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Archiv "Paradoxe Wirkung: Wie teuer kommt den Staat eine Absenkung des GOÄ-Honorars?" (19.11.1993)

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GOÄ heute

Öffentliche Haushalte Öffentliche

Haushalte Öffentliche

Haushalte GOÄ minus 5%

GOÄ plus 5%

- 15% 150,00 142,50 157,50

807,50 892,50 Beihilfe

- 214,20 (30% aller Privatversi- cherten mit 80% Bei- hilfe) 850,00 Beihilfe

- 240,00 (30% aller Privatversi- cherten mit 80% Bei- hilfe)

Beihilfe - 193,80 (30% aller Privatversi- cherten mit 80% Bei- hilfe)

750,00

225,00

787,70

236,25 712,50

213,75 - 30% an

KH-Träger

- 3,71 DM

= 5%

Gewinndifferenz öffentl. Haushalte

+ 3,71 DM

= + 5%

Tabelle 1: Fiskalische Betrachtung privater Chefarzteinkommen Rechnungsbetrag des Chefarztes = 1000 DM

Rechnungsbetrag 1000,00 950,00 1050,00

- 10% (GSG 93) 100,00 95,00 105,00

Chefarzt Arztan- teil (brutto) - 53 % Steuern

525,00

278,25 Steuern + 278,25

498,75

264,34 Steuern + 254,34

551,25

292,16 Steuern + 292,16

Chefarzt-Anteil (netto)

246,75 Gewinn + 74,25

234,41 Gewinn + 70,54

259,09 Gewinn + 77,96 LITI

anlagenbezogene Maßnahmen (Fil- tereinbau, schwefelarme Kohle etc.) sind vor allem in den Altbundeslän- dern hohe Schwefeldioxidwerte nur bei ausgeprägten Inversionswetterla- g en zu finden. Grenzwertüber- schreitungen des TA Luft-Wertes von 400 Mikrogramm oder des MIK- Halbstundenwertes von 1 000 Mikro- gramm sind selten geworden. Zu be- rücksichtigen bleiben allerdings im- mer noch die Wechselwirkungen von Schwefeldioxid und Schwebstaub.

Hier können sich durchaus kritische Werte einstellen. Dies gilt vor allem für die neuen Bundesländer, in de- nen noch eine Vielzahl von Altanla- gen und schwefelreichere Braunkoh- le für eine stärkere Hintergrundbela- stung mit Schwebstaub und Schwe- feldioxid sorgen.

Allerdings muß gesagt werden, daß die Mittelwerte des Monats auch im Osten Deutschlands nicht allzu hoch lagen. Halle und Leipzig hatten die höchsten Durchschnittswerte mit 83 beziehungsweise 80 Mikrogramm/

m3. Die höchsten Kurzzeitbelastun- gen (Maximal-/Mittelwert) wurden bei Schwefeldioxid gemessen in Clop- penburg (571/9), Zeitz (999/66), Cott- bus (790/50), Senftenberg (691/43), Leipzig (1 081/80), Heilbronn (661/13) und Selb (575/40). Die höch- sten Kurzzeitbelastungen bei Schweb- staub lagen in Bernburg (680/72), Al- tenburg (2 240/72), Erfurt (1 000/73), Gera (660/60), Suhl (1 190/48) und Leipzig (815/60).

Der Monat Oktober war in wei- ten Teilen zu kalt und zu naß und stellt damit die geoklimatische Prädisposi- tion für akute respiratorische Infektio- nen dar. Erfahrungsgemäß kommt es unter diesen Bedingungen allfällig zur Häufung von pneumotropen Vi- rusinfektionen der Atemwege („Er- kältungswellen"). Es ist bekannt, daß Schwefeldioxidbelastungen der Atemluft die mucociläre Klärfunktion mindern und damit das Infektionsrisi- ko erhöhen. Die vorliegende Immissi- onsübersicht ergab jedoch noch kei- nen Anlaß für eine überdurchschnitt- liche Besorgnis in dieser Hinsicht.

Prof. Dr. med. Heyo Eckel, Prof. Dr. med. Ulrich Hüttemann, Dr. rer. nat. Claus Rink

Rückfragen an: Dr. Claus Rink, c/o Georisk GmbH, Schloß Türnich, 50159 Kerpen, Tel 0 22 37/6 12 22

KURZBERICHTE

In der Diskussion um die Novel- lierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wurde von verschiede- nen Seiten (insbesondere von Fi- nanzministerien der Länder) vorge- bracht, daß Gebührenhöchstgrenzen eingeführt werden sollten, mit dem Ziel der Kostendämpfung im Privat- Liquidationsbereich der beihilfebe- rechtigten Patienten. Argumentiert wurde, daß damit die öffentlichen Haushalte durch Einsparungen im Beihilfebereich entlastet würden.

Daraus würde jedoch keines- wegs für die öffentlichen Haushalte als Gesamtheit eine Einsparung re- sultieren, vielmehr würde eine Ab- senkung des Gebührenniveaus der GOÄ den Staat teuer zu stehen kom- men.

Bei einer fiskalischen Betrach- tung privater Chefarzteinkommen und privater Einkommen niederge- lassener Ärzte sind steuerliche Aspekte, gesetzliche Abgaben (GSG) und Abgaben an den Kran-

kenhausträger sowie Kosten zur Be- triebsführung und erzielte Gewinne zu berücksichtigen. Arbeitsmarktpo- litische Aspekte (eventuell unum- gängliche Entlassungen von Arzthel- ferinnen) sowie Auswirkungen auf die Sozialversicherungen (GSG) sind zu bedenken, bleiben bei der fiskali- schen Betrachtung aber unberück- sichtigt.

In den Berechnungen wurde da- von ausgegangen, daß 30 Prozent al- ler Wahlleistungspatienten beihilfe- berechtigt sind, der Beihilfesatz im- mer 80 Prozent, der Steuersatz des Chefarztes 53 Prozent, der des nie- dergelassenen Arztes 50 Prozent be- trüge. Diese Annahmen sind reali- stisch, bei geringerem Beihilfesatz fällt der fiskalische Verlust höher aus, bei geringerem Steuersatz des Arztes niedriger. Der Steuersatz nie- dergelassener Ärzte wurde relativ hoch mit 50 Prozent angenommen;

da jedoch der Beihilfesatz gleichfalls pauschal mit 80 Prozent sehr hoch

Paradoxe Wirkung

Wie teuer kommt den Staat eine Absenkung des GOÄ-Honorars?

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 46, 19. November 1993 (21) A1-3045

(2)

GOÄ heute

Öffentliche Haushalte Öffentliche

Haushalte GOÄ minus 5%

Öffentliche Haushalte

GOÄ plus 5%

1050,00 950,00

1000,00

Rechnungsbetrag Beihilfe

- 228,00 (30% aller Privatversi- cherten mit 80% Bei- hilfe)

Beihilfe - 252,00 (30% aller Privatversi- cherten mit 80% Bei- hilfe) Beihilfe

- 240,00 (30% aller Privatversi- cherten mit 80% Bei- hilfe)

750,00 712,50 787,50

262,50

250,00 237,50 + 52,50

(ca. 20%

Steuern Pra- xispersonal) - 25% Praxiskosten

(Personal)

+ 47,50 (ca. 20%

Steuern Pra- xispersonal) + 50,00

(ca. 20%

Steuern Pra- xis- kosten)

Gewinndifferenz öffentliche Haushalte

-3,00 DM

= - 5%

+ 3,00 DM

= + 5%

Tabelle 2: Fiskalische Betrachtung privater Rechnungsbetrag des Arztes = 1000 DM

Einkommen niedergelassener Ärzte

- 25% Praxiskosten (z. B. Sach- u. Ge- bäudekosten)

250,00 237,50 262,50

Einkommen Arzt Brutto

500,00 475,00 525,00

- Steuern (50%) 250,00 Steuern + 250,00

237,50 Steuern +

237,50

262,50 Steuern + 262,50

Arzt Netto 250,00 Gewinn +

60,00

237,50 Gewinn +

57,00

262,50 Gewinn +

63,00

POLITIK

berechnet wurde, ist dadurch das Er- gebnis in der Tendenz zutreffend.

Aus den beiden Tabellen ergibt sich, daß unter fiskalischen Gesichts- punkten eine Absenkung der GOÄ 1988 sich auf die öffentlichen Haus- halte auch unter Einbeziehung der Beihilfe nachteilig auswirkt. Eine Anhebung bewirkt dagegen für die öffentlichen Haushalte als Gesamt- heit einen Gewinn. Die Betrachtung der finanziellen Auswirkungen einer Erniedrigung des Honorarsatzes zeigt, daß eine Gesamtbetrachtung erforderlich ist. Selbst für die beihil- fezahlenden Stellen dürfte interes- sant sein, wie das Verhältnis der Bei- hilfeausgaben zum prozentualen Verhältnis der Einkommensteuer- einnahmen aussieht. Die Betrach- tung nur von Einzeletats führt zu ei- ner völlig verzerrten Sichtweise.

Zusammengefaßt läßt sich fest- stellen, daß eine Anhebung des GO- Ä-Honorarsatzes auch unter Berück- sichtigung der Beihilfekosten für die öffentlichen Haushalte insgesamt ge- winnbringend ist, daß hingegen eine Absenkung des GOÄ-Honorars meß- bar nachteilige Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte hätte.

Prof. Dr. Dieter Rühland, Sin- gen/Hohentwiel, Dr. med. Bernhard Kleinken/BÄK, Köln.

KURZBERICHTE

Die Zahl der jungen Ärzte ohne Beschäftigung führt leicht zu der An- sicht, daß eine Förderung von Ärz- tinnen nach der Rückkehr aus der Familienphase nicht notwendig sei, da man sie nicht im Gesundheitswe- sen benötige. Die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Männern und Frauen bedeutet aber nicht Gleichbehandlung, sondern vielmehr vermehrte Förderung und Unterstützung von Frauen, um die Doppelbelastung der Frauen durch Familienpflichten und Berufspflich- ten auszugleichen.

Berliner Stiftung

Das Institut „Frau und Gesell- schaft", Hannover, dessen erste Lei- terin Prof. Dr. phil. Rita Süssmuth war, und das Institut für Entwick- lungsplanung und Strukturforschung GmbH an der Universität Han-

nover haben sich mit dem Problem

„Beruflicher Wiedereinstieg und Weiterbildung für Frauen. Neue Chancen für Familie, Beschäftigte, Unternehmen und Tarifpartner" be- schäftigt, aber nirgends hat man sich mit dem Problem der Ärztinnen be- schäftigt. Es geht dabei um die Ge- winnung von Arbeitskräften, aber weniger um die Förderung von Frau- en. (Beruflicher Wiedereinstieg und Weiterbildung für Frauen, Hand- buch Fallbeispiele, Lösungsansätze, Rechtsgrundlagen, Popp-Sofort- Druck, Hannover 1989)

In den Jahren ab 1972 haben die Kaiserin-Friedrich-Stiftung für das ärztliche Forbildungswesen, Berlin, und der Deutsche Ärztinnenbund e. V. (damalige Präsidentin Dr. med.

Lena Ohnesorge, Minister für Sozial- wesen in Schleswig-Holstein a. D.) Kurse für Ärztinnen durchgeführt, um ihnen die Rückkehr ins ärztliche Berufsleben zu ermöglichen. Diese Kurse waren damals ein guter Erfolg, da die meisten der Ärztinnen, die teilgenommen hatten, wieder eine Berufstätigkeit aufnahmen. (Bericht Ingeborg Falck; Erfolgreiche Rück- führungskurse für Ärztinnen, in:

Deutsches Ärzteblatt 1977)

Nunmehr hat die Kaiserin- Friedrich-Stiftung in Berlin in Ver- bindung mit dem Deutschen Ärztin- nenbund diese Kurse wieder aufge- nommen

Die Kaiserin-Friedrich-Stiftung ist die Gründung einer Frau, der Kai- serin Friedrich, die ungünstige Er- fahrungen mit der Medizin gemacht hatte: Steißgeburt ihres ersten Kin- des - späterer Kaiser Wilhelm II. - mit Traumatisierung des Armes und dadurch lebenslanger Behinderung, sowie Kehlkopfkarzinomleiden ihres Mannes, Kaiser Friedrichs III. - der 99-Tage-Kaiser -, zwei Ereignisse, die erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Geschichte und ihre man- gelnde Liberalisierung hatten.

„Rückführungskurse"

für Ärztinnen:

Eine Kärrnerarbeit

A1-3046 (22) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 46, 19. November 1993

Referenzen

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