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Rechnungshof veröffentlicht Rechenschaftsberichte 2018 von ÖVP und DIE GRÜNEN

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Presseinformation zu den Rechenschaftsberichten der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und der Partei DIE GRÜNEN – DIE GRÜNE ALTERNATIVE vom 4. September 2020

Rechnungshof veröffentlicht Rechenschaftsberichte 2018 von ÖVP und DIE GRÜNEN

Der Rechnungshof stellt mit dem heutigen Tag die Rechenschaftsberichte 2018 der Parteien ÖVP und DIE GRÜNEN online. Somit ist lediglich die Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts 2018 der FPÖ ausständig. Dies zum einen, weil die Partei den Rechenschaftsbericht nach der vorgesehenen Frist eingereicht hat. Zum anderen aber auch, weil das Verfahren aufgrund der im Jahr 2018 bekannt gewordenen Umstände aufwendig war. Der Rechnungshof hat die FPÖ mittlerweile zu zahl- reichen Punkten zu einer Stellungnahme aufgefordert. Aufgrund des Umfangs der Fragen wurde der Partei eine Frist von acht Wochen zur Beantwortung gewährt.

Danach wird das Verfahren fortgesetzt, sodass mit einer Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts 2018 der FPÖ im Spätherbst zu rechnen ist.

Zum Verfahren bei der Kontrolle von Rechenschaftsberichten allgemein:

Politische Parteien (nicht nur die Parlamentsparteien) mussten dem Rechnungshof ihre Rechenschaftsberichte 2018 bis Ende September 2019 übermitteln. Diese Rechenschaftsberichte wurden zuvor von jeweils zwei Wirtschaftsprüfern geprüft und mit ihrer Unterschrift bestätigt.

Danach folgte die Kontrolle durch den Rechnungshof. Diese Kontrolle beinhaltet zum einen aufwendige Prozeduren, wie bspw. Überprüfung auf allfällige unzulässige Spenden, Überprüfung auf Richtigkeit der Liste der Beteiligungsunternehmen. Zum anderen ersucht der Rechnungshof die Parteien um Stellungnahmen, wenn sich aus dem Rechenschafts- bericht selbst Fragen ergeben oder es Anhaltspunkte – etwa aus öffentlich zugänglichen Informationen – dafür gibt, dass Angaben im Rechenschaftsbericht unvollständig oder unrichtig sein könnten. In der Praxis ist es dann oftmals so, dass die – von den zwei Wirtschaftsprüfern bereits geprüften – Angaben während des Verfahrens korrigiert und ergänzt werden. Konnten Widersprüche nicht aufgelöst werden und bleibt der Rechnungshof bei seiner Ansicht, dass Unregelmäßigkeiten bzw.

Verstöße gegen das Parteiengesetz vorliegen, erfolgt eine Meldung an den Unabhängigen Parteien–Transparenz–Senat, der dann über die weitere Vorgangsweise entscheidet.

Mag. Christian Neuwirth Sprecher des Rechnungshofes 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Tel.: +43 (1) 711 71 – 8435 Twitter: @RHSprecher Facebook/RechnungshofAT neuwirth@rechnungshof.gv.at

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Presseinformation zu den Rechenschaftsberichten der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und der Partei DIE GRÜNEN – DIE GRÜNE ALTERNATIVE vom 4. September 2020

Im Regierungsprogramm wurde vereinbart, den Rechnungshof mit

„echten Prüfrechten“ in diesem Zusammenhang auszustatten. Solange die gesetzliche Grundlage dafür nicht geschaffen ist, läuft das Kontroll–

Verfahren wie bisher ab.

Österreichische Volkspartei (ÖVP)

Wahlkampfkosten: 2018 keine Nationalrats– bzw. Europawahl Spenden über das gesamte Jahr: 2.623.239,52 Euro

Zu diesen Punkten erfolgen Mitteilungen des Rechnungshofes an den Unabhängigen Parteien–Transparenz–Senat:

• Spendet ein Landtagsklub einer politischen Partei (etwa in Form von Sach- leistungen), ist das eine unzulässige Spende nach dem Parteiengesetz. Der ÖVP–

Landtagsklub Salzburg bezahlte im Mitgliedermagazin der Salzburger Volkspartei

„Wir in Salzburg“ vom April 2018 ein Inserat mit dem Titel „Warum ist es wichtig, am 22. April Wilfried Haslauer und die Salzburger Volkspartei zu wählen?“ Die Kosten des Inserats betrugen rund 3.300 Euro. Der Rechnungshof erachtet dies als unzulässige Parteiwerbung.

• Außerdem schaltete der ÖVP–Landtagsklub Salzburg im März 2018 – im Vorfeld der Landtagswahl – in den „Salzburger Nachrichten“ ein Inserat zu einer Veranstaltung mit dem Thema: „Garteln im Frühling“ mit einem Experten. Ein inhaltlicher Zusammenhang der Veranstaltung zur Arbeit des Landtagsklubs war für den Rechnungshof nicht zu erkennen. Er sieht in diesem Inserat in der Höhe von rund 2.000 Euro eine unzulässige Parteiwerbung.

• Ein weiterer Punkt betrifft den bereits bekannten Sachverhalt eines Seegrund- stücks am Mondsee. Hierzu hat der Unabhängige Parteien–Transparenz–Senat in einem zum Rechenschaftsbericht 2017 geführten Verfahren eine Geldbuße verhängt. Auch im Jahr 2018 kam es – vereinfacht gesagt – aufgrund einer marktunüblich niedrigen Pacht zu Vorteilen für die ÖVP.

Besondere Wahrnehmungen aus dem Verfahren:

Bei den 2018 durchgeführten Landtagswahlen traten so bezeichnete „unabhängige“

Initiativen, Unterstützungsplattformen und Personenkomitees in Erscheinung, die sich jeweils für den amtierenden Landeshauptmann bzw. die amtierende Landeshauptfrau engagierten. „Wir für Haslauer“, „Wir für Platter“ und „Wir für Johanna Mikl–Leitner“

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Presseinformation zu den Rechenschaftsberichten der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und der Partei DIE GRÜNEN – DIE GRÜNE ALTERNATIVE vom 4. September 2020

waren online aktiv, schalteten jedoch auch zahlreiche Inserate in Tages– und Wochenzeitungen („Am 25. Februar wählen wir Günther Platter.“, „Helfen Sie mit unter wilfried-haslauer.at und am 22. April mit Ihrer Stimme.“, „Immer mehr Niederösterreicher sagen: Unsere neue Landeshauptfrau hat jede Unterstützung verdient. Gerade jetzt – bei ihrer ersten Wahl.“).

Im Rechenschaftsbericht der Partei waren diese Inseratenleistungen jedoch nicht als Spende ausgewiesen. Was der Fall sein muss, außer, wenn die Kosten für die Kampagnen der Initiativen, Unterstützungsplattformen und Personenkomitees nicht von ihnen, sondern von der Partei selbst getragen wurden. Im Laufe des Verfahrens belegte die ÖVP, dass die Kosten dieser Inserate tatsächlich von der Partei selbst getragen wurden.

DIE GRÜNEN – DIE GRÜNE ALTERNATIVE

Wahlkampfkosten: 2018 keine Nationalrats– bzw. Europawahl Spenden über das gesamte Jahr: 189.657,43 Euro

Es erfolgen keine Meldungen an den Unabhängigen Parteien–Transparenz–Senat Besondere Wahrnehmungen aus dem Verfahren: keine

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