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8. Sitzung des XXIX. Vorarlberger Landtages im Jahre 2010 am 17. November 2010 TOP 12 - Armut bekämpfen: Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns in Österreich (Beilage 93/2010)

Präsidentin: Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 12.

Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu einem Selbständigen Antrag der Abg.

Wiesflecker und Koll. betreffend Armut bekämpfen: Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns in Österreich (Beilage 93/2010)

Berichterstatterin ist die Abgeordnete Vahide Aydin. Ich eröffne die Debatte in zweiter Lesung und bitte die Frau Berichterstatterin um ihren Bericht.

Aydin: Der Sozialpolitische Ausschuss hat am 10. November die Beilage 93/2010 behandelt, einen Selbständigen Antrag, den die Grünen unter dem Titel "Armut bekämpfen: Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns in Österreich" eingebracht haben. Einleitend erläutert die Abgeordnete Katharina Wiesflecker, ein Mindestlohn von € 1.300,-- sei existenzsichernd und erfülle den notwendigen Abstand zwischen niedrigen Löhnen und Mindestsicherung.

Abgeordneter Winder bekannte sich zur Intention der Grünen. Da Mindestlöhne jedoch Sache der Sozialpartner seien, brachte er folgenden ÖVP-Abänderungsantrag ein: "Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, die Sozialpartner aufzufordern, branchenspezifische

Mindestlöhne zu verhandeln, die einen angemessenen Abstand zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung aufweisen und mit denen die nötigen Lebensbedürfnisse gedeckt werden können."

SPÖ-Klubvorsitzender Ritsch schloss sich der ÖVP-Position an und brachte folgenden Abänderungsantrag ein: "Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, gegenüber den Kollektivvertragspartnern für eine Verankerung eines kollektivvertraglichen Mindestlohns in der Höhe von € 1.300,-- brutto pro Monat bei voller Beschäftigung einzutreten. Mittelfristig sollte für Vorarlberg ein Mindestlohn in der Höhe von € 1.500,-- brutto pro Monat bei voller Beschäftigung vorgesehen werden."

Klubobmann Egger unterstützte die Intention der Grünen und brachte folgenden

Abänderungsantrag der FPÖ ein: "Die Vorarlberger Landesregierung wird aufgefordert, auf Grundlage der aktuellen Studie der Vorarlberger Arbeiterkammer "Arm trotz Arbeit -

working poor", bei der Bundesregierung für die Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohnes, möglichst im Gleichschritt mit einer Entlastung des Faktors Arbeit, einzutreten."

Die Abstimmung erbrachte folgende Ergebnisse: Der Abänderungsantrag der ÖVP wurde mit den Stimmen der ÖVP und der SPÖ angenommen.

Der Abänderungsantrag der SPÖ blieb mit den Stimmen der Sozialdemokraten in der Minderheit.

Der Abänderungsantrag der Freiheitlichen erhielt die Stimmen der Freiheitlichen und der Grünen und der Antrag der Grünen nur die Stimmen der Grünen.

Ich ersuche um Eröffnung der Debatte und um Abstimmung über Beilage 93/2010.

Präsidentin: Danke! Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Wiesflecker.

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Wiesflecker: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einmal vorausschicken, dass die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn nicht isoliert irgendwo im Raum steht - das haben so manche Vertreter aus Wirtschaft und Politik in den letzten Wochen gemeint -, sondern sie knüpft natürlich direkt an die Debatten und an die Beschlussfassung zur Mindestsicherung an. Und diese Debatte um den

Mindestlohn ist auch wichtig im Zuge von Armutsdebatten, die wir in den letzten Jahren geführt haben und es ist eigentlich längst überfällig, sich eben zum Thema Mindestlohn auch ein bisschen genauer zu unterhalten.

Inhaltlich wird diese Forderung sehr untermauert, werden zentrale Forderungen der

Armutsbekämpfung mit dieser aktuellen "working poor-Studie", sie ist angesprochen worden von der Frau Berichtererstatterin, "Arm trotz Arbeit – working poor", untermauert. Die Studie, das finde ich sehr, sehr wichtig, die Studie ist keine akademische Übung, wie es im Vorspann heißt, sondern spricht ganz klare Empfehlungen für politisches Handeln aus. Beide Forderungen, die nach einem gesetzlichen Mindestlohn wie auch die nach Erstellung eines Armutsberichts, finden sich als ganz konkrete Empfehlungen an die Politik im Schlussteil.

Also wer jetzt immer noch sagt, in diesen Bereichen müsste man nichts tun, muss – ich habe das so formuliert -, muss in die Kategorie der politischen Ignoranten eingeordnet werden.

Also nach vielen Jahren Diskussion jetzt wieder die Untermauerung, wir müssen genauere Daten bezüglich Armutsrisiken haben im Land. Diese Daten, die wir zur Verfügung haben, die reichen nicht aus. Und zum Zweiten, es braucht mehrere Instrumente, unter anderem auch einen gesetzlichen Mindestlohn.

Warum gesetzlicher Mindestlohn und nicht über Kollektivverträge? –Erstens bin ich

überzeugt davon, dass, wenn wir es allein der Sozialpartnerschaft überlassen, sich vor allem im Niedriglohnbereich nicht viel ändern wird oder gar nichts ändern wird, um das präziser noch zu formulieren, weil hier die Lobby der ArbeitnehmerInnen – ich sag's auch ganz deutlich – aus meiner Sicht zu schwach ist. Zweiter Punkt: Es gibt nicht für alle Branchen Kollektivverträge. Als Beispiele seien genannt Kindergartenpädagoginnen in privaten Einrichtungen, Hausbesorger, ArbeitnehmerInnen in privaten Bildungseinrichtungen zum Beispiel. Dritter Punkt: Es gibt Bereiche, wo es zwar Rahmenkollektivverträge gibt, die zum Teil keine Gültigkeit mehr haben oder das Entgelt aber frei zu vereinbaren ist. Es gibt zwar Rahmenkollektivverträge, aber das Entgelt ist dort nicht definiert. Als Beispiel seien genannt Rauchfangkehrer, Kosmetikerinnen, Fußpflegerinnen, Masseure. Vierter Punkt: In manchen Branchen gibt es Kollektivverträge für Angestellte, nicht aber für Arbeiter. Dann kann ein Kollektivvertrag im einen Bundesland gelten, im anderen nicht. Der Bereich Werbung zum Beispiel, "Werbung und Marketing, Kommunikation" nennt sich diese Branche, dieser Bereich, ist so ein Beispiel, wo es für Angestellte und Arbeiter unterschiedliche Kollektivverträge gibt oder eben keine und die Bundesländer ganz unterschiedliche

Regelungen haben. Fünfter Punkt: Unterschiede, je nachdem wo man angestellt ist. Also zum Beispiel für einen Elektriker in einem Handelsunternehmen, für den kommt der Handels- Kollektivvertrag zur Anwendung, und wenn dieser Elektriker die gleiche Tätigkeit in einer Elektrofirma ausübt, kommt der Kollektivvertrag für das metallverarbeitende Gewerbe zur Anwendung. Das heißt für diesen Elektriker, der die gleiche Tätigkeit ausübt, aber in unterschiedlichen Unternehmen, Branchen tätig ist, können unterschiedliche Mindestlöhne gelten. Und sechster Punkt, und da spreche ich die eigentlichen Problembereiche an, gibt es inzwischen ganz, ganz viele unzuordenbare Berufe oder neue Berufsfelder, und ganz zu schweigen von freien DienstnehmerInnen, Schein-Selbständigen etc. etc. Also sechs Punkte, warum gerade im Niedriglohnbereich ein gesetzlicher Mindestlohn definiert werden sollte,

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jetzt einmal einfach aus dieser Perspektive. Ich komme dann noch zu einer anderen Perspektive.

Also darum geht's, man kommt um eine gesetzliche Untergrenze nicht umhin, wenn man wirklich etwas gegen Armut machen möchte. Ein gesetzlicher Mindestlohn greift auch nicht in die Tarifautonomie der Sozialpartner ein, weil es sich um eine Mindestlatte handelt. Alles, was darüber gemacht wird, kann natürlich branchenspezifisch verhandelt werden. Mich hat in der öffentlichen Debatte in den letzten Wochen sehr geärgert die Aussage des

Wirtschaftskammerpräsidenten Manfred Rein – ich habe sie heute schon im Zuge der Familienkürzungsdebatte genannt -, der nämlich meinte, dass die Betroffenen, wenn man eben Transferzahlungen, vor allem Familienleistungen dazu zählen würde, schon auf diese geforderten € 1.300,-- kommen würden brutto. Und aus meiner Sicht putzt sich da die Wirtschaft – ich sage jetzt unter Anführungszeichen "die Wirtschaft allgemein" – ein Stück weit an der öffentlichen Hand ab, im Sinne, 'wir sind nicht bereit, mehr zu bezahlen in bestimmten Branchen und der Rest, den soll einfach die Allgemeinheit tragen' – also wir alle über die Steuern. Das heißt ein Stück weit auch, die Wirtschaft überträgt die Verantwortung für diese Armutsgefährdung im untersten Bereich oder die Prävention zur Armutsgefährdung auf den Staat, und eben zynischerweise streicht man dann gerade noch zeitgleich

Familienleistungen. "Zynismus pur".

Also Maxime muss sein, wenn jemand Vollzeit arbeitet muss er so viel verdienen, dass er oder sie überleben kann. Und dieser Grundsatz sollte vor allem in einem der reichsten Länder der Welt gelten. Und dieser Grundsatz sollte vor allem in Vorarlberg gelten, wenn wir 30 Prozent höhere Lebenshaltungskosten und Wohnkosten haben. Also die Wirtschaft, wieder als allgemeiner Begriff, die Wirtschaft muss hier ihren Teil zur Armutsprävention beitragen und das kann man nicht alles der öffentlichen Hand übertragen mit Transferleistungen,

Mindestsicherung, Sozialhilfeaufstockung etc. etc.

Wen betrifft es vor allem? Sie haben das sicher auch im Vorspann des Antrages gelesen, wissen das auch aus anderen Debatten: In weiten Bereichen sind Frauenberufe betroffen, Kindergartenhelferinnen, Frisörinnen, Arbeiter/Arbeiterinnen im Hotel- und Gastgewerbe, Hilfskräfte in den verschiedensten Branchen, auch zum Teil der Handel, wobei dort ist es eher ein Teilzeitproblem. Diese Arbeiterinnen und Arbeiter, Kindergartenhelferinnen, Frisörinnen etc., gehen bei Vollzeitbeschäftigung mit rund € 1.000,-- brutto – ein bisschen mehr/ein bisschen weniger – nach Hause. Das heißt, € 850,-- netto bei Vollzeitbeschäftigung. Und jährlich hören wir, um eine Branche herauszugreifen wie zum Beispiel den Tourismus, dass die Krise gut überwunden wurde, dass sogar Jahresspitzenzahlen des Vorjahres getoppt werden können und und und. Ich stelle hier eine große Diskrepanz fest, was zum Teil Wirtschaftsmeldungen aus bestimmten Branchen betrifft. Und Erfolgszahlen sind ja wunderbar, wenn bestimmte Branchen und Bereiche durch die Wirtschaftskrise weniger betroffen wurden, aber profitieren tun die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Branchen eben nicht. Tatsache ist, dass die Reallöhne in den letzten Jahren/Jahrzehnten gesunken sind.

"Im Niedriglohnsektor würde man in Vorarlberg 30 Prozent mehr als im Rest Österreichs verdienen", war auch so eine Aussage in den letzten Wochen, zum Beispiel

Wirtschaftskammerfunktionäre aus dem Bereich Tourismus haben das gesagt. Diese Behauptung stimmt mit Sicherheit nicht. Und das kann auch in dieser Studie nachgelesen werden, Sie können es selber nachlesen, Seite 52: Man teilt Einkommen in Zehntel ein, in die so genannten "Einkommensdezile". Und im untersten Einkommensdezil, also die zehn Prozent, die am wenigsten verdienen, da leben in Vorarlberg 15 Prozent in diesem letzten

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Einkommensdezil. Das heißt, wir haben in diesem letzten Einkommensdezil, die Personen, die am wenigsten verdienen in Vorarlberg, da haben wir einen um 50 Prozent höheren Wert als im österreichischen Durchschnitt. Es kann mit Sicherheit nicht stimmen, dass die

Vorarlberger im Niedriglohnsektor, die Vorarlbergerinnen, 30 Prozent mehr verdienen als im Rest Österreichs. Und man kann sich auch das letzte Viertel anschauen, auch hier liegt der Wert höher als im Durchschnitt Österreichs. Es sind Zahlen, die sollten Sie anschauen, es sind Zahlen, die uns alle aufhorchen lassen müssen. Beide Werte sind sehr hoch. Im Endeffekt heißt das, wir haben eine sehr große Lohnspreizung. Also es gibt Menschen in Vorarlberg, die sehr gut verdienen – Gott sei Dank, es sei ihnen vergönnt -, es gibt aber auch einen höheren Teil von Menschen, die wenig verdienen. Und wir müssen uns verabschieden von diesem Bild: In Vorarlberg würden alle Menschen, der Großteil der Menschen gut verdienen. In diesem Bereich, im Niedriglohnsektor gibt es dringenden Handlungsbedarf, insbesondere, ich möchte das noch einmal unterstreichen, weil wir erhöhte Lebenshaltungs- und Wohnkosten haben.

Die Aussage stimmt auch deshalb nicht, "die Vorarlberger würden im Niedriglohnsektor 30 Prozent mehr verdienen als die anderen Österreicher/Österreicherinnen", weil es keine vergleichbaren Bundesländerergebnisse gibt. Ich habe mir das auch noch einmal ein bisschen genauer angeschaut. Es gibt die Verdienststrukturerhebung, heißt das, in den westlichen Bundesländern, da sind aber Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg

zusammengefasst. Auch das ein Grund mehr, warum wir seit Jahren auf einen Vorarlberger Armutsbericht bzw. man kann das auch anders nennen, "differenzierte Sozialdatenerhebung"

pochen.

Und ein letztes, aber sehr wichtiges Argument: Die Diskussion wird sehr stark

einnahmenseitig geführt, auch meine Argumente jetzt im ersten Teil meiner Rede waren sehr stark von der Einnahmenseite geprägt. Und sehr dringend in dieser Debatte ist, die Diskussion stärker ausgabenseitig zu führen. Und das kann man auch tun. Hier ist sehr hilfreich, dass der Dachverband der österreichischen Schuldenberatung ein so genanntes Referenzbudget erstellt hat. Was ist das, ein Referenzbudget? Das listet alle notwendigen Haushaltsausgaben auf.

Also, was braucht eine Person pro Monat für Wohnen, Essen, Körperpflege, Leben – sozusagen die Basisausgaben eines Haushaltes. Keine außergewöhnlichen Ausgaben, große Reparaturen, Zahnhilfen oder sonst irgendetwas, sondern nur diese ganzen Basicausgaben für Wohnen, Essen, Körperpflege, Leben. Und die Schuldenberatung kommt auf einen Basiswert für einen Ein-Personen-Haushalt von € 1.203,-- pro Monat. Das ist ein Wert, der 2009

errechnet wurde. Im "Falter" hat man dann das Experiment gemacht, in der Zeitung "Falter", dass man im Zuge der Mindestsicherungsdebatte € 744,-- Bezug genommen hat auf dieses Referenzbudget der Schuldenberatung und die wichtigsten Proponenten der Parteien, die Obleute auf der Bundesebene gefragt hat, "na, was würden Sie denn jetzt streichen aus diesem Referenzbudget, wo könnte man denn hier sparen?" Und vor allem auch: "Was heißt denn das für die politische Arbeit, was würden Sie für einen Schluss ziehen aus den Berechnungen für die politische Arbeit?" Und keiner der Politiker/Politikerinnen – also es wurden Faymann, Pröll, Glawischnig etc., Strache, alle befragt -, keiner der Politiker/Politikerinnen meinte, dass hier etwas gestrichen werden könnte aus diesem Referenzbudget. Und ich darf, Frau

Präsidentin, den Vizekanzler und ÖVP-Finanzminister Josef Pröll zitieren im "Falter"- Interview zu diesem Referenzbudget: "Das hier abgebildete Referenzbudget bietet in sich kaum Spielraum für ersatzlose Streichungen. Ich ziehe den Schluss, dass eine große

sozialpolitische Herausforderung darin besteht, möglichst vielen Menschen ein Einkommen aus Arbeit zu ermöglichen." – Zitatende. Das ist richtig. Die Herausforderung besteht aber darin, möglichst vielen Menschen ein Einkommen aus Arbeit zu ermöglichen, und bei einem Einkommen aus Arbeit in Vollzeit sollte so viel bezahlt werden, dass dieses Referenzbudget

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abgedeckt werden kann. Das ist das Mindestmaß, dass sich ein Mensch versorgen kann. – Diese Situation haben wir in Österreich leider nicht. Deshalb gibt es hier politischen

Handlungsbedarf und nicht nur branchenspezifischen Handlungsbedarf, vor allem auch dann, ich erinnere Sie noch einmal daran, wenn Armutsgefährdungsraten von 18 Prozent im Raum stehen, wie das in Vorarlberg der Fall ist, wenn die Hälfte oder mehr als die Hälfte der Sozialhilfebezieher, jetzt Mindestsicherungsbezieher, zu geringe Grundleistungen erhalten und über Sozialhilfe oder Mindestsicherung aufgestockt werden müssen. Der gesetzliche Mindestlohn ist der Beitrag der Wirtschaft im Kampf gegen die Armut. Und wer Vollzeit arbeitet soll und muss einfach diese € 1.300,-- brutto im Monat verdienen, damit er oder sie ihr Leben bestreiten kann. Und das Referenzbudget der Schuldenberatung gibt noch einmal eine detaillierte Argumentation dafür, wenn man sich diese Ausgaben für den täglichen oder monatlichen Bedarf anschaut. Danke! (Beifall!)

Präsidentin: Danke! Ich unterbreche die Sitzung bis 19.30 Uhr.

Die Sitzung wird um 19.00 Uhr durch Landtagspräsidentin Dr. Mennel unterbrochen und um 19.35 Uhr, unter ihrem Vorsitz, wieder fortgesetzt.

Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Wir sind beim Tagsordnungspunkt 12. zum Thema gesetzlicher Mindestlohn. Die letzte Rednerin war die Frau Abgeordnete Wiesflecker. Gibt es zu diesem Thema weitere Wortmeldungen? – Herr Abgeordneter Brunner, bitte.

Brunner: Geschätzte Landtagspräsidentin, Hoher Landtag! Den Armutsbegriff "working poor" stelle ich bewusst an den Beginn meines Redebeitrages. Wie kann "working poor" in Kurzform erklärt werden? – Trotz Arbeit zu wenig Einkommen zum Auskommen. Wir stehen vor dem Problem, dass das Leben in Vorarlberg zunehmend für eine steigende Anzahl von Mitmenschen nicht mehr finanzierbar ist. Es muss uns alle nachdenklich stimmen, dass auch jene, welche bei uns im Ländle täglich arbeiten, also in einem regelmäßigen Arbeitsverhältnis stehen, trotzdem armutsgefährdet sind. Und dabei geht es im Speziellen um Mindestlöhne. So gibt es Branchen, wie unter anderem im Gastgewerbe, wo laut Arbeiterkammer zum Beispiel eine angelernte Kellnerin monatlich unter € 1.000,-- netto erhält, wobei natürlich aus diesen Arbeiterkammerunterlagen nicht hervorgeht – so fair muss man sein -, wie schaut es dort aus mit der Verpflegung, mit der Unterkunft und mit dem Trinkgeld. Das muss also fairerweise erklärt werden. Es gibt in Vorarlberg Berufsgruppen, wo erst ab dem 15. Arbeitsjahr die magische Grenze von € 1.000,-- Nettolohn überschritten wird.

In 20 der 27 EU-Staaten gibt es gesetzliche Mindestlöhne. So kommt ein Erwerbstätiger in Luxemburg auf knapp € 10,-- Mindeststundenlohn, in Holland, Irland und in Frankreich zwischen € 8,-- und € 9,-- Mindestlohn. Experten verweisen, dass eine unglaublich hohe Zahl Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher betroffen ist. Ein Drittel etwa ist derzeit

armutsgefährdet. Der Haltung der ÖVP, die den Standpunkt vertritt, dass ein Mindestlohn nicht gesetzlich festgelegt, sondern durch die Sozialpartner branchenspezifisch ausverhandelt werden soll, kann ich nicht viel abgewinnen. Die Schaffung eines Mindestlohnes allein reicht aber nicht aus, auch das Steuersystem ist anzupassen. Der Faktor Arbeit ist steuerlich im Sinne der Arbeitnehmer, Klein- und Mittelbetriebe zu entlasten, und zwar durch eine Senkung der Lohnnebenkosten.

Ich möchte noch kurz auf meine Vorrednerin Wiesflecker eingehen. Man darf natürlich etwas nicht, egal in welcher Branche: Umsatz oder Einnahmen mit Gewinn oder Verdienst

vergleichen – das wäre nicht förderlich. Unter dem Motto, "Arbeit muss sich lohnen", braucht es einen notwendigen Abstand zur Mindestsicherung von € 744,--, daher treten wir für die

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Schaffung eines Mindestlohnes in der Höhe von € 1.300,-- brutto pro Monat ein. Damit erreichen wir drei wesentliche sozialpolitische Ziele: Reduktion der Armutsgefährdung – erstens, zweitens, Verringerung der Einkommenskluft zwischen Männern und Frauen, drittens, Ankurbelung des privaten Konsums. Klar ist, dass die Schaffung eines

Mindestlohnes mit der notwendigen Entlastung des Faktors Arbeit einhergehen muss. Das heißt, Senkung der Lohnnebenkosten, ebenso die Entlastung der mittelständischen Wirtschaft durch eine Humanisierung des Steuersystems. (Beifall!)

Präsidentin: Danke! Herr Abgeordneter Winder, bitte, anschließend die Frau Abgeordnete Fröwis.

Ing. Winder: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Frau Kollegin Wiesflecker, Sie haben es angesprochen, mit dem vorliegenden Antrag und den darin enthaltenen Inhalten geht es Ihnen auch um das Thema Armutsbekämpfung. Ich bin auch der Meinung, dass Sie hier einen Teil, einen wesentlichen Teil, einen Mosaikstein oder auch einen größeren Mosaikstein aus dem Themenbereich der Armutsbekämpfung ansprechen. Und es geht tatsächlich zu Beginn vermutlich um eine sehr grundsätzliche Frage, nämlich um die Fragestellung: Soll alles dem Markt überlassen sein und nichts geregelt werden – in diesem Fall dem Arbeitsmarkt – oder soll es Regelungen und Einfluss geben? Und diese Frage ist in Wirklichkeit beantwortet, wenn man sich die Rahmenbedingungen hier in Österreich anschaut. Eine Vielzahl von Rahmenbedingungen, die den Arbeitsmarkt beeinflussen, sind gesetzlich geregelt:

Arbeitszeitgesetz, AVRAG, ähnliche Dinge. Allerdings ist einiges auch

sozialpartnerschaftlich geregelt – wesentlich mehr, wie man eigentlich auf den ersten Blick meinen würde. Sozialpartnerschaftlich sind vorrangig die Dinge geregelt, die sich auf die Vergütung durchaus auch im weitesten Sinn beziehen. Das geht so weit, dass auch der 13. und 14. Gehalt sozialpartnerschaftlich vereinbart sind, da gibt es keine gesetzliche Regelung dazu.

Diese sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen sind brachenspezifisch. Sie haben es angesprochen als einen Kritikpunkt, Sie wollen es gesetzlich deshalb haben, weil die Kollektivverträge sich immer auf Branchen beziehen. Ich sage Ihnen, ich bin froh, dass es branchenspezifische Vereinbarungen gibt, weil im Bereich der Vergütung sich neben dem reinen Gehalt durchaus auch noch andere Dinge finden - Möglichkeiten Arbeitszeit zu gestalten, Freizeit und ähnliche Dinge. Und es ist tatsächlich so, dass jede Branche oder sehr viele Branchen auch unterschiedliche Eigenschaften und Eigenheiten haben, letztlich auch unterschiedliche Rahmenbedingungen benötigen, damit sie existieren können in einem wirtschaftlichen Umfeld. Hier gibt es Unterschiede und das macht auch Sinn so, diese Unterschiede zur Kenntnis zu nehmen und darauf zu verweisen, darauf baut auch das österreichische Verständnis von Arbeitsrecht im weitesten Sinne auf.

Wir sind bei Ihnen und sagen das auch und bringen das im Übrigen in unserem

Abänderungsantrag zum Ausdruck. Wir sind der Meinung, dass wenn jemand Vollzeit arbeitet, er oder sie tatsächlich auch davon leben können soll. Das ist ebenfalls eine

grundsätzliche Frage und letztlich sogar eine Frage, die mit Werten zu tun hat. Und wir sind auch der Meinung – und da wird's dann eher wieder praktisch -, dass es einen Abstand, und zwar einen deutlich sichtbaren Abstand zur Mindestsicherung braucht. Das heißt, dass jemand, der Vollzeit arbeitet letztlich mehr zur Verfügung haben soll wie jemand, der die Mindestsicherung bezieht. Wir – und das habe ich heute am Vormittag bereits einmal gesagt - , wir glauben, dass die Sozialpartnerschaft schon einen Einfluss hat in Österreich. Wir haben über 90 Prozent der Dienstverhältnisse auf Basis eines Kollektivvertrages in Österreich. Hier ist einiges möglich und wir wollen die Sozialpartnerschaft auch nicht von Vornherein

aushebeln, vor allem auch dann, wenn man sieht, dass wenn es sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen gegeben hat und ein Bekenntnis der wesentlichen Systempartner, wurden die

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Dinge auch umgesetzt. Es wurde beispielsweise vereinbart, den Mindestlohn – ist noch nicht die von Ihnen gewünschte Höhe – bis 2009 auf € 1.000,-- zu heben, und das ist dann letztlich auch erfolgt.

Wir haben aus den zuvor geschilderten Überlegungen einen Abänderungsantrag formuliert, der genau diese Punkte beinhaltet. Wir fordern nämlich die Sozialpartner auf,

branchenspezifische Mindestlöhne zu verhandeln, die einen angemessenen Abstand zur bedarfsorientierten Mindestsicherung aufweisen und mit denen die nötigen Lebensbedürfnisse gedeckt werden können. Wir sind der Überzeugung, dass in diesem Abänderungsantrag die Grundhaltungen zum Ausdruck kommen. Wo wir uns tatsächlich unterscheiden ist, dass Sie es gesetzlich haben wollen und wir Vertrauen in die Sozialpartnerschaft haben und auch mit diesem sozialpartnerschaftlichen System nicht brechen wollen.

Präsidentin: Danke! Frau Abgeordnet Fröwis, bitte, anschließend Herr Klubobmann Ritsch.

Fröwis: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Nach den Ausführungen der

Arbeitnehmervertretung möchte ich als Unternehmerin auch noch die unternehmerische Seite mit ein paar Sätzen beleuchten. Abgesehen davon, dass die Mindestlohndebatte gerade im Spätherbst ins Tagesgeschäft der Sozialpartner gehört, finde ich den parteipolitischen Vorstoß derzeit absolut unpassend. Ich sage Ihnen auch warum. Während trotz Wirtschaftseinbruch 2009 die Entgelte um fast ein Prozent stiegen, sind die selbständigen Einkommen um 8,6 Prozent geschrumpft. Da gibt es Studien dafür, das ist festgeschrieben. Das war für viele Unternehmer alles andere als lustig in den letzten zwei Jahren, es war zum Teil sogar extrem existenzbedrohend. Auch darum, weil die Arbeitnehmer nicht leichtfertig auf die Straße gesetzt wurden, vielmehr haben die Arbeitgeber 80.000 Arbeitsplätze gerettet, die Wirtschaft ist um 3,9 Prozent eingebrochen, die Beschäftigung dagegen nur um 1,4 Prozent. Viele Unternehmer, ja ganze Branchen sind 2009 in die Verlustzone gerutscht bei gleichzeitigem Anstieg der Löhne, die Kaufkraft wurde trotzdem erhalten. Es ist nur gut und recht, wenn genau diese Betriebe sich jetzt wieder ein bisschen erholen können. Interessant ist auch der Europavergleich: schon mit € 1.000,-- bzw. wenn man es mit 14 Monatsgehältern

multipliziert, dann gibt’s im Monat € 1.167,--, samt Sonderzahlungen, sind wir absolut im Spitzenfeld. Nur Länder mit einer viel größeren Arbeitslosigkeit wie zum Beispiel Frankreich und Belgien liegen höher. Und Arbeitslosigkeit kann nicht unser Ziel sein. Wir sollten im Gegenzug Beschäftigung erleichtern und nicht Arbeit verteuern. Im Moment schaffen

Betriebe wieder Arbeitsplätze und das dürfen wir nicht gefährden. Hohe Mindestlöhne kosten Arbeitsplätze, das zeigen internationale Erfahrungen. Verteuern wir den Faktor Arbeit, verteuern wir das Produkt. Setzen wir auf Arbeitszeitverkürzung, verstärken wir den Fachkräftemangel. (Zwischenruf Egger: ..auch dagegen!)

Zur SPÖ-Forderung nach € 1.300,-- Mindestlohn. Reduziert um die Sonderzahlungen würden das € 1.114,-- im Monat bedeuten. Schon derzeit wird dieser Betrag nur noch in ganz wenigen Branchen und nur für unqualifizierte Tätigkeiten im ersten Berufsjahr nicht erreicht, zum Beispiel bei Friseuren oder Kosmetik, wo die Trinkgelder mit eingerechnet werden müssen.

Und die sind wirklich ein ziemlich ordentlicher Lohnbestandteil. Darunter wären derzeit eigentlich nur noch das chemische Gewerbe, die Fleischer, die Floristen und die Konditoren.

Für mich ist es ein Trugschluss, mit einem Mindestlohn Armut beseitigen zu können. Sind hingegen € 1.300,-- 14 Mal auszubezahlen, entspricht das einem Mindestlohn von € 1.500,--.

Das wäre dann in Europa der zweithöchste Mindestlohn, nach Luxemburg. Was bei dieser Diskussion immer zu kurz kommt, ist die Betrachtung der Lohnnebenkosten, die die Unternehmer zu tragen haben. Ein Arbeitnehmer, der € 1.300,-- brutto im Monat verdient, kostet den Unternehmer, einschließlich Nichtanwesenheitszeiten, letztlich etwa € 2.500,--.

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Das gehört reformiert, die Lohnnebenkosten sind tatsächlich zu hoch. Nach der Wirtschaftskrise, in der Phase der leichten Erholung, wäre es kontraproduktiv, die

Unternehmen zu gefährden. Tun Sie nichts, was Arbeitsplätze kostet. Tun Sie alles, was die Kollektivverhandler zu fairen Maßnahmen bewegt, zum Beispiel zu besseren

Kollektivverträgen für frauenspezifische Berufe oder zur Abschaffung einer längst überholten Gewerkschaftsorderung, die den Faktor Arbeit teurer machen, ohne dass der Arbeitnehmer finanziell eigentlich etwas davon hat.

Mir persönlich ist es ein Anliegen, dass der Anreiz zur Berufsausübung und Motivation zur Beschäftigung durch eine ordentliche Differenz zur Mindestsicherung erhalten bleibt und die Armutsbekämpfung im Fokus bleibt. Ein sehr schlechtes Beispiel möchte ich noch anbringen:

Die Wiener Linien als viel potenziellerer Arbeitgeber der öffentlichen Hand als etwa der Friseur ums Eck bieten auf ihrer Website für Schneeräumarbeiten einen Stundenlohn von € 5,74 in der Stunde an. Das sind € 1.000,-- im Monat. Da muss man aber bedenken, dass es dafür keine Sonderzahlungen gibt. Das sind schlechte Beispiele aus dem SPÖ-regierten Wien.

Ein Blick über die Grenze: Deutschland hat, wie viele andere Länder auch, überhaupt keine Mindestlohnregelung und liegt in der Armutsstatistik nicht schlechter wie wir. Frau Kollegin Wiesflecker, Ihr Vorwurf ist mir in den Ohren geblieben, "die Wirtschaft putzt sich an der Politik ab, bezahlt zu wenig und lässt sich die Löhne über die Steuern durch

Querfinanzierungen auffetten". Es gibt selbstverständlich in der Wirtschaft einige schwarze Schafe. Aber mir tut es immer wieder weh, wenn alles pauschal so dargestellt wird, wenn so etwas im Raum stehen bleibt, dass zum Beispiel etwa im Handel ganz schlechte Löhne bezahlt werden. Der Großteil der Unternehmer bezahlt wirklich nach Leistungen und weit über dem Kollektivvertrag. Ich stelle am 1. Jänner eine neue Verkäuferin an, sie wird dann genau 22 Jahre alt und sie bekommt bei mir € 1.200,-- netto, obwohl sie einen Lehrabschluss, nein, sie hat eine Matura, hat dann in einem Büro gearbeitet und möchte jetzt in den Verkauf.

Sie bekommt € 1.200,-- und das ist doch weit über dem, was Sie jetzt verlangen.

Und wenn mir eine Unternehmerin mit einem großen Hotel, die permanent Frauen sucht, sagt,

"das Problem im Moment ist nicht, Umsatz zu machen und Geld zu verdienen und die Betten voll zu bekommen, sondern das Problem ist im Moment, Arbeitskräfte zu finden". Und wenn sie dann Frauen findet, dann sagt sie, "ich darf aber nur so und so viel Geld verdienen, weil wenn ich mehr verdiene, dann fällt mir die Wohnbauförderung weg, dann fällt mir die erhöhte Familienbeihilfe, der Familienzuschuss weg, dann arbeite ich doch lieber eine paar Stunden am Abend noch in der Bank und putze dort, und dann ist mein Gehalt größer, wie wenn ich bei dir Teilzeit arbeite". Also man muss die Unternehmerseite auch sehen. Und die

Querfinanzierungen stellen für uns Unternehmer manchmal schon ein bisschen ein Problem dar, weil der Anreiz sehr groß ist, zuerst das auszunützen, bevor das Familieneinkommen durch Arbeit – ja – bewerkstelligt wird. (Beifall!)

Präsidentin: Dankeschön! Herr Klubobmann Egger, bitte.

Egger: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Ich bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher, welche Position die ÖVP wirklich vertritt nach dieser Rede. Natürlich muss man die

Unternehmerseite mit berücksichtigen, natürlich sind es die Unternehmer, die diese Löhne bezahlen und diese auch verdienen müssen – das ist überhaupt keine Frage. Und das Thema Lohnnebenkosten ist ein Thema. Aber schlichtweg die Frage, die wir heute diskutieren, ist:

Soll es einen Mindestlohn geben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - ich sage, "vor allem für Arbeitnehmerinnen", weil sie sind die Hauptbetroffenen – oder wollen wir das nicht? Und dann ist die zweite Frage, wenn wir sagen, "wir wollen das": Mit welchem

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Mechanismus kann das umgesetzt werden? Da gibt es zwei unterschiedliche Ansätze in diesem Haus, nämlich Kollektivvertrag, Sozialpartner oder per Gesetz, wie das in anderen Ländern der Fall ist.

Meine Damen und Herren! Das Thema Mindestlohn hat unmittelbar mit dem Thema Armut und Armutsbekämpfung zu tun. Und ich präzisiere es: es hat mit Frauenarmutsbekämpfung zu tun. Und es ist eigentlich schon eine Schande für ein Land wie Österreich, dass Menschen mit 40 Stunden Arbeit nicht einmal € 1.000,-- bekommen und sehr, sehr stark von

Transferleistungen abhängig sind. Ich bin kein Freund dieser Abhängigkeiten. Es wird sie in einem bestimmten Maß brauchen, das ist überhaupt keine Frage, aber sie sollten eigentlich nur Sicherungssysteme sein und man sollte so viel Einkommen mit ehrlicher 40-Stunden- Arbeit verdienen, dass man auch halbwegs mit diesem Einkommen über die Runden kommt.

Ich habe es heute Vormittag in der Wirtschaftsdebatte schon angesprochen. Es gibt einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, nämlich den Lohnnebenkosten insbesondere, und der Höhe der Löhne. Diese Studie von EU-Arbeit hat es ja sehr deutlich gezeigt: jene Länder, die die niedrigsten Lohnnebenkosten haben in Europa (Dänemark, Luxemburg) haben auch die höchsten Löhne, die sie netto bezahlen an die Arbeitnehmer. Und insofern ist es natürlich unsere Aufgabe, die politischen

Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Lohnnebenkosten und der Faktor Arbeit im Besonderen damit entlastet werden. Jetzt bin ich so weit in der Realität, dass mir bewusst ist, das wird nicht im großen Stile möglich sein, weil die Hauptkosten natürlich wiederum Sicherungsbeiträge sind - Sozialversicherung, Pensionsversicherungsbeiträge usw. usf., und dort zu sparen wird sehr schwierig sein. Es gibt aber ein paar andere Dinge, die man dann andiskutieren muss – das sollte man tun. Und vielleicht kann man dort etwas entlasten und im gleichen Atemzug dann einen Mindestlohn einführen.

Meine Damen und Herren der ÖVP und der SPÖ, ich sage Ihnen sehr deutlich, wenn Sie einen Mindestlohn wollen, dann müssen Sie den Antrag der Grünen und auch unseren unterstützen, nämlich einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Denn jeder, der heute noch einen kollektivvertraglichen Mindestlohn in Österreich fordert, wird in Wahrheit keinen bekommen und will in Wahrheit auch keinen. Die Sozialpartner haben es in den letzten 30 Jahren nicht geschafft, flächig einen Mindestlohn herzuverhandeln oder auszuverhandeln, und ich sage Ihnen, sie werden es auch die nächsten 30 Jahre nicht schaffen.

Die Argumente der Frau Wiesflecker kann man nur unterstützen. Erstens gibt es viele Branchen, die gar keinen Kollektivvertrag haben, und dort gibt’s auch sehr große

Unterschiede dann, sowohl regionale als auch innerhalb der Berufsgruppen. Es ist schlichtweg eine Illusion, zu meinen, über Kollektivverträge bekommt man dieses Thema in den Griff. Ich bin sonst kein Freund von gesetzlichen Maßnahmen, aber wenn man zur Analyse kommt, "es braucht ordentliche Bezahlung, so, dass man halbwegs leben kann in diesem Land", dann wird man um das Instrument eines gesetzlichen Mindestlohns nicht umherkommen. Ich möchte noch einmal betonen, weil wir natürlich den Aspekt der Wirtschaft sehr

berücksichtigen, das sollte möglichst im Gleichschritt auch mit einer Entlastung beim Faktor Arbeit der Lohnnebenkosten einhergehen.

Ich darf deshalb nochmals unseren Abänderungsantrag formell einbringen, der wortwörtlich lautet: "Die Vorarlberger Landesregierung wird aufgefordert, auf Grundlage der aktuellen Studie der Vorarlberger Arbeiterkammer, "Armut trotz Arbeit – working poor", bei der Bundesregierung für die Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohnes, möglichst im

Gleichschritt mit einer Entlastung des Faktors Arbeit, einzutreten." Meine Damen und Herren,

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die Freiheitlichen stehen zu einem Mindestlohn, sie stehen dazu, dass Arbeit sich lohnen muss und dass die beste Armutsbekämpfung eine ordentliche Entlohnung und Bezahlung unserer Menschen ist. (Beifall!)

Präsidentin: Danke! Herr Klubobmann Ritsch, bitte.

Ritsch: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Ich möchte vorausschicken, dass es mich freut, dass man eine Diskussion über Mindestlöhne führt, weil das vor einigen Jahren noch nicht möglich war. Und es freut mich auch darum, weil ich weiß, dass diese Diskussion österreichweit in allen Landtagen geführt wird, auch im Nationalrat geführt wird und eigentlich die Diskussion dazu führt, dass die Bereitschaft, die Löhne anzuheben, eine bessere ist als sie es vor zehn Jahren noch war. Ich möchte aber gleichzeitig auch dazu sagen, dass sich an unserer Position aber schon gar nichts verändern wird, weil wir der Überzeugung sind, dass gesetzliche Mindestlöhne genau das bewirken, was wir nicht wollen, nämlich politische Einflussnahme auf Gehaltssysteme. Und zwar politische Einflussnahme, die wir ganz aktuell erlebt haben bei der Abschaffung der Teuerungsabgeltung der Vorarlberger Landesbediensteten, über 10.000, die auch davon betroffen waren, dass die politische Stimmung jetzt halt so war, dass man der Meinung war, etwas abzuschaffen. Und dasselbe Spiel kann halt passieren, wenn es

gesetzliche Mindestlöhne gibt, weil auch da, je nach Regierung entschieden wird. Eine arbeitnehmerfreundliche Regierung wird den Mindestlohn eher anheben und eine

arbeitnehmerfeindlichere Regierung wird die Mindestlöhne wahrscheinlich versuchen zu senken oder überhaupt wieder abzuschaffen. Und dann wird es nämlich ganz schwierig, weil wenn es nämlich gesetzliche Mindestlöhne gibt, wird es auch schwierig, in den

Kollektivverträgen darüber zu diskutieren.

Und daher bin ich der Überzeugung, dass das System, das in Österreich die letzten Jahre gemacht wurde, nämlich alles möglich zu machen, damit in den Kollektivverträgen eine breite Abdeckung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer passiert, der richtige Weg ist. Der Kollege Winder hat es ja versucht ein bisschen schon auszuführen. In den Kollektivverträgen – ich attestiere Dir ja, dass Du Dich ein bisschen in der Frage eingelesen hast; na, ich weiß schon, dass Du dich eh auskennst (Heiterkeit!), aber er sieht es natürlich eher als

Personalchefvertreter und ich sehe es sehr als Gewerkschafter. Aber es ist natürlich Fakt, dass 13./14. Gehälter in keinem Gesetz in Österreich geregelt sind. Und gibt es die

Kollektivverträge nicht mehr, gibt es in Österreich auch nur noch 12 Gehälter. (Zwischenruf Wiesflecker: Das heißt ja nicht, dass es die Kollektivverträge nicht mehr gibt!) Natürlich kann man den Mindestlohn auf 14 Gehälter, natürlich kann man das gesetzlich festlegen. Aber dann schaue ich mir dann an, was passiert mit den Löhnen – und das ist der überwiegende

Protzentsatz der Löhne -, die weit über dem Mindestlohn liegen, ob die dann noch 14 Mal ausbezahlt werden, wenn die gesetzliche Regelung etwas anderes zulässt. Also ich warne davor, den guten Weg der Sozialpartnerschaft in dieser Frage in Österreich zu verlassen. Wir wissen, dass in Großbritannien die Situation dazu geführt hat, da war es so, dass man versucht hat, dass nur noch derjenige eine Gehaltserhöhung bekommt, der Gewerkschaftsmitglied ist.

Das war von der Gewerkschaft ein Versuch, der im ersten Moment sehr vernünftig klingt, weil sie gedacht haben, sie könnten Mitglieder akquirieren. Und passiert ist nämlich genau das Gegenteil: Die Unternehmer haben das im zweiten Jahr kapiert, was sie tun müssen und haben jedem Nicht-Gewerkschaftsmitglied eine höhere Gehaltserhöhung gegeben wie die ausgehandelten Gewerkschaftsmitgliedserhöhungen, was dazu geführt hat, dass die

Gewerkschaft in Großbritannien fast zerschlagen wurde und heute die Situation so ist, dass in Großbritannien die KV-Deckungsrate knapp bei 13 Prozent liegt. Also 87 Prozent in

Großbritannien sind nicht mehr durch Kollektivverträge abgesichert, die Gewerkschaften sind demontiert und die Arbeitnehmer können ihre Rechte beim Salzamt einklagen. Soviel zum

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Thema, Macht Richtung Politik, Macht Richtung Regierungen in Arbeitnehmerfragen zu verlagern - ganz gefährlich und zeigt in allen Ländern, wo das gemacht wurde, dass es schlussendlich zum Schaden der Mitarbeiter und ArbeitnehmerInnen eines Landes geführt hat. In Deutschland ist es auch ein bisschen anders, in Deutschland gibt es ja die so genannten Tarifverhandlungen. Und in Deutschland ist die Situation so, dass im Osten von Deutschland, also im ehemaligen Osten, die KV-Deckungsrate oder die Tariflohn-Deckungsrate weit unter 50 Prozent liegt. Also auch da ist eine andere Diskussion.

Und zu Österreich, und das sind halt die Zahlen, über die man dann reden muss: In Österreich ist die Situation so, dass mittlerweile fast flächendeckend Kollektivverträge eingeführt sind.

Es gibt ganz wenige Bereiche, wo Kollektivverträge noch nicht durchgesetzt werden konnten, aber da gibt es die gesetzlichen Möglichkeiten, Kollektivverträge zu 'satzen'. Das heißt, ich kann beim Bundeseinigungsamt einen Kollektivvertrag für eine gewisse Branche 'satzen' lassen und der hat dann Gültigkeit. Ein Instrument, das oft zu wenig genutzt wird, aber in manchen Branchen schon dazu geführt hat, dass es heute vernünftige Kollektivverträge gibt.

Und jetzt kann man sagen, dass der Ansatz der Gewerkschaft und Sozialpartner,

Mindestlöhne einzuführen, kein richtiger ist, und trotzdem hat er sich in der Vergangenheit rentiert. Es war der erste Schritt, der ÖGB hat das vor knapp zehn Jahren beschlossen, war der Schritt € 1.000,-- Mindestlohn in allen Kollektivverträgen. Und das stand eigentlich auch im Regierungsübereinkommen, dass man das österreichweit umsetzen sollte. Und es ist

eigentlich lediglich noch in ländlichen Betrieben in Niederösterreich und Oberösterreich so, dass dort diese 1000-Euro-Grenze noch nicht festgeschrieben ist – Zeitungszusteller sind eine ganz arme Schicht, die Angestellten bei Rechtsanwälten in Österreich, die haben mittlerweile den niedrigsten KV-Gehalt, da liegt die Vollzeitbeschäftigte noch weit unter € 1.000,-- brutto, also eigentlich ein Zustand, der den Rechtsanwälten in Österreich – ja, ich finde jetzt da nicht die richtigen Worte, dass ich nichts Falsches sage, da muss ich nämlich aufpassen -, eigentlich ist es ein Hohn den Beschäftigten der Rechtsanwälte gegenüber, die Kollektivverträge nicht auf ein ordentliches Niveau anzuheben. Weil ich weiß, dass die Beschäftigten (Zwischenruf:

Es gibt keinen Kollektivvertrag!) – Doch, gibt’s! (Zwischenruf: Nein, nicht in Vorarlberg, für Wien!) – Doch, es gibt einen gemeinsamen für Vorarlberg und Tirol, der aber von den

Vorarlberger Rechtsanwälten gekippt wurde und von niemand in Vorarlberg "gesatzt" wurde.

– Aber noch einmal, und der ist ja sowieso (Zwischenruf: Es gibt ihn nicht, der ist nicht..!), und der Kollektivvertrag war so schlecht, weil er einfach von der Qualität her ein schlechter war. (Zwischenrufe – Wiesflecker – Egger: Krotenschlecht!) – Krotenschlecht!

Und jetzt kommen wir zur Qualität von Kollektivverträgen. Und da gebe ich Ihnen schon Recht, Frau Abgeordnete Wiesflecker, dass es komisch ist, dass ein Elektriker im Handel viel weniger verdient wie ein Elektriker im Metallbereich. Und da liegt es nicht an der

Qualifikation, sondern es liegt an der Durchsetzungskraft der Verhandlungspartner. Und es ist Fakt, dass im Metallbereich die Verhandlungspartner aufgrund der starken

gewerkschaftlichen Organisation viel mächtiger sind wie die Verhandlungspartner beim Handel – da gebe ich Ihnen Recht. Trotzdem ist es aber gelungen heuer - also die Verhandlungen laufen gerade heute Abend, sie sind aktuell dran am Kollektivvertrag verhandeln -, aber ich glaube, es wird gelingen, heuer zum ersten Mal im Handel in der untersten Stufe, beim untersten Gehalt die € 1.300-Grenze zu überschreiten, in einem der gewerkschaftlich schlechtest organisierten Bereiche, wo viele Beschäftigte betroffen sind. Das heißt, die Forderung nach einem 1.300-Euro-Mindestlohn geht in den meisten Branchen schon weit an der Realität vorbei. Und daher war ich auch der Meinung, und das ist auch die Begründung meines Abänderungsantrages, wenn man davon redet, dass es eine

Mindesteinkommensgrenze geben sollte, dann sollte die nicht € 1.300,-- brutto sein, sondern €

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1.500,-- brutto, und zwar gerade in Vorarlberg. Weil ich muss das niemandem erzählen, also ich frage mich dann sehr oft, wie jemand in Vorarlberg mit € 1.000,--/€ 1.100,-- netto noch halbwegs über die Runden kommt? Ja, das kann er vielleicht, wenn er eine Wohnbeihilfe bekommt und einen Heizkostenzuschuss und was noch immer. Und ich bin eigentlich der Überzeugung, dass es nicht Aufgabe der öffentlichen Hand ist, Lohnunterschiede der einzelnen Branchen in der Wirtschaft abzudecken. Und da braucht es einen starken Schulterschluss, aber der Schulterschluss sollte nicht basieren auf einem gesetzlichen Mindestlohn, sondern der Schulterschluss sollte basieren auf einem politischen Druck, der ausgeübt wird auf die gewissen Konzerne. Und ich kann mich erinnern, es war vor sechs Jahren die zweite oder dritte Landtagssitzung hier herinnen, als ich damals den Sutterlüty Vorarlberg ganz massiv angegriffen haben, weil der Sutterlüty der einzige

Handelsunternehmer in Vorarlberg war, der einzige Lebensmittelhändler in Vorarlberg war, der jegliche Betriebsratswahl in seiner Firma verhindert hat, was dazu geführt hat, dass er kurz später einen Betriebsrat hatte. Also ich glaube, so ein politischer Druck und öffentliche Auftritte und Aufzeigen von Sachen, die nicht okay sind, führen schon auch dazu, dass Missstände abgeschafft werden. Aber trotzdem ist es so, dass die Firma SPAR, wenn wir wieder ein Beispiel bringen, natürlich Kollektivverträge bezahlt und nicht, so wie die Frau Abgeordnete Fröwis gesagt hat, im Handel weit über dem KV bezahlt wird. Wo ich Ihnen Recht gebe, der Großteil der Unternehmerinnen und Unternehmer zahlt wahrscheinlich über Kollektivvertrag. Nur der Großteil der Unternehmerinnen und Unternehmer beschäftigt einen ganz kleinen Teil von ArbeitnehmerInnen im Handel. Weil der Großteil der Arbeitnehmer im Handel ist beschäftigt bei einigen großen Konzernen. Allein die Firma SPAR hat in

Österreich knapp 40.000 Beschäftigte – nur in Österreich, wenn man jetzt noch das Ausland dazu nimmt, dann sind es über 70.000. Und wenn der Verhandlungspartner der Firma SPAR bei den Kollektivvertragsverhandlungen der Gewerkschaft gegenübersitzt, dann hat er sein Computerprogramm offen und dann weiß der ganz genau, was 0,1 Prozent KV-Erhöhung mal 40.000 Mitarbeiter, mal 14 Gehälter im Jahr für ihn ausmachen. (Zwischenruf Dr. Gögele:

Des kannst o vo Hand usrechna!) Und da ist es relativ schwierig, Zehntel-Prozentpunkte zu verhandeln, weil ja nicht die ganz vielen Klein- und Mittelbetriebe am Verhandlungstisch sitzen, sondern bei diesem Verhandlungstisch sitzen die großen Konzernvertreter. Und darum ist es im Handel relativ schwierig. Und darum ist es für die Gewerkschaft der einzig mögliche Weg, wenn die Verhandlungspartner stur sind, über öffentliche Aufmerksamkeitsaktionen, wie zum Beispiel 'einen Tag lang in der Shopping-City Süd spazieren gehen und den

Parkplatz zuparken und nichts einzukaufen', dann sind das Maßnahmen, die dazu führen, die Verhandlungspartner zu bewegen, doch einen höheren Abschluss zu erzielen. Und es war in den letzten Jahren im Handel auch immer notwendig, weil die Arbeitgeber genau wissen, wie schwierig es ist, im Handel etwas zu organisieren. 90 Prozent der Beschäftigten sind Frauen, viele im Lebensmittelhandel. Und wenn eine Frau nicht das macht, was sie machen muss, stehen vor der Tür 20 Frauen, die die Regale genauso betreuen wie die Frau, die drin ist. Also ist natürlich die Motivation, im Handel irgendeine Streikmaßnahme zu begehen, eine sehr bescheidene. Anders im Metallbereich oder Elektrobereich, wo wahrscheinlich ein Aufruf der Gewerkschaft österreichweit dazu führt, dass die wesentlichen und wichtigen Betriebe in diesem Land stehen, was im Handel niemals durchführbar ist. Darum muss man kreativer sein, wenn es um Kampfmaßnahmen im Handel geht. Aber die haben dazu geführt, dass in den letzten Jahren es gelungen ist, immerhin jetzt auf diese Basis von € 1.300,-- zu kommen.

Und wenn man immer davon redet – und das ist etwas, was mich wirklich stört, weil das so immer diese Stehsätze sind vom Stammtisch – "man muss die Lohnnebenkosten senken für Arbeitgeber". Ich habe noch nicht einen konkreten Vorschlag gehört, weder von Ihnen, Herr Klubobmann Egger, noch von jemand anderem hier herinnen. Immer Allgemeinfloskel

"Lohnnebenkosten senken". (Zwischenruf Egger: ..beitrag..!) Und wenn man es dann ansieht,

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was sind denn eigentlich die Lohnnebenkosten, dann sind die Lohnnebenkosten ein paar Prozentpunkte, die man einzeln erläutern kann: Drei Prozent

Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Jetzt frage ich Sie, meine Damen und Herren, sollen wir bei diesen drei Prozent Arbeitgeberbeitrag – die Arbeitnehmer zahlen auch drei Prozent -, kann man da was kürzen? Ich glaube nicht. Wird da ein Zehntel-Prozentsatz gekürzt, wird wahrscheinlich die öffentliche Hand beim Arbeitslosengeld zuschießen müssen. Also glaube ich, Kürzung in diesem Bereich wird nicht möglich sein. (Zwischenruf Wiesflecker: Das Arbeitslosengeld ist sowieso schon...!) Krankenversicherung vier Prozent Arbeitgeber. Die Gesundheitssysteme in Österreich kämpfen alle mit dem Geld, das sie haben, weil es zu wenig ist. Also glaube ich auch nicht, dass in diesem Bereich sich irgendjemand traut, einen Vorschlag zu machen, im Krankenversicherungsbereich zu kürzen. Pensionsversicherung 12,55 Prozent Arbeitgeberbeitrag. Ich habe keinen Vorschlag gehört, weder von ÖVP noch von FPÖ, im Pensionsversicherungsbereich die Beiträge zu kürzen. Ich wäre gespannt, wenn so ein Vorschlag kommt, wie man dann die Pensionen finanziert. Dann gibt es noch 0,5 Prozent Arbeitnehmer und Arbeitgeber für Wohnbauförderung. Kann man vielleicht

abschaffen. Glaube ich eher nicht, weil mit diesen 0,5 Prozent, insgesamt einem Prozent der Gehaltssummen, werden halt auch die Töpfe des Herrn Landesrates Rüdisser gefüllt, und das muss man wissen. Und ich sage dann immer, wenn jemand bei mir war und gesagt hat, er getraut sich nicht eine Wohnbeihilfe zu beantragen, sage ich immer, "na bitte, die hast Du Dir selber einbezahlt, ein Prozent Deines Bruttogehaltes jeden Monat fließt in die

Wohnbauförderung, also musst Du Dich auch nicht schämen, wenn Du eine Wohnbeihilfe kassierst". Dann gehen noch 0,7 Prozent in den Insolvenzentgeltsicherungsfonds für marode Unternehmen, damit die Gehälter weiter bezahlt werden können. Ist krankhaft unterbedeckt dieser Fonds, krankhaft unterbedeckt. Also da noch was zu kürzen scheint mir auch

schwierig. 1,4 Prozent Unfallversicherung. Jetzt frage ich mich bei der Unfallversicherung, die eh schon auch am Limit ist, wo da gekürzt werden soll? Da werde ich auch keinen

Vorschlag hören. (Zwischenrufe - Egger: Überschüsse, informieren!) – ja, aber seit 2008 und 2009, weil das gute Jahre waren, und davor riesen Probleme. Herr Dr. Kinz, Sie hocken ja im Hauptverband, darum wissen Sie die Zahlen auch. Ich kenne sie auch. Und dann haben wir noch 1,53 Prozent, die die Arbeitgeber in die Mitarbeitervorsorgekasse bezahlen.

Mitarbeitervorsorgekasse eingeführt, weil man die Abfertigung abgeschafft hat. Mit diesen 1,53 Prozent schafft man es gerade, nach 25 Jahren ein Jahresgehalt zusammenzubringen, wenn die Fondsentwicklung eine entsprechende ist. Also auch da, glaube ich nicht, dass man kürzen kann, weil die sind auch unterbedeckt, die müsste man eigentlich erhöhen. Komme ich also in der Summe auf knapp 24 Prozent Lohnnebenkosten der Arbeitgeber, weil es zahlen ja auch knapp 20 Prozent die Arbeitnehmer vom Bruttogehalt in diese Töpfe ein, und das sind die Lohnnebenkosten. Und jetzt kann ich noch die Kommunalsteuer nehmen. Da warte ich dann auch gespannt auf Vorschläge, ob man den Kommunen jetzt da noch eine

Kommunalsteuer wegnehmen kann – weil das sind auch die Lohnnebenkosten, da sagen dann auch alle "nein". So, und jetzt bin ich beim Stammtisch. Und jetzt bin ich gespannt,

irgendwann einmal, wer mir einmal erklärt, wo bei den Lohnnebenkosten die großen Einsparungsmöglichkeiten sind? Ich kann dieses Wort und diese Phrasen nicht mehr hören!

Das ist dasselbe wie Verwaltungsreform, da warte ich auch immer auf Vorschläge. Da wird auch immer nur geredet, "Verwaltungsreform bringt Milliarden" - keine konkreten

Vorschläge! (Zwischenruf Egger: ..ist schon klar!) Mühsam, echt mühsam. Also in der

Summe, in der Summe weiß ich schon, was man tun könnte, oder? Man könnte, wie ich heute schon gesagt habe, den 13./14. Gehalt voll besteuern, bringt eine Milliarde Euro dem Staat.

Also ich werde den Vorschlag nicht unterbreiten. Ich mein', der Pröll hat es versucht, aber hat es auch zurückgezogen, also glaube ich auch nicht, dass die ÖVP das will. Darum, wenn man so eine Diskussion führt über Mindestlöhne, dann soll man die Diskussion, glaube ich, und das ist so das Wesentliche, eher auf der Ebene führen, dass es ein Prozess sein sollte, um das

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Umdenken in den Menschen zu fördern und auch das Umdenken in der Wirtschaft. Mir fehlt zum Beispiel der Aufschrei, Frau Abgeordnete Fröwis, dass eigentlich die Klein- und

Mittelbetriebe, so wie Sie das auch haben, diejenigen sind, die anständige Löhne zahlen, und die Großkonzerne wie SPAR, Billa, Bipa, Merkur, Sport Eybl, Intersport, wie sie alle heißen, weit unter den Gehältern bezahlen im Verhältnis zum Klein- und Mittelbetrieb, der ein qualifiziertes Personal ausbildet. Ich kann mich an Zeiten erinnern, und das war ja meine Lieblingsgeschichte, wo ich noch den Handel betreut habe in Vorarlberg als Gewerkschafter, wo damals der Konsum zusammengebrochen ist, die Schweizer Migros hereingekommen ist und die Familia mit Migros, also drei verschiedene Kollektivverträge zuständig waren. Da kam es nämlich vor, dass an der Wurstabteilung im SPAR in Bregenz eine Mitarbeiterin stand, die noch den alten Konsum-Kollektivvertrag hatte, eine Mitarbeiterin stand, die den Familia-KV hatte, und eine, die die neue Migros-Vereinbarung hatte. Alle drei dieselbe Tätigkeit, aber die Mitarbeiterin, die den Konsum-KV hatte, hatte den höchsten Gehalt.

Konsum, zu hundert Prozent gewerkschaftlich organisiert, keine Erfolgsgeschichte

(Zwischenrufe) – ja, ja, keine Erfolgsgeschichte; ich sage ja nicht, dass das so gut war. Aber zu Zeiten, wo es dem Konsum gut ging, war die Geschichte diejenige, dass die Mitarbeiter auch fair profitiert haben, im Gegensatz zu Konzernen wie Billa, wo der Herr Wlaschek Milliarden Gewinne eingefahren hat und die Mitarbeiter halt nicht davon profitiert haben.

Jetzt kann man schon sagen, im Konsum, das war nicht okay, aber gescheitert ist der Konsum nicht an den Gehaltszahlungen für die Mitarbeiter, sondern an der Führung und dem

Management und den Machenschaften von den obersten fünf bis zehn, die das Unternehmen in den Ruin getrieben haben, wenn man fair ist. Und trotzdem ist es den Mitarbeitern aber am besten gegangen im Verhältnis zu allen anderen. Also diese Diskussion könnte ich

abendfüllend diskutieren, würde mir auch Spaß machen.

Ich bringe aber unseren Abänderungsantrag ein, den ich im Ausschuss verlesen habe. Danke!

Präsidentin: Danke! Herr Klubobmann Egger, bitte.

Egger: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Also ich kann Sie beruhigen, abendfüllend werden wir die Diskussion nicht weiterführen, das können wir dann bei einem Glas Bier nachher noch machen auf jeden Fall. Herr Kollege Ritsch, wenn Sie mir zugehört haben, genau das habe ich gesagt: Wenn wir über Lohnnebenkosten sprechen, müssen wir einmal genau darüber reden,

"was ist gemeint?" Ich habe auch gesagt (Zwischenrufe – Rauch: Ja, aber was, was? – Ritsch:

Was?) – Ja, jetzt warte nur! – Wenn wir über die schlichten Beiträge reden, die der

Sicherungssysteme – Krankenversicherung, Pensionsversicherung und und und -, da ist nicht viel zu holen. Dass man was tun könnte bei der Unfallversicherung, erstens haben sie

Überschüsse, zweitens könnte man auch darüber diskutieren, ob die Freizeitunfälle auch mit Selbstbehalten oder was auch immer bezahlt werden. Das wäre noch was, bringt aber nicht die große Summe, aber das wäre ein Ansatz zumindest.

Wenn Sie über Lohnkosten diskutieren, und da schaue ich die Unternehmer in diesem Hause an, die wissen es genau, dann sind es nicht nur die Beiträge, die wir einzahlen, sondern natürlich auch die ganzen Rahmenbedingungen: Arbeitszeiten (Zwischenruf Rauch: 5 Wochen Urlaub!) – Ja, diese Dinge. Ich sage Ihnen einen Ansatz, zum Beispiel: warum diskutiert man in Österreich nicht schon lange über Teilzeit-Krankenstände? Das wäre so ein Thema, wo ich denke, es wäre sogar im Interesse auch der Arbeitnehmer, wenn man es vernünftig angeht miteinander. Das sind Kosten, die die Unternehmer zu tragen haben, die nicht zu unterschätzen sind und am Schluss natürlich die Bruttobelastung, sage ich einmal, vom Lohn zum netto ausmachen. (Zwischenruf Dr. Sprickler-Falschlunger: Der

Krankenstand?) – Ja natürlich! Das muss ein Unternehmer kalkulieren bitte. Ja natürlich!

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(Zwischenruf Ritsch: Ja, ja, aber die ..ist auch nichts ..) Weißt, gang Du amol in a

Unternehmenskalkulation ine, denn reden mir witar (Zwischenruf Ritsch: ..8 Wochen voll, 4 Wochen...!) und nicht nur über Kollektivverträge, wo Du dich ein bisschen auskennst. Gang einmal ins Unternehmertum ine! (Zwischenruf Ritsch: 8 Wochen voll, 4 Wochen..! –

Präsidentin: Herr Klubobmann Ritsch, Sie wollen auch nicht, dass man Ihnen dreinredet!)

So, und dann, Herr Kollege Ritsch, haben wir schon öfters in diesem Hause auch darüber geredet, wie könnte man überhaupt den Faktor Arbeit entlasten? Und ich halte es nach wie vor für ein sehr interessantes Modell – was mich übrigens sehr gefreut hat, auch Rainer Keckeis von der Arbeiterkammer hat dieses Modell sehr, sehr begrüßt in einem Gespräch in unserem Klub. Warum gehen wir nicht her und humanisieren das Steuersystem? Wir haben schon öfters vorgeschlagen, ausgehend von der Körperschaftssteuer in Höhe von 25 Prozent, jene Unternehmer, die im Verhältnis zu ihrer Umsatzsumme eine höhere

Personalkostensumme haben, also sehr viele Beschäftigte haben, zahlen weniger Steuern - Abschläge fünf Prozent zum Beispiel -, und jene, die nur Geld transferieren, zahlen höhere Beiträge - zum Beispiel 30 Prozent. (Zwischenruf Ritsch: Wertschöpfungsabgabe!) Das wäre zum Beispiel; ja, es geht ja alles irgendwo in diese Richtung. Nur über das müsste man nachdenken. So kann man nachhaltig den Faktor Arbeit entlasten. Über das reden wir in Wahrheit. (Zwischenrufe - Ritsch: Das sind nicht Lohnnebenkosten, oder?! – Mag. Hofer:

Das sind nicht die Lohnnebenkosten, über die wir diskutieren!) – Das ist schon klar. Aber noch einmal: Im Lohnnebenkostenbereich hast Du Hebel, wo man ansetzen kann - und da sind wir in den weichen Bereichen, nicht nur bei den Abgaben, sondern im weichen Bereich der Gesamtkosten drinnen. Und Du kannst die Unternehmer steuerlich entlasten beim Faktor Arbeit, indem Du den Faktor Arbeit steuerlich besser stellst. Das wären interessante Ansätze, die längst überfällig wären zu diskutieren in Österreich. Und die Diskussion ist zu führen, weil so kann man auch den Arbeitnehmern etwas mehr in der Tasche lassen. (Beifall!) Präsidentin: Danke! Frau Abgeordnete Wiesflecker, bitte.

Wiesflecker: Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Klubobmann Ritsch, ich habe Ihren Ausführungen sehr konzentriert gelauscht, habe das interessant gefunden, wie Sie argumentieren, dass also ein Mindestlohn nicht gesetzlich geregelt werden soll, sondern auf sozialpartnerschaftlicher Ebene, und dann in weiterer Folge drei Beispiele genannt haben, die eigentlich belegen, dass eine gesetzliche Regelung Sinn machen würde. Sie haben diese Unterschiedlichkeiten im Handel beschrieben mit dieser Verschmelzung Migros, Konsum usw. und inwieweit Personen, die die gleichen Tätigkeiten ausüben, unterschiedlich eingestuft wurden. Es ist also nicht gelungen, über die

Kollektivverträge Einheitlichkeit zu schaffen. Sie haben das Beispiel der Rechtsanwälte genannt, wo es auch nicht gelingt, einen Kollektivvertrag zu verhandeln. Ich könnte noch weitere Beispiele anfügen. Zum Beispiel hat man mich informiert, dass es gerade bei neuen Branchen ganz große Probleme gibt, zum Beispiel die neue Wirtschaftsbranche Abfall- und Abwasserwirtschaft, da wird erstmalig auch ein Kollektivvertrag verhandelt und versucht auszuarbeiten. Sechs Fachgewerkschaften gemeinsam versuchten hier etwas vorzubereiten und es wird noch gerungen mit den Arbeitgebern über eine konkrete Verhandlungsstruktur.

Also es gibt ganz, ganz viele Gründe, warum die Basisabsicherung gesetzlich erfolgen soll.

Ich habe sechs Gründe zu Beginn meines Redebeitrages genannt. Alles was darüber hinaus geht kann in Kollektivverträgen branchenspezifisch geregelt werden. Und ein Hauptgrund ist, den haben Sie selber angeführt, dass gerade in Niedriglohnbereichen, in diesen Branchen, wo sehr große, mächtige Unternehmen auf der anderen Seite des Verhandlungstisches sitzen, Gewerkschaften und Lobbyisten der Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenvertreter oft am kürzeren Ast, am kürzeren Hebel sitzen. Und genau um diese Punkte geht es. Und genau

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darum ginge es, hier Absicherung zu schaffen in einem, also was einen Grundwert betrifft, was einen Basiswert betrifft. Alles darüber hinaus kann selbstverständlich branchenspezifisch verhandelt werden.

Ein weiteres Argument hieß, "politische Einflussnahme zurückstellen", siehe

Teuerungsautomatik. Das glaube ich, das kann nicht gleichgesetzt werden und direkt verglichen werden. Also ich schaue mir diese Regierung an, die einen Mindestlohn von € 1.300,-- in Österreich mit Grundlage dieses Referenzbudgets, das ich ausgeführt habe im ersten Beitrag, die diesen Mindestlohn wieder abschafft. Sie ist innerhalb kürzester Zeit wieder abgewählt. Das ist auch ein Unterschied zur Teuerungsautomatik, wo sozusagen laufend – ja – Bezüge usw. erhöht werden aufgrund einer gesetzlichen Grundlage. Da sehe ich einen großen Unterschied, die Absicherung nach unten mit einem Mindestlohn oder die Teuerungsautomatik, wo dann wenig Spielraum ist, überhaupt zu verhandeln.

Und ein dritter Punkt, Trinkgelder als beträchtlichen Einkommensanteil: Also, ich weiß nicht genau, ob wir das wirklich noch in diesem Hause diskutieren müssen. Ich meine (Zwischenruf Fröwis: Das ist eine Tatsache!), jeder von uns weiß, diese Trinkgelder, zusätzlich, die sind weder irgendwie pensionsbegründend. Das ist zwar ein Einkommensanteil, ja, der jetzt

momentan in die Geldtasche fließt, aber was da in weiterer Folge sozusagen als Grundlage für die Pensionen usw. passiert, das wissen wir alle. Das ist eben nicht Grundlage dann dieses Gehaltes. Und da würde ich Unterschiede machen. Also das kann man jetzt nicht direkt eins zu eins mit einem Mindestlohn zum Beispiel vergleichen. Danke! (Beifall!)

Präsidentin: Danke! Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur

Abstimmung. Ich lasse zuerst über den ÖVP-Abänderungsantrag abstimmen. Wer diesem die Zustimmung erteilt, möge mit der Hand ein Zeichen geben. – Das sind die Stimmen der SPÖ und der ÖVP und ist somit mehrheitlich angenommen.

Ich lasse nun über den SPÖ-Abänderungsantrag abstimmen. Wer diesem die Zustimmung erteilt (Zwischenruf: FPÖ – F!) – "S", das spielt keine Rolle. Ich lasse jetzt über den SPÖ- Abänderungsantrag abstimmen. Wer diesem die Zustimmung erteilt (Zwischenruf Egger: Des spielt schon eine Rolle!), möge mit der Hand ein Zeichen geben. – Das sind die Stimmen der SPÖ, bleibt somit in der Minderheit.

Jetzt kommt der Abänderungsantrag der FPÖ. Wer diesem die Zustimmung erteilt, möge mit der Hand ein Zeichen geben. – Das sind die Stimmen der FPÖ und der Grünen und bleibt somit in der Minderheit.

Ich lasse nun über den Selbständigen Antrag, Beilage 93/2010, abstimmen. Wer diesem die Zustimmung erteilt, möge mit der Hand ein Zeichen geben. – Das sind die Stimmen der Grünen und bleibt somit in der Minderheit. Ich bedanke mich bei der Frau Berichterstatterin.

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