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Anmeldeformular für die Haltung von Schweinen Angaben zum Haltungsbetrieb

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Academic year: 2022

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Anmeldeformular für die Haltung von Schweinen

Angaben zum Haltungsbetrieb

Angaben zum Tierbestand

____________________ ______________________

Ort / Datum Unterschrift des Tierhalters

Das vollständig ausgefüllte Formular ist an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) zu übermitteln (Email: post.veterinaerwesen@innsbruck.gv.at)!

Tierhalter/in

Familienname/Vorname: _____________________________________________

eventuell Vulgoname: _____________________________________________

Geburtsdatum: _______________

Straße / Hausnummer: _____________________________________________

PLZ / Ort: _____________________________________________

Telefonnr: __________ Faxnr.: _______________

e-Mail: _____________________________________________

Adresse Haltungsbetrieb (falls abweichend von Tierhalteradresse)

Straße / Hausnummer: _____________________________________________

PLZ / Ort: _____________________________________________

Rechtsform (ankreuzen bzw. angeben)

 Einzelunternehmer  eingetragener Unternehmer

 G.m.b.H.  _______________________

Betriebstyp (ankreuzen bzw. angeben)

 landwirtschaftlicher Tierhalter  privater Tierhalter

 ________________________

Datum der Aufnahme der Tierhaltung ________________________

Anzahl der derzeit gehaltenen Schweine

Kategorie Anzahl

Ferkel bis 8 kg LG: _______

Ferkel 8 bis 20 kg LG: _______

Ferkel 20 bis 32 kg LG: _______

Jungschweine 32 bis 50 kg LG: _______

Mastschweine (auch ausgemerzte Zuchttiere) 50 bis 80 kg LG: _______

Mastschweine (auch ausgemerzte Zuchttiere) 80 bis 110 kg LG: _______

Mastschweine (auch ausgemerzte Zuchttiere) ab 110 kg LG: _______

Zuchtschweine (ab 50 kg LG) – Jungsauen nicht gedeckt: _______

Zuchtschweine (ab 50 kg LG) – Jungsauen gedeckt: _______

Zuchtschweine (ab 50 kg LG) – Ältere Sauen nicht gedeckt: _______

Zuchtschweine (ab 50 kg LG) – Ältere Sauen gedeckt: _______

Zuchtschweine (ab 50 kg LG) – Zuchteber: _______

(2)

Erläuterung

Gemäß den Bestimmungen der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 (TKZVO 2009) sind die Tierhalter von Schweinen verpflichtet, die Daten des Betriebes und persönliche Daten des Tierhalters sowie die Daten der Tierhaltung innerhalb von sieben Tagen nach Aufnahme der Tierhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) zu melden.

Die Aufgabe der Tierhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierarzt) bis längstens 01. April des Folgejahres zu melden.

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) hat die gemeldeten Daten unverzüglich ins VIS (VerbrauchergesundheitsInformationsSystem) einzutragen.

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