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reizen ist umsetzbar in Model- len, wie dies ärztliche Verbän- de schon seit Jahrzehnten for- dern: Einheitlich private (Pflicht-)Versicherung der ge- samten Bevölkerung auf ein- fachem GOÄ-Niveau mit der Möglichkeit der Teilkasko- Ergänzung für weiterführende Versicherungsbedürfnisse.

Dieses Modell erlaubt die qualitativ bessere medizini- sche Grundversorgung bei niedrigeren Prämien. Hier kann sich echte Solidarität im Gesundheitswesen etablieren;

Patienten erhalten eine Rech- nung, wie sie von der privaten Krankenversicherung nach Prüfung und Vertragslage übernommen wird. Es werden nur die notwendigen Leistun- gen erbracht, der so genannte Hamsterradeffekt, d. h. das Erbringen unnötiger Leistun- gen unter Budgetbedingungen, entfällt. Die aktuellen Reform- ansätze bedeuten dagegen den endgültigen Schritt, die Positi- on der Leistungserbringer zu destabilisieren sowie eine Staatsmedizin mit all ihrer Kontrollwut zu etablieren . . . Dr. med. Richard Schütte, Siebengebirgsweg 16, 53424 Remagen

Zu dem Beitrag „Ambulante Ver- sorgung: Kein Arzt mehr – weit und breit“ von Josef Maus in Heft 11/2006:

Ich würde mich verpflichten!

Warum setzen KV und Ärzte- kammer sich nicht dafür ein, dass diejenigen Abiturienten zum Studium der Medizin an niedersächsischen Universitä- ten zugelassen werden, die sich verpflichten, im späteren Berufsleben als Landarzt in Niedersachsen zu praktizie- ren? Die derzeitige Praxis (Abiturdurchschnitt muss un- ter 1,7 liegen) führt dazu, dass viele junge Ärzte nach dem Staatsexamen ins Ausland ab- wandern oder eine Karriere in der Forschung bzw. Pharmain- dustrie anstreben. Mit einem Abiturdurchschnitt von „nur“

2,2 bin ich zurzeit chancenlos, in Deutschland kurz- oder mittelfristig einen Studien-

platz zu bekommen. Ich wäre gerne bereit, mich dafür ent- sprechend zu verpflichten.

Lasse Schulte-Güstenberg, Windallee 25, 26316 Varel

Neuanfang statt Praxisübernahme

Der Ärztemangel ist allein hausgemacht, Studenten gibt es genug. Nur diese wollen nicht mehr Hausarzt sein und haben dafür gute Gründe: Wer eine Praxis übernimmt, haftet auch für die in Niedersachsen beson- ders hohen Regresse des abge- benden Arztes (in meinem Fall rund 600 000 Euro – das ist kein Schreibfehler). Statt einer Um- satzgarantie sollte die KVN für diese Regresse haften . . . Fazit:

Ein niederlassungswilliger Arzt soll niemals eine Praxis über- nehmen, sondern komplett neu anfangen. Wer nur Kranke be- handelt, kann davon die Kosten seiner Praxis nicht bezahlen.

Zum Erhalt eines Lebensstan- dards, der dem eines Studien- rats vergleichbar ist, muss er seinen Patienten IGeL-Lei- stungen verkaufen und Privat- patienten behandeln. Mehrar- beit, auf dem Lande sehr üb- lich, bringt nicht mehr Geld.

55-jährige Ärzte erhalten kei- ne Kassenzulassung mehr.

68-jährige Ärzte bekommen diese entzogen. Dies sind nur die wichtigsten Fakten.

Dr. med. Ulrich Rendenbach, Seminarleiter Weiterbildung

Allgemeinmedizin, Barckefeldtstraße 17, 37115 Duderstadt

Joseph Beuys

Zu dem „Feuilleton“-Beitrag „Joseph Beuys und die Heilkunde: Mahnende Zeichen der Vergänglichkeit“ von Prof. Dr. med. Dr. phil. Axel Hinrich Murken in Heft 12/2006:

Eloge

Unbestritten sind die Verdien- ste von Herrn Professor Mur- ken im Fach Medizingeschich- te und gewiss überragend auf dem Gebiet der Geschichte des Hospitals. Seiner „ . . . my- thologisch(e), religiös(e) und heilkundlich(e) . . .“ und in

„ . . . höherer Geistigkeit . . .“

gefärbten Eloge, aber „ . . . vor allem seiner weit greifenden künstlerischen Konzeption mit ihrem universellen und vi- sionären Charakter . . .“, ge- widmet einem „. . . . der be- deutendsten Künstler des 20.

Jahrhunderts . . .“, ist es zu verdanken, dass sie an Hans Christian Andersens Märchen von des Kaisers neuen Klei- dern erinnern, wo es in einem der letzten Sätze heißt: „Kei- ner wollte es sich merken las-

sen, dass er nichts sah; denn dann hätte er ja nicht zu sei- nem Amte getaugt oder wäre sehr dumm gewesen.“ Nur ein kleines Kind durchschaut den faulen Zauber und macht dem lächerlichen Spuk mit den Worten „Der Kaiser hat ja gar nichts an!“ ein unrühmliches Ende. In Wirklichkeit wird das Kind natürlich von den Kunst- professoren ausgelacht und in den Kindergarten geschickt.

Arndt Grundmann,Markt 32–34, 56727 Mayen

A

A1212 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 18⏐⏐5. Mai 2006

B R I E F E

Forschungsklonen

Zu der Bekanntmachung der Bundes- ärztekammer „Stellungnahme der Zentralen Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) bei der Bundesärz- tekammer zum Forschungsklonen mit dem Ziel therapeutischer Anwen- dungen“ in Heft 10/2006:

Menschenwürde von der Fertilisation an

Im Artikel heißt es: „Die ge- klonte Blastozyste ist eine Form menschlichen Lebens.“

Gibt es verschiedene Formen menschlichen Lebens? Außer- dem: „Die Forschung mit Stammzellen aus überzähligen Embryonen wird als weniger problematisch eingeschätzt als die Forschung mit Stammzel- len aus eigens zu diesem Zweck hergestellten Embryo- nen.“ Worin soll hier der Un- terschied liegen? Der Mensch ist Mensch von der Fertilisati- on an – ganz gleich zu wel- chem „Zweck“ er hergestellt wurde. Ebenso macht es kei- nen Unterschied, ob eine Ab- treibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche er-

folgt oder als Spätabtreibung bis zur Geburt – letztere ist nur augenscheinlich brutaler.

Vor diesem Hintergrund, dass sich nämlich der Mensch von der Befruchtung an als Mensch und nicht zum Men- schen entwickelt, steht ihm auch ungeteilte Menschen- würde von der Fertilisation an zu und verbietet sich jegliche Art der embryonalen For- schung, auch wenn angestreb- te „therapeutische Ziele“

noch so hehr sein mögen. Der Zweck heiligt niemals die Mit- tel. Im Übrigen wundert es mich, dass die ZEKO zwar schreibt, dass sie strikte Ja- Nein-Entscheidungen vermei- det und deshalb ein „morali- sches Stufenmodell von Hand- lungsoptionen erstellt“, in Wirklichkeit ist der lange Text aber nichts anderes als die Preisgabe des Embryos zur Forschung durch Tötung.

Wenn es in der pluralistischen Gesellschaft unterschiedliche Meinungen gibt, weshalb hat sich die ZEKO dann gerade für das Modell der „abgestuf- ten Menschenwürde des Em- bryos“ entschieden und nicht für dessen volle Menschen- würde vom Zeitpunkt der Be- fruchtung an und damit gegen Sämtliche Leserbriefe seit 1996 sind über die Internet-Datenbank des Deutschen Ärzteblattes unter www.aerzteblatt.de/archiv mithilfe der ver- schiedenen Suchvarianten auffindbar. Die Suche kann zudem auf die Rubrik „Leserbriefe“ einge- schränkt werden. Darüber hinaus sind die Leserbriefe und die dazugehörigen Originalartikel über einen Link „Briefe zu Ar- tikel“ oder „Zum Beitrag von . . .“ miteinander verknüpft.

www.aerzteblatt.de

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die embryonale Stammzellfor- schung? Im Übrigen sei daran erinnert, dass es auch noch die adulte Stammzellforschung mit Erfolg versprechenden Resultaten gibt, für die leider zu wenig die Werbetrommel gerührt wird.

Dr. med. Elisabeth Leutner, Karl-Christ-Straße 1, 69118 Heidelberg

Falsche Voraussetzungen

Schon das Vorwort der Stel- lungnahme der ZEKO wie auch das „Fazit“ unter Nr. 2.

gehen von falschen Vorausset- zungen für den gesuchten Konsens im „Forschungsklo- nen“ aus: Das reproduktive Klonen ist derzeit in Großbri- tannien und Schweden bereits als Forschungsziel anvisiert und verlangt Berücksichtigung bei der Verteilung europäi- scher Forschungsgelder. Auch

die These, die den Menschen von den übrigen Lebewesen unterscheidende Achtung sei

„als allgemein-anthropologi- sche Konstante“ wahrzuneh- men, stimmt nicht mehr: Peter Singer, seine Schule und ihr Einfluss, wonach das erwach- sene Schwein mehr „Würde“

zu beanspruchen habe als ein Menschenembryo, haben diese Achtung längst verwischt. Wo sieht die ZEKO „Konvergen- zen im Umgang mit dem unge- borenen menschlichen Leben und bei den Problemen der Eizellspende“? Der umfängli- che Text befürwortet nichts anderes als die Abstufung der Menschenwürde im vorge- burtlichen Menschenleben und die psychophysische „Ver- nutzung“ der Frau bei der Ei- zellgewinnung mittels „Auf- wandsentschädigung“. Die

„abgestufte Menschenwürde“

soll den Embryo der Tötung

überlassen, und diese „Diffe- renzierung“ ist das Mittel sol- cher Forschung, welch guten Zweck sie auch damit verbin- den mag. Die Menschenwürde – als ontologisches und zudem grundgesetzlich verankertes Signum des Menschen – hat es derzeit wirklich schwer, sich gegen Forscherinteresse und allerlei sonstige Rechte und Ansprüche, auch solche „sym- pathisch-therapeutischer“ Art, zu behaupten. Dabei bietet sich alternativ doch die adulte Stammzellforschung bereits erfolgversprechend an. Ist es denn ethisch vertretbar, erst Menschenkeime herzustellen und danach so schädigend zu manipulieren, dass sie an ihrer natürlichen Entwicklung ge- hindert werden? Gleiten wir mit solch „differenzierender“

Hybris nicht in der Kulturge- schichte zurück hinter die Auf- klärung mit ihrer berechtigten

Forderung nach Gleichbe- handlung aller Menschen – und in neue Versklavungsfor- men?

Dr. med. Maria Overdick-Gulden, Markusberg 24 e, 54293 Trier

Stufenmodell bedarf ethischer Überprüfung

Als Beitrag für eine gesell- schaftliche Meinungsbildung versteht die ZEKO ihre Stel- lungnahme zu dem, was ge- wöhnlich irreführend als the- rapeutisches Klonen bezeich- net wird. Sehr zu begrüßen ist es, dass sie schon bei der Wort- wahl beschönigende Konnota- tionen („Begriffspolitik“) ver- meiden will. Sie empfiehlt des- wegen den – leider etwas um- ständlichen – Ausdruck „For- schungsklonen mit dem Ziel therapeutischer Anwendun- gen“, um auszudrücken, es

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 18⏐⏐5. Mai 2006 AA1213

B R I E F E

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