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Dabei ist die Weiterbildung als Instrument der Qualitäts-, Schul- und Personalentwicklung auszugestalten

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Academic year: 2022

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M 212/2002 ERZ 22. Januar 2003 48C Motion

0196 Indermühle, Schwarzenburg (SP)

Weitere Unterschriften: 44 Eingereicht am: 18.11.2002

Weiterbildung der Lehrpersonen im Kanton Bern

1. Der Regierungsrat wird aufgefordert, ein Konzept für die Weiterbildung der Lehrpersonen im öffentlichen Schulbereich zu entwickeln.

2. Dabei ist die Weiterbildung als Instrument der Qualitäts-, Schul- und Personalentwicklung auszugestalten.

3. Gemäss dem Prinzip der geleiteten Schulen übernehmen die Schulleitungen dafür die Führungsverantwortung und werden mit den notwendigen Finanz- und Entscheidkompetenzen ausgestattet.

4. Die für die Weiterbildung einzusetzenden finanziellen Mittel werden mindestens auf dem Stand von 2002 belassen.

Begründung

Jahrelang wurde von den politischen Behörden und den Verantwortlichen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung betont, dass die Weiterbildung gleichwertig zur Grundausbildung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung zu werten sei.

Anerkannterweise bildet die Weiterbildung eine wichtige Grundlage für die amtierenden Lehrpersonen. Sie hilft ihnen sich den ständig ändernden strukturellen, inhaltlichen, gesellschaftlichen und technologischen Anforderungen an die Schule anpassen zu können.

Innovation ist auch in der Schule ein Grundpfeiler der Qualitätsentwicklung.

Im heutigen System ist die Weiterbildung Sache jeder einzelnen Lehrperson und erst in Ansätzen Bestandteil der Personal- und Schulentwicklung.

Aber gerade im Zusammenhang mit dem gesunkenen Image des Lehrberufs und dem damit verbundenen Sozialprestige der Lehrerinnen und Lehrer ist die Qualitätsentwicklung ein wichtiger Faktor, um diesen Tendenzen entgegen zu wirken.

Somit gilt es denn, die vorhandenen Human-Ressources besser zu nutzen und auch von Seiten des Staates Steuerungsinstrumente einzubauen. Die Weiterbildung soll wie in anderen Bereichen der Arbeitswelt als Instrument der Personalentwicklung und damit auch der Schulentwicklung ausgestaltet werden. Stärken, Schwächen und Entwicklungspotential der einzelnen Lehrpersonen sind Faktoren, die im Rahmen von MitarbeiterInnengesprächen berücksichtigt werden. Weiterbildung kann somit als wichtiger Motivationsfaktor und Identifikationsmittel zur Schule eingesetzt werden. Die Schulleitungen werden so noch mehr in die Verantwortung der Schul- und Personalführung eingebunden. Diese Ausstattung der Schulen mit mehr Entscheid und Handlungskompetenzen entspricht einer weiteren Annäherung an das Prinzip der geleiteten Schulen.

Der Staat soll mittels Controlling und standardisierten Kriterien steuernd auf den Mitteleinsatz einwirken können.

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Gerade wegen der Bedeutung der Weiterbildung für die Qualität der Schule dürfen die Mittel dafür keinesfalls gekürzt, müssen jedoch zielgerichteter und effizienter eingesetzt werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 21.11.2002

Antwort des Regierungsrates Rechtsgrundlagen

Artikel 38 des Gesetzes vom 9. Mai 1995 über die Lehrerinnen- und Lehrerbildung (LLBG;

BSG 430.210.1) definiert den Zweck der Fortbildung der Lehrpersonen: „ Die Fortbildung vertieft und erweitert die Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer, die sie zur Erfüllung ihres Auftrags benötigen.“

Der Anhang 4 der Verordnung vom 20. Januar 1993 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV;

BSG 430.251.0) umschreibt unter Ziffer 1.1 die Aufgaben der Schulleitung auf Stufe Kindergarten und Volksschule wie folgt: „Die Schulleitung

a ist verantwortlich für die pädagogische, organisatorische und administrative Leitung der Schule und der Kindergärten.

b beantragt der Anstellungsbehörde die Anstellung von Lehrkräften.

Die individuellen Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Schulleitung werden von der Anstellungsbehörde in einem Pflichtenheft umschrieben.“

Zu Ziffer 1 und 2 der Motion

Im Rahmen der Strategischen Aufgabenüberprüfung SAR hat der Regierungsrat beschlossen, die Fortbildungspflicht der Lehrkräfte von 90 auf 50 Stunden pro Jahr zu reduzieren und die Mittel um 4 Mio. Franken zu kürzen. Die Umsetzung dieser SAR- Massnahme erfordert ein neues Weiterbildungskonzept. Dabei wird zu prüfen sein, inwieweit die Weiterbildung als Instrument der Qualitäts-, Schul- und Personalentwicklung ausgestaltet werden kann. Das neue Konzept soll auf Beginn des Schuljahres 2005/06 umgesetzt werden.

Zu Ziffer 3 der Motion

Die heutigen rechtlichen Grundlagen definieren die Aufgaben der Schulleitung recht offen.

Diese ist verantwortlich für die pädagogische, organisatorische und administrative Leitung einer Schule oder eines Kindergartens. Die Ausgestaltung eines Pflichtenheftes für die Schulleitung obliegt der Schulkommission. Die Erziehungsdirektion hat ihre Vorstellung über Aufgaben und Pflichten einer Schulleitung in einem Schulleitungsdossier festgehalten und dieses den Gemeinden zu Verfügung gestellt. Das Schulleitungsdossier nennt als eine der Aufgaben, dass die Schulleitung verantwortlich für die kontinuierliche Weiterbildung der Lehrkräfte ist.

Im Bereich der Berufsbildung und der Maturitätsschulen verfügen die Schulleitungen über ein Budget für die Weiterbildung. Hier ist die Forderung der Motion bereits erfüllt.

Für den Volksschulbereich stellt die Zentralstelle für Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung ein Angebot bereit, das sowohl für Schulen als auch für Einzellehrkräfte in der Regel kostenlos zur Verfügung steht. Im Rahmen dieses Angebotes können Schulleitungen schon heute ihre Führungsverantwortung wahrnehmen und das Angebot für sich und ihre Lehrkräfte nutzen.

Es braucht keine neuen Kompetenzzuordnungen.

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Zu Ziffer 4 der Motion

Im Rahmen der SAR-Diskussion im Grossen Rat wurden alle Planungserklärungen zu diesem Punkt abgelehnt.

Antrag: Ziffer 1 bis 3: Annahme als Postulat Ziffer 4: Ablehnung

An den Grossen Rat

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