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Strategien für nachgeschaltete Anwender - Stoffsicherheitsbericht des NA

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Strategien für nachgeschaltete Anwender - Stoffsicherheitsbericht des NA

- Scaling Dr. Raimund Weiß

Bundesstelle für Chemikalien

(2)

Inhalt

Grundsätzliches

Stoffsicherheitsbericht

Registranten

Nachgeschaltete Anwender - Vorgehen

Scaling von Expositionsszenarien

(3)

Grundsätzliches

Ziel der REACH Verordnung

• Für alle Stoffe einen sicheren Umgang für alle Verwendungen gewährleisten

• Von Herstellung über Gebrauch bis zur Entsorgung

• Alle Schutzziele

- Menschliche Gesundheit

(4)

Grundsätzliches

• Zulassungsverfahren

• Bestimmte SVHC Stoffe dürfen nur verwendet werden wenn für diese Verwendung eine Zulassung besteht

• (6 Stoffe im Anhang XIV)

• Beschränkungsverfahren

• Verwendungsverbot für bestimmte Stoffe entweder vollständig oder für bestimmte Verwendungen

• 59 Einträge im Anhang XVII

• Grenzwerte

• Arbeitsplatzgrenzwerte

(5)

Grundsätzliches

Ca. 30. 000 vermarktete Stoffe in der EU

Sichere Verwendung liegt in Verantwortung der Industrie

Beinhaltet auch das Abraten von Verwendungen

Gesetzgeber legt lediglich die Rahmenbedingungen fest

(6)

Rahmenbedingungen

Stoffsicherheitsbeurteilung

Artikel 14 (wichtig für Registranten)

Stoffsicherheitsbericht und Pflicht zur Anwendung und Empfehlung von Risikominderungsmaßnahmen

Artikel 37 Absatz 4 (wichtig für nachgeschaltete Anwender)

Stoffsicherheitsbeurteilung der NA und Pflicht zur Angabe, Anwendung und Empfehlung von Risikominderungsmaßnahmen

Informationsübermittlung

Artikel 31 (wichtig für alle)

• Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt

(7)

Grundsätzliches zum Stoffsicherheitsbericht

Stoffsicherheitsberichte (CSR) Erstellung – Registranten

• für alle Stoffe > 10 Tonnen/Jahr

Ermittlung der schädlichen Wirkung auf die menschliche Gesundheit;

Umwelt, und PBT, vPvB Eigenschaften

• für gefährliche Stoffe, PBT und vPvB Stoffe zusätzlich Expositionsbetrachtung und Risikobeschreibung

• Ergebnis

- für alle identifizierten Verwendungen Expositionsszenarien (ES) - ES Bestandteil des Sicherheitsdatenblattes (eSDB)

• Stoffsicherheitsbericht ist Bestandteil der Registrierungsunterlagen

(8)

Startpunkt Stoffsicherheitsbericht NA

Ab 1. Dezember 2010

Zwei wichtige Änderungen im SDB:

• im Abschnitt 1.1 wird die Registriernummer aufgeführt

• Bei Gemischen im Abschnitt 3 und

• dem SDB sind Expositionsszenarien angehängt

Stoffsicherheitsberichte und ES liegen erst nach der Registrierung vor

Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ……

(9)

Verwendungen

Konsequenzen für nachgeschaltete Anwender (NA)

Wenn Ja

Empfehlungen des sicheren Umgangs umsetzen.

Bei der Erstellung eigener Sicherheitsdatenblätter berücksichtigen.

NA prüft ob seine Verwendungen durch ES abgedeckt sind

Hinweis:

Berücksichtigen bedeutet Informationen in die 16 Abschnitte des SDB

einarbeiten, und nicht als Anhang des eigenen SDB weiterleiten

(10)

Verwendungen

Wenn Verwendung nicht abgedeckt ist.

Zwei Möglichkeiten:

1. Meldung der Verwendung an Vorlieferant

2. Erstellung eines eigenen CSR

(11)

Meldung von Verwendungen

Art. 37 Abs.2

Jeder nachgeschaltete Anwender hat das Recht, dem Hersteller, Importeur oder nachgeschalteten Anwender oder Händler, der ihm

einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung liefert, schriftlich seine Verwendung mitzuteilen

Recht des nachgeschalteten Anwender, keine Pflicht.

NA können entscheiden, ob Verwendung übermittelt wird.

1. Möglichkeit

(12)

Meldung von Verwendungen

Was kann passieren, wenn er seine Verwendung übermittelt?

Normalfall:

Hersteller nimmt Verwendung in seinen Stoffsicherheitsbericht auf und erstellt ein ES.

NA hat diesbezüglich keine weiteren Verpflichtungen.

• Empfehlungen des sicheren Umgangs umsetzen

• Bei der Erstellung eigener Sicherheitsdatenblätter berücksichtigen

(13)

Meldung von Verwendungen

Keine Aufnahme der Verwendung auf Grund des Schutzes der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt:

Registrant informiert den Melder und die Agentur und nimmt die Verwendung als Verwendung von der abgeraten wird in das SDB auf.

Wichtig: Der Kunde darf weiter beliefert werden!

Beispiel:

NA meldet Verwendung als Sprühlack,

Registrant rät ab, da inhalative Belastung zu hoch.

Sonderfall:

Aber

(14)

Termine

Bei registrierten Stoffen muss der Hersteller ein ES vor der nächsten Lieferung erstellen, wenn der NA seine Verwendung einen Monat

vorher übermittelt oder innerhalb eines Monats nach der Übermittlung.

Avisierter Liefertermin 1. August 2012:

Meldung vor 1. Juli 2012 Ö ES wird zur Lieferung erstellt Meldung zum 18. Juli 2012 Ö ES wird zum 18. August erstellt

Meldungen sind für NA immer möglich!

(15)

Stoffsicherheitsbericht NA

2. Möglichkeit

Erstellung eines eigenen Stoffsicherheitsberichtes nach Anhang XII

• Gilt für nicht abgedeckte Verwendungen

• Und für Verwendungen von denen abgeraten wird.

Meldung der Absicht an die Agentur innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Registriernummer.

CSR für nachgeschaltete Anwender muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Registrierungsnummer im SDB erstellt werden

(16)

Stoffsicherheitsbericht NA

Erstellung braucht nur bei registrierten Stoffen erwogen werden und

für gefährliche Stoffe, PBT und vPvB Stoffe

und

Verwendung nicht durch ES abgedeckt

und

nur Expositionsabschätzung und Risikobeschreibung

Stoffsicherheitsbericht für nachgeschaltete Anwender (NA)

(17)

Verzicht auf den Stoffsicherheitsbericht

• Übermittlung eines SDB ist nicht erforderlich

• Lieferant muss keinen Stoffsicherheitsbericht erstellen!

• Im SDB in Kap. 15 (Rechtsvorschriften) muss der Lieferant angeben, ob ein Stoffsicherheitsbericht erstellt werden muss!

• Konzentration des Stoffes in einem Gemisch liegt unter der

Berücksichtigungsgrenze für die Einstufung und Kennzeichnung

• Stoff wird für die verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung eingesetzt

• Verwendung des Stoffes unter einer Tonne pro Jahr – Achtung: Meldung der Verwendung an die Agentur ist jedoch erforderlich !

Prüfung ob CSR-Erstellung erforderlich ist:

(18)

Verzicht auf den Stoffsicherheitsbericht

„der nachgeschaltete Anwender wendet ein Expositionsszenarium an oder empfiehlt ein solches, das mindestens die Bedingungen des ihm im Sicherheitsdatenblatt mitgeteilten Expositionsszenariums enthält.“

Artikel 37 Absatz 4 Buchstabe d

Was bedeutet das?

Verwendungsbedingungen wie Art, Dauer, Häufigkeit in Verbindung mit den

Maßnahmen z.B. Absaugung sind bei der Beurteilung, ob ein Expositionsszenarium anwendbar ist, wichtiger als die Verwendung selber.

Beispiel:

Expositionsszenarium: Verwendung eines Lösungsmittels in einem Lack ist übertragbar auf Verwendung als Reinigungsmittel.

Vorraussetzung: Art, Dauer, Häufigkeit, angewandten Risikominderungsmaßnahmen sind vergleichbar.

(19)

Stoffsicherheitsberichte für NA

Grundsätzliches zur Risikobewertung

Risiko: Exposition höher als Konzentration, bei der keine schädlichen Wirkungen erwartet wird.

Im Stoffsicherheitsbericht ist das der Vergleich von

DNEL Derived No Effect Level – keine negativen Effekte bei menschlicher Gesundheit PNEC Predicted No Effect Concentration – keine negativen Effekte in der Umwelt

mit der

Belastungshöhe

Belastung niedriger keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich

Belastung höher als DNEL/PNEC Werte dann Risiko und zusätzliche Maßnahmen erforderlich

Erstellung eines Stoffsicherheitsberichtes

(20)

Stoffsicherheitsbericht für NA

DNEL/PNEC Werte

• Entweder im SDB

• ECHA Homepage

(Werte werden von registrierten Stoffen veröffentlicht)

Verfügbarkeit von Informationen

Effektdaten

(21)

Optionen zur Expositions-Abschätzung bei Expo-Szenarien für den Arbeitsplatz

Expositionsbeurteilung auf Basis von Messwerten

• mit Anforderungen an die Daten

Expositionsbeurteilung auf Basis von Modellen

• ECETOC-TRA

• EMKG /COSHH-BAuA

• Spezifische (branchenbezogene /betriebsbezogene) ES

• Modelle „worker“ in Entwicklung

• Stoffmanager, EASE Future, Riskofderm dermal

Expositionsabschätzung

(22)

Maßnahmen

Technische Maßnahmen

• Beispiele:

– Geschlossenen Systeme – Absaugung

– Abwasserreinigung

Organisatorische Maßnahmen

• Beispiele:

– Dauer der Belastung – Schulung

– Dokumentation

Stoffbezogene Maßnahmen

• Beispiele

– Änderung der Stoffbeschaffenheit

(z.B. Pellet statt Pulver)

(23)

Effizienz von Maßnahmen

Effizienz von Risikominderungsmaßnahmen ist die prozentuale Reduktion der Belastung oder Emission die durch die Anwendung der Maßnahme erreicht wird.

Risikominderungsbibliothek erstellt von CEFIC enthält viele Informationen zur Effizienz von Maßnahmen

http://www.CEFIC.org/files/downloads/RMM%20Library%20.xls#'Individual Measres'!A1

(24)

Scaling von Expositionsszenarien

Scaling ist das Anwenden von einfachen Rechenoperationen, um bei Expositionsabschätzungen mit eigenen Eingabewerten rechnen zu können.

Einfach bei linearen Abhängigkeiten zwischen der Expositionshöhe und der Eingangsgröße.

Beispiel: bei einer Verdopplung des Vorflutervolumens halbiert sich die errechnete, dort zu erwartende Konzentration eines

Stoffes, wenn die anderen Eingabegrößen gleich bleiben.

(25)

Scaling von Expositionsszenarien

• Manche Parameter des ES können variiert werden z. B.

Menge, Häufigkeit, Raumgröße, Belüftung, Konzentration im Produkt, Vorfluter etc.

• Das ES kann eingehalten sein, obwohl nicht jeder

einzelne Parameter mit den Annahmen im erweiterten SDB identisch ist

• Wenn das Modell („Rechenvorschrift“) zur Ableitung des ES kommuniziert wurde, kann der nachgeschaltete

Anwender die Übereinstimmung selber überprüfen

(26)

Scaling von Expositionsszenarien

Zum Beispiel folgende Scaling Modelle stehen zur Verfügung

Quelle: VCI ; REACH Praxisführer

http://www.vci.de/template_downloads/tmp_VCIInternet/125022RPrIdt.pdf?DokNr=125022&p=101

Der ES Modifier.

ECETOC TRA2), Stoffmanager, EMKG, EUSES1)

ScIDeEx (Scaling von Inhalativer und Dermaler Exposition)

Hilfsmittel zur Umsetzung von ECETOC TRA2) Version 2.

REACH Scale.

Verwendungsspezifisch, konzentriert auf Größen die vom Endanwender tatsächlich geändert werden können.

Alle geeignet für nachgeschaltete Anwender mit Erfahrung und Verständnis in der Expobewertungen

Basieren auf EXEL Tabellenkalkulation

(27)

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Friedrich-Henkel-Weg 1-25

D-44149 Dortmund

www.reach-clp-helpdesk.de

Tel. 0231 9071-2971 (Informationszentrum der BAuA) Fax 0231 9071-2679

E-Mail reach-clp@baua.bund.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Wie ist die Nationale Auskunftsstelle zu

erreichen?

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