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Mitteilungsblatt der Universität Kassel // 15. Jahrgang, Nr. 9, Dezember 2020

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Academic year: 2021

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Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 9/2020 vom 22.12.2020 1121 15. Jahrgang, Nr. 9, Dezember 2020

22.12.2020

Mitteilungsblatt

der Universität Kassel

Inhalt

1. Beiträge für die Studierendenschaft ab Sommersemester 2021

Seite 1122

Impressum

Verlag und Herausgeber:

Universität Kassel, Mönchebergstraße 19, 34125 Kassel Redaktion (verantwortlich):

Abteilung Personal und Organisation – Organisation, Aus-, Fort- und Weiterbildung Katharina Goldbeck

E-Mail: k.goldbeck@uni-kassel.de www.uni-kassel.de/mitteilungsblatt Erscheinungsweise: unregelmäßig

(2)

1.61.01 SoSe 2021

Mitteillungsblatt der Universität Kassel Nr. 9 vom 22.12.2020 1122

Beiträge für die Studierendenschaft ab Sommersemester 2021

Gemäß § 80 des Hessischen Hochschulgesetzes hat der Präsident der Universität Kassel die Festsetzung der studentischen Beiträge ab Sommersemester 2021 gemäß Beschluss des Studierendenparlaments vom 16. Dezember 2020 genehmigt.

Danach beträgt der Beitrag für die Studierendenschaft ab Sommersemester 2021 (einschließlich 0,40 € für den Härtefallfonds Semesterticket):

a) für Studierende an allen Standorten, sofern sie nicht

unter Buchstabe b) fallen (inkl. Kulturticket und ‚nextbike‘) 164,30 Euro b) für Studierende des Studiengangs „Sustainable

International Agriculture“ und Studierende in weiterbildenden

Studiengängen der UNIKIMS 13,30 Euro

Präsidium des Studierendenparlaments

Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Kassel Kassel, 17.12.2020

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