I 154/2009 I 198/2009 I227/2009
VOL VOL VOL
16. September 2009 VOL C
Interpellation 1646 Zuber, Moutier (PSA)
Hirschi, Moutier (PSA) Aellen, Tavannes (PSA) Vaquin, Moutier (CVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 06.04.2009
Erneuter Poststellenabbau
Glaubt man der Gewerkschaft Kommunikation, die soeben eine entsprechende Petition lanciert hat, soll die Direktion der Post einen erneuten Poststellenabbau planen. Obwohl die Post ihre genauen Absichten noch nicht kommuniziert hat, sollen über 500 Poststellen, davon rund zehn im Berner Jura, von der Schliessung bedroht sein.
Der Umsatz scheint das einzige ausschlaggebende Kriterium für die Post zu sein.
Während sie verkündet, sie wolle keine Poststellen schliessen, ohne eine Alternativlösung anzubieten, schenkt die Gewerkschaft Kommunikation dieser «Rhetorik» keinen Glauben und behauptet, dass rund 1000 Poststellen von der Schliessung bedroht seien und dass jene, die diesmal davonkämen, die nächste Abbaurunde nicht überstehen würden.
Der Regierungsrat wird angesichts dieser Ungewissheiten um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Verfügt der Regierungsrat über genauere Informationen? Wenn ja: Wie viele Poststellen sind im Kanton Bern und insbesondre im Berner Jura betroffen?
2. Wenn nein: Ist der Regierungsrat bereit, sich bei der Post zu erkundigen, um dann den Grossen Rat informieren zu können?
3. Wird der Regierungsrat intervenieren, um diesen Poststellenabbau zu verhindern?
I 198/2009 VOL
Interpellation
Graber, Horrenbach-Buchen (SVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 02.06.2009
Hausservice der Post soll halten, was er versprochen hat
Auf Ihrer Homepage wirbt die Post damit, dass mit dem Haus-Service der Postschalter sozusagen vor das Haus der Kundinnen und Kunden verlegt wird. Es heisst da weiter
„Schon seit Jahren offerieren Zustellbeamte in besonders dünn besiedelten Orten diese Gratis-Dienstleistung. Die Erfahrungen sind gut, wie zum Beispiel Umfragen in Berner Oberland zeigen. Gerade betagte Personen möchten den Haus-Service nicht mehr missen.“
Gerade mit solchen Aussagen wurde damals bei der Schliessung von Poststellen versprochen, das es für die Kunden sogar ein Vorteil sei und die Dienstleistung die Gleiche bleibe. Nun zeigt sich, dass das nicht ganz so ist. Im Gegensatz zu früher muss immer mehr vorbestellt werden und wird es für Finanzaktionen sehr aufwändig und kompliziert bis unmöglich.
Dazu kommt, dass A-Post-Briefe immer häufiger mehr als 1 Tag oder sogar bis zu einer Woche brauchen, bis sie am Bestimmungsort angekommen sind.
Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen?
1. Sind die geschilderten Missstände dem Regierungsrat bekannt?
2. Hat der Regierungsrat bereits Schritte unternommen, um die Versorgung der Randregionen sicherzustellen? Wenn ja, welche?
3. Ist er bereit, bei der Post zu intervenieren und sich zusammen mit Vertretern anderer Randregionen dafür einzusetzen, dass die Post ihren Versorgungsauftrag wahrnimmt?
I 227/2009 VOL
Interpellation
Morier-Genoud, Biel (SP-JUSO)
Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 04.06.2009
Drohende Schliessung von Poststellen
Die Post hat innerhalb von wenigen Jahren fast 1'500 Poststellen geschlossen. Weiteren 500 Poststellen droht eine Schliessung, das sind 20 Prozent des heutigen Postellennetzes. Dies geht zu Lasten der Bevölkerung sowie der Wirtschaft, die auf erstklassige Leistungen der Post angewiesen sind. Nimmt die Post Schliessungen vor, werden andere Geschäfte nachziehen. Es ist somit wesentlich, dass das heutige Poststellennetz im Kanton Bern bestehen bleibt.
Als Alternative zu den Poststellen bietet die Post Haus-Service und Postagenturen an. Der Haus-Service kann für jene hilfreich sein, die zu Hause sind, wenn der Briefträger kommt. Ist
jedoch niemand zu Hause, ist dieser Service unnütz. Was die Agenturen betrifft, so besteht für sie keine langfristige Garantie. Diese haben zwar längere Öffnungszeiten als Poststellen, bieten jedoch weniger Leistungen an. Zahlungen und Geldbezüge werden somit nicht mehr möglich sein. Gemäss einer Studie des UVEK vom Sommer 2008 ist die Post vor allem in Randregionen das wichtigste Institut für den Zahlungsverkehr und die Versorgung mit Zahlungsmitteln. Die Studie besagt zudem, dass sich Banken nur in Regionen niederlassen, wo sich auch eine Poststelle befindet. Folglich gibt es keine Alternative zu den Poststellen.
Gemäss UVEK-Studie ist die Schweiz ein Land, in dem die meisten Zahlungen in bar erfolgen. Fast 30 Prozent der Bevölkerung erledigt Zahlungen übers Internet. Auch im Detailhandel wird zum grössten Teil bar bezahlt. Die Post hat demnach eine grosse Bedeutung, da sie es der Bevölkerung ermöglicht, im ganzen Land mit Bargeld zu bezahlen.
Mit ihrer Absicht, Poststellen abzubauen, verstösst die Post gegen ihren Gesamtauftrag. Und mit jeder Schliessung einer Poststelle erleiden die betroffenen Regionen einen harten Verlust.
Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Hat die Schweizerische Post den Kanton Bern über ihre Absichten informiert?
2. Wie gedenkt der Kanton auf die Poststellenschliessungen zu reagieren?
3. Tritt der Kanton Bern bei den betroffenen Gemeinden als Koordinator auf?
Antwort des Regierungsrats
Die drei Interpellationen befassen sich alle mit dem Poststellennetz im Kanton Bern. Sie werden deshalb gemeinsam beantwortet.
Ausgangslage
Die Schweizerische Post bezeichnet eine ausgezeichnete Grundversorgung und ein dichtes, flächendeckendes Netz als zentrale Anliegen. Die Post muss ihr Verkaufsnetz auch in Zukunft auf das veränderte Kundenverhalten ausrichten und ist bestrebt, wirtschaftlicher zu werden. Dies sind aus Sicht der Post Daueraufgaben. An den Schaltern spürt die Post massive Rückgänge ihres Kerngeschäfts: Von 2000 bis 2008 ist das Brief- und Paketvolumen um 46 Prozent zurückgegangen und die Einzahlungen haben um 17 Prozent abgenommen. Diese Entwicklung hat Einfluss auf das Poststellennetz. Per 1. April 2009 betreibt die Post 2380 Zugangspunkte, davon 2154 Poststellen, 226 Agenturen und zusätzlich 1123 Haus-Services. In diesen Zahlen sind die überprüften Standorte und die bereits umgesetzten Veränderungen enthalten. Bis Ende 2011 werden schweizweit noch rund 420 Standorte überprüft. Voraussichtlich werden in diesem Jahr rund 100 und in den folgenden zwei Jahren je etwa 160 Standorte überprüft werden.
Ob an einem Standort eine Agentur oder ein Haus-Service eingeführt wird, hängt insbesondere auch vom Vorhandensein eines geeigneten Partners ab, der bereit ist, mit der Post zusammenzuarbeiten. Für die Einführung des Haus-Services gelten ansonsten die gleichen Kriterien wie für die Einführung von Agenturen.
Bei der laufenden Überprüfung hält sich die Post an das bewährte Vorgehen und bezieht alle Betroffenen rechtzeitig mit ein. Sie orientiert auch die Mitarbeitenden vor Ort schon zu Beginn über die Überprüfung. Die Post wendet in der ganzen Schweiz die gleichen Kriterien an. Nicht die Anzahl der einzelnen Vertriebsformen pro Kanton steht dabei im Vordergrund, sondern objektive Kriterien wie Einzugsgebiet, Öffnungszeiten, bezogene Dienstleistungen, alternative Zugangspunkte, Erreichbarkeit zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr, Frequenz- und Mengenentwicklung, Bevölkerungsentwicklung, Kooperationsmöglichkeiten in der Gemeinde.
Im Kanton Bern sind folgende Poststellen betroffen:
Postleitzahl Poststelle Postleitzahl Poststelle
3508 Arni BE 6083 Hasliberg Hohfluh
3323 Bäriswil BE 3453 Heimisbach
3020 Bern 20 Riedbach 3037 Herrenschwanden
3368 Bleienbach 3283 Kallnach
3671 Brenzikofen 3273 Kappelen
3856 Brienzwiler 3126 Kaufdorf
3664 Burgistein 2333 La Ferrière
2607 Cortébert 3782 Lauenen b. Gstaad
3264 Diessbach b. Büren 2576 Lüscherz
3293 Dotzigen 3045 Meikirch
3465 Dürrenroth 2742 Perrefitte
2743 Eschert 2515 Prêles
3144 Gasel 2616 Renan BE
3308 Grafenried 3373 Röthenbach b. Herzogenbuchsee
3365 Grasswil 3538 Röthenbach im Emmental
3158 Guggisberg 3295 Rüti b. Büren
3804 Habkern
Überwachung der Post
Die Überwachung der erbrachten Leistungen ist nicht Aufgabe der Kantone, sondern der Postregulationsbehörde (PostReg). Diese ist eine fachlich unabhängige Behörde im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
PostReg achtet darauf, dass die Dienstleistungen der Grundversorgung effizient, in guter Qualität und für alle erschwinglich angeboten werden. Zudem behandelt PostReg Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zur Grundversorgung und stellt einen fairen und funktionierenden Wettbewerb im sich öffnenden Postmarkt sicher.
PostReg überwacht auch, ob die Grundversorgung der Post in allen Regionen für alle Bevölkerungsgruppen in angemessener Distanz erhältlich ist. Der Bundesrat hat diese Vorschrift der Postgesetzgebung konkretisiert. Als angemessen gilt, wenn mindestens 90 % der Bevölkerung im Durchschnitt innert 20 Minuten – bei Vorhandensein eines Hausservices innert 30 Minuten – zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr Zugang zur nächsten Poststelle haben1. Diese Vorgabe erfüllt die Post.
Die ausserparlamentarische Kommission Poststellen prüft auf Verlangen von Gemeinden, ob die Schweizerische Post beim Entscheid über die Schliessung oder Verlegung einer Poststelle die gesetzlichen Bedingungen eingehalten hat, und gibt eine Empfehlung ab. Im Jahr 2008 hat die Post 195 Schliessungs- und Verlegungsentscheide gefällt. Davon wurden nur sieben Fälle der Kommission unterbreitet. Die Kommission schliesst daraus, dass die angebotenen Alternativen bei Gemeinden und Bevölkerung Akzeptanz finden. Wenn die Kommission den Entscheid der Post nicht gestützt hat, sind in weiteren Verhandlungen verbesserte Lösungen gefunden worden.
Haltung des Regierungsrats
Der Regierungsrat hatte bei der Antwort auf die Interpellation Pardini I 135/2008
„Vernehmlassung des Kantons Bern zur Totalrevision der Postgesetzgebung“ Gelegenheit, seine grundsätzliche Haltung in Erinnerung zu rufen:
„Weder das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Energie noch die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern verfügen über aktuelle Prognosen zur künftigen Zahl der Poststellen. Auch wenn Veränderungen im Kundenverhalten (sinkende Umsätze an
1 Kommentierung - Revision 2004 der Postverordnung vom 26. November 2003;
http://HTwww.postreg.admin.ch/de/dokumentation_gesetzgebung.htm
den Postschaltern) und in den Rahmenbedingungen (Marktöffnung und zunehmende Konkurrenz) Druck auf die Post ausüben, ihre Wirtschaftlichkeit weiter zu verbessern, so zweifelt der Regierungsrat nicht daran, dass die Post die Flächendeckung und die Qualität der Postdienste weiterhin sicherstellen wird. Ob diese Dienstleistungen mit Poststellen, Agenturen, Haus-Services oder anderen Postangeboten erbracht werden, wird im Einzelfall abzuwägen sein. Der Regierungsrat wird sich wie bisher dafür einsetzen, dass jeder Standort individuell und im Dialog mit allen Betroffenen geprüft wird. Dies mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung.“
Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Veränderungen in den nächsten Jahren auch im Kanton Bern in einem konstruktiven Dialog zwischen der Post und den Gemeinden umgesetzt werden. Diese können sich wie anhin vom Sekretariat ihrer Region (Bergregion oder neu Regionalkonferenz) unterstützen lassen. Sollte in einzelnen Fällen keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, hat sich die Post verpflichtet, die Empfehlungen der unabhängigen Kommission Poststellen zu übernehmen.
Der Kanton Bern pflegt regelmässige Kontakte zu allen grossen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Kanton Bern, so auch zur Schweizerischen Post. Diese orientiert den Kanton Bern laufend über wichtige Veränderungen. Die Post hat den Volkswirtschaftsdirektor schriftlich über die anstehenden Veränderungen informiert. Im Mai 2009 hat ein Gespräch zwischen der Leitung der Post und dem Volkswirtschaftsdirektor stattgefunden.
Antwort auf die konkreten Fragen der Interpellation I 154/2009 „Erneuter Poststellenabbau“
1. Der Volkswirtschaftsdirektor pflegt regelmässige Kontakte zur Schweizerischen Post und wird im Rahmen dieser Kontakte über den Veränderungsprozess orientiert. Wie aus der oben stehenden Tabelle ersichtlich ist, sind im Berner Jura voraussichtlich sechs Poststellen betroffen.
2. Die gewünschten Informationen sind in der vorliegenden Antwort enthalten, es ist keine Nachfrage bei der Post erforderlich.
3. Der Regierungsrat erwartet von der Post, dass sie die Flächendeckung und die Qualität der Postdienste weiterhin sicherstellt. Ob diese Dienstleistungen mit Poststellen, Agenturen, Haus-Services oder anderen Postangeboten erbracht werden, wird im Einzelfall abzuwägen sein. Eine Intervention zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht nötig.
Antwort auf die konkreten Fragen der Interpellation I 198/2009 „Hausservice der Post soll halten was er versprochen hat“
1. Gute Dienstleistungen der Post sind dem Regierungsrat ein grosses Anliegen. Er beobachtet deshalb die Entwicklung und nutzt die regelmässigen Kontakte mit der Post, um seine Anliegen einzubringen. Die Aufsicht über die Post und die Erfüllung des Bundesauftrags ist dagegen nicht Sache der Kantone.
2. Der Volkswirtschaftsdirektor spricht in seinen regelmässigen Kontakten eine gute Versorgung auch in den Randregionen an.
3. Der Regierungsrat unterstützt die Gemeinden im angelaufenen Prozess zur Anpassung des Poststellenetzes. Die Gemeinden können sich dazu durch ihre Region begleiten lassen.
Antwort auf die konkreten Fragen der Interpellation I 227/2009 „Drohende Schliessung von Poststellen“
1. Der Volkswirtschaftsdirektor pflegt, wie mehrfach erwähnt, regelmässige Kontakte und lässt sich von der Post über wichtige Entwicklungen orientieren.
2. Der Regierungsrat erwartet von der Post, dass sie die Flächendeckung und die Qualität der Postdienste weiterhin sicherstellt. Ob diese Dienstleistungen mit Poststellen,
Agenturen, Haus-Services oder anderen Postangeboten erbracht werden, wird im Einzelfall abzuwägen sein.
3. Wie bereits beim letzten grossen Projekt der Post Ymago, wird die Koordination auf regionaler Ebene sichergestellt, soweit dies von den betroffenen Gemeinden als notwendig erachtet wird. Dieses Vorgehen hat sich bewährt.
An den Grossen Rat