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Archiv "Münchner Krankenhausreform: Geänderte Leitungsstruktur" (23.02.1989)

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Academic year: 2022

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werben, nicht allein dem Lernenden aufgebürdet werden. Viele der Prüf- linge, welche im Sommer zum ersten Mal an der mündlichen Prüfung im zweiten Teil der ärztlichen Prüfung teilgenommen haben, stellten fest, daß ein großer Teil der Prüfung Fä- higkeiten und Fertigkeiten zum Ge- genstand hatte, die nicht zu den Lehrinhalten des vorangegangenen Studiums gehört hatten. Mit Recht erwarten Prüfer, daß ein Student am Ende seines Studiums in der Lage ist, gut zu beobachten, gezielt zu rea- gieren, in größeren Zusammenhän-

Unter der Federführung des seit Mitte letzten Jahres amtierenden Gesundheitsreferenten der Stadt München, des Chirurgen Dr. Tho- mas Zimmermann (CSU), wird die 1970 begonnene Reform der städti- schen Krankenhäuser fortgeschrie- ben. Damals (Krankenhausreferent war der Berufsmäßige Stadtrat Dr.

jur. Erwin Hamm) wurden folgende Neuerungen eingeführt: ein modifi- ziertes Departmentsystem; Selbst- verwaltung durch Beteiligung der Mitarbeiter an der Lösung der anste- henden Aufgaben. An die Stelle des Ärztlichen Direktors trat eine Kran- kenhausleitung, die aus dem Direk- torium (Ärztlicher Direktor und Verwaltungsleiter) sowie der Kran- kenhauskonferenz bestand.

Die Krankenhausärzte erhielten ein Vorschlagsrecht bei der Beset- zung freier Chefarztstellen. Die her- kömmlichen Pflegeklassen fielen weg. Die Chefärzte zahlten Anteile ihres Honorars in einen Pool ein, aus dem nachgeordnete Ärzte nach ei- nem bestimmten Schlüssel Zuwen- dungen erhielten.

An der Krankenhausreform von 1970 wirkte ganz entscheidend ein ärztlicher Arbeitskreis unter der Lei- tung von Prof. Dr. med. Hellmut Mehnert mit. Der Ärztliche Direktor des Krankenhauses Schwabing ist auch Vorsitzender des Arbeitskrei- ses zur Fortschreibung der Münch- ner Krankenhausreform unter der Federführung des jetzigen Gesund-

gen zu denken, Gespräche führen zu können und grundlegende Fähig- keiten und Fertigkeiten des ärzt- lichen Handelns zu beherrschen.

Doch allein eine veränderte Erwar- tung an den Prüfling macht noch kei- ne besseren Ärzte.

Literatur beim Verfasser

Anschrift des Verfassers:

Albrecht Seiler Medizinstudent Erwinstraße 102 7800 Freiburg

heitsreferenten Münchens. Dessen Reformpapier beruht weitgehend auf der Vorarbeit dieses Arbeitskrei- ses, an dem Mitarbeiter aus allen Be- rufsgruppen am Krankenhaus betei- ligt waren.

Die Fortschreibung betrifft die Struktur der Krankenhausleitung, das Berufungsverfahren für ärztliche Abteilungsleiter sowie die Neustruk- turierung des Pflegedienstes.

Die neue Leitungsstruktur: Ne- ben die weiterhin bestehende Kran- kenhauskonferenz tritt eine Ge- schäftsführung des Krankenhauses.

Sie besteht aus dem Ärztlichen Di- rektor, dem Verwaltungsdirektor und dem Pflegedirektor. Sie ist zu- ständig für Planung, Organisation und Leitung des Krankenhausbe- triebs. Die für die duale Leitung des Krankenhauses notwendige Verbin- dung der beiden Leitungsorgane wird dadurch hergestellt, daß die Geschäftsführung mit Sitz und Stim- me in der Krankenhauskonferenz mitwirkt und sie die Beschlüsse der Krankenhauskonferenz vollzieht.

Neu in die Krankenhauskonfe- renz aufgenommen werden der Lei- ter der Apotheke sowie ein Vertre- ter des Krankenhaus-Sozialdienstes.

Damit sind alle relevanten Berufs- gruppen in ihr vertreten. War bisher der Ärztliche Direktor traditionell Vorsitzender der Konferenz, so wird diese Aufgabe künftig von der drei- köpfigen Geschäftsführung insge- samt wahrgenommen

Das Berufungsverfahren: Der

„Arbeitskreis für Vorschläge zur Be- setzung von Abteilungsleiterstellen", der die eingegangenen Bewerbungen begutachtet, wird beibehalten. Dar- über hinaus sollen bei der Berufung von Abteilungsleitern in speziellen Fachgebieten, zum Beispiel Kardio- logie, auch die an den städtischen Krankenhäusern vorhandenen Ab- teilungsleiter mit der entsprechen- den Fachgebietsbezeichnung am Be- rufungsverfahren beteiligt werden.

Da Pflege und Wirtschaftlichkeit in den Krankenhäusern eine immer wichtigere Rolle spielen, sollen auch der Pflege- und Verwaltungsdirektor Einsicht in die Bewerbungsunterla- gen erhalten.

Der Pflegedienst: Die Erhebung der Pflegebedürftigkeit, die Pflege- planung, die patientenorientierten Pflegekonzepte, der Pflegeprozeß, die Qualität des Pflegeverlaufs, die Pflegedokumentation und die Quali- tätssicherung in der Pflege sind Zie- le, die durch eine Neustrukturierung des Pflegedienstes einheitlich in al- len städtischen Krankenhäusern langfristig verwirklicht werden sol- len. Die Pflegedienstleitungen der einzelnen Krankenhäuser erhalten als Ansprechpartner einen Pflegedi- rektor im Gesundheitsreferat.

Neu geschaffen wird die Posi- tion einer Abteilungsoberschwester, die die eigenständige Dienst- und Fachaufsicht über eine Gruppe von 75 bis 80 Pflegekräften erhält. Sie braucht eine abgeschlossene Weiter- bildung als Pflegedienstleitung.

Die bisherige Funktionspflege wird durch die individuelle Ganz- heitspflege ersetzt. Als Organisa- tionsstruktur wird die Bereichspflege (Gruppen- beziehungsweise Zim- merpflege) zugrundegelegt. Die Neu- strukturierung des Pflegedienstes führt zu einem höheren Personalbe- darf, der jedoch noch nicht abschlie- ßend quantifiziert werden kann. Die letzten Pflegesatzverhandlungen mit den Krankenkassen haben dazu ge- führt, daß zunächst 200 neue Pflege- stellen geschaffen werden können.

Der Gesundheitsausschuß des Münchner Stadtrates hat inzwischen die Reformpläne von Gesundheits- referent Zimmermann einstimmig gebilligt. US

Münchner Krankenhausreform:

Geänderte Leitungsstruktur

Dt. Ärztebl. 86, Heft 8, 23. Februar 1989 (27) A-445

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