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M 117/2005 STA 14. Dezember 2005 42C
Motion
3790 Zuber, Moutier (PSA)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 07.06.2005
Weg mit den Anglizismen!
Der Regierungsrat wird beauftragt darüber zu wachen, dass in der Kantonsverwaltung der Gebrauch von Anglizismen und Amerikanismen vermieden wird, wenn es dafür deutsche und französische Entsprechungen gibt. In amtlichen Texten ist der Gebrauch von Angli- zismen streng zu untersagen.
Begründung:
Die heiss geliebten clusters der Volkswirtschaftsdirektion, das controlling und das reporting der Gesundheits- und Fürsorgedirektion, das gender mainstreaming der Erziehungsdirek- tion und all die anderen newsletters und tasks forces sind wohl die besten Beispiele für die Anglizismen, die man in den amtlichen Texten des Kantons findet. Diese englischen und amerikanischen Wörter kommen sogar in den Gesetzestexten vor, obwohl es jeweils Ent- sprechungen auf Deutsch und Französisch gäbe – den einzigen Amtssprachen, die laut Kantonsverfassung anerkannt sind.
Die kantonalen Behörden und die Verwaltung haben die Pflicht darüber zu wachen, dass diese Verfassungsbestimmung eingehalten wird, indem sie mit gutem Beispiel vorangehen und dieser Anglizismenflut, die bereits die Welt der Wirtschaft, die Medien und sogar die Bundesverwaltung überschwemmt hat, standhalten.
Auf Bundesebene hat der Nationalrat übrigens das Postulat Berberat überwiesen, mit dem der Bundesrat beauftragt wird, den Gebrauch von englischen Wörtern in der Bundesver- waltung zu verbieten und englisch anmutende Bezeichnungen bei der Benennung von Ämtern, Abteilungen und Programmen des Bundes und seiner Betriebe zu vermeiden.
Der amtliche Gebrauch des Englischen ist nicht nur eine offensichtliche Verletzung der Verfassungsbestimmungen, der ständig zunehmende Gebrauch von Anglizismen schliesst auch eine grosse Bevölkerungsgruppe aus, die aus den verschiedensten Gründen, wie Al- ter, Herkunft oder Erziehung, die meisten dieser aus dem angloamerikanischen Raum ent- lehnten Wörter nicht kennt.
Für den Regierungsrat gibt es somit zahlreiche und vielfältige Gründe, um auf kantonaler Ebene nach dem Muster des von der Bundesversammlung dem Bundesrat erteilten Auf- trags vorzugehen.
Antwort des Regierungsrates
Es ist eine Tatsache, dass auch die Rechts- und Verwaltungssprache des Kantons Bern die allgemeine Entwicklung durchmacht und vermehrt auf Anglizismen zurückgreift. Dies
2 ist vor allem bei den Fachtexten der verschiedenen NEF-Bereiche der Fall. Aber auch an- dere Bereiche sind davon betroffen, und sogar die Benennung von Organisationseinheiten der Verwaltung ist nicht davor gefeit.
Die Häufung von Anglizismen kann aber zu Kommunikationsproblemen führen:
− Der Gebrauch des Englischen führt bei der Textredaktion häufig nur zu einer vermeintlichen Einfachheit. Es mag leichter erscheinen, ein englisches Fremdwort zu verwenden, als sich zu überlegen, wie ein Sachverhalt in der deutschen oder der französischen Sprache zu be- nennen ist. In der deutschen Sprache besteht eher die Tendenz, englische Termini zu übernehmen. Im Gegensatz dazu tendiert die französische Sprache häufiger dazu, Ent- sprechungen zu suchen.
− Eine Studie des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen For- schung (SNF Projekt 64561, Language contact and focussing: the linguistics of English in Switzerland, Prof. Peter John Trudgill, Freiburg; Richard J. Watts, Bern; David J. Allerton, Basel; 2001-2005) zeigt, dass viele englische Fachwörter in Wahrheit gar keine sind, weil sie von Nicht-Anglophonen kreiert werden.
− Schliesslich besteht auch das Risiko der Ungenauigkeit, da sich nicht immer alle über die Bedeutung eines Wortes einig sind, und zwar auch dann nicht, wenn dieses Wort sehr häu- fig gebracht wird.
Der Regierungsrat ist sich der Problematik im Zusammenhang mit dem übermässigen Gebrauch von Anglizismen bewusst und ist bereit, Massnahmen im Sinne der Motion zu ergreifen. Er will dabei aber folgenden Aspekten Rechnung tragen:
− Eine Sprache ist immer lebendig und muss sich entwickeln können. Fremdsprachige Wörter und Fachwörter werden mit der Zeit in die eigene Sprache aufgenommen. Eine solche Ent- wicklung kann nicht vermieden oder verboten werden. Das Ziel besteht somit darin, den übermässigen Gebrauch von Anglizismen zu vermeiden und entsprechende Regeln festzu- legen, ohne puristisch sein zu wollen.
− Die einzelnen Kommunikationsbereiche (Gesetzestexte, an die Öffentlichkeit gerichtete Publikationen, interne Kommunikation, Benennungen von Organisationseinheiten der Kan- tonsverwaltung) weisen unterschiedliche Bedürfnisse auf.
− Die Handlungsinstrumente und ihre bedürfnisgerechte Verbindlichkeit müssen differenziert werden.
− Die zu realisierenden Verfahren und Instrumente müssen evaluiert und möglichst mit lau- fenden Projekten koordiniert werden.
− Schliesslich muss untersucht werden, was vom Bund und den andern Kantonen übernom- men werden kann, um eigene Ressourcen nicht unnötigerweise zu binden. So hat bei- spielsweise der Bund nach der Überweisung eines Postulats von Nationalrat Didier Berbe- rat am 18.6.2004 entsprechende Massnahmen getroffen: Er hat verschiedene Dokumente veröffentlicht, darunter die «Empfehlungen für die Benennung der Organisationseinheiten der Bundesverwaltung», und hat im Internet Empfehlungen zum Umgang mit Anglizismen aufgeschaltet (http://www.admin.ch/ch/f/bk/sp/anglicismes/anglicismes-de-6.html).
Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat die Annahme der Motion als Postulat.
Antrag: Annahme als Postulat.
An den Grossen Rat