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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge

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Academic year: 2022

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(1)

dass folgender Waldbesitzer

an der regionalen Zertifizierung gemäß der Regeln des deutschen PEFC-Systems

(Programme for the Endorsement of Forest Certification schemes, www.pefc.de) teilnimmt und sich mit der abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung verpflichtet hat,

die Waldbewirtschaftung nach den PEFC-Standards durchzuführen:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge

Burgseestr. 4a 36433 Bad Salzungen

Auf der Grundlage des Zertifikates Nr. HW-RWZ-0004-20 der unabhängigen Zertifizierungsstelle HW-Zert GmbH

für die Region Thüringen und basierend auf der Konformität mit

PEFC D 1001 sowie PEFC D 1002-1 ist der Waldbesitzer berechtigt, Holz aus zertifizierter nachhaltiger Waldbewirtschaftung nach dem deutschen PEFC-System anzubieten. Die teilnehmenden Betriebe in

Thüringen unterliegen der Überprüfung durch die HW-Zert GmbH.

Datum der Selbstverpflichtung: 01.05.2005 Diese Urkunde ist gültig bis: 13.03.2025

(in Abhängigkeit von der Gültigkeit des regionalen Zertifikates)

Auf Grundlage des unterzeichneten Logonutzungsvertrages berechtigt diese Urkunde ferner zur

Nutzung des PEFC-Logos

nach der aktuell gültigen Logorichtlinie PEFC D ST 2001 unter Angabe folgender individueller Registriernummer:

PEFC/04-21-010526

Für PEFC Deutschland e. V. Im Auftrag der Regionalen Arbeitsgruppe Thüringen

Prof. Dr. Andreas W. Bitter Dirk Teegelbekkers

VORSITZENDER GESCHÄFTSFÜHRER

(2)

PEFC Deutschland e. V. • Tübinger Straße 15 • 70178 Stuttgart • Tel. 0711 248 40-06 • Fax 0711 248 40-31 • info@pefc.de • www.pefc.de

EIN GLÜCK FÜR UNSEREN WALD.

URKUNDE

Gedruckt auf PEFC-zertifiziertem Papier.

pefc_urkunde_RZ2.indd 1 15.05.18 17:03

Diese Urkunde bestätigt, dass folgender Waldbesitzer

an der regionalen Zertifizierung gemäß der Regeln des deutschen PEFC-Systems

(Programme for the Endorsement of Forest Certification schemes, www.pefc.de) teilnimmt und sich mit der abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung verpflichtet hat,

die Waldbewirtschaftung nach den PEFC-Standards durchzuführen:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Trave

Papenkamp 2 23879 Mölln

Auf der Grundlage des Zertifikates Nr. DE16/819942365 der unabhängigen Zertifizierungsstelle SGS - TÜV Saar GmbH

für die Region Mecklenburg-Vorpommern und basierend auf der Konformität mit

PEFC D 1001 sowie PEFC D 1002-1 ist der Waldbesitzer berechtigt, Holz aus zertifizierter nachhaltiger Waldbewirtschaftung nach dem deutschen PEFC-System anzubieten. Die teilnehmenden Betriebe in

Mecklenburg-Vorpommern unterliegen der Überprüfung durch die SGS - TÜV Saar GmbH.

Datum der Selbstverpflichtung: 01.12.2016 Diese Urkunde ist gültig bis: 18.02.2024

(in Abhängigkeit von der Gültigkeit des regionalen Zertifikates)

Auf Grundlage des unterzeichneten Logonutzungsvertrages berechtigt diese Urkunde ferner zur

Nutzung des PEFC-Logos

nach der aktuell gültigen Logorichtlinie PEFC D ST 2001 unter Angabe folgender individueller Registriernummer:

PEFC/04-21-120012

Für PEFC Deutschland e. V. Im Auftrag der Regionalen Arbeitsgruppe Mecklenburg-Vorpommern

Prof. Dr. Andreas W. Bitter Dirk Teegelbekkers

VORSITZENDER GESCHÄFTSFÜHRER

(3)

PEFC Deutschland e. V. • Tübinger Straße 15 • 70178 Stuttgart • Tel. 0711 248 40-06 • Fax 0711 248 40-31 • info@pefc.de • www.pefc.de

EIN GLÜCK FÜR UNSEREN WALD.

URKUNDE

Gedruckt auf PEFC-zertifiziertem Papier.

pefc_urkunde_RZ2.indd 1 15.05.18 17:03

Ueckerstraße 48 17373 Ueckermünde

für die Region Mecklenburg-Vorpommern und basierend auf der Konformität mit PEFC D 1001 sowie PEFC D 1002-1 ist der Waldbesitzer berechtigt, Holz aus zertifizierter nachhaltiger

Waldbewirtschaftung nach dem deutschen PEFC-System anzubieten. Die teilnehmenden Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern unterliegen der Überprüfung durch die SGS-International Certification

Services GmbH.

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Vorpommern-Strelitz

Dirk Teegelbekkers GESCHÄFTSFÜHRER Diese Urkunde bestätigt,

dass folgender Waldbesitzer

an der regionalen Zertifizierung gemäß der Regeln des deutschen PEFC-Systems

(Programme for the Endorsement of Forest Certification schemes, www.pefc.de) teilnimmt und sich mit der abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung verpflichtet hat,

die Waldbewirtschaftung nach den PEFC-Standards durchzuführen:

Auf der Grundlage des Zertifikates Nr. DE16/819942365 der unabhänigen Zertifizierungsstelle

18.02.2024

PEFC/0421120/024000000037

SGS-International Certification Services GmbH

Diese Urkunde ist gültig bis:

Auf Grundlage des unterzeichneten Logonutzungs- vertrages berechtigt diese Urkunde ferner zur

Mecklenburg-Vorpommern Datum der Selbstverpflichtung: 01.12.2016

Text100:

Prof. Dr. Andreas W. Bitter VORSITZENDER

(in Abhängigkeit von der Gültigkeit des regionalen Zertifikates)

Nutzung des PEFC-Logos

nach der aktuell gültigen Logorichtlinie PEFC D ST 2011 unter Angabe folgender individueller Registriernummer:

Im Auftrag der regionalen PEFC-Arbeitsgruppe Für PEFC Deutschland e. V.

(4)
(5)

dass folgender Waldbesitzer

an der regionalen Zertifizierung gemäß der Regeln des deutschen PEFC-Systems

(Programme for the Endorsement of Forest Certification schemes, www.pefc.de) teilnimmt und sich mit der abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung verpflichtet hat,

die Waldbewirtschaftung nach den PEFC-Standards durchzuführen:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree

Wasserburger Str. 5 15748 Münchehofe

Auf der Grundlage des Zertifikates Nr. HW-RWZ-0002-21 der unabhängigen Zertifizierungsstelle HW-Zert GmbH

für die Region Brandenburg und basierend auf der Konformität mit

PEFC D 1001 sowie PEFC D 1002-1 ist der Waldbesitzer berechtigt, Holz aus zertifizierter nachhaltiger Waldbewirtschaftung nach dem deutschen PEFC-System anzubieten. Die teilnehmenden Betriebe in

Brandenburg unterliegen der Überprüfung durch die HW-Zert GmbH.

Datum der Selbstverpflichtung: 11.06.2005 Diese Urkunde ist gültig bis: 18.05.2026

(in Abhängigkeit von der Gültigkeit des regionalen Zertifikates) Auf Grundlage des unterzeichneten Logonutzungsvertrages

berechtigt diese Urkunde ferner zur

Nutzung des PEFC-Logos

nach der aktuell gültigen Logorichtlinie PEFC D ST 2001

unter Angabe folgender individueller Registriernummer:

PEFC/04-21-080827

Für PEFC Deutschland e. V. Im Auftrag der Regionalen Arbeitsgruppe Brandenburg

Prof. Dr. Andreas W. Bitter Dirk Teegelbekkers

VORSITZENDER GESCHÄFTSFÜHRER

(6)

Diese Urkunde bestätigt, dass folgender Waldbesitzer

an der regionalen Zertifizierung gemäß der Regeln des deutschen PEFC-Systems

(Programme for the Endorsement of Forest Certification schemes, www.pefc.de) teilnimmt und sich mit der abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung verpflichtet hat,

die Waldbewirtschaftung nach den PEFC-Standards durchzuführen:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Westbrandenburg

Friedrich-Engels-Straße 23 a 14473 Potsdam

Auf der Grundlage des Zertifikates Nr. HW-RWZ-0002-21 der unabhängigen Zertifizierungsstelle HW-Zert GmbH

für die Region Brandenburg und basierend auf der Konformität mit

PEFC D 1001 sowie PEFC D 1002-1 ist der Waldbesitzer berechtigt, Holz aus zertifizierter nachhaltiger Waldbewirtschaftung nach dem deutschen PEFC-System anzubieten. Die teilnehmenden Betriebe in

Brandenburg unterliegen der Überprüfung durch die HW-Zert GmbH.

Datum der Selbstverpflichtung: 11.06.2005 Diese Urkunde ist gültig bis: 18.05.2026

(in Abhängigkeit von der Gültigkeit des regionalen Zertifikates) Auf Grundlage des unterzeichneten Logonutzungsvertrages

berechtigt diese Urkunde ferner zur

Nutzung des PEFC-Logos

nach der aktuell gültigen Logorichtlinie PEFC D ST 2001

unter Angabe folgender individueller Registriernummer:

PEFC/04-21-080828

Für PEFC Deutschland e. V. Im Auftrag der Regionalen Arbeitsgruppe Brandenburg

Prof. Dr. Andreas W. Bitter Dirk Teegelbekkers

VORSITZENDER GESCHÄFTSFÜHRER

(7)

Steinberge 2

39517 Burgstall OT Dolle

für die Region Sachsen-Anhalt und basierend auf der Konformität mit PEFC D 1001 sowie PEFC D 1002-1 ist der Waldbesitzer berechtigt, Holz aus zertifizierter nachhaltiger Waldbewirtschaftung nach dem deutschen PEFC-System anzubieten. Die teilnehmenden Betriebe in Sachsen-Anhalt unterliegen

der Überprüfung durch die TÜV NORD CERT GmbH.

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt

Dirk Teegelbekkers GESCHÄFTSFÜHRER

Text70:

dass folgender Waldbesitzer

an der regionalen Zertifizierung gemäß der Regeln des deutschen PEFC-Systems

(Programme for the Endorsement of Forest Certification schemes, www.pefc.de) teilnimmt und sich mit der abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung verpflichtet hat,

die Waldbewirtschaftung nach den PEFC-Standards durchzuführen:

Auf der Grundlage des Zertifikates Nr. 44 702 061974 der unabhänigen Zertifizierungsstelle

27.11.2021

PEFC/0421111/034100000020

TÜV NORD CERT GmbH

Diese Urkunde ist gültig bis:

Auf Grundlage des unterzeichneten Logonutzungs- vertrages berechtigt diese Urkunde ferner zur

Sachsen-Anhalt Datum der Selbstverpflichtung: 01.05.2005

Text100:

Prof. Dr. Andreas W. Bitter VORSITZENDER

(in Abhängigkeit von der Gültigkeit des regionalen Zertifikates)

Nutzung des PEFC-Logos

nach der aktuell gültigen Logorichtlinie PEFC D ST 2011 unter Angabe folgender individueller Registriernummer:

Im Auftrag der regionalen PEFC-Arbeitsgruppe Für PEFC Deutschland e. V.

(8)
(9)

dass folgender Waldbesitzer

an der regionalen Zertifizierung gemäß der Regeln des deutschen PEFC-Systems

(Programme for the Endorsement of Forest Certification schemes, www.pefc.de) teilnimmt und sich mit der abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung verpflichtet hat,

die Waldbewirtschaftung nach den PEFC-Standards durchzuführen:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Heuberg

Hauptstraße 56 72469 Meßstetten

Auf der Grundlage des Zertifikates Nr. DC-FM-000001 der unabhängigen Zertifizierungsstelle DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH

für die Region Baden-Württemberg und basierend auf der Konformität mit

PEFC D 1001 sowie PEFC D 1002-1 ist der Waldbesitzer berechtigt, Holz aus zertifizierter nachhaltiger Waldbewirtschaftung nach dem deutschen PEFC-System anzubieten. Die teilnehmenden Betriebe in Baden-

Württemberg unterliegen der Überprüfung durch die DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH.

Datum der Selbstverpflichtung: 01.05.2005 Diese Urkunde ist gültig bis: 22.03.2025

(in Abhängigkeit von der Gültigkeit des regionalen Zertifikates)

Auf Grundlage des unterzeichneten Logonutzungsvertrages berechtigt diese Urkunde ferner zur

Nutzung des PEFC-Logos

nach der aktuell gültigen Logorichtlinie PEFC D ST 2001

unter Angabe folgender individueller Registriernummer:

PEFC/04-21-020609

Für PEFC Deutschland e. V. Im Auftrag der Regionalen Arbeitsgruppe Baden-Württemberg

Prof. Dr. Andreas W. Bitter Dirk Teegelbekkers

VORSITZENDER GESCHÄFTSFÜHRER

(10)
(11)
(12)
(13)

dass folgender Waldbesitzer

an der regionalen Zertifizierung gemäß der Regeln des deutschen PEFC-Systems

(Programme for the Endorsement of Forest Certification schemes, www.pefc.de) teilnimmt und sich mit der abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung verpflichtet hat,

die Waldbewirtschaftung nach den PEFC-Standards durchzuführen:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Niedersachsen

Forstweg 2 29683 Bad Fallingbostel

Auf der Grundlage des Zertifikates Nr. HW-RWZ-0003-20 der unabhängigen Zertifizierungsstelle HW-Zert GmbH

für die Region Niedersachsen und basierend auf der Konformität mit

PEFC D 1001 sowie PEFC D 1002-1 ist der Waldbesitzer berechtigt, Holz aus zertifizierter nachhaltiger Waldbewirtschaftung nach dem deutschen PEFC-System anzubieten. Die teilnehmenden Betriebe in

Niedersachsen unterliegen der Überprüfung durch die HW-Zert GmbH.

Datum der Selbstverpflichtung: 27.09.2005 Diese Urkunde ist gültig bis: 17.08.2025

(in Abhängigkeit von der Gültigkeit des regionalen Zertifikates) Auf Grundlage des unterzeichneten Logonutzungsvertrages

berechtigt diese Urkunde ferner zur

Nutzung des PEFC-Logos

nach der aktuell gültigen Logorichtlinie PEFC D ST 2001

unter Angabe folgender individueller Registriernummer:

PEFC/04-21-040256

Für PEFC Deutschland e. V. Im Auftrag der Regionalen Arbeitsgruppe Niedersachsen

Prof. Dr. Andreas W. Bitter Dirk Teegelbekkers

VORSITZENDER GESCHÄFTSFÜHRER

(14)
(15)

dass folgender Waldbesitzer

an der regionalen Zertifizierung gemäß der Regeln des deutschen PEFC-Systems

(Programme for the Endorsement of Forest Certification schemes, www.pefc.de) teilnimmt und sich mit der abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung verpflichtet hat,

die Waldbewirtschaftung nach den PEFC-Standards durchzuführen:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Lüneburger Heide

Philosophenweg 70 29303 Lohheide- gemfr. Bezirk

Auf der Grundlage des Zertifikates Nr. HW-RWZ-0003-20 der unabhängigen Zertifizierungsstelle HW-Zert GmbH

für die Region Niedersachsen und basierend auf der Konformität mit

PEFC D 1001 sowie PEFC D 1002-1 ist der Waldbesitzer berechtigt, Holz aus zertifizierter nachhaltiger Waldbewirtschaftung nach dem deutschen PEFC-System anzubieten. Die teilnehmenden Betriebe in

Niedersachsen unterliegen der Überprüfung durch die HW-Zert GmbH.

Datum der Selbstverpflichtung: 27.09.2005 Diese Urkunde ist gültig bis: 17.08.2025

(in Abhängigkeit von der Gültigkeit des regionalen Zertifikates) Auf Grundlage des unterzeichneten Logonutzungsvertrages

berechtigt diese Urkunde ferner zur

Nutzung des PEFC-Logos

nach der aktuell gültigen Logorichtlinie PEFC D ST 2001

unter Angabe folgender individueller Registriernummer:

PEFC/04-21-040226

Für PEFC Deutschland e. V. Im Auftrag der Regionalen Arbeitsgruppe Niedersachsen

Prof. Dr. Andreas W. Bitter Dirk Teegelbekkers

VORSITZENDER GESCHÄFTSFÜHRER

(16)
(17)

dass folgender Waldbesitzer

an der regionalen Zertifizierung gemäß der Regeln des deutschen PEFC-Systems

(Programme for the Endorsement of Forest Certification schemes, www.pefc.de) teilnimmt und sich mit der abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung verpflichtet hat,

die Waldbewirtschaftung nach den PEFC-Standards durchzuführen:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesfortsbetrieb Rhein-Weser

Lindberghweg 80 48155 Münster

Auf der Grundlage des Zertifikates Nr. DC-FM-000003 der unabhängigen Zertifizierungsstelle DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH

für die Region Nordrhein-Westfalen und basierend auf der Konformität mit

PEFC D 1001 sowie PEFC D 1002-1 ist der Waldbesitzer berechtigt, Holz aus zertifizierter nachhaltiger Waldbewirtschaftung nach dem deutschen PEFC-System anzubieten. Die teilnehmenden Betriebe in

Nordrhein-Westfalen unterliegen der Überprüfung durch die DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH.

Datum der Selbstverpflichtung: 27.09.2005 Diese Urkunde ist gültig bis: 09.07.2026

(in Abhängigkeit von der Gültigkeit des regionalen Zertifikates)

Auf Grundlage des unterzeichneten Logonutzungsvertrages berechtigt diese Urkunde ferner zur

Nutzung des PEFC-Logos

nach der aktuell gültigen Logorichtlinie PEFC D ST 2001

unter Angabe folgender individueller Registriernummer:

PEFC/04-21-100989

Für PEFC Deutschland e. V. Im Auftrag der Regionalen Arbeitsgruppe Nordrhein-Westfalen

Prof. Dr. Andreas W. Bitter Dirk Teegelbekkers

VORSITZENDER GESCHÄFTSFÜHRER

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