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Förderung unterstützender Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen

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Förderung unterstützender Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen

Sie möchten im Rahmen von Veranstaltungen und Projekten Raum für Begegnung schaffen, Vorurteile abbauen, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und die Kompetenzen von (Neu-) Zugewanderten stärken? Genau das sind die Ziele der am 11. Juli 2016 durch den Kreistag beschlossenen Richtlinie zur Förderung von unterstützenden Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern.

Im Rahmen dieser Richtlinie können Projekte und Veranstaltungen gefördert werden welche einen Beitrag zur Integration leisten, die Selbsthilfepotenziale und die Partizipation der Flüchtlinge unterstützen und somit die Lebensbedingungen von Neuzugewanderten in unserem Landkreis verbessern.

Insbesondere sind dabei folgende Maßnahmen förderfähig:

 Maßnahmen zur Unterstützung, Initiierung oder dem Aufbau von Willkommensinitiativen für Flüchtlinge, Willkommensfeste, Freizeitaktivitäten oder Gemeinschaftsveranstaltungen

 Aufbau von Patenschaften

 Maßnahmen zum Aufbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote, zur Vermittlung von Deutschkenntnissen sowie von gesellschaftlichen Normen, Rechten und Pflichten unserer Gesellschaft

Wer kann einen Antrag auf die Förderung der oben genannten Maßnahmen stellen?

 Ehrenamtsstrukturen, welche sich mit ihren Aktivitäten um die Integration der im Landkreis Elbe-Elster lebenden Flüchtlinge und Asylbewerber bemühen (z.B. Vereine, Bürgerinitiativen)

 Kommunen, welche zusätzliche integrationsfördernde Angebote für Flüchtlinge und Asylbewerber schaffen

Weitere Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie Art und Umfang der Zuwendungen finden Sie in der Förderrichtlinie auf der Homepage des Landkreises Elbe-Elster wie folgt:

 www.lkee.de → unser Landkreis → Kreisanzeiger/Amtsblatt → Archiv (Amtsblatt / Kreisanzeiger) → Amtsblatt EE 12-2016

oder unter folgendem Link: Unter folgendem Link:

http://lkee.de/media/custom/2112_4142_1.PDF?1468910534

Gern stehen wir Ihnen beratend und unterstützend bei der Antragstellung und Durchführung zur Verfügung.

Landkreis Elbe-Elster

Sozialamt/ SG Integration und Asylleistungen  035 35/ 46 – 31 31

Grochwitzer Str. 20  stab-asyl@lkee.de

04916 Herzberg/ Elster

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