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Dieser Anschluss ermöglicht über eine Internet- verbindung den Zugang zu den NESKO-Daten

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I 118/2002 FIN 13. November 2002 47C

Interpellation

826 Schnegg, Sonceboz (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 11.06.2002

Vereinbarung BEWAN-Anschluss für die Gemeinden

Im Frühjahr 2001 haben die Gemeinden des Kantons Bern die Vereinbarung für den BEWAN-Anschluss zur Prüfung erhalten. Dieser Anschluss ermöglicht über eine Internet- verbindung den Zugang zu den NESKO-Daten. Die beiden Vertragsparteien, d.h. die Ge- meinde und das kantonale Organisationsamt, müssen die Vereinbarung unterzeichnen, damit die Internetverbindung in Betrieb genommen werden kann.

Der Gemeindeschreiberverband Berner Jura hat sehr schnell sein Erstaunen über Punkt 5 der besagten Vereinbarung zum Ausdruck gebracht. Dieser Punkt sieht nämlich vor, dass jede Gemeinde über eine Haftpflichtversicherung über zwei Millionen Franken verfügen muss. Dieser Betrag entspricht der alleinigen Verpflichtung des Kantons. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die kontaktierten Versicherungsgesellschaften nur einen Betrag von CHF 100 000.-- pro Ereignis garantieren können. Das bedeutet, dass die Mitglieder des Gemeinderates im Falle der Unterzeichnung der Vereinbarung für höhere Beträge solida- risch haften würden. Mit Schreiben vom 12. September 2001 haben die Behörden der Ge- meinde Reconvilier eine Änderung dieser Bedingung verlangt, um die Vereinbarung unter- zeichnen zu können.

Es muss betont werden, dass die Gemeinderäte ganz einfach nicht kompetent sind, um eine Vereinbarung zu unterzeichnen, die eine Haftpflichtsumme enthält, die von keiner Ver- sicherungsgesellschaft gedeckt wird. Hinzu kommt noch, dass bei einem Netzwerkschaden die Beweislast der Gemeinde zufallen würde.

Diese problematische Situation darf nicht weiter bestehen. Die Steuerverwaltung wird auf- gefordert, eine rasche Lösung zu suchen, die es den noch nicht angeschlossenen Gemein- den erlaubt, die Vereinbarung innert nützlicher Frist zu unterzeichnen.

Antwort des Regierungsrates

Der Kanton ermöglicht den Gemeinden den Anschluss an sein kantonales Weitbereichsnetz BEWAN und damit insbesondere den Zugang zu den NESKO- Steuerdaten über eine sichere Internetverbindung. Das Organisationsamt der Finanzdirektion hat eine Vereinbarung über die Bedingungen und Folgen eines solchen Anschlusses erarbeitet, welche den Gemeinden zur Prüfung vorgelegt wurde und in der Folge durch einige Gemeinden unterzeichnet wurde. Insbesondere kleinere Gemeinden taten sich mit dieser Vereinbarung hingegen auf Grund der Haftungsbestimmungen schwer.

Wie der Interpellant, monierten auch sie deren Höhe, weil die vorgesehene

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Haftungssumme von maximal 2 Millionen Franken durch ihre Vermögenshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt sei.

In dieser Angelegenheit wurde auch der Verband Bernischer Gemeinden (VBG) bei der Finanzdirektion vorstellig. In der Folge wurde durch den VBG und die Finanzdirektion gemeinsam eine Lösung erarbeitet, welche die Haftungsbegrenzungen nach der Einwohnerzahl folgendermassen abstuft:

Anzahl Einwohner neue Haftungssumme

bis 1‘500 Fr. 100'000.—

1‘501 bis 10‘000 Fr. 250'000.—

10'001 bis 20'000 Fr. 1'000'000.—

über 20‘000 Fr. 2'000'000.—

Diese Abstufung nach Gemeindegrösse trägt den berechtigten Anliegen der kleineren Gemeinden und insbesondere der Tatsache Rechnung, dass diese oft über eine tiefere Versicherungsdeckung bei der Vermögenshaftpflichtversicherung verfügen. Gleichzeitig wird damit berücksichtigt, dass das Risiko einer Schadensverursachung bei grossen Gemeinden mit mehreren und intensiver genutzten BEWAN-Anschlüssen als höher einzustufen ist.

Das Organisationsamt hat diese neue Regelung der Haftungsbegrenzung im Oktober 2002 allen Gemeinden schriftlich mitgeteilt.

Für Gemeinden, die mit dem Kanton bereits eine BEWAN-Anschlussvereinbarung abgeschlossen haben, gelten diese neuen Haftungsregelungen als Nachtrag zur bestehenden Vereinbarung. Bei Neuabschlüssen gelangt diese neue Regelung unmittelbar zur Anwendung.

Der Regierungsrat erachtet die Forderungen des Interpellanten damit als erfüllt.

An den Grossen Rat

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