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Bericht zur Konsultation

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Academic year: 2022

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Bericht zur Konsultation

betreffend der möglichen Kooperation

mit der Choices-Stiftung und deren Label-Kriterien

Zusammenfassung

im Auftrag der

Erstellt am 17. Mai 2010

Veröffentlicht am 14. September 2010

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Zusammenfassung

Am 13. Januar 2010 wurden wichtige Akteure, potenzielle Lizenznehmer1 sowie weitere inte- ressierte Kreise von der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung SGE eingeladen, bis zum 31. März 2010 Stellung zu beziehen zur möglichen Kooperation mit der Choices-Stiftung2 sowie zu deren Kriterien.

Insgesamt wurden 62 Stellungnahmen eingereicht: 53% von Wirtschaftsakteuren und 47%

von weiteren Akteuren. Drei zusätzliche Stellungnahmen wurden von ausländischen und in- ternationalen Organisationen eingereicht – diese wurden gesondert ausgewertet, weil sich die Konsultation auf den Schweizer Markt bezieht.

Insgesamt stehen 70% (40 Akteure) der möglichen Einführung eines „Healthy Choice Labels“3 in den Schweizer Lebensmittelmarkt negativ oder eher negativ gegenüber. Dieses Ergebnis wurde stark durch die Stellungnahmen der Wirtschaftsakteure geprägt, unter denen sich 84%

(26 Akteure) negativ oder eher negativ äusserten.4 Unter den weiteren Akteuren äusserten sich 54% (14 Akteure) negativ oder eher negativ. Positiv oder eher positiv äusserten sich 4 von insgesamt 6 Präventions- und Gesundheitsorganisationen; 3 von insgesamt 4 Universitä- ten, Fachhochschulen und Forschungsinstitutionen sowie 2 von insgesamt 3 Einzelpersonen.

Unter den Konsumentenorganisationen äusserte sich 1 Akteur negativ; 3 Akteure nahmen keine Stellung.

19% der potenziellen Lizenznehmer eines „Healthy Choice Labels“ (3 Akteure) können sich generell vorstellen, geeignete Lebensmittel und/oder Getränke aus ihrem Sortiment mit einem

„Healthy Choice Label“ zu kennzeichnen. Die Mehrheit (75% bzw. 12 Akteure) kann sich das jedoch nicht vorstellen.

Insgesamt stehen 67% (37 Akteure) der möglichen Kooperation mit der Choices-Stiftung ne- gativ oder eher negativ gegenüber. Wiederum fallen die Stellungnahmen der Wirtschaftsakteu- re stark ins Gewicht, die sich zu 87% (26 Akteure) negativ oder eher negativ äusserten. Unter den weiteren Akteuren äusserten sich 44% (11 Akteure) negativ oder eher negativ. Positiv oder eher positiv äusserten sich 5 von insgesamt 6 Präventions- und Gesundheitsorganisatio- nen sowie 2 von insgesamt 3 Einzelpersonen.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO postuliert in der „Global strategy on diet, physical acti- vity and health“, dass genaue, standardisierte und verständliche Informationen über den Inhalt von Lebensmitteln nötig sind, um eine gesündere Wahl zu treffen. Das grundsätzliche Ziel, diesem Postulat gerecht zu werden und die Nährwertkennzeichnung als Mittel zu nutzen, um die Wahl und den Zugang zu ausgewogen zusammengesetzten Lebensmitteln zu vereinfa- chen, ist deshalb weiterzuverfolgen. Die Ergebnisse der vorliegenden Konsultation weisen allerdings darauf hin, dass ein „Healthy Choice Label“ zum momentanen Zeitpunkt kaum er- folgreich in den Schweizer Lebensmittelmarkt eingeführt werden könnte, da vor allem die Un- terstützung der Lebensmittelproduzenten fehlt. Die Strategie des Bundesamtes für Gesundheit betreffend Konsumenteninformation sollte daher überprüft werden.

1 Unter dem Begriff „Lizenznehmer“ werden Benutzer eines „Healthy Choice Labels“ verstanden. Der Begriff ist im allgemeinen Sinn zu verstehen und macht keine Aussage über ein allfälliges Finanzierungsmodell.

2 Die Bezeichnung „Choices-Stiftung“ entspricht der „Choices International Foundation“.

3 Unter einem “Healthy Choice Label” wird ein Label verstanden, welches gesündere Alternativen innerhalb defi- nierter Lebensmittelkategorien kennzeichnet und welches auf der Vorderseite der Verpackung („front-of-pack“) platziert wird.

4 Zu bemerken ist, dass die Foederation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (fial) sowie sieben Unter- nehmen betonen, dass sich ihre ablehnende Haltung nur gegen die offizielle Einführung eines „Healthy Choice Labels“ durch den Staat richtet und nicht gegen die Verwendung eines „Healthy Choice Labels“ an sich.

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