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Bewerbungsverfahren zum EU-Schulprogramm für das Schuljahr 2017/18 startet

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13.03.2017 Seite 1 von 2

Staatskanzlei Pressestelle 40190 Düsseldorf

Telefon 0211 837-1134 oder 1405 Telefax 0211 837-1144

presse@stk.nrw.de www.land.nrw

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Presseinformation – 209/3/2017

Bewerbungsverfahren zum EU-Schulprogramm für das Schuljahr 2017/2018 startet

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz und das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilen mit:

Das zum nächsten Schuljahr 2017/2018 geltende EU-Schulprogramm NRW ersetzt die bisher getrennt laufenden Förderprogramme für Schul- obst und -gemüse und für Schulmilch. Die Förderprogramme kommen seit vielen Jahren bei Eltern, Lehrkräften und den Schulkindern sehr gut an, so dass die Landesregierung NRW auch das neue, zusammenge- führte Schulprogramm sowohl für Obst und Gemüse als auch für Milch gerne anbietet.

Für die Teilnahme am Programmteil Schulobst und -gemüse können sich wie in den Jahren zuvor alle Grund- und Förderschulen mit Primar- bereich in Nordrhein-Westfalen zwischen dem 13. März und

28. April 2017 für das nächste Schuljahr bewerben. Die Bewerbung ist sowohl für interessierte neue Schulen als auch für bereits teilnehmende Schulen ausschließlich online auf www.schulobst.nrw.de vorzunehmen.

Alle Schülerinnen und Schüler der teilnehmenden Schulen erhalten kos- tenlos dreimal in der Woche jeweils 100 Gramm Obst und Gemüse zum gemeinschaftlichen Verzehr. Ziel des Teilprogramms Schulobst und - gemüse ist es, den rückläufigen Trend des Obst- und Gemüseverzehrs umzukehren und die Essgewohnheiten der Kinder nachhaltig zu verän- dern. Die teilnehmenden Schulen verpflichten sich, dies durch pädago- gische Begleitmaßnahmen zu unterstützen.

Die Finanzierung des Programms erfolgt durch die EU und das Land Nordrhein-Westfalen.

Für den Programmteil Schulmilch erfolgt zum nächsten Schuljahr die Bestellung noch wie bisher über die Schulmilchlieferanten. Auch an den derzeit geltenden Preisen für die Portion Milch ändert sich im kommen- den Schuljahr nichts. Bei Fragen zum Bezug von Schulmilch können sich Schulen und Eltern bei den auf der Website www.schulmilch.nrw.de aufgeführten Milchlieferanten oder bei der Landesvereinigung der

Milchwirtschaft NRW e.V. melden.

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„Der nun unter dem neuen Namen EU-Schulprogramm NRW firmieren- de Programmteil Schulobst und -gemüse ist ein Erfolgsmodell. Kinder entwickeln ein besonderes Bewusstsein für eine gesunde und gleichzei- tig leckere Ernährung und lernen Obst und Gemüse mit allen Sinnen kennen, schmecken und lieben“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. „Ich freue mich deshalb sehr, dass auch in Zukunft wieder Schülerinnen und Schüler von diesem gelungenen Angebot pro- fitieren können“, erklärte der Minister.

Auch Schulministerin Sylvia Löhrmann begrüßt, dass das erfolgreiche Programm fortgeführt wird: „Die Schülerinnen und Schüler profitieren hiervon in zweifacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie in der Schule frisches Obst und Gemüse zum gemeinsamen Frühstück. Darüber hin- aus lernen die Kinder auch etwas über gesunde Ernährung und nach- haltiges Konsumverhalten.“

Die Auswahl der neuen Schulen in der Bewerbungsphase für den Pro- grammteil Schulobst und -gemüse erfolgt wie bisher nach einem festge- legten Verfahren. Eine besondere Bedeutung haben dabei soziale Krite- rien. Weitere wichtige Kriterien für die Auswahl der Schulen sind ihre Aktivitäten im Bereich der Gesundheitsförderung sowie die Konzeption der pädagogischen Begleitung des Schulprogramms. Darüber hinaus ist relevant, ob sich die Schule schon einmal für das Programm beworben hat.

Die ausgewählten Schulen werden im Juni benachrichtigt. Die Schul- obst- und -gemüselieferungen an die teilnehmenden Schulen starten nach den Sommerferien.

Weitere Informationen:

www.schulobst.nrw.de www.schulmilch.nrw.de

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-589 (Nora Gerstenberg) oder an das Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet- Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw

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