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Als Sofortmassnahmen sind a) die Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere spätestens auf 2005 auch für Milchkühe auszurichten (sog

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M 022/2004 VOL 24. März 2004 43C

Motion

0985 Oesch, Eriz (SVP)

Weitere Unterschriften: 29 Eingereicht am: 09.02.2004

Gezielte Massnahmen zur Verbesserung der bäuerlichen Einkommen und zur Sicherung der Milchproduktion

Die Landwirtschaft steht unter enormem Druck. Die Einkommenssituation wird immer prekärer. Die Erfüllung des Verfassungsauftrages ist zunehmend in Frage gestellt. Die Einkommen, die in einer grossen Mehrzahl der Landwirtschaftsbetriebe erwirtschaftet werden, liegen im Vergleich zur nicht bäuerlichen Bevölkerung weit zurück; die diesbezügliche Einkommensschere tut sich weiter auf.

Der Regierungsrat wird daher ersucht, beim Bundesrat gezielte Massnahmen zur Einkommensverbesserung in der Landwirtschaft zu erwirken. Dies insbesondere für die Landwirtschaftsbetriebe mit Milch- und Vieproduktion, namentlich im Hügel- und Berggebiet, damit sie ihren Auftrag gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung (Landwirtschaftsartikel) überhaupt noch erfüllen können. Als Sofortmassnahmen sind a) die Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere spätestens auf 2005

auch für Milchkühe auszurichten (sog. Milchkuhprämie)

b) die Beitragsansätze und Beitragsgrenzen für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen (TEP) auf 2005 zu erhöhen

Begründung:

Wie die repräsentativen Auswertungen der Vereinigung Bernischer AGRO Treuhand für das Jahr 2002 zeigen, hat sich die Situation bei den bäuerlichen Einkommen aufgrund weiter sinkender Erträge und steigender Kosten weiter verschlechtert. So konnten die Bauernfamilien bloss noch ein durchschnittliches landwirtschaftliches Einkommen von Fr.

42 000.-- pro Betrieb bzw. knapp Fr. 25 000.-- pro im Betrieb beschäftigte Arbeitskraft erwirtschaften. Dies entspricht einem durchschnittlichen Monatseinkommen von lediglich Fr. 2 080.--. In den letzten drei Jahren (2000 - 2002) ist das bäuerliche Einkommen um nicht weniger als 14 Prozent eingebrochen.

Durch die missliche Einkommenslage sind besonders die Betriebe mit arbeitsaufwändiger Milch- und Viehproduktion in ihrer Existenz bedroht. Der weit verbreitete Betriebstyp Milchproduktion/Viehwirtschaft ist für die bernische Land- und Volkswirtschaft auch in Zukunft von herausragender Bedeutung, zumal die Milchproduktion eng mit der Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft gekoppelt ist. Mit der völligen Aufhebung der Zölle für Käse im Jahr 2007 gemäss Agrarabkommen Schweiz - EU und der gesetzlich verankerten

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Aufhebung der Milchkontigentierung (frühestens auf 1.5.2006) wird der wirtschaftliche Druck auf die Viehwirtschaft, speziell auf die Milchproduktion, noch wesentlich zunehmen.

Ohne gezielte Korrekturmassnahmen ist vor allem im Hügel- und Berggebiet mit einer grossflächigen Aufgabe der Milchproduktion zu rechnen.

Das eidgenössische Landwirtschaftsgesetz (mit Änderung vom 20.6.2003) schliesst die Gewährung von Raufutterbeiträgen an Milchkühe (Milchkuhprämie) neuerdings nicht mehr aus. Allerdings hat es der Bundesrat mit seinen Beschlüssen vom 26. November 2003 versäumt, die Milchkuhprämie bereits 2004 einzuführen.

Zur Entschädigung der geschilderten prekären Situation muss der Bundesrat mit einer neuerlichen Änderung der Direktzahlungsverordnung (DZV) (SR 910.13) umgehend die Milchkuhprämie einführen und die Beitragsansätze für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen (TEP) erhöhen. Dies im Wissen, dass der Bundesrat angesichts des knappen Agrarbudgets in der Frage der Finanzierung der Forderungen kaum noch um einen politischen Grundsatzentscheid (Mittelumverteilung) herumkommen wird.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 12.02.2004

Antwort des Regierungsrates

Mit dem Vorstoss soll der Regierungsrat beauftragt werden, beim Bundesrat gezielte Massnahmen zur Einkommensverbesserung in der Landwirtschaft - namentlich in den Betrieben mit Milch- bzw. Viehproduktion im Hügel- und Berggebiet - zu erwirken. Konkret geht es dem Motionär mit einer Änderung der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV; SR 910.13) per 1. Januar 2005 um gezielte Erhöhungen der Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere (inkl. Milchkuhprämie) sowie der Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen (TEP-Beiträge).

Der Regierungsrat kann die Überlegungen des Motionärs gut nachvollziehen. Die beiden verlangten Sofortmassnamen sind weitestgehend identisch mit den Forderungen des Regierungsrates, wie er sie im September 2003 im Rahmen der Stellungnahme zu den Vernehmlassungsentwürfen des EVD (Ausführungsbestimmungen zum Landwirtschaftsgesetz; AP 2007) an den Bundesrat gestellt hat.

Was die vom Motionär verlangte Sofortmassnahme gemäss Bst. a, Milchkuhprämie, betrifft, hat der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom 3. Sept. 2003 diese wie folgt begründet: „Der Druck auf den Milchpreis bzw. die Milchproduktion im Grasland Schweiz nimmt im Zusammenhang mit den Bilateralen Verträgen Schweiz - EU und mit Blick auf die bevorstehende Aufhebung der Milchkontingentierung weiter zu. Aus diesen Gründen hat das Parlament im Landwirtschaftsgesetz (LwG) eine entsprechende Rechtsgrundlage zur Gewährung von Raufutterbeiträgen für sämtliche Raufutter verzehrenden Nutztiere – also neu auch für Milchkühe – geschaffen. Aufgrund des enormen Wettbewerbsdrucks auf die Milchproduktion wird die Einführung des Instrumentariums zur Umlagerung von Marktstützungsmitteln auf Raufutterbeiträge für Milchkühe auf den Zeitpunkt der nächsten Reduktion der Verarbeitungszulage verlangt. Mit dem „Kuhbeitrag“ soll der Abbau von Vermarktungszulagen im Hinblick auf die bevorstehende Aufhebung der Milchkontingentierung schrittweise WTO-konform in äquivalente „Kuhbeiträge“ umgelegt werden“.

In Sachen Sofortmassnahme gemäss Bst. b, Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen, hat der Regierungsrat in erwähnter Stellungnahme das Anliegen für die Milch- und Viehproduktion im Hügel- und Berggebiet wie folgt formuliert: „Problematisch ist der grosse Einkommensrückstand der Berglandwirtschaft gegenüber der Tallandwirtschaft und gegenüber dem Vergleichseinkommen im Berggebiet selbst. Die bevorstehende Aufhebung der Milchkontingentierung wird für das Berggebiet zusätzliche negative Auswirkungen zur

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Folge haben. Aufgrund dieser Sachverhalte muss im Rahmen der AP 2007 ein schrittweiser Ausbau der berggebietsspezifischen Direktzahlungen durch entsprechende Änderungen der Direktzahlungsverordnung erfolgen. Als berggebietsspezifische Direktzahlungsart gelten insbesondere die Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen (TEP; Art. 33 ff. DZV). Im Hinblick auf eine möglichst sozialverträgliche Aufhebung der Milchkontingentierung im Berggebiet muss der Einkommensrückstand im Hügel- und Berggebiet mit einer sofortigen Erhöhung der TEP- Beiträge um zirka 15 % verkleinert werden“.

Den Anliegen wurde im Rahmen der Vernehmlassung zur Reform der Agrarpolitik (AP 2007) nicht entsprochen. Der Regierungsrat erachtet eine nochmalige Intervention im Sinne des Motionärs als angebracht. Diese Forderungen sind mit keinen finanziellen und personellen Auswirkungen für den Kanton Bern verbunden.

Antrag: Annahme der Motion

An den Grossen Rat

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