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Archiv "„Beichte” beim Finanzamt kann teuer werden" (09.02.1989)

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Kreditinstitut 1987 in Mrd. DM

„Beichte” beim Finanzamt kann teuer werden

Die Ankündigung der Quellensteuer hat ganze Scharen von Kontenbesitzern ins Grübeln gebracht. Was tun, wenn in der Vergangen- heit zwar ansehnliche Zinsen kassiert worden sind, in der Steuererklärung davon aber nichts zu sehen war?

Wer 1990 für 1989 erst- mals Zinseinnahmen erklärt (er kann dann die zehnpro- zentige Quellensteuer als Steuer-Vorauszahlung gel- tend machen), wird sich die Frage des Finanzbeamten ge- fallen lassen müssen, wie es denn vor 1989 um die Zins- guthaben bestellt war. Und wer dafür keine plausible Er- klärung hat, muß mit unange- nehmen Nachforschungen rechnen.

Das Gesetz sieht deshalb eine Brücke für diejenigen vor, die ihr Gewissen erleich- tern wollen (so es bisher überhaupt belastet war). Die jetzt für Steuerhinterzieher bereits mögliche „Selbstan- zeige", die zwar nicht die Steuernachzahlung, wohl aber eine Bestrafung wegen vorher nicht abgeführter Steuern ausschließt, wird be- züglich nicht abgeführter Steuern auf Zinsen mit einem zusätzlichen Bonbon verse- hen: Wer seine Zinseinnah- men rückwirkend ab 1986 dem Finanzamt offenbart, der entgeht ebenfalls einer Bestrafung und braucht au- ßerdem die vor 1986 kassier- ten Zinsen nicht zu beichten.

Obwohl das Gesetz über die

Quellensteuer erst am 1. Ja- nuar 1989 in Kraft tritt, kann bereits das Nacherhebungs- Sonderangebot in Anspruch genommen werden. Es ver- hindert also auch jetzt schon Steuernachforderungen aus den Jahren vor 1986. Aller- dings — und das ist der Pfer- defuß: Wer „reinen Tisch"

hinsichtlich seiner Zinsein- künfte macht, der muß damit rechnen, daß der Finanzbe- amte der Frage nachgeht, ob die Höhe der Zinseinnahmen

Die neue Quellensteuer wird nach Angaben der Bun- desregierung im ersten Gel- tungsjahr 1989 voraussicht- lich allein 2,2 Milliarden DM auf Zinszahlungen des Bun- des für festverzinsliche Wert- papiere bringen. Dieser Be- trag würde von den etwa 23,6

mit den erklärten übrigen Einkünften in einem vernünf- tigen Verhältnis steht. Ist dies nicht der Fall — steht also zu vermuten, daß die Zinsen aus „schwarzen" Geldern geflossen sind —, ist eine Nachprüfung dieser Tatsache durch das Amnestiegesetz nicht ausgeschlossen Zinsen von vor 1986 werden dann zwar nicht mit Steuern be- legt, wohl aber gegebenen- falls bisher nicht offengelegte andere Einkünfte. WB

Milliarden DM Zinsen einbe- halten, die der Bund 1989 auf Festverzinsliche zahlen muß.

Insgesamt schätzt die Bun- desregierung für 1989 das Steueraufkommen aus der zehnprozentigen Quellen- steuer auf 3 bis 3,2 Milliarden DM. EB

Quellensteuer auf Festverzinsliche

Wenn der Mieter seine eigene Wohnung kauft

Niemand kann seine eige- ne Wohnung so gut beurtei- len wie der Mieter selbst. Er weiß genau, wie er sie reno- vieren oder auch umbauen würde. Aber das lohnt sich nur, wenn er sie selbst kauft.

Natürlich kann er alles auf ei- nen Schlag erledigen: den Kaufvertrag beim Notar, die Bezahlung der Kaufsumme, die Übernahme von Nutzen und Lasten. Aber das sollte man nur im besonderen Falle so handhaben. Denn es ist er- laubt, schrittweise in sein Ei- gentum „einzusteigen". Dar- auf hat der Pressesprecher des Verbandes Deutscher Makler (VDM), Erich Hil- denbrandt, hingewiesen.

Vor allem sollte der Käu- fer darauf achten, daß er die Zeitspanne, die er zwischen Kauf und Übernahme von Nutzen und Lasten legen kann, für Steuervorteile ver- wendet. Erst die offizielle Übernahme der Lasten und der Nutzung ist gleichbedeu- tend mit dem offiziellen Ein- zugstermin des bisherigen Mieters in seine nun eigene

Wohnung. Der Eigennutzer kann nur einmal die Finan- zierungskosten, wie Disagio, Gebühren für Darlehensbe- schaffung, gegebenenfalls Architekt und Gutachter, geltend machen. Reparatu- ren für eigengenütztes Wohn- eigentum werden auch nur

vor Bezug, also einmal, steu- erlich anerkannt, so Hilden- brandt. Bei Renovierungen im Zuge des Erwerbs von Wohneigentum können diese Kosten nur geltend gemacht werden, wenn sie 20 Prozent des Gebäudewertes nicht übersteigen. Diese Investitio-

So werden Eigenheime finanziert

Sparkassen, Banken, Hy- potheken-Ban- ken werden weitaus am meisten ein- gesetzt, um Wohnungsei- gentum zu fi- nanzieren.

Erst dann fol- gen mit wei- tem Abstand die Bauspar- kassen Auffal- lend ist die geringe Be- deutung der Eigenmittel

nen müssen vor dem Über- gang von Nutzen und Lasten beziehungsweise vor dem Einzug in die selbstgenutzte Eigentumswohnung oder das Haus bezahlt sein, damit das Finanzamt sie anerkennt. Da ist es oftmals günstiger, eine Zeitlang in der gekauften Wohnung als Übergangsmie- ter noch Miete zu zahlen, an- statt Steuervergünstigungen zu verlieren.

Es ist nach Auskunft des VDM auch möglich, daß man die Renovierung vom Ver- käufer der Wohnung durch- führen läßt und einen ent- sprechend höheren Kaufpreis bezahlt Baut er beispielswei- se noch ein Bad ein, über- nimmt man eine fertig mo- dernisierte Wohnung. Baut man das Bad erst nach dem Einzug beziehungsweise der Übernahme von Nutzen und Lasten ein, können diese Po- sten nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Ei- ne solche Abwicklung sollte man sich insbesondere dann überlegen, wenn man mit den Kauf- beziehungsweise Ab- schreibungssummen im Rah- men der Vergünstigungen aus § 10 EStG bleibt. VDM Q

A

A-334 (62) Dt. Ärztebl. 86, Heft 6, 9. Februar 1989

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