungen und auch Arbeitgeber standen damit vor neuen Herausforderungen. Aber welche Regeln gelten ei- gentlich bei der Arbeit zu Hause? Worauf müssen Betriebs- und Personalräte achten, wenn sie eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung mit dem Arbeitgeber abschließen? Das erläutert der im Bund-Verlag erschienene Praxisratgeber Mobile Arbeit – Homeoffice – Telearbeit (ISBN 978-3- 7663-7160-7). Genau erklärt werden die verschiedenen Begrifflichkeiten und welche Regeln zu beachten sind.

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FOTOWETTBEWERB

BAHNLANDSCHAFTEN-KALENDER 2022

Die Ausschreibung zum traditionellen Fotowettbewerb der EVG ist erfolgt. EVG-Mitglieder sind aufgerufen, bis zum 28.

Juni Bilder von Zügen in malerischer oder interessanter Um- gebung für die Teilnahme am Fotowettbewerb einzusenden.

Dabei können auch Motive von Bahnen, die nicht zur DB AG gehören, eingereicht werden. Die Fotos mit einer Auflösung von 300 dpi bei einer Mindestbreite von 28 cm können direkt per E-Mail an info@europmedia-verlag.de geschickt werden.

Nach Einsendeschluss wertet eine Jury alle eingesandten Bil- der aus. Die besten drei werden dann im Bahnlandschaften- Kalender 2022 veröffentlicht. Die Redaktion des BM wünscht viel Erfolg!

LINK-TIPP

GUTE BESOLDUNG ERKÄMPFEN

BeamtInnen dürfen nicht streiken. Dennoch gibt es auch für Beam- tInnen Möglichkeiten, sich aktiv an den Tarif- und Besoldungsrun- den zu beteiligen. BeamtInnen können Tarifbeschäftigte mit Akti- onen unterstützen, wenn es gilt, Forderungen für mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen mit Streiks durchzusetzen. Schließlich geht es dabei auch immer um sie selbst. Denn in der Regel werden Tarifergebnisse zeit- und wirkungsgleich auf die BeamtInnen über- tragen. Kreative Ideen für BeamtInnen, sich unterhalb der Streik- schwelle für die Gestaltung ihrer Arbeits- und Einkommensbedin- gungen einzusetzen, zeigt ein kurzer Videoclip von ver.di.

unverzichtbar.verdi.de Info-Clips rund um die Tarifrunde

ZAHLEN, DATEN, FAKTEN

Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung

Zum Jahresende 2019 lebten rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Men- schen in Deutschland. Das sind 9,5 Prozent gemessen an der gesamten Be- völkerung. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Arbeit hat für die eigenständige soziale und wirtschaftliche Sicherung eine herausgeho- bene Bedeutung und ist eine wichtige Voraussetzung für ein Leben in Selbstbestimmung und persönlicher Entfaltung. In einer Antwort der Bun- desregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion bekennt sich diese zur besonderen Verantwortung. Auch wenn die Beschäftigungspflicht öf- fentlicher und privater Arbeitgeber gleiche Rechtsqualität habe, hätten die

öffentlichen Arbeitgeber eine Vorbildfunktion, heißt es in der Antwort. QUELLE: AUSWERTUNG DES ANZEIGEVERFAHRENS DURCH DIE BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT 2019

BESCHÄFTIGUNGSQUOTE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG IM VERGLEICH

9,5%

BUNDES- VERWALTUNG

4,1%

PRIVAT- WIRTSCHAFT 7,9 MIO

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